Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Ozymandias

Der Rechtsprechungswandel war in der Tat größer als erwartet. Eventuell werden weitere Gerichte dem folgen. Evtl. gab es auch einen Fingerzeig aus Karlsruhe.

BeamterNRW

Hallo zusammen,

manchmal frage ich mich, ob wir in verschiedenen Realitäten leben. Des öfteren entsteht auf mich der Eindruck, als würde ein Großteil von euch in absoluter Armut leben und "grottenschlecht" bezahlt bzw. alimentiert werden. Ehrlicherweise empfinde ich das nicht so. Das mag auch alles von Familienkonstelation und Besoldungsgruppe abhängen, dass ist mir klar. Aber mich würde mal eurer ehrliche, reflektierte Einschätzung interessieren, ob ihr euch wirklich als so "unterfinanziert" anseht.

Ich betone, dass ich dies nicht als Vorwurf mein. Vielmehr möchte ich einige Ansichten verstehen. Es leuchtet mir nicht ein, dass man ernsthaft der Meinung sein kann, dass die unterste Besoldungsgruppe (in NRW wäre das A5) um die 4200 € netto verdienen müsste. Schon klar, dass diese Summe aufgrund der Rechtssprechung abgeleitet wird. Rechtlich legitim, dies als Mindestalimentation anzusehen. Aber ist es nicht auch mehr als nachvollziehbar, dass die Besoldungsgesetzgeber die Summe einfach nicht zahlen können? Hiermit beziehen ich mich nicht auf die Haushaltssituation, sondern auf die gesamtgesellschaftliche Verantwortung. 4200 € netto entsprächen rd. 6250 € brutto einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (SK 3). Ergo ca. 75.000 € Jahresbrutto. Und wir reden immer noch vom ehemals einfachen Dienst, also verhältnismäßig weniger komplexen Tätigkeiten. Zur Einordnung: Lt. Kununu liegt das durchschnittliche Gehalt eines Ingenieurs bei 68.400 € p.a. Wo sollte denn -aufgrund von Abstandsgebot- dann der verbeamtet Ingenieur liegen? Gehen wir mal von einen Abstand von 5% zwischen jeder Besoldungsgruppen aus und nehmen an, der verbeamtet Ingenieur hat ein A12er Stelle, dann lägen wir bei 5.900 € netto im Monat, ergo 108.000 € brutto p.a. Also mehr als der durchschnittliche Ingenieur in der Privatwirtschaft, jedoch mit absoluter Jobsicherheit und in vielen Fällen vermutlich auch weniger Stress. Hoffe mein Anliegen ist verständlich und aufgrund von Umrechnung auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht zu verwirrend.

Zur Einordnung: Ich lege ebenfalls immer Widerspruch ein und habe gegen 2022 geklagt. Jedoch nicht, weil ich mich zu schlecht bezahlt fühle. Sondern einfach aus folgenden simplen Grund: Mein Dienstherr erwartet von mir, dass ich mich an Recht und Gesetz halte und hiernach entscheide. Genau das erwarte ich im Gegenzug auch. Wenn damit eine höhere Bezahlung einhergehen muss, dann fordere ich diese ein. Will man dies nicht oder kann es finanziell einfach nicht leisten, dann erwarte ich eine entsprechende rechtliche Änderung (GG, Mehrheit z.Z. nicht denkbar). Ich bin eher bereit dazu, dass das Beamtentum eingeschränkt (z.B. Quote; nur 1/3 aller Beschäftigten darf verbeamten werden), limitiert (nur gewisse Berufe, z.B. Polizei) oder abgeschafft wird als hinzunehmen, dass die Rechtssprechung durch Rechentricks ausgehöhlt und lächerlich gemacht wird.

Wie gesagt: Will niemanden auf die Füße treten oder Meinungen absprechen. Aber so wie hier manchmal geschrieben wird, kann ich die öffentliche (schlechte) Meinung über uns wenigstens nachvollziehen.

Abschließend möchte ich noch anbieten, dass man meine Ausführungen und "Fragen" als Angebot sehen kann. Diese könnte ggf. bei der Landesgesetzgebung Berücksichtigung finden. Mehr kann ich dazu gerade nicht sagen ;

clarion

Gibt es abgesehen von der Bundeswehr wirklich noch Beamte des einfachen Dienstes, abgesehen von Altfällen vielleicht?

Ich habe neulich einen Verwandten auf eine ausgeschriebene E13 Stelle aufmerksam gemacht, der in seiner Firma unzufrieden ist und auch wenig Gestaltungsspielräume hat. Ich habe ihm gesagt, Stufe 3 wäre sicherlich verhandelbar. Nach Konsultation der Tabellen kam der mitleidige Blick. Er würde jetzt 30% mehr bekommen. Ich möchte  als Beamter mit langer Ausbildung (außer dem Studium zwei Jahre Referendariat) einfach nur amtangemessene bezahlt werden.

