Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
lotsch:
--- Zitat von: Durgi am 17.12.2025 14:53 ---
--- Zitat von: emdy am 17.12.2025 10:49 ---
--- Zitat von: Durgi am 17.12.2025 10:23 ---Nicht, weil es an Erkenntnis oder Problembewusstsein fehlt, sondern weil ministerielle Entscheidungsprozesse nun einmal nicht linear, sondern stark sequenziell, absicherungsgetrieben und rueckgekoppelt laufen. Zwischen „Problem erkannt“, „Modell skizziert“ und „entscheidungsreife Vorlage“ liegen regelmaessig mehrere Schleifen aus Mitzeichnung, Querpruefung, Neubewertung und... nicht selten... bewusster Entschleunigung. Das ist kein Defekt, sondern Teil der Steuerungslogik.
Das was manche nun als Trägheit im System bezeichnen ist im Grunde der Preis für Rechtsstaatlichkeit und Dauerhaftigkeit.
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Vieles daran ist verständlich und richtig. Bezogen auf das Thema vergisst du aber offenbar, dass wir uns trotz aller bewusster Verzögerung einer dauerhaften, rechtsstaatlich haltbaren Lösung keinen Millimeter annähern. Seit Jahren.
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Hallo emdy,
einleitend gleich vorweg: Ich stimme dir zu.
Gleichzeitig hilft es dem Forum m.E. nur begrenzt, diesen Befund immer wieder neu zu beklagen. Nicht, weil er falsch waere, sondern weil gemeinschaftliches Lamentieren weder die Dynamik im System veraendert noch die realen Entscheidungslogiken beeinflusst. Es erklaert Frust, ersetzt aber keine Einordnung.
Mein Punkt war weniger, den Status quo zu verteidigen, als ihn nuechtern zu beschreiben. Ein solches Thema beschleunigt sich nicht durch moralischen Druck oder offensichtliche Vernunft. Bewegung entsteht dort nicht durch Ungeduld, sondern durch kumulative Rechtsprechung, saubere Angriffsflaechen und prozessuale Konsequenz.
Dass sich das aus Betroffenensicht wie Stillstand anfuehlt, ist nachvollziehbar. Fuer die Bewertung der naechsten Schritte ist es aber hilfreicher zu verstehen, warum sich Dinge so verhalten, wie sie sich verhalten, wo reale Hebel liegen, statt sich an der Geschwindigkeit abzuarbeiten.
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Mit Verlaub, das sehe ich ganz anders, gemeinschaftliches Lamentieren erzeugt Wut, und Wut gibt Kraft und erzeugt Bewegung. Ohne Lamentieren und Wut hätte es z.B. keine Revolutionen gegeben. Französische Revolution ohne Wut? Unmöglich. Und natürlich fängt die Wut mit Lamentieren an. Warum soll man seine Wut nicht im Rahmen und zum Wohl der Demokratie und des Grundgesetzes einsetzen?
Rallyementation:
'Dass sich das aus Betroffenensicht - eine klassische Übergangskonstruktion mit Verfallsdatum - wie Stillstand anfühlt, ist nachvollziehbar.'
"Mein Punkt war weniger, den Status quo zu verteidigen, als ihn nüchtern zu beschreiben." Mit Geschäftsverteilungsbeschluss vom 02.12. ist zumindest klar, das BVR Wöckel derjenige ist, der alle Klageakten nun auf dem Schreibtisch hat. Zumindest ist er nicht mehr die Auffangperson der übriggebliebenen Resterampe, wo sich kein anderer für zuständig fühlen muss. Die Aufgabe ist an BVRin Emmenegger übergegangen.
Ob nun Frau Färber beauftragt wurde, für alle klageanhängigen Besoldungskreise Zahlen zu ermitteln? Hat die zahlenmäßige Masse, tatsächlich synergetisch beschleunigende Wirkung in Karlsruhe oder bleibt es bei in kommenden Wochen/Monaten 'Ankündigungen' und aufschiebenden mehreren Weihnachtsfrieden, Regierungsumbildungen, Ressortfriktionen?
Der Maidowski-Beschluss, ist in der Amtsstube deutlich höher aufzuhängen und wie ein wertvolles Stück Fleisch muss er erst mal länger abhängen, um sein volles Aroma zur Reife zu bringen.
Und so stehen alle Beamten sabbernd darunter, irritiert dass Sie immer noch nicht die All-Inclusive Club Med(ian) Besoldung erhalten.
Nun ist es an den Partnern insbesondere den Partnerinnen zu entscheiden, ob Sie ihre Schilder herausholen und demonstrierend durch die Lande ziehen, mit dem Spruch "Mein Körper Einkommen gehört mir", währenddessen natürlich mit aufschiebender Wirkung nicht Karlsruhe dekadenvertagend, sondern wieder mal Straßburg zu entscheiden hat, ob deutsche Beamte ein hybrides Streikrecht erstmalig erhalten und ämterwürdige Alimentation bekommen, in dem die PartnerInnen stellvertretend zum Streik aufgerufen werden können. Nicht im Sinne der Doppelverdiener, sondern als vom Gesetzgeber aufgestülptes PPP Public-Privat-Partner_shift. Ergebnisse werden nicht wirkungs-, sondern die Erträge werden 1zu1 an den Beamten (dienstherrn) übertragen.
