Also, den Familienzuschlag bekomme ich noch lange nachdem das Kind sein 18. Lebensjahr erreicht ist und noch in Ausbildung ist. Demnächst habe ich 4 Kinder über 14 Jahre, für die ich noch den Familienzuschlag erhalte. Die meisten Beamten mit mehr als zwei Kindern werden noch für Studierende oder sich noch in der Schule befindliche Ü14 Kinder zahlen müssen und dann wahrscheinlich 3 Kinder Ü14 mit Unterhaltspflichten haben. Warum dann ab dem 3. Kind einfach U14 gelten soll, erschließt sich mir nicht. Das Alter spielt im Übrigen bis jetzt bei keinem dieser Ländermodelle eine Rolle und auch beim Bundesentwurf nicht. Da war ein Einjähriger in der geerbten Münchener Wohnung mehr wert als ein 16-Jähriger in der Dortmunder Mietwohnung.
Ganz so ist es nicht. Auch bei der Grundsicherung wird der Bedarf des Kindes nach Alter differenziert und auch da hat sowohl das BVerfG als auch der Gesetzgeber schon Durchschnittswerte genommen und pauschalisiert. Der Unterschied zwischen den Altersgruppen war nur nicht so deutlich wie bei dem Medianeinkommen.
Ich verstehe deine Situation absolut, daher halte ich persönlich 0,24 Medianeinkommen auch zu wenig, 0,4 Medianeinkommen aber zumindest juristisch nicht begründbar. Besoldung ist was grundsätzlich anderes als Grundsicherung.
Ob der Gesetzgeber an der Stelle den Familienzuschlag für kinderreiche Familien nach Alter differenziert, wage ich zu bezweifeln. Dafür sind die Unterschiede zwischen den Mediangruppen zu groß und der Verwaltungsaufwand auch zu groß.
Wenn man jetzt die Beträge von NVB nimmt, die er übrigens nicht mit 80 % multipliziert hat, ergibt sich folgendes:
Kinder unter 14 Jahre; 2296 x 0,30 x 0,8 = 551,04 EUR
Bedarf mithin nach Abzug von Kindergeld von 255 EUR plus anteiliger KV von 55 EUR = grob 300 EUR netto
Kinder über 14 Jahre: 2296 x 0,50 x 0,8 = 918,40 EUR
Bedarf mithin nach Abzug von Kindergeld plus KV= grob 720 EUR
Durchschnittsbedarf:
2296 EUR x 0,40 x 0,80 = 734,72 EUR
Bedarf mithin nach Kindergeld plus KV = grob 535 EUR
Letzteres entspricht in etwa dem, was aktuell gezahlt wird. Daher tendiere ich dazu, dass man hier auf 0,32 Medianeinkommen pro Kind (also wie bei der 4 K Modellfamilie) abstellen wird.
Dabei darf man auch nicht vergessen, dass nicht nur die Kinder älter werden, sondern man selbst auch. Somit steigt man auch selbst automatisch in der Altersstufe und entfernt sich so automatisch immer weiter von der Mindestbesoldung.
Daher ist es rein mathematisch bei steigender Kinderzahl, verbunden mit steigendem Alter und steigender Erfahrungsstufe, sehr unwahrscheinlich, dass man prekär besoldet wird, selbst wenn der Familienzuschlag ab dem dritten Kind den prekären Bedarf auch bei älteren Kindern nicht vollständig deckt.