Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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BlauerJunge

@AltStrg
Ich weiß das, du weißt das, die Politik weiß das, das BVerfG weiß das. Alle wissen das.

Ändert nichts daran, dass die Politik nicht aus Böswilligkeit, Desinteresse, Hybris oder anderen hochtrabenden Gründen nichts unternehmen wird. Sondern schlicht aus dem Grund dass sich Realpoltik an den Grenzen des gesellschaftlich Machbaren bzw. Umsetzbaren orientiert. Und eine amtsangemessene Alimentation ist nichts was eine (beliebige) Bundesregierung freiwillig umsetzen wird. Wir bringen keine Schwungmasse in die Debatte, nicht weil wir keinen Hebel hätten, sondern wir kein Verständnis aus der Bevölkerung erwarten dürfen.

Kann man doof finden, kann man mit der Abkehr von der FDGO kommentieren ABER (und das weiß jeder hier) solange es das BVerfG den politisch Handelnden überlässt, den immer enger werdenden Gestaltungsraum phantasievoll mit Leben zu erfüllen, solange wird keine amtsangemessene Alimentation in der Breite der Beamtenschaft ankommen. Und solange werden nur Klagen vor Gerichten dem Individuum Milderung in dieser Frage verschaffen.

Die normative Kraft des Faktischen. It's a bitch.

DeltaR95

Zitat von: LehrerBW in Heute um 20:03So wie Niedersachsen es macht, wird ein Partnereinkommen gar nicht direkt gegengerechnet sondern einfach der Ehepartneranteil an der Rechnung zur Mindestalimentation weggelassen.
Ist monetär für die Dienstherren sogar besser als nen Minijob reinzurechnen.

Was Niedersachsen hier versucht, ist der unverblümte Ansatz, sich aller Pflichten als Dienstherr gegenüber dem Beamten zu entledigen und aus Sicht der Besoldung mit einem Angestellten in der Privatwirtschaft anzugleichen. Die "Rosinen" wie das Streikverbot oder die Tatsache, dass man einfach ohne Kompensation die Wochenarbeitszeit eines Beamten nach gutdünken erhöhen kann, um Stellen nicht besetzen zu müssen, will man aber behalten.

Hier zeigt sich, dass dieses ganze im Grundgesetz verankerte Alimentationsprinzip und der Rechtschutz des Beamten auf absolut tönernen Füßen steht. Allein die Anmerkung des MF in Niedersachsen, dass Teile der Besoldung "gerichtlich kaum überprüfbar" wären, lässt mich fassungslos zurück. Jegliches staatliches Handeln auf Grundlage von Recht und Gesetz kann gerichtlich überprüft werden. So eine Aussage schockiert mit sogar noch mehr, als das jahrelange Ausbleiben einer amtsangemessenen Besoldung.

Da scheint ja mehr das Verständnis des Beamten als "rechtlosem Leibeigenen" vorzuherrschen, als das Verständnis des Beamten als staatstragende Säule.

Allein die Argumentation des MF NDS, dass man die 0,5 MÄE des Ehepartners herausrechnen könnte, ist absolut abstrus. Nach dieser Logik müsste auch das Kindergeld von der Besoldung des Beamten für die 4K-Familie abgezogen werden, weil das MF NDS scheinbar das vom BVerfG berechnete "Familieneinkommen" als Grenze zur Armutsgefährdung als auskömmlich für die ganze Familie betrachtet.

Auf die Idee zu kommen, die Mindestbesoldung als Grenze der ARMUTSGEFÄHRDUNG (!) als Grundlage für die Ausplanung der eigenen Besoldungstabelle verwenden zu wollen, zeigt, dass man gegenüber seinem Personal entgegen aller regelmäßigen blumigen Versprechungen genau "0 Respekt und 0 Wertschätzung" empfindet.

AltStrG

Zitat von: LehrerBW in Heute um 20:03So wie Niedersachsen es macht, wird ein Partnereinkommen gar nicht direkt gegengerechnet sondern einfach der Ehepartneranteil an der Rechnung zur Mindestalimentation weggelassen.
Ist monetär für die Dienstherren sogar besser als nen Minijob reinzurechnen.

https://www.landtag-niedersachsen.de/parlamentsdokumente/niederschriften_ausschuesse/19_wp/afhuf/128_AfHuF_14.01.2026.pdf

Sollte der Gesetzesentwurf so kommen, müssen eben alle betroffenen Beamten gleich wieder Widerspruch bzw. Klage einreichen.

AltStrG

Zitat von: BlauerJunge in Heute um 20:12@AltStrg
Ich weiß das, du weißt das, die Politik weiß das, das BVerfG weiß das. Alle wissen das.

Ändert nichts daran, dass die Politik nicht aus Böswilligkeit, Desinteresse, Hybris oder anderen hochtrabenden Gründen nichts unternehmen wird. Sondern schlicht aus dem Grund dass sich Realpoltik an den Grenzen des gesellschaftlich Machbaren bzw. Umsetzbaren orientiert. Und eine amtsangemessene Alimentation ist nichts was eine (beliebige) Bundesregierung freiwillig umsetzen wird. Wir bringen keine Schwungmasse in die Debatte, nicht weil wir keinen Hebel hätten, sondern wir kein Verständnis aus der Bevölkerung erwarten dürfen.