Da Beamte grundsätzlich nicht in die Sozialversicherungen einzahlen, sondern die Krankenversicherung vom Netto bezahlen, sind Vergleiche zwischen Beamte und Nichtbeamte bedingt hilfreich.

DeltaR95

Zitat von: BeamterNRW in Heute um 14:30Ich betone, dass ich dies nicht als Vorwurf mein. Vielmehr möchte ich einige Ansichten verstehen. Es leuchtet mir nicht ein, dass man ernsthaft der Meinung sein kann, dass die unterste Besoldungsgruppe (in NRW wäre das A5) um die 4200 € netto verdienen müsste. Schon klar, dass diese Summe aufgrund der Rechtssprechung abgeleitet wird. Rechtlich legitim, dies als Mindestalimentation anzusehen. Aber ist es nicht auch mehr als nachvollziehbar, dass die Besoldungsgesetzgeber die Summe einfach nicht zahlen können? Hiermit beziehen ich mich nicht auf die Haushaltssituation, sondern auf die gesamtgesellschaftliche Verantwortung. 4200 € netto entsprächen rd. 6250 € brutto einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (SK 3). Ergo ca. 75.000 € Jahresbrutto. Und wir reden immer noch vom ehemals einfachen Dienst, also verhältnismäßig weniger komplexen Tätigkeiten. Zur Einordnung: Lt. Kununu liegt das durchschnittliche Gehalt eines Ingenieurs bei 68.400 € p.a. Wo sollte denn -aufgrund von Abstandsgebot- dann der verbeamtet Ingenieur liegen? Gehen wir mal von einen Abstand von 5% zwischen jeder Besoldungsgruppen aus und nehmen an, der verbeamtet Ingenieur hat ein A12er Stelle, dann lägen wir bei 5.900 € netto im Monat, ergo 108.000 € brutto p.a. Also mehr als der durchschnittliche Ingenieur in der Privatwirtschaft, jedoch mit absoluter Jobsicherheit und in vielen Fällen vermutlich auch weniger Stress. Hoffe mein Anliegen ist verständlich und aufgrund von Umrechnung auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht zu verwirrend.

Weil dieser Vergleich falsch war, falsch ist und falsch bleibt - es sind Äpfel mit Birnen.

Für das Gehalt in der privaten Wirtschaft kann der Arbeitgeber nur eines verlangen: Deine Arbeitsleistung für die in der Woche definierten Stunden zum definierten Gehalt.

Für die Besoldung des Beamten kann der "Arbeitgeber Staat" verlangen: Deine Arbeitsleistung zu 100 % und darüber hinaus. Wenn er denkt, du musst jetzt 42 statt 41 Stunden machen, dann machst du das - ohne Anspruch auf irgendeine Kompensation, wenn das Gesetz angepasst wurde. Ergo, alles bleibt an der Familie hängen, die sich dann halt selber organisieren muss. Siehe das Urteil diese Woche gegen die "begründungslose Teilzeit" einer Polizistin.

Mal abgesehen davon, dass das Durchschnittsgehalt, welches du anführst, garantiert nicht auf 41 Wochenstunden gerechnet ist ;)

PolareuD

@ BeamterNRW

Glasklare Antwort. Ja, ich fühle mich massiv unteralimentiert und das obwohl ich A12 Ingenieur bin. Eine A12 mit Familie im Raum München bedeutet ein Einkommen kurz über Grundsicherungsniveau, wenn man bedenkt, dass einer 4k Bürgergeld-Familie in München bis zu knapp 4000€ Netto zur Verfügung stehen. Auch in dieser Region hat der Dienstherr gefälligst für ein amtsangemessenes Auskommen zur Sorgen.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

despaired

Zitat von: BeamterNRW in Heute um 14:30Hallo zusammen,

manchmal frage ich mich, ob wir in verschiedenen Realitäten leben. Des öfteren entsteht auf mich der Eindruck, als würde ein Großteil von euch in absoluter Armut leben und "grottenschlecht" bezahlt bzw. alimentiert werden. Ehrlicherweise empfinde ich das nicht so. Das mag auch alles von Familienkonstelation und Besoldungsgruppe abhängen, dass ist mir klar. Aber mich würde mal eurer ehrliche, reflektierte Einschätzung interessieren, ob ihr euch wirklich als so "unterfinanziert" anseht.

