Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Pumpe14

Optendrenk Prime ist unserer Zivlisation weit voraus

Pumpe14

"Am 16. Mai 2026 öffnet das Bundesverfassungsgericht an seinem Sitz im Schlossbezirk in Karlsruhe seine Türen für interessierte Bürgerinnen und Bürger. Dabei kann ein Blick in das im Jahr 1969 fertiggestellte, denkmalgeschützte Gebäude des Architekten Paul Baumgarten geworfen werden, wobei Vertreterinnen und Vertreter des Bundesverfassungsgerichts als Ansprechpartner zur Verfügung stehen werden."

Also, sehen wir uns alle dort?

Alexander79

Finde es echt absurd und eine bodenlose Frechheit das man bei einem Beamtenehepaar pauschal ein Einkommen des Ehepartners unterstellt, aber Grundsicherungsempfänger kein fiktives Partnereinkommen angerechnet bekommen.

GoodBye

Dann verkauft man seine Fähigkeiten halt doch an den Höchstbietenden. Die Erfahrung muss man dann in diesem Land wohl machen.

Verwaltungsgedöns

Stimmt es, dass laut irgendeiner Randnotiz im aktuellen Urteil oder so es möglich ist, das Partnereinkommen sogar rückwirkend anzunehmen, sofern dies irgendwie begründet wird? Also sagen wir mal bis 2010 rückwirkend oder so? Ich vermute so langsam, dass die Länder deswegen so geringe Rückstellungen gebildet habe. Dann bekommt jeder eine Taui aufs Konto und dann Schnabel halten und weitermachen.

wieauchimmer

Zitat von: GoodBye in Heute um 18:44Dann verkauft man seine Fähigkeiten halt doch an den Höchstbietenden. Die Erfahrung muss man dann in diesem Land wohl machen.

Ganz ehrlich, ich habe auch schon öfters darüber nachgedacht. Noch bemisst sich meine Laufbahn auf weniger als 10 Jahre, alles darüber hinaus, so schätze ich, kann man nur noch schwer einholen. Aber so lange das nicht so ist, sollte jede/r in sich gehen und sich fragen, ob seine Zukunft nicht doch außerhalb des ÖD liegt. Ich habe die Frage für mich noch nicht abschließend beantwortet.

Rheini

Ich frage mich warum die DH so agieren, wie sie agieren. Aus meiner Sicht sieht doch ein Blinder, dass ein Partnereinkommen tot ist.

Entweder hat man Angst ein paar Prozente in den anstehenden Landtagswahlen zu verlieren oder die Kassen sind mehr als leer und es kommt ein Knall.

despaired

Zitat von: Verwaltungsgedöns in Heute um 18:54Stimmt es, dass laut irgendeiner Randnotiz im aktuellen Urteil oder so es möglich ist, das Partnereinkommen sogar rückwirkend anzunehmen, sofern dies irgendwie begründet wird? Also sagen wir mal bis 2010 rückwirkend oder so? Ich vermute so langsam, dass die Länder deswegen so geringe Rückstellungen gebildet habe. Dann bekommt jeder eine Taui aufs Konto und dann Schnabel halten und weitermachen.

Nein

Knecht

Zitat von: Rheini in Heute um 19:12Ich frage mich warum die DH so agieren, wie sie agieren. Aus meiner Sicht sieht doch ein Blinder, dass ein Partnereinkommen tot ist.

Entweder hat man Angst ein paar Prozente in den anstehenden Landtagswahlen zu verlieren oder die Kassen sind mehr als leer und es kommt ein Knall.

Ich denke knallen wird es in den nächsten Jahren noch oft und in viele Richtungen.

netzguru

Hallo zusammen,

könnten die in der verbotene Stadt nich noch auf diese Idee kommen:

https://www.familienportal.nrw/de/10-bis-16-jahre/finanzielles-formales/schuelerjob-ab-13

 Schülerjob ab 13

Geld dazu verdienen ab 13: Was ist erlaubt und was nicht?
Text zuletzt aktualisiert: 18.07.2024
Taschengeld aufbessern ist erlaubt, wenn die Schule nicht leidet

Babysitten, Zeitungen austragen, Prospekte verteilen: Manche Schülerinnen und Schüler möchten (müssen) sich schon früh ein kleines Taschengeld hinzuverdienen. Wichtig zu wissen ist, dass Kinder unter 13 Jahren grundsätzlich nicht arbeiten dürfen. Ab 13 Jahren ist eine leichte Beschäftigung erlaubt, wenn die Eltern zustimmen und die Kinderarbeitsschutzverordnung beachtet wird.

Schon vorgearbeitet in 2024.
Fett und Breit von mir.

matthew1312

Zitat von: netzguru in Heute um 19:25Hallo zusammen,

könnten die in der verbotene Stadt nich noch auf diese Idee kommen:

https://www.familienportal.nrw/de/10-bis-16-jahre/finanzielles-formales/schuelerjob-ab-13

 Schülerjob ab 13

Geld dazu verdienen ab 13: Was ist erlaubt und was nicht?
Text zuletzt aktualisiert: 18.07.2024
Taschengeld aufbessern ist erlaubt, wenn die Schule nicht leidet

Babysitten, Zeitungen austragen, Prospekte verteilen: Manche Schülerinnen und Schüler möchten (müssen) sich schon früh ein kleines Taschengeld hinzuverdienen. Wichtig zu wissen ist, dass Kinder unter 13 Jahren grundsätzlich nicht arbeiten dürfen. Ab 13 Jahren ist eine leichte Beschäftigung erlaubt, wenn die Eltern zustimmen und die Kinderarbeitsschutzverordnung beachtet wird.

Schon vorgearbeitet in 2024.
Fett und Breit von mir.
Scott Adams (R. I. P.) würde sagen: Dieser Beitrag besteht den Dilbert-Test. Oder Evers-Test. Denn der verständige Leser spürt, dass der Vorschlag zwei Elemente enthält:

1) Er gibt eine unverfrorene Idee wieder.
Und:
2) Der Sarkasmus ist andeutungsweise erkennbar; es könnte sich aber auch um die wahrheitsgetreue Wiedergabe einer Idee eines Besoldungsgebers handeln.

Chapeau!

GoodBye

Oder man führt einfach gleich den (B)R(D)AD ein. Den kleinen Sprung über die Verfassung schafft man bestimmt auch noch.

netzguru