Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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tinytoon

Zitat von: DerPauker in Heute um 07:36Und zur besseren Übersicht aus dem Länderforum die Niederschrift, die zur Anlage passend ist. Danke an cowagge.

https://www.landtag-niedersachsen.de/parlamentsdokumente/niederschriften_ausschuesse/19_wp/afhuf/128_AfHuF_14.01.2026.pdf

Ich bin sehr gespannt, was die angekündigte rechtliche Einordnung des GBD (S. 8 ) dazu sagen wird, wahrscheinlich kann man das dann nicht öffentlich nachvollziehen?

Wäre ja mal interessant, was da nun gestern so besprochen wurde...zumal der niedersächsische Richterbund ebenfalls angehört werden sollte.

Versuch

Zitat von: Rheini in Heute um 06:54Ich glaube nicht. Ich glaube sogar (3.000,- Euro zu Corona Zeiten) werden bei den Berechnungen zu 1/12 auf die Monate verteilt. Aber schau Du mal nach, evtl. irre ich mich.
Ist m.m.n. schon deswegen nicht erlaubt, da man die Prämie nur zusätzlich zum Einkommen zahlen durfte

Rheini

#5852
Zitat von: Versuch in Heute um 08:19Ist m.m.n. schon deswegen nicht erlaubt, da man die Prämie nur zusätzlich zum Einkommen zahlen durfte

Siehe BVerfG Beschluß vom 17.09.2025. Dort wird es anders gesehen.

Finanzer

#5853
Vergleichen kann man alles. Gleichsetzen ist das Problem.

Die AFD hat in der betreffenden Anhörung auch nicht damit geglänzt, das sie sich für die Beamten in die Bresche geworfen hat. Kann man genauso an der Pfeife rauchen wie den Rest.
Außer natürlich man ist Angehöriger von einem AFD-Abgeorneten.... 7000 Euro Monatlich fürs Nichtstun wie für den Vater des Spitzenkandidaten in Sachsen-Anhalt würde ich mir auch schmecken lassen.

Edit: Zitat aus dem Posting entfernt.
Unknown

Bundi

Zitat von: Rheini in Heute um 08:22Siehe BVerfG Beschluß vom 17.09.2025. Dort wird es anders gesehen.

Das ist zwar zutreffend, aber was Beschlüsse des BVerfG wert sind bzw. wie sie beachtet werden, kriegen wir ja gerade erneut live vorgeführt.

Rheini

Zitat von: Bundi in Heute um 08:53Das ist zwar zutreffend, aber was Beschlüsse des BVerfG wert sind bzw. wie sie beachtet werden, kriegen wir ja gerade erneut live vorgeführt.

Die entsprechende Passage kommt nicht vom DH.

Pumpkin76

Parteipolitische Debatten sind komplett ermüdend, sich über diese Debatten dann persönlich profilieren zu wollen ist noch ermüdender.

Jeder hat jetzt seinen Punkt gemacht und kann nun AfD wählen oder nicht, aber weiter heraufschaukeln bitte nicht mehr.

Danke.

NvB

Zitat von: BuBeamter in Heute um 08:15Danke Rheini, für deine Position. Ich habe mich schon gefragt, ob wir schon soweit sind, dass auch die Beamtenschaft auf das dumm populistische Gelaber der AfD reinfällt.

Klar kann man sagen, am Ende sind die weg wenn Siebes nicht hinbekommen. Wie der Weg dahin aussehen kann haben wir ja bei der NSDAP gesehen... Also macht nur weiter ihr wütenden Menschen...

So wichtig kann das Thema Geld nicht sein, Nazis aus Protest zu wählen.

Darum geht es doch gar nicht mehr...

Es geht nur noch darum klar und deutlich einen Denkzettel zu verteilen. Ein Machtverlust muss zwingend bei SPD und CDU stattfinden. Ein Großteil der politischen Akteure dieser beiden Parteien muss ganz dringend aus dem Bundestag fliegen. Schaut euch einen Jens Spahn an. Der gehört auf keine Regierungsbank sondern ganz dringend in den Knast. Was dieser Mensch an offener Korruption zu Tage trägt, geht auf keiner Kuhhaut mehr.

Ist die AfD besser in der Regierungsverantwortung? Nein, natürlich nicht.
Aber so ist das zwischen Pest und Cholera. Wir hatten nun 70 Jahre Pest an den Backen. Ich denke für den maximalen Machtverlust von Pest können wir die Cholera mal ausprobieren.

