Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Ryan

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 14:03- Gleiches gilt für die Wahl des Nominallohnindex an Stelle eines echten Vollzeit-Lohnindex (für den Vergleich mit Vollzeit-Beamten!).
Nach meinem Verständnis bildet der Index der durchschnittlichen Vollzeit-Bruttoverdienste (im Gegensatz zum Nominallohnindex) nicht nur Lohnanstiege ab, sondern auch strukturelle Veränderungen. Er kann also theoretisch auch steigen, wenn die Löhne konstant bleiben aber gleichzeitig die Beschäftigten sich z.B. in besser bezahlte Berufe/Branchen bewegen. Der Nominallohnindex versucht stattdessen die Struktur von Jahr zu Jahr konstant zu halten und den "reinen" Lohnanstieg zu ermitteln. Ich denke, der Vollzeit/Teilzeit Aspekt ist hier nicht einschlägig (bzw. nur dann wenn Anstiege (!) bei Teilzeit systematisch geringer ausfallen würden). Abgesehen davon basiert der Besoldungsindex auf einer Tabelle. Insofern könnte er ebenso ein reiner Teilzeit-Index sein. Jedenfalls werden in ihm keine Strukturveränderungen abgebildet, insbesondere nicht eine im Zeitverlauf (womöglich) stattfindende Auflösung des einfachen Dienstes bzw. eine Bewegung hin zu höherwertigen Tätigkeiten. 

Ich denke, der Nominallohnindex als Maßstab wird nicht verschwinden.

Gruenhorn

Zitat von: Ryan in Gestern um 14:31Nach meinem Verständnis bildet der Index der durchschnittlichen Vollzeit-Bruttoverdienste (im Gegensatz zum Nominallohnindex) nicht nur Lohnanstiege ab, sondern auch strukturelle Veränderungen. Er kann also theoretisch auch steigen, wenn die Löhne konstant bleiben aber gleichzeitig die Beschäftigten sich z.B. in besser bezahlte Berufe/Branchen bewegen. Der Nominallohnindex versucht stattdessen die Struktur von Jahr zu Jahr konstant zu halten und den "reinen" Lohnanstieg zu ermitteln. Ich denke, der Vollzeit/Teilzeit Aspekt ist hier nicht einschlägig (bzw. nur dann wenn Anstiege (!) bei Teilzeit systematisch geringer ausfallen würden). Abgesehen davon basiert der Besoldungsindex auf einer Tabelle. Insofern könnte er ebenso ein reiner Teilzeit-Index sein. Jedenfalls werden in ihm keine Strukturveränderungen abgebildet, insbesondere nicht eine im Zeitverlauf (womöglich) stattfindende Auflösung des einfachen Dienstes bzw. eine Bewegung hin zu höherwertigen Tätigkeiten. 

Ich denke, der Nominallohnindex als Maßstab wird nicht verschwinden.
Wenn die Struktur sich bei den Bruttomonatsverdiensten ändert aufgrund breiten Annahme besser vergüteter Stellen, könnte man diese Beobachtung im Rahmen des Vergleichs auch einfach als Partizipation der Beamtenbesoldung über die Kopplung des BSI an einer breiteren gesellschaftlichen Entwicklung begreifen. Genau das ist doch erklärtes Ziel.

Maximus

Im Länderforum hat DrBone eine Beispielrechnung aufgemacht. Ich fürchte, so ähnlich wird es auch im Bund kommen.

"Moin!
Aus Berlin ist ja noch nichts Offizielles zu hören. Es ist ja davon auszugehen, dass die potentielle Erhöhung nicht linear von A5 bis A16 durchgereicht werden wird, oder was meint ihr?

Es wäre ja möglich, die Abstände zwischen den Ämtern in etwa zu wahren, nach oben hin die Erhöhung aber deutlich bis auf (nahezu) Null abschmelzen zu lassen. Zum Beispiel so (für A5 habe ich eine fiktive Erhöhung um 20% Grundgehalt angesetzt):

Besoldungsgruppe  Grundgehalt Stufe 1 (monatl.)    Abstand (alt)          Abstand (neu)        nominale Erhöhung (monatl.)
A5                            3.290,70 €                                                                                                  548,45 €
A6                            3.340,06 €                                  1,96%                      2%                          543,84 €
A7                            3.440,26 €                                  3,72%                      3%                          541,93 €
A8                            3.543,47 €                                  5,18%                      3%                          494,77 €
A9                            3.702,93 €                                  5,47%                      5%                          486,05 €
A10                          3.814,01 €                                  6,70%                      3%                          384,41 €
A11                          4.233,56 €                                  13,33%                    11%                        345,89 €
A12                          4.445,23 €                                    6,86%                      5%                          289,20 €
A13                          5.023,11 €                                  16,83%                    13%                          167,05 €
A14                          5.224,04 €                                    4,91%                      4%                          127,35 €
A15                          6.268,85 €                                  21,31%                    20%                          82,73 €
A16                          6.833,04 €                                  10,04%                      9%                            31,46 €

So etwas in der Art sollte doch statthaft sein, oder? Und wenn dann noch ein Partnereinkommen dazugerechnet wird, bleibt ja gar nichts mehr übrig... :'("

xap

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 08:46Tja, so ein Minister ist schnell mit Zahlen überfordert oder mit dem zahlen?
Wenn ihm und anderen Verantwortlichen solche Sachverhalte zu komplex sind, sollen sie sich eine Beschäftigung suchen der sie intellektuell gewachsen sind. B Besoldung ist für die Schmalgeister ganz offensichtlich zu hoch gegriffen. Die Alternative wäre, dass die Herrschaften eiskalt lügen - aber wer würde das unterstellen?

BVerfGBeliever

Zitat von: Ryan in Gestern um 14:31Nach meinem Verständnis bildet der Index der durchschnittlichen Vollzeit-Bruttoverdienste (im Gegensatz zum Nominallohnindex) nicht nur Lohnanstiege ab, sondern auch strukturelle Veränderungen. Er kann also theoretisch auch steigen, wenn die Löhne konstant bleiben aber gleichzeitig die Beschäftigten sich z.B. in besser bezahlte Berufe/Branchen bewegen. Der Nominallohnindex versucht stattdessen die Struktur von Jahr zu Jahr konstant zu halten und den "reinen" Lohnanstieg zu ermitteln. Ich denke, der Vollzeit/Teilzeit Aspekt ist hier nicht einschlägig (bzw. nur dann wenn Anstiege (!) bei Teilzeit systematisch geringer ausfallen würden). Abgesehen davon basiert der Besoldungsindex auf einer Tabelle. Insofern könnte er ebenso ein reiner Teilzeit-Index sein. Jedenfalls werden in ihm keine Strukturveränderungen abgebildet, insbesondere nicht eine im Zeitverlauf (womöglich) stattfindende Auflösung des einfachen Dienstes bzw. eine Bewegung hin zu höherwertigen Tätigkeiten.
Hallo Ryan, nach meinem Verständnis besteht der Hauptunterschied zwischen den beiden Indizes darin, dass der "Vollzeit-Index" ausschließlich Vollzeitbeschäftigte betrachtet, während für die Ermittlung des Nominallohnindex auch Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte herangezogen werden. Und wenn sich die Beschäftigtenstruktur ändert (z.B. durch eine höhere Teilzeitquote), dann würde ich davon ausgehen, dass dies konstruktionsbedingt eine Auswirkung auf den Nominallohnindex haben müsste (weil er ja immer die Gesamtheit aller Beschäftigten abbilden möchte), auch wenn beispielsweise die konkrete Lohnentwicklung bei allen Beschäftigten exakt gleich verläuft. Aber ich gebe zu, dass ich leider keine eindeutige Quelle gefunden habe, die die exakten Grundlagen der beiden Indizes detailliert gegenüberstellt.

Hier übrigens nochmal die von BuBea eingeholte Erläuterung des Statistischen Bundesamts: "Beim Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste (ohne Sonderzahlungen) werden die Bruttomonatsverdienste von ausschließlich Vollzeitbeschäftigten, zu Grunde gelegt. Der Nominallohnindex (einschließlich Sonderzahlungen) hingegen umfasst alle Beschäftigten, d.h. er umfasst die vollzeit-, teilzeit- und geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer."

BVerfGBeliever

P.S. Und völlig unabhängig davon, woher die genauen Unterschiede zwischen den beiden Indizes nun tatsächlich rühren, würde ich mich hier in jedem Fall an GoodBye halten und mit dem für uns vorteilhafteren Vollzeit-Index ins (gerichtliche) Rennen gehen.

Denn wie gesagt, der Vollzeit-Index ist keine Wald-und-Wiesen-Zeitreihe, sondern ein laut Rechtsprechung des BGH heranzuziehender Index, um die "Veränderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse" adäquat abzubilden, siehe hier.

Alexander79

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 15:29P.S. Und völlig unabhängig davon, woher die genauen Unterschiede zwischen den beiden Indizes nun tatsächlich rühren, würde ich mich hier in jedem Fall an GoodBye halten und mit dem für uns vorteilhafteren Vollzeit-Index ins (gerichtliche) Rennen gehen.

Denn wie gesagt, der Vollzeit-Index ist keine Wald-und-Wiesen-Zeitreihe, sondern ein laut Rechtsprechung des BGH heranzuziehender Index, um die "Veränderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse" adäquat abzubilden, siehe hier.
Bist du sicher das man diesen Vollzeit-Index (Brutto) einfach so mit uns vergleichen kann?

SwenTanortsch

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 14:03Hallo Rentenonkel, ich stimme dir in fast allen deiner Punkte zu.

Ich finde ebenfalls sowohl die Methodik als auch die seitens des BVerfG gezogenen Schlussfolgerungen an vielen Stellen hochproblematisch:

- Die Wahl des Basisjahres 1996 ist in meinen Augen absolut nicht sachgerecht.
- Gleiches gilt für die Wahl des Nominallohnindex an Stelle eines echten Vollzeit-Lohnindex (für den Vergleich mit Vollzeit-Beamten!).
- Noch sinnvoller wäre es, wenn A14/A15/A16-Beamte (so wie es bis zum aktuellen Urteil der Fall war!) auch mit entsprechend qualifizierten Positionen außerhalb des Beamtentums verglichen würden, anstatt lediglich mit der durchschnittlichen Lohnentwicklung.
- Im Ergebnis ist die Schlussfolgerung in Rn. 154 sowie insbesondere die "Begründung" in Rn. 155 aus meiner Sicht keinesfalls überzeugend und sollte in unseren Klageschriften argumentativ angegriffen werden.
- Usw. usf.

Extrem kontraproduktiv finde ich hingegen, wenn jemand auch nach mehr als zweiwöchiger Diskussion trotz erdrückender gegenteiliger Beweislage weiterhin faktenwidrig behauptet, die mathematische Ermittlung der Indexwerte sei fehlerhaft erfolgt (jüngstes Beispiel: heute 06:58 Uhr).

Denn damit werden (a) etwaige entsprechend "beratene" Kläger spätestens vor Gericht böse auf die Nase fallen und uns allen einen Bärendienst erweisen sowie (b) unbestreitbar vorhandene fachkundige (gedankliche) Ressourcen verschwendet, die jedoch an anderer Stelle stattdessen eine deutlich sinnvollere Anwendung finden könnten..

"Begriffsstutzig", wie ich bin, wirst du mir jetzt sicherlich kurz den Gegenstand der "Spitzausrechnung" ausführen können, um den es also in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geht.

AltStrG

#4583
Zitat von: waynetology in Gestern um 06:36.
Bald kommt AltStrg wieder mit einem schlauen Beitrag daher, dass sich die Regierungen nicht mehr wehren können und wir werden trotzdem feststellen, dass sie einfach weiterhin alles ignorieren.

Zunächst sind meine Beiträge zumeist schlau, schließlich habe ich das studiert ;) Und ja, die Besoldungsgesetzgeber (nicht! Regierungen) werden Beschlüsse des BVerfG nicht ignorieren, schon gar nicht Beschlüsse, die direkt die Auswirkungen des Beschlusses auf die FDGO haben und deren Auswirkungen im Beschluss bzw. den Randnummern explizit genannt werden.

Und ja, die Umsetzung braucht Zeit. Ungeduld kann ich verstehen, bringt aber keine Vorteile in der Sache. Und ja, euren Diskussionsstil hier im Forum finde ich als Nicht-Beamter und Nicht-Betroffener bisweilen und zeitweilig etwas grenzwertig, dass hatte ich aber weiter vorne schon einmal gesagt.

Diskutieren kann man und sollte man auch. Angemessen in Art und Stil.

BalBund

Der Merkur aus München hat einen Artikel mit Berechnungen hinter seiner Paywall, die kann ich dem spekulationsfreudigen Volk hier durchaus nahe legen. Es scheint, als hätte jemand mit Bezug zum Freistaat vielleicht ein wenig zu viel geplaudert, aber hey: take it with a grain of salt. Schönes Wochenende.

AltStrG

Zitat von: Tequila in Gestern um 06:40Das war ein an mich gerichtetes Antwortschreiben zu meinem Widerspruch

MICH würde stören, das nicht explizit und in aller Deutlichkeit auf die Einrede verzichtet wird und das insbesondere der letzte Absatz im Konjunktiv formuliert ist..

AltStrG

Zitat von: clarion in Gestern um 07:22@NvB, Lehrer nicht zu verbeamten funktioniert nur, wenn alle BL dieses nicht mehr tun. Darüber hinaus wird das auch ziemlich teuer, wenn ich an die Sozialversicherungsbeiträge für E13 denke.

Wer sagt denn, das Lehrer E13 sein müssen? In Berlin werden es immer mehr Quereinsteiger in Lehrerberuf, reine Vollpädagogen / Lehrer werden immer seltener.

AltStrG

Zitat von: Rheini in Gestern um 08:38Erst mal abwarten wie teuer ein Beamter mit A13 wird, wenn er aA besoldet wird.

Und auch ob die derzeitigen markigen Worte in der Realität bestand haben werden (weniger Beamte, mehr Angestellte oder KI), muss sich erst noch im "Real life" beweisen.

Nun, in Hessen geht es schon los. Und das sind keine Wortbekundungen, sondern die Politik muss sich dem Faktischem, dem Fiskalproblem der Besoldung, beugen. Es geht nur noch: weniger Beamte, stärkerer Personalabbau, längere Standzeiten, längerer Arbeitszeiten, längere Erfahrungszeiten, mehr Staatsschulden oder einfacher Dienst in 90% aller Dienstposten. Oder von allem ein bisschen.

AltStrG

Zitat von: Ryan in Gestern um 08:42Es ist schon erstaunlich, wie hier eine Spaltung des Bundesverfassungsgerichts postuliert und seine Autorität gleichsam in Frage gestellt wird. Wo fordert denn "der andere" Senat eine Berücksichtigung von Partnereinkommen?

Der FM (Finanzminister) bezieht sich auf die alte Rechtsprechung des 2.Senats, welcher die Rechtsprechung des Ersten Senats aufgenommen hat, als es um das 115% Modell analog zu den Bedarfsgemeinschaften ging.

Diese ist mit dem "neuen" Beschluss, der neuen gültigen Rechtslage jetzt passè. (Anzumerken ist dazu, dass sich auch die Rechtsprechung im Rahmen der Sozialfürsorge, des Bürgergeldes, der Bedarfsgemeinschaften und des Mindestlohnes zum Vorteil der Beamten im Ersten Senat geändert haben, aber das nur am Rande)

Und dieses hat der FM offensichtlich übersehen, missinterpretiert oder einfach politisch ignoriert, was er (noch) kann.

Alexander79

Zitat von: BalBund in Gestern um 16:12Der Merkur aus München hat einen Artikel mit Berechnungen hinter seiner Paywall, die kann ich dem spekulationsfreudigen Volk hier durchaus nahe legen. Es scheint, als hätte jemand mit Bezug zum Freistaat vielleicht ein wenig zu viel geplaudert, aber hey: take it with a grain of salt. Schönes Wochenende.
Hi,
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