Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Bundi

Zitat von: Böswilliger Dienstherr II in Gestern um 17:40Dir fehlt offensichtlich das kritische Auge bei dämlichen Berechnungen

Ein kritisches Auge und sachliche und fundierte Kritik sind sicher hier im Forum dankend angenommen. Nicht jedoch solche niveaulosen Kommentare.
Und damit ist nicht die blaue Dose mit der Creme drin gemeint. Im übrigen sind wir mit Sicherheit nicht per du. Aber wie bereits früher schonmal angemerkt ihre Kommentare enthalten leider recht häufig verbale Entgleisungen die völlig fehl am Platze sind.

xap

Könntet ihr endlich aufhören Klappspaten den 2. wiederkehrend zu zitieren? Das unterminiert mein Vorhaben diesen Volltrottel aus BW nicht lesen zu müssen.

Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße aus eurer Hauptstadt

Hochachtungsvoll


despaired

Zitat von: Sauerlaender2 in Gestern um 19:08Aus dem Artikel lässt sich auch kein Honig saugen - oder meinte BalBund den Artikel auf businessinsider?

 (https://www.businessinsider.de/karriere/gehaelter-im-oeffentlichen-dienst-steigen-so-viel-bekommen-beamte-bald-mehr/)

Falls ihn jemand lesen kann - irgendwas spannendes drin ?

xap

Zitat von: despaired in Gestern um 19:26Falls ihn jemand lesen kann - irgendwas spannendes drin ?
In diesem nichts interessantes.

Alexander79

Zitat von: despaired in Gestern um 19:26Falls ihn jemand lesen kann - irgendwas spannendes drin ?
Die schreiben doch alle nur gegeneinander ab.

gio

Zitat von: LehrerBW in Gestern um 17:49Lustig...die Presse hats aber mit uns 😁

https://www.welt.de/debatte/plus69732447984ba86eab23b035/ohne-existenzsorgen-die-wachsende-wut-auf-die-beamten.html

https://archive.is/TNd55


Das beste daran ist, dass falls es der Wirtschaft zeitnah wieder besser geht niemand mehr sich für die Beamten interessieren wird.

BVerfGBeliever

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 11:08- In VII / E5 ging es von 23.861 € in 1996 auf 39.872 € in 2020 -> plus 67,1% -> Indexwert 166,23 in Rn. 127
- In V b / E8 ging es von 30.548 € in 1996 auf 44.938 € in 2020 -> plus 47,1% -> Indexwert 146,52 in Rn. 127
- In II b / E12 ging es von 42.671 € in 1996 auf 70.781 € in 2020 -> plus 65,9% -> Indexwert 165,40 in Rn. 128
- In I b / E14 ging es von 51.095 € in 1996 auf 76.181 € in 2020 -> plus 49,1% -> Indexwert 148,68 in Rn. 128

Die beispielhaft gezeigten Werte eröffnen übrigens eine mögliche weitere Argumentationslinie für manche Beamte:

So könnte beispielsweise ein Berliner A14-Beamter vermutlich mit einiger Berechtigung kritisch hinterfragen, ob die Entgeltgruppe "I b / E14" (mit der ja seine A14-Besoldungsentwicklung verglichen wird) tatsächlich im Jahr 2020 den Indexwert 148,68 hatte oder ob nicht vielleicht stattdessen eher die vorgenommene Zuordnung von "I b" zu E14 unter Umständen nicht sachgerecht gewesen sein könnte. Denn schließlich lag der ermittelte Tariflohnindex-Wert in der (fast) benachbarten Entgeltgruppe "II b / E12" nicht bei 148,68, sondern stattdessen bei satten 165,40. Die Zuordnung von "II b" zu E12 ist aus Beamtensicht also deutlich vorteilhafter für die anschließende Vergleichsbetrachtung mit der Besoldungsentwicklung als die "I b / E14"-Zuordnung.

Und schwupps, schon hätte auch der Berliner A14-Beamte gegebenenfalls ein zusätzliches Tariflohnvergleichs-Fähnchen in der Hand. Damit wäre der letzte Satz aus Rn. 154 für ihn so nicht mehr zutreffend, weil er jetzt ja zwei Fähnchen hätte..

Rheini

Es ist weit mit der Beamtenschaft gekommen, dass man 2026 mit Fähnchen durchs Ländle wandern muss.

AltStrG

Zitat von: Versuch in Gestern um 16:42Ist angeblich nicht nötig, da ein Widerspruch automatisch hemmend wirkt.

"Angeblic" ist immer eine schlechte Formel in der Rechtswissenschaft und für das Einfordern (berechtigter) Ansprüche. Genau das ist der Punkt, deswegen wiederhole ich meine Aussage nochmals:

"MICH würde stören, das nicht explizit und in aller Deutlichkeit auf die Einrede verzichtet wird und das insbesondere der letzte Absatz im Konjunktiv formuliert ist.."



netzguru

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 17:49Dann vergleiche doch einfach mal das Geld was der Beamte 1996 Netto bekommen hat, mit dem Geld was ein vergleichbarer Angestellter bekommen hat und stelle darüber fest, ob die Besoldung dem entsprechendem Amt angemessen war.
Wenn dem nicht so war, dann können wir dem Gericht dieses Basisjahr die Ohren hauen.
Hallo,
versucht mal bei Post/Fernmelde Kollegen zu fragen, wer in den 90er Jahren Beamte geworden sind.
Ich bin als Fernmedehandwerker Beamte geworden, es waren 1000 DM weniger im Monat, haben aber eine Prämie bekommen für den Unterschied. Kurze Zeit später ist das Eingangsamt angehoben worden.
Einstieg in A5 und als Handwerker Endstufe, leider finde ich keine Abrechnungen mehr.
Das könnte ein Punkt auf der Liste werden.

Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: Bundi in Gestern um 18:54Ein kritisches Auge und sachliche und fundierte Kritik sind sicher hier im Forum dankend angenommen. Nicht jedoch solche niveaulosen Kommentare.
Und damit ist nicht die blaue Dose mit der Creme drin gemeint. Im übrigen sind wir mit Sicherheit nicht per du. Aber wie bereits früher schonmal angemerkt ihre Kommentare enthalten leider recht häufig verbale Entgleisungen die völlig fehl am Platze sind.

Weder bist du witzig noch hast du irgendetwas zu melden. Willkommen auf igno. Immer diese Mimosen.

Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: xap in Gestern um 19:04Könntet ihr endlich aufhören Klappspaten den 2. wiederkehrend zu zitieren? Das unterminiert mein Vorhaben diesen Volltrottel aus BW nicht lesen zu müssen.

Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße aus eurer Hauptstadt

Hochachtungsvoll
Zitat von: xap in Gestern um 19:04Könntet ihr endlich aufhören Klappspaten den 2. wiederkehrend zu zitieren? Das unterminiert mein Vorhaben diesen Volltrottel aus BW nicht lesen zu müssen.

Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße aus eurer Hauptstadt

Hochachtungsvoll

Grüße zurück ins Shithole. Man bemerkt wie es aufs Hirn durchschlägt.

Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 20:07Die beispielhaft gezeigten Werte eröffnen übrigens eine mögliche weitere Argumentationslinie für manche Beamte:

So könnte beispielsweise ein Berliner A14-Beamter vermutlich mit einiger Berechtigung kritisch hinterfragen, ob die Entgeltgruppe "I b / E14" (mit der ja seine A14-Besoldungsentwicklung verglichen wird) tatsächlich im Jahr 2020 den Indexwert 148,68 hatte oder ob nicht vielleicht stattdessen eher die vorgenommene Zuordnung von "I b" zu E14 unter Umständen nicht sachgerecht gewesen sein könnte. Denn schließlich lag der ermittelte Tariflohnindex-Wert in der (fast) benachbarten Entgeltgruppe "II b / E12" nicht bei 148,68, sondern stattdessen bei satten 165,40. Die Zuordnung von "II b" zu E12 ist aus Beamtensicht also deutlich vorteilhafter für die anschließende Vergleichsbetrachtung mit der Besoldungsentwicklung als die "I b / E14"-Zuordnung.

Und schwupps, schon hätte auch der Berliner A14-Beamte gegebenenfalls ein zusätzliches Tariflohnvergleichs-Fähnchen in der Hand. Damit wäre der letzte Satz aus Rn. 154 für ihn so nicht mehr zutreffend, weil er jetzt ja zwei Fähnchen hätte..

Sind wir jetzt bei pick and choose? Falls ja, 20er nuggies mit vier mal süß sauer.