Pumpe14

Zitat von: export in Gestern um 21:23Mit anderen Worten:

Das niedersächsische ",,Korrelat" des Dienstherrn für die mit der Berufung in das Beamtenverhältnis verbundene Pflicht, unter Einsatz der ganzen Persönlichkeit – grundsätzlich auf Lebenszeit – die volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen und gemäß den jeweiligen Anforderungen die Dienstpflichten nach Kräften zu erfüllen", reicht leider nicht aus, einer vierköpfigen Familie einen "hinreichenden Abstand zu einem ihn und seine Familie treffenden realen Armutsrisiko" zu gewährleisten, es Bedarf des Zuverdienst des Ehepartners, um die Prekariatsschwelle zu überwinden ...

Kann man auch eine politische Bankrotterklärung nennen!
kann ich zukünftig dann auch meine Hingabe um 0,5 also den Anteil des Zuverdienstes des Partners reuzieren?  ???

Rheini

Zitat von: Pumpe14 in Heute um 09:42kann ich zukünftig dann auch meine Hingabe um 0,5 also den Anteil des Zuverdienstes des Partners reuzieren?  ???

Vermutlich nicht. Du kannst aber überlegen, ob Du deinen Partner verklagen kannst, eine Beschäftigung mit min. 0,5 der MAE aufzunehmen  ;D .

Ansonsten zur Hausarbeit zwingen und jeden Abend vorm schlafen gehen sagen, dass dein Partner für eure Armut verantwortlich ist.

Pumpe14

Zitat von: Rheini in Heute um 09:48Vermutlich nicht. Du kannst aber überlegen, ob Du deinen Partner verklagen kannst, eine Beschäftigung mit min. 0,5 der MAE aufzunehmen  ;D .

Ansonsten zur Hausarbeit zwingen und jeden Abend vorm schlafen gehen sagen, dass dein Partner für eure Armut verantwortlich ist.
Klingt nach nem Plan ^^
mein 17 jähriger Sohn arbeitet neben der Schule auch in einem Mini-Job, es wäre doch nur konsequent wenn ich dem DH offensiv anbiete, auch diese 0,5 noch abzuziehen - da dies der Logik entspricht

Pumpe14

Zitat von: Pumpe14 in Heute um 09:53Klingt nach nem Plan ^^
mein 17 jähriger Sohn arbeitet neben der Schule auch in einem Mini-Job, es wäre doch nur konsequent wenn ich dem DH offensiv anbiete, auch diese 0,5 noch abzuziehen - da dies der Logik entspricht

und erst die Ausbildungsvergütung, wenn der Junge nächstes Jahr in die Lehre geht...

Knecht

Zitat von: Pumpe14 in Heute um 09:53Klingt nach nem Plan ^^
mein 17 jähriger Sohn arbeitet neben der Schule auch in einem Mini-Job, es wäre doch nur konsequent wenn ich dem DH offensiv anbiete, auch diese 0,5 noch abzuziehen - da dies der Logik entspricht

Sicher. Und das Taschengeld bitte auch als Einnahmen der Kinder betrachten.

cowagge

Gibt es vom Schloss Hohenkammer Neuigkeiten? Der BBB tagte gestern. Konnte bisher nichts finden.

Pumpe14

Liebe Forumgemeinschaft, mal n ganz simpler Gedanke mit der Bitte um eure Einschätzung:

Dürfte die Besoldung nicht theoretisch maximal um die Familienzulage 1 also die Ehegattenzulage reduziert werden, da diese ja nach meiner bescheidenen Logik, die leistungs- und ämterbezogene Grundbesoldung um den Wert erhöht, den der Besoldungsgesetzgeber als anzurechnenden Anteil der Bedarfsgemeinschaft in einer Ehe als zusätzlich verortet?

Eine Anrechnung des Einkommens des Ehepartners darüber hinaus, würde doch nach der Logik automatisch einen Eingriff in eben diese leistungs- und ämterbezogene Alimentation darstellen, und den verheirateten Beamten gegenüber dem unverheirateten, und dennoch in Partnerschaft zusammenlebenden Beamten benachteiligen?!

Und genau dies hat der DH ja mit Streichung der Familienzulage 1 bereits getan wenn ich mich recht entsinne...

bitte teilt eure Gedanken dazu mit mir.