Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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MOGA

Zitat von: RArnold in Heute um 14:10Das wird nur Wahlkampf gewesen sein. Noch 9 Tage bis zur Wahl in RLP.
Ich bin es so leid...
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LeoMUC

Hallo an alle!

Ich bin seit einiger Zeit auch auf das Thema amtsangemessene Alimentation aufmerksam geworden und in der Dienstgruppe (Bundespolizei) wird oft, aber nicht viel, drüber diskutiert, da keiner eine Ahnung davon hat.

Die gesamten 488 Seiten hier durch zu lesen würde den Rahmen sprengen, weshalb ich hoffe, ich kann hier vielleicht mehr erfahren. Werde in Zukunft wohl hier auch mitlesen und mitwirken.

Einige Kollegen und ich sind seit diesem März 8 Jahre als KSB tätig und derzeit Hauptmeister A9. Gibt es hier jemanden der grob einschätzen kann, ob wir überhaupt mit einer Rückzahlung rechnen können?
Ich bin z.B. 03/2018 in A7 eingestiegen mit einem Gehalt von 2365 Euro brutto, 2074 Euro netto. Bis heute Steuerklasse 1, ledig, keine Kinder.
Beförderungen A7 zu A8 im Mai 2022 uns A8 zu A9 im Dezember 2023. Wohnhaft in einem Ballungsgebiet.

Über Einschätzungen in meinem o.g. Fall würde ich mich sehr freuen und dementsprechend das Thema weiterverfolgen.

Vielen Dank!

LudwigSchiwy

Zitat von: LeoMUC in Heute um 14:42Hallo an alle!

Ich bin seit einiger Zeit auch auf das Thema amtsangemessene Alimentation aufmerksam geworden und in der Dienstgruppe (Bundespolizei) wird oft, aber nicht viel, drüber diskutiert, da keiner eine Ahnung davon hat.

Die gesamten 488 Seiten hier durch zu lesen würde den Rahmen sprengen, weshalb ich hoffe, ich kann hier vielleicht mehr erfahren. Werde in Zukunft wohl hier auch mitlesen und mitwirken.

Einige Kollegen und ich sind seit diesem März 8 Jahre als KSB tätig und derzeit Hauptmeister A9. Gibt es hier jemanden der grob einschätzen kann, ob wir überhaupt mit einer Rückzahlung rechnen können?
Ich bin z.B. 03/2018 in A7 eingestiegen mit einem Gehalt von 2365 Euro brutto, 2074 Euro netto. Bis heute Steuerklasse 1, ledig, keine Kinder.
Beförderungen A7 zu A8 im Mai 2022 uns A8 zu A9 im Dezember 2023. Wohnhaft in einem Ballungsgebiet.

Über Einschätzungen in meinem o.g. Fall würde ich mich sehr freuen und dementsprechend das Thema weiterverfolgen.

Vielen Dank!

Um es kurz zu machen:
Wenn du nicht zeitnah - also im jeweiligen Haushaltsjahr - zumindest Widerspruch eingelegt hast, hast du keinerlei Anspruch.

https://www.sdrb.de/zeitnahe-geltendmachung/


BuBeamter

Zitat von: LeoMUC in Heute um 14:42Hallo an alle!

Ich bin seit einiger Zeit auch auf das Thema amtsangemessene Alimentation aufmerksam geworden und in der Dienstgruppe (Bundespolizei) wird oft, aber nicht viel, drüber diskutiert, da keiner eine Ahnung davon hat.

Die gesamten 488 Seiten hier durch zu lesen würde den Rahmen sprengen, weshalb ich hoffe, ich kann hier vielleicht mehr erfahren. Werde in Zukunft wohl hier auch mitlesen und mitwirken.

Einige Kollegen und ich sind seit diesem März 8 Jahre als KSB tätig und derzeit Hauptmeister A9. Gibt es hier jemanden der grob einschätzen kann, ob wir überhaupt mit einer Rückzahlung rechnen können?
Ich bin z.B. 03/2018 in A7 eingestiegen mit einem Gehalt von 2365 Euro brutto, 2074 Euro netto. Bis heute Steuerklasse 1, ledig, keine Kinder.
Beförderungen A7 zu A8 im Mai 2022 uns A8 zu A9 im Dezember 2023. Wohnhaft in einem Ballungsgebiet.

Über Einschätzungen in meinem o.g. Fall würde ich mich sehr freuen und dementsprechend das Thema weiterverfolgen.

Vielen Dank!


Hallo LeoMuc,

als kinderloser und unverheirateter Beamter würde ich erstmal seitens des Dienstherrn mit 0 Euro Nachzahlung rechnen. Obwