Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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lotsch

Wäre es nicht Aufgabe der Verbände diese Spitzausrechnung zu vollziehen und zu veröffentlichen? Kann ja nicht sein, dass sich jeder Beamte oder Soldat selbst hinsetzen und rechnen muss.

HumanMechanic

Das werden die schon getan haben.
Ich finde es auch ungewöhnlich still von deren Seite. Ab und zu mal ein kleiner Pressebeitrag mit dem O-Ton: ,,Jetzt wird's aber Zeit...".
Aber keine Proteste, keine Tabellenprognosen, keine weitergehenden Forderungen, kein ,,der Verband XY hatt erreicht...

Kann das einer einordnen?

BVerfGBeliever

Zitat von: lotsch in Heute um 21:22Wäre es nicht Aufgabe der Verbände diese Spitzausrechnung zu vollziehen und zu veröffentlichen?
Hallo lotsch, nochmals der kurze Hinweis: "Diese Spitzausrechnung" ist lediglich eine saubere Aggregation aller unterjährigen Zahlungen. Konkretes Beispiel: Das Bundes-A12-Endstufengrundgehalt lag letztes Jahr von Januar bis März bei 5.814,97 € und von April bis Dezember bei 5.989,42 €.

Somit lag die "spitz ausgerechnete" A12-Single-Jahresbruttobesoldung letztes Jahr bei exakt 3 * 5.814,97 € + 9 * 5.989,42 € = 71.349,69 €. Das ist auch schon alles! Absolut kein Hexenwerk, oder?


Alles Anderslautende hingegen, was Swen seit Wochen bezüglich der Spitzausrechnung von sich gibt, ist absoluter Kokolores (das Wort habe ich mir von ihm geborgt). Ich hoffe sehr, dass der damit verbundene Wahnsinn, den wir hier seit dem 7. Januar erleben, irgendwann endlich mal aufhört..

kimonbon

Das ist ganz einfach einzuordnen. DBB und die anderen wissen längst, dass alle mehr bekommen werden weil die Grundbesoldung erhöht wird. Wenn auch nur moderat aber es wird eine Erhöhung geben und damit ist der DBB befriedigt und ist still.

Zitat von: HumanMechanic in Heute um 22:04Das werden die schon getan haben.
Ich finde es auch ungewöhnlich still von deren Seite. Ab und zu mal ein kleiner Pressebeitrag mit dem O-Ton: ,,Jetzt wird's aber Zeit...".
Aber keine Proteste, keine Tabellenprognosen, keine weitergehenden Forderungen, kein ,,der Verband XY hatt erreicht...

Kann das einer einordnen?

GeBeamter

Zitat von: HumanMechanic in Heute um 22:04Das werden die schon getan haben.
Ich finde es auch ungewöhnlich still von deren Seite. Ab und zu mal ein kleiner Pressebeitrag mit dem O-Ton: ,,Jetzt wird's aber Zeit...".
Aber keine Proteste, keine Tabellenprognosen, keine weitergehenden Forderungen, kein ,,der Verband XY hatt erreicht...

Kann das einer einordnen?

Weil die Verbände das Klagelied der Dienstherren von den leeren Kassen schon voll verinnerlicht haben und sich aus "Pflichtbewusstsein" mit angemessenen, aber vom DH als überbordend wahrgenommenen, Forderungen zurück halten. Wenn der DH dann noch unter der Hand mitteilt, die Schieflage der Besoldung nicht zu beseitigen, aber unten besonders viele Pflaster aufzukleben, ist für die Verbände (vllt mit Ausnahme des Richterbundes) alles im Lot.

Finanzer

@GeBeamter: voll ins Schwarze. Damit sind die Verbände aber auch D'accord mit vielen Beamten, welche sich den gleichen Mist einreden haben lassen.

HumanMechanic

Na, dann.
Besser regelmäßig ein neues, halbwegs sauberes Pflaster als ein dauerhafter dreckiger Verband oder ne schlechte OP.

Die Reha in Karlsruhe wirds schon richten. Zur Not in der Verlängerung.

Bin ich froh, dass ich nie ins Krankengeld rutsche...

GeBeamter

Zitat von: HumanMechanic in Heute um 22:49Na, dann.
Besser regelmäßig ein neues, halbwegs sauberes Pflaster als ein dauerhafter dreckiger Verband oder ne schlechte OP.

Die Reha in Karlsruhe wirds schon richten. Zur Not in der Verlängerung.

Bin ich froh, dass ich nie ins Krankengeld rutsche...


Kommt drauf an. Es soll ja Besoldungsgruppen geben, die sind nicht lebensbedrohlich verletzt, bluten aber dennoch ziemlich - aber selbst ein taugliches Pflaster gibt es da dann nicht.

netzguru

Hallo zusammen

https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_10000/09001-09500/19-09364.pdf
Letzte Seite

"Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation bezieht
sich bisher ausschließlich auf aktive Beamtinnen und Beamte. Dass sich die Versorgung der Ruhe-
standsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten aus dem letzten Amt bemisst, bedeutet nicht, dass
das Ruhegehalt die Höhe der Dienstbezüge erreichen muss. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu
beanstanden, dass das Ruhegehalt niedriger ist als die Dienstbezüge während des aktiven Diens-
tes. Der Gesetzgeber ist dementsprechend auch nicht verpflichtet, bei Anpassungen der Dienstbe-
züge eine strikte Parallelität der Besoldungs- und Versorgungsentwicklung zu gewährleisten (Bun-
desverfassungsgericht, Beschluss vom 02.06.2001 - 2 BvR 571/00 -). So darf der Gesetzgeber im
Rahmen einer typisierenden Betrachtung davon ausgehen, dass der finanzielle Bedarf der Ruhe-
standsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten geringer ist als derjenige der aktiven Beamtinnen und
Beamten (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02 -). Nach derselben
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist es nicht verfassungswidrig, dass der höchstens
erreichbare Ruhegehaltssatz durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 von ehemals 75 auf
71,75 % der Dienstbezüge abgesenkt wurde. Ein geringerer Alimentationsbedarf von Versorgungs-
empfängerinnen und Versorgungsempfängern gegenüber aktiven Beamtinnen und Beamten wurde
vom Bundesverfassungsgericht auch im Zusammenhang mit der Differenzierung bei der Gewäh-
rung einer Sonderzahlung festgestellt (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.10.2003
- 2 BvL 19/02 -). Auch die Höhe der amtsabhängigen (§ 16 Abs. 3 Satz 1 des Niedersächsischen
Beamtenversorgungsgesetzes - NBeamtVG) wie auch der amtsunabhängigen (§ 16 Abs. 3 Satz 2
NBeamtVG) Mindestversorgung als absolute Untergrenze der amtsangemessenen Alimentation
wurde bisher durch die Rechtsprechung nicht infrage gestellt."


Also doch Versorgungsempfanger ab in die Sozialhilfe.

HumanMechanic

Zustimmung!
Warten wir mal ab, was da kommt. Wenn ich die Meinung(en) der Fachleute hier im Forum ansatzweise richtig interpretiere wird der Spielraum der DH ja zunehmend eingeschränkt. Vielleicht noch 1-2 Runden in Karlsruhe, dann sollte es ja einigermaßen passen.

Bis dahin ist es auch bezahlbar, weil die Anzahl der Beamten aufs absolute Minimum reduziert wurde.