Nebenbei werden durch die Übereignung des Bruttopartnereinkommens an die Beamten und die Enteignung der Beschäftigten im Rahmen der wirtschaftlich, partnerschaftlichen Solidarität, Rentenanwartschaften für den Beamten begründet, die nur im Falle der Entsolidarisierung des Ehepartners im Rahmen des Versorgungsausgleichs zum Teil (über den Selbstbehalt) wieder rückübertragen werden.
Gelübde der zurechtgestutzten Armut. Amen.
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: Durgi am 17.12.2025 15:06 ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 17.12.2025 11:43 ---
--- Zitat von: Rentenonkel am 17.12.2025 08:05 ---Nicht das Partnereinkommen ist das verfassungsrechtliche Problem, sondern der alimentative Ergänzungszuschlag und dessen konkrete Ausgestaltung ;)
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Hüstel.
Wenn, wie beispielsweise in Bayern, einfach ein fiktiver (!) „regelmäßig vom anderen Elternteil zu erwartender Beitrag zum Familieneinkommen“ in Höhe von 20.878 € brutto (13.576 € netto) angesetzt wird, um damit per Voodoo-Zauber vorgeblich die Mindestbesoldung zu erreichen, dann ist das in deinen Augen „kein Problem“..?
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in aller Kuerze, gerne ausfuehrlicher, wenn du mich in paar Tagen nochmal daran erinnerst. Da gab und gibt es Synergieeffekte, die Bayern treffen werden.
Also, das Partnereinkommen ist hier nicht das eigentliche Problem und ich sehe es langfristig auch nicht als solches. Denn....es ist das Symptom eines zu niedrig bemessenen Zuschlags. Das Partnereinkommen erkauft sich kurzfristig fiskalische Ruhe, produziert aber mittel- bis langfristig genau die naechste Korrekturrunde. Und genau deshalb sehe ich darin weniger „Voodoo“ :D (mag ich, hab ich mir notiert :) ), sondern eine klassische Uebergangskonstruktion mit Verfallsdatum in Bayern.
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Sehr gerne (würde ich eine ausführlichere Version lesen)!
Für mich als Laie sieht es nämlich so aus, dass die bayerische 2024er Besoldung des kleinsten 4K-Beamten selbst inklusive der (mutmaßlich bereits für sich genommen verfassungswidrigen) orts- und familienbezogenen Bezügebestandteile in Höhe von knapp 10.000 € (!) trotzdem signifikant unter der Prekaritätsschwelle lag. Nach meinem Verständnis lag diese (Netto-)Schwelle im letzten Jahr übrigens bei 51.408 Euro (184% des bayerischen MÄE).
Wenn man dann natürlich einfach einen „virtuellen“ Netto-Betrag in Höhe von 13.576 € zur tatsächlichen Besoldung hinzuaddiert und damit auf dem Papier bei (netto) 51.594 Euro landet, hat man möglicherweise auf dem Papier die obige Schwelle (gerade so) überschritten.
Allerdings dürfte ein bayerischer Beamter vermutlich gewisse Schwierigkeiten haben, sich von seinem „virtuellen“ Besoldungsanteil etwas zu kaufen..
BalBund:
--- Zitat von: bebolus am 17.12.2025 16:10 ---Aus welchen Gründen sind die beiden letzten Entwürfe nicht umgesetzt worden? Erinnert sich noch jemand..
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Unbezahlbar und unbezahlbar , pardon, der Diskontinuität zum Opfer gefallen...
Böswilliger Dienstherr:
--- Zitat von: Durgi am 17.12.2025 15:55 ---
--- Zitat von: PolareuD am 17.12.2025 12:33 ---Man muss weiterhin zwingend unterscheiden zwischen der Bezugsgröße und einem Leitbild. Leitbilder können die Dienstherrn beliebig einführen und verändern. Besoldungsrechtliche Relevanz hat einzig die Bezugsgröße (Kontrollmaßstab), dass die amtsangemessene Besoldung so zu bemessen ist, dass sie zusammen mit den Familienzuschlägen für einen 4 Personenhaushalt ausreicht. Wenn er diesen Kontrollmaßstab ändern wollte, müsste er das sachlich begründen können und auch statistisch belegen können. In diesem Fall kann er mit Sicherheit den Verheiratetenzuschlag abschaffen, aber mit Sicherheit nicht einen Verheiratetenzuschlag gewähren unter Einbeziehung eines fiktives Partnereinkommens.
Eine sachliche Begründung könnte bestenfalls vorliegen, wenn das 4k-Einfamilieneinkommen nur in wenige Einzelfälle, analog zu den Ausführungen von BVR ad Huber zur salvatorischen Klausel, existieren würde, aber das ist mit Sicherheit nicht der Fall.
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Astrein. genau so sehe ich das auch. Leitbilder sind gestaltbar, der Pruefmaßstab nicht. Sobald man beginnt, diesen nur noch mit Zusatzannahmen zu „erreichen“, verlaesst man den Gestaltungsspielraum und landet bei einer faktischen Verschiebung der Bezugsgroeße. Und dafuer fehlt derzeit schlicht die tragfaehige Grundlage :)
aus nahezu jedem Blickwinkel wohlgemerkt.
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Und nach hundert weiteren Seiten sind die Mitforisten endlich so weit zu akzeptieren was ich bereits eingangs gesagt habe. Bezugsgröße (Rechengröße) und deren Begründung gehen nach der Erstellung der Bezugsgröße getrennte Wege. Könnt gerne zurückscrollen in den Seiten hier.
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