Ich betone, dass ich dies nicht als Vorwurf mein. Vielmehr möchte ich einige Ansichten verstehen. Es leuchtet mir nicht ein, dass man ernsthaft der Meinung sein kann, dass die unterste Besoldungsgruppe (in NRW wäre das A5) um die 4200 € netto verdienen müsste. Schon klar, dass diese Summe aufgrund der Rechtssprechung abgeleitet wird. Rechtlich legitim, dies als Mindestalimentation anzusehen. Aber ist es nicht auch mehr als nachvollziehbar, dass die Besoldungsgesetzgeber die Summe einfach nicht zahlen können? Hiermit beziehen ich mich nicht auf die Haushaltssituation, sondern auf die gesamtgesellschaftliche Verantwortung. 4200 € netto entsprächen rd. 6250 € brutto einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (SK 3). Ergo ca. 75.000 € Jahresbrutto. Und wir reden immer noch vom ehemals einfachen Dienst, also verhältnismäßig weniger komplexen Tätigkeiten. Zur Einordnung: Lt. Kununu liegt das durchschnittliche Gehalt eines Ingenieurs bei 68.400 € p.a. Wo sollte denn -aufgrund von Abstandsgebot- dann der verbeamtet Ingenieur liegen? Gehen wir mal von einen Abstand von 5% zwischen jeder Besoldungsgruppen aus und nehmen an, der verbeamtet Ingenieur hat ein A12er Stelle, dann lägen wir bei 5.900 € netto im Monat, ergo 108.000 € brutto p.a. Also mehr als der durchschnittliche Ingenieur in der Privatwirtschaft, jedoch mit absoluter Jobsicherheit und in vielen Fällen vermutlich auch weniger Stress. Hoffe mein Anliegen ist verständlich und aufgrund von Umrechnung auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht zu verwirrend.

Zur Einordnung: Ich lege ebenfalls immer Widerspruch ein und habe gegen 2022 geklagt. Jedoch nicht, weil ich mich zu schlecht bezahlt fühle. Sondern einfach aus folgenden simplen Grund: Mein Dienstherr erwartet von mir, dass ich mich an Recht und Gesetz halte und hiernach entscheide. Genau das erwarte ich im Gegenzug auch. Wenn damit eine höhere Bezahlung einhergehen muss, dann fordere ich diese ein. Will man dies nicht oder kann es finanziell einfach nicht leisten, dann erwarte ich eine entsprechende rechtliche Änderung (GG, Mehrheit z.Z. nicht denkbar). Ich bin eher bereit dazu, dass das Beamtentum eingeschränkt (z.B. Quote; nur 1/3 aller Beschäftigten darf verbeamten werden), limitiert (nur gewisse Berufe, z.B. Polizei) oder abgeschafft wird als hinzunehmen, dass die Rechtssprechung durch Rechentricks ausgehöhlt und lächerlich gemacht wird.

Wie gesagt: Will niemanden auf die Füße treten oder Meinungen absprechen. Aber so wie hier manchmal geschrieben wird, kann ich die öffentliche (schlechte) Meinung über uns wenigstens nachvollziehen.

Abschließend möchte ich noch anbieten, dass man meine Ausführungen und "Fragen" als Angebot sehen kann. Diese könnte ggf. bei der Landesgesetzgebung Berücksichtigung finden. Mehr kann ich dazu gerade nicht sagen ;

Ich für meinen Teil sage dazu nur: die Diskussion werde ich nicht mitmachen. Außer ein schön für dich; kann ich dazu nichts geben.

InternetistNeuland

Zitat von: BeamterNRW in Heute um 14:30Hallo zusammen,

manchmal frage ich mich, ob wir in verschiedenen Realitäten leben.  ;

Die Realität für eine 4 köpfige Bürgergeldfamilie in München:

1569 € Bruttokaltmiete
300 € Heizung
2x 506 € Regelsatz Erwachsene
2x 471 € Regelsatz Kinder

Summe Bedarf: 3.823 € Netto

Anrechnung von Kindergeld 510 €:

Auszahlung 3.313 € Bürgergeld
Auszahlung 510 € Kindergeld


Dieser Betrag wird jeden Monat für 4 köpfige Familien ausgezahlt.

Wieso also sollte ein Beamter der Vollzeit arbeiten geht nicht mehr haben? Die 4.200 € aus deinem Beispiel bedeuten 400 € mehr als bei einer Familie die überhaupt nicht arbeiten geht.


SwenTanortsch

Zitat von: InternetistNeuland in Heute um 13:49Das Vorlegen fällt doch jetzt weg, wenn die Mindestalimentation unterschritten wird.