Kann man doof finden, kann man mit der Abkehr von der FDGO kommentieren ABER (und das weiß jeder hier) solange es das BVerfG den politisch Handelnden überlässt, den immer enger werdenden Gestaltungsraum phantasievoll mit Leben zu erfüllen, solange wird keine amtsangemessene Alimentation in der Breite der Beamtenschaft ankommen. Und solange werden nur Klagen vor Gerichten dem Individuum Milderung in dieser Frage verschaffen.

Die normative Kraft des Faktischen. It's a bitch.

Wenn das BVerfG eine Vollstreckungsanordnung erlässt, kann jedes VG im Rahmen eines Eilantrages eine Eilverfahren für eine aA mit quasi vorherbestimmten Ergebnis durchführen.

AltStrG

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 20:24Was Niedersachsen hier versucht, ist der unverblümte Ansatz, sich aller Pflichten als Dienstherr gegenüber dem Beamten zu entledigen und aus Sicht der Besoldung mit einem Angestellten in der Privatwirtschaft anzugleichen. Die "Rosinen" wie das Streikverbot oder die Tatsache, dass man einfach ohne Kompensation die Wochenarbeitszeit eines Beamten nach gutdünken erhöhen kann, um Stellen nicht besetzen zu müssen, will man aber behalten.

Hier zeigt sich, dass dieses ganze im Grundgesetz verankerte Alimentationsprinzip und der Rechtschutz des Beamten auf absolut tönernen Füßen steht. Allein die Anmerkung des MF in Niedersachsen, dass Teile der Besoldung "gerichtlich kaum überprüfbar" wären, lässt mich fassungslos zurück. Jegliches staatliches Handeln auf Grundlage von Recht und Gesetz kann gerichtlich überprüft werden. So eine Aussage schockiert mit sogar noch mehr, als das jahrelange Ausbleiben einer amtsangemessenen Besoldung.

Da scheint ja mehr das Verständnis des Beamten als "rechtlosem Leibeigenen" vorzuherrschen, als das Verständnis des Beamten als staatstragende Säule.

Allein die Argumentation des MF NDS, dass man die 0,5 MÄE des Ehepartners herausrechnen könnte, ist absolut abstrus. Nach dieser Logik müsste auch das Kindergeld von der Besoldung des Beamten für die 4K-Familie abgezogen werden, weil das MF NDS scheinbar das vom BVerfG berechnete "Familieneinkommen" als Grenze zur Armutsgefährdung als auskömmlich für die ganze Familie betrachtet.

Auf die Idee zu kommen, die Mindestbesoldung als Grenze der ARMUTSGEFÄHRDUNG (!) als Grundlage für die Ausplanung der eigenen Besoldungstabelle verwenden zu wollen, zeigt, dass man gegenüber seinem Personal entgegen aller regelmäßigen blumigen Versprechungen genau "0 Respekt und 0 Wertschätzung" empfindet.

Nun, dann müssen eben alle betroffenen Beamten Widerspruch einlegen und klagen. Wenn es hingenommen wird und nichts passiert, warum sollte sich etwas ändern?

Maximus

#5885
Zitat von: AltStrG in Heute um 21:36Nun, dann müssen eben alle betroffenen Beamten Widerspruch einlegen und klagen. Wenn es hingenommen wird und nichts passiert, warum sollte sich etwas ändern?

Warum müssen die Beamten jetzt noch Widerspruch einlegen? Du hast immer behauptet, dass Partnereinkommen ist "tot". So kann man sich irren.

Sowohl Bayern als auch Niedersachsen (und weitere Dienstherren werden folgen) wollen das Partnereinkommen weiterhin anrechnen. Nix ist hier tot. Der Tote lebt leider als Zombie weiter (zumindest für eine gewisse Zeit).

Aus meiner Sicht muss Karlsruhe mit der nächsten Entscheidung (ggf. im Rahmen eines orbiter dictum) das fiktive Partnereinkommen unmissverständlich abräumen. Ein Mehrverdienermodell an sich, wird es nicht versagen können, sonst würde es den Gestaltungsspielraum der Besoldungsgesetzgeber zu sehr einengen.

Meines Erachtens wäre es aber schon ein großer Gewinn, wenn die Fiktion ausdrücklich untersagt wird. Wenn nur das tatsächliche Partnereinkommen angerechnet werden dürfte, würde dies für die Dienstherren einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten. Außerdem ist hierbei zu beachten, dass es keine antragsgebundene aA geben darf. 


TheBr4in

#5886
Tatsächliches Partnereinkommen also?

Und dann? Wenn meine Frau als Unternehmerin 20k im Monat verdient, diene ich dann kostenlos, weil meine Frau mich ja ausreichend alimentiert?

Oder bekomme ich zumindest noch Mindestlohn?

Ich befürchte bürokratischer Aufwand wird den DH nicht abschrecken, wenn es sogar Geld mit der Paradedisziplin einzusparen gibt.

Habe jetzt mal das Protokoll aus NDS gelesen. Dazu fällt einem einfach gar nichts mehr ein...