Nein, eine Richtervorlage ist weiterhin in jedem Fall zu erstellen, sofern ein Fachgericht zu dem Ergebnis kommt, dass eine verfassungswidrige Unteralimentation vorliegen solle. Darüber hinaus geht es hier um die Besoldungsgruppen R 1, R 2 und B 3, sodass davon ausgegangen werden kann, dass sich das Mindestabstandsgebot in diesen Fällen als nicht unmittelbar verletzt zeigt. Nach der in der letzten Woche vollzogenen Terminankündigung (https://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/terminvorschau/2026_02_10_VGD_Vfg_Terminvorschau-Februar-2026-2_-Aenderung.pdf) war zugleich genau das zu erwarten, was nun geschehen ist, nämlich dass nun erst die eigentliche materielle Prüfung beginnen wird, dass also die vormaligen Vorlagen zurückgenommen werden. Denn die 26. Kammer, die 2022 eine entsprechende Prüfung nicht vorgenommen hat, sondern von der Verfassungswidrigkeit der Norm allein wegen der von ihr so betrachteten ungenügenden Erfüllung prozeduraler Anforderungen überzeugt gewesen war, dürfte nun auf Grundlage der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dem Ergebnis gekommen sein, dass es angeraten sein sollte, die materielle Prüfung vorzunehmen. Nicht umsonst geht sie nun in der konkreten Prüfung der genannten Fällen von keinem Wandeln der neueren Rechtsprechung zum Besoldungsrecht aus, sondern betont zurecht, dass der Senat mit seinem nicht mehr gegebenen Festhalten an den besonderen prozeduralen Anforderungen als "Zweite Säule" des Alimentationsprinzips und der nun vollzogenen Formulierung einer materiellen Darlegungslast, die den Besoldungsgesetzgeber trifft und vom Dienstherrn im gerichtlichen Verfahren nachgeholt werden kann, seine diesbezügliche Rechtsprechung vollumfänglich aufgegeben habe. Da die Kammer in den vier Verfahren davon ausgegangen ist, dass die Gesetzgebungsmaterialien nicht nachvollziehbar erkennen lassen würden, anhand welcher Methode der Gesetzgeber die Besoldung 2013 und 2014 fortgeschrieben habe und welche Tatsachen der Entscheidung zugrunde gelegen hätten, zugleich aber offengelassen hat, ob das Gesetz auch gemessen an den materiellen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zu beanstanden sei, sieht sie sich nun veranlasst, die materiellen Anforderungen auf Grundlage der aktuellen Entscheidung zu prüfen.

Entsprechend sieht sich die Kammer nun in der Pflicht, dem Land Nordrhein-Westfalen die Gelegenheit zu geben, ggf. für es grundlegende Gründe "nachzuschieben". Sie strebt dabei eine zügige Entscheidung an. Ob das auch das Bestreben des Landes sein wird, kann jeder der hier Lesenden selbst vermuten und wird sich nun zeigen, da die Kammer ja nun am Ende zurecht ausführt, dass sie auf die Übermittlung von Daten durch das Land Nordrhein-Westfalen angewiesen sei.

Wenn der Senat in der Rn. 36 der aktuellen Entscheidung ausführt,

"Eine erfolgreiche Klage auf amtsangemessene Besoldung bedarf somit zwingend der vorherigen Vorlage des Fachgerichts nach Art. 100 Abs. 1 GG, wenn dieses von der Verfassungswidrigkeit einer entscheidungserheblichen Besoldungsvorschrift überzeugt ist. Angesichts der Vielzahl von Besoldungsordnungen und ihrer Besoldungsgruppen sowie des sich mit den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen und dem allgemeinen Lebensstandard über die Zeit wandelnden Niveaus einer amtsangemessenen Alimentation birgt die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen auf amtsangemessene Besoldung durch Beamte, Richter und Staatsanwälte das Potenzial, die Arbeitsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts bis hin zu einer Blockade zu beeinträchtigen (vgl. auch Stuttmann, NVwZ 2015, S. 1007 <1007, 1014>). Allein für das Land Berlin sind im Hinblick auf die vorliegenden Verfahren etwa 100.000 anhängige Widerspruchsverfahren zum Ruhen gebracht worden; zusätzlich sind zwischen 2.000 und 3.000 insbesondere beim Verwaltungsgericht anhängige Klageverfahren noch zu entscheiden. Überdies ist zu berücksichtigen, dass es bei besoldungsrechtlichen Normen um die Befriedigung eines gegenwärtigen Bedarfs geht (vgl. BVerfGE 140, 240 <316 Rn. 170>; 150, 169 <192 f. Rn. 64>; 155, 1 <75 f. Rn. 182> – Richterbesoldung II) und daher eine zügige Klärung der Rechtslage in besonderem Maße geboten ist",

und wenn er in der Rn. 62 weiterhin präzisiert, dass es mit dem effektiven Rechtsschutz

"nicht vereinbar [wäre], den Gesetzgeber lediglich aus formalen Gründen zu einer erneuten Gesetzgebung mit ausreichender Begründung zu verpflichten, ohne zugleich auch die Frage der materiellen Verfassungsmäßigkeit der Besoldungshöhe geklärt zu haben", da das de facto nur zu weiteren Verzögerungen führen könnte, da es kein striktes Normenwiederholungsverbot gibt, der Besoldungsgesetzgeber also in der Folge ein inhaltsgleiches Gesetz mit hinreichender Begründung im Gesetzgebungsverfahren erlassen könnte, das nach erneutem Durchlaufen des Rechtswegs dem Bundesverfassungsgericht inhaltlich unverändert zur Prüfung vorgelegt werden könnte (ebd.),

sollte auch das Handeln der Kammer im Rahmen der aktuellen Rechtsprechung offensichtlich dem effektiven Rechtsschutz dienen, da nun über die vier Verfahren 2 BvL 7/22 bis 2 BvL 10/22 vom Bundesverfassungsgericht nicht mehr zu entscheiden ist. Denn da der Senat nun an keinen besonderen prozeduralen Anforderungen im Sinne einer "Zweiten Säule" des Alimentationsprinzips mehr festgehalten hat, hätte er für die vier Vorlagen zwangsläufig keinen sachlichen Grund mehr gesehen, so ist zu vermuten, was das Ausgangsverfahren tatsächlich nur verlängert hätte, wenn nun die Kammer bis zu dem für sie erwartbaren Ergebnis zugewartet hätte. Die Rücknahme der vier Vorlagen dient also aus der Sicht des Bundesverfassungsgerichts dem effektiven Rechtsschutz, da die Kammer nun signifikant schneller zu einem Ergebnis gelangen wird, als wenn sie erst solange zugewartet hätte, bis der Zweite Senat zu einem hier vorhersehbaren Ergebnis gelangt wäre und sie also erst danach angefangen hätte, den materiellen Gehalt zu prüfen. Entsprechend beginnt sie nun umgehend mit der nun offensichtlich notwendigen Prüfung.

Jetzt wird es also erst einmal darum gehen, dass die Kammer im Ausgangsverfahren zu prüfen hat, ob hier überhaupt noch Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse zu fällen sein werden. Denn die vormaligen Vorlagen hat die Kammer nun wie gesagt zurückgenommen (ähnlich - so ist zu vermuten - wird alsbald auch das VG Bremen hinsichtlich zweier Vorlagen aus dem Jahr 2016 vorgehen).

BeamterNRW

Vorerst: Danke für die Ausführungen. Eine Frage sei mir noch gestattet: Rechtsstaatlichkeit ist das eine, Realitäten das andere. Angenommen man würde den Beschluss des BVerfG wohlwollend umsetzen, dann ergäben sich netto Summen 4.200 € aufwärts (regionale Abstufungen denkbar). Wie soll man dies entsprechend der Öffentlichkeit verkaufen? Die Realität ist, dass es niemanden interessiert ob Beamte 41h oder 45h in der Woche arbeiten. Genau so wenig interessiert es jemanden, ob im IG-Metall-Tarif regelmäßig 35h gearbeitet werden. Es wird lediglich eins betrachtet: Geld! Es spielt auch keien Rolle ob wir es Alimentation oder Entgelt nennen, so tief steigt doch kaum jemand ein. Es beschäftigt sich auch keiner damit, wo das Beamtentum herkommt, welche Bedeutung es hat und das es durchaus staatstragen ist.

Also: Wie will man eine signifikante Erhöhung rechtfertigen, so, dass es alle verstehen? Verweis auf BVerfG wird nicht ausreichen. Erhöhungen in der Besoldung haben folgen: Tarifbeschäftigte fühlen sich ungerechtfertigte behandelt, Arbeitnehmer in der Pivatwirtschaft wollen dann ebenfalls mehr, Löhne steigen, Verbraucherkosten steigen, Sozialsicherung muss dann ebenfalls steigen und eine Spirale beginnt. In der Abwägung ist die Beamtenschaft doch eher das kleinere Übel gegenüber Tarifbeschäftigten, Arbeitnehmern, Rentnern und Sozialhilfeempfängern. Und so viel Realismus muss nunmehr sein: Politik ist absolut unromantisch und es geht um kurzfristige Wahlerfolge. So lange eine signifikante Besoldungserhöhung nicht (sozialverträglich) vermittelt werden kann, wird es keine verfassungskonforme Alimentation geben.


Blablublu

Zitat von: BeamterNRW in Heute um 15:35Vorerst: Danke für die Ausführungen. Eine Frage sei mir noch gestattet: Rechtsstaatlichkeit ist das eine, Realitäten das andere. Angenommen man würde den Beschluss des BVerfG wohlwollend umsetzen, dann ergäben sich netto Summen 4.200 € aufwärts (regionale Abstufungen denkbar). Wie soll man dies entsprechend der Öffentlichkeit verkaufen? Die Realität ist, dass es niemanden interessiert ob Beamte 41h oder 45h in der Woche arbeiten. Genau so wenig interessiert es jemanden, ob im IG-Metall-Tarif regelmäßig 35h gearbeitet werden. Es wird lediglich eins betrachtet: Geld! Es spielt auch keien Rolle ob wir es Alimentation oder Entgelt nennen, so tief steigt doch kaum jemand ein. Es beschäftigt sich auch keiner damit, wo das Beamtentum herkommt, welche Bedeutung es hat und das es durchaus staatstragen ist.

Also: Wie will man eine signifikante Erhöhung rechtfertigen, so, dass es alle verstehen? Verweis auf BVerfG wird nicht ausreichen. Erhöhungen in der Besoldung haben folgen: Tarifbeschäftigte fühlen sich ungerechtfertigte behandelt, Arbeitnehmer in der Pivatwirtschaft wollen dann ebenfalls mehr, Löhne steigen, Verbraucherkosten steigen, Sozialsicherung muss dann ebenfalls steigen und eine Spirale beginnt. In der Abwägung ist die Beamtenschaft doch eher das kleinere Übel gegenüber Tarifbeschäftigten, Arbeitnehmern, Rentnern und Sozialhilfeempfängern. Und so viel Realismus muss nunmehr sein: Politik ist absolut unromantisch und es geht um kurzfristige Wahlerfolge. So lange eine signifikante Besoldungserhöhung nicht (sozialverträglich) vermittelt werden kann, wird es keine verfassungskonforme Alimentation geben.



Einstiegsgehalt Jurist Großkanzlei, 125000 bis 140000 Euro... Einstiegsgehalt A13 62300 Euro... Vergleiche beim Ingineur mal ehr mit der A10 und die Summe die du genannt hast sind auch Einstiegsgehälter... A10 Stufe 1 44000 Euro... und keine Boni kein Weihnachtsgeld  keine 35 std. Etc...

DeltaR95

Zitat von: BeamterNRW in Heute um 15:35Vorerst: Danke für die Ausführungen. Eine Frage sei mir noch gestattet: Rechtsstaatlichkeit ist das eine, Realitäten das andere. Angenommen man würde den Beschluss des BVerfG wohlwollend umsetzen, dann ergäben sich netto Summen 4.200 € aufwärts (regionale Abstufungen denkbar). Wie soll man dies entsprechend der Öffentlichkeit verkaufen? Die Realität ist, dass es niemanden interessiert ob Beamte 41h oder 45h in der Woche arbeiten. Genau so wenig interessiert es jemanden, ob im IG-Metall-Tarif regelmäßig 35h gearbeitet werden. Es wird lediglich eins betrachtet: Geld! Es spielt auch keien Rolle ob wir es Alimentation oder Entgelt nennen, so tief steigt doch kaum jemand ein. Es beschäftigt sich auch keiner damit, wo das Beamtentum herkommt, welche Bedeutung es hat und das es durchaus staatstragen ist.

Dein Argument ist also, dass man der Bevölkerung Recht und Gesetz sowie die Bedeutung des Beamtentums nicht mehr erklären kann, weil deren Allgemeinbildung bzw. der Wille, sich bei heute einfachster Verfügbarkeit aller für die Bewertung relevanter Informationen ausreichend Gedanken zu machen, bevor man etwas auf Social Media "absondert", nicht mehr ausreicht bzw. nicht vorhanden ist? Und deshalb beachtet man halt Recht und Gesetz nicht mehr?

Was du vorbringst, erleben wir gerade an den Universitäten: Weil die Qualität der Bewerber absinkt, hat man die Anforderungen gesenkt. Ergebnis ist bekannt und jetzt belegen Studien, dass man die Anforderungen eben nicht hätte senken sollen, weil man den Trend damit noch befeuert hat.

Wenn man dein Argument aufgreifen würde, müsste man jetzt anfangen, Allgemeinbildung und Wissensstand der Bevölkerung wieder anzuheben.

Es ist Aufgabe der Politik, solche komplexen Sachverhalte zu erklären und nicht sich diesen "negativen Grundtenors" zu bedienen, um bei den Beamten Geld einzusparen, weil einem sonst nichts anderes mehr einfällt.

Berühmtes Zitat: "Wer zu klug ist, sich in der Politik zu engagieren, wird dadurch bestraft, dass er von Leuten regiert wird, die dümmer sind als er."

Ich könnte dir jetzt sagen, was bei uns der durchschnittliche Projektleiter bekommt - und zwar nur für sich, weil "Maßstab 1K". Da reden wir über 120.000 € Brutto pro Jahr - als Einstieg.

SwenTanortsch

Zitat von: BeamterNRW in Heute um 15:35Vorerst: Danke für die Ausführungen. Eine Frage sei mir noch gestattet: Rechtsstaatlichkeit ist das eine, Realitäten das andere. Angenommen man würde den Beschluss des BVerfG wohlwollend umsetzen, dann ergäben sich netto Summen 4.200 € aufwärts (regionale Abstufungen denkbar). Wie soll man dies entsprechend der Öffentlichkeit verkaufen? Die Realität ist, dass es niemanden interessiert ob Beamte 41h oder 45h in der Woche arbeiten. Genau so wenig interessiert es jemanden, ob im IG-Metall-Tarif regelmäßig 35h gearbeitet werden. Es wird lediglich eins betrachtet: Geld! Es spielt auch keien Rolle ob wir es Alimentation oder Entgelt nennen, so tief steigt doch kaum jemand ein. Es beschäftigt sich auch keiner damit, wo das Beamtentum herkommt, welche Bedeutung es hat und das es durchaus staatstragen ist.

Also: Wie will man eine signifikante Erhöhung rechtfertigen, so, dass es alle verstehen? Verweis auf BVerfG wird nicht ausreichen. Erhöhungen in der Besoldung haben folgen: Tarifbeschäftigte fühlen sich ungerechtfertigte behandelt, Arbeitnehmer in der Pivatwirtschaft wollen dann ebenfalls mehr, Löhne steigen, Verbraucherkosten steigen, Sozialsicherung muss dann ebenfalls steigen und eine Spirale beginnt. In der Abwägung ist die Beamtenschaft doch eher das kleinere Übel gegenüber Tarifbeschäftigten, Arbeitnehmern, Rentnern und Sozialhilfeempfängern. Und so viel Realismus muss nunmehr sein: Politik ist absolut unromantisch und es geht um kurzfristige Wahlerfolge. So lange eine signifikante Besoldungserhöhung nicht (sozialverträglich) vermittelt werden kann, wird es keine verfassungskonforme Alimentation geben.



Realität ist nach Auffassung des Senats unter anderem, dass die in Berlin in 95 % aller Besoldungsgruppen zwischen 2008 und 2020 gewährte Besoldung sich als evident unzureichend dargestellt hat und dass dabei insbesondere das Mindestabstandsgebot, das nun durch das Median-Äquivalenzeinkommen als Vergleichsmaßstab zu prüfen ist, 2008 und 2009 bis in alle Erfahrungsstufen der Besoldungsgruppe A 9, ab 2010 bis 2015 bis in alle Erfahrungsstufen der Besoldungsgruppe A 10 und ab 2016 bis 2020 bis in alle Erfahrungsstufen der Besoldungsgruppe A 11 unmittelbar verletzt gewesen ist, und dass sich also das politische Problem darüber hinaus auch und gerade darin zeigt, dass das Berliner Abgeordnetenhaus wiederkehrend nicht der ihn treffenden Gestaltungsverantwortung nachgekommen ist.

Erklärungsbedürftig ist also offensichtlich politisch nicht, wieso Beamte auf ihr grundrechtsgleiches Recht auf amtsangemessene Alimentation beharren, sondern wie es dazu kommen konnte, dass in einem solch extremen Ausmaß einem grundlegenden Maß an Gestaltungsverantwortung nicht nachgekommen worden ist. Denn es liegt offensichtlich auf der Hand, dass eine über Jahre hin von politischen Entscheidungsträgern nicht vollzogene Gestaltungsverantwortung, die dazu führt, dass letztlich regelmäßig - nicht anders ist der Zeitraum interpretierbar - grundrechtsgleiches Recht der das Gemeinwesen tragenden Berliner Beamten missachtet wurde und so nur einen immensen Vertrauensverlust nach sich ziehen kann, erklärungsbedürftig ist. Ich gehe weiterhin nicht davon aus, dass das irgendwer in Deutschland nicht verstehen sollte, sofern ihm das ruhig und sachlich erklärt werden wird. Ruhig und sachlich sollte gleichfalls auch bedeuten, im Vergleich zu seiner Lage und was das für ihn und sei Leben bedeuten sollte, sofern er in seinem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig entsprechende Erfahrungen machen sollte.

Ich sehe hier kein sachliches Rechtfertigungsproblem. Ich sehe dahingegen Interessenslagen, die ich als nicht sachlich begreife und die sich - da sie sich über das Problem amtsangemessener Alimentation hinweg offensichtlich auch noch in anderen Teilen des Rechtsstaats nachweisen lassen - auf Dauer von innen heraus als rechtsstaatsgefährden darstellen, und sei es auch "nur", da sie über kurz oder lang zu Abwendungsbewegungen im Glauben an eine rechtsstaatliche Ordnung führen müssen.

Was ist an der Realität also nicht zu verstehen, sodass man sie nicht sachlich zur Kenntnis nehmen könnte? Wenn ich das richtig sehe, gelingt das großen Teil der deutschen Bevölkerung auch in anderen Themen. Wieso sollte das ihr nicht auch in unserem Thema möglich sein?

Wenn ich es richtig sehe, sind also eher die politischen Stammtischparolen von Entscheidungsträgern, die regelmäßig in unserem Thema keine hinreichende Verantwortungsfähigkeit zeigen, und ist weniger das grundrechtsgleiche Recht auf amtsangemessene Alimentation das Problem.

Wer also das Problem nicht versteht, sollte sich doch im starken Maße darüber freuen können, dass in den letzten Jahrzehnten so viel Steuermittel verfassungswidrig eingespart worden sind, und darf sich sicherlich auch weiterhin darüber freuen, dass das offensichtlich auch noch geraume Zeit so weitergehen wird, jedenfalls solange er nicht selbst davon unmittelbar betroffen ist. Das sind doch ganz hervorragende Nachrichten, die unserem Gemeinwesen nur guttun können. Auch deshalb dürfte also der Senat im zweiten Leitsatz das geschrieben haben, was er geschrieben hat:

"Das Alimentationsprinzip (Art. 33 Abs. 5 GG) verpflichtet den Dienstherrn, Beamten und ihren Familien lebenslang einen amtsangemessenen Unterhalt zu gewähren. Es hat – im Zusammenwirken mit dem Lebenszeitprinzip – vor allem die Funktion, die Unabhängigkeit der Beamtinnen und Beamten im Interesse einer fachlich leistungsfähigen, rechtsstaatlichen und unparteiischen Verwaltung zu gewährleisten. Das Berufsbeamtentum sichert auf diese Weise das Prinzip der freiheitlichen Demokratie gegen Übergriffe zusätzlich ab."

Nur wer Übergriffe an sich in seinem Leben schätzt, sollte nicht verstehen können, dass das andere in ihrem Leben eher nicht schätzen, schätze ich.

Rheini

Zitat von: BeamterNRW in Heute um 15:35Vorerst: Danke für die Ausführungen. Eine Frage sei mir noch gestattet: Rechtsstaatlichkeit ist das eine, Realitäten das andere. Angenommen man würde den Beschluss des BVerfG wohlwollend umsetzen, dann ergäben sich netto Summen 4.200 € aufwärts (regionale Abstufungen denkbar). Wie soll man dies entsprechend der Öffentlichkeit verkaufen? Die Realität ist, dass es niemanden interessiert ob Beamte 41h oder 45h in der Woche arbeiten. Genau so wenig interessiert es jemanden, ob im IG-Metall-Tarif regelmäßig 35h gearbeitet werden. Es wird lediglich eins betrachtet: Geld! Es spielt auch keien Rolle ob wir es Alimentation oder Entgelt nennen, so tief steigt doch kaum jemand ein. Es beschäftigt sich auch keiner damit, wo das Beamtentum herkommt, welche Bedeutung es hat und das es durchaus staatstragen ist.

Also: Wie will man eine signifikante Erhöhung rechtfertigen, so, dass es alle verstehen? Verweis auf BVerfG wird nicht ausreichen. Erhöhungen in der Besoldung haben folgen: Tarifbeschäftigte fühlen sich ungerechtfertigte behandelt, Arbeitnehmer in der Pivatwirtschaft wollen dann ebenfalls mehr, Löhne steigen, Verbraucherkosten steigen, Sozialsicherung muss dann ebenfalls steigen und eine Spirale beginnt. In der Abwägung ist die Beamtenschaft doch eher das kleinere Übel gegenüber Tarifbeschäftigten, Arbeitnehmern, Rentnern und Sozialhilfeempfängern. Und so viel Realismus muss nunmehr sein: Politik ist absolut unromantisch und es geht um kurzfristige Wahlerfolge. So lange eine signifikante Besoldungserhöhung nicht (sozialverträglich) vermittelt werden kann, wird es keine verfassungskonforme Alimentation geben.



Ich finde diese Frage sollte sich an den DH richten mit dem unterschwelligen Ton, warum er die Verbeamtungen in den letzten Jahren zur Kostenreduzierung genutzt hat, obwohl ihm das GG bekannt war.

Dies einen Beamten zu fragen, ist nicht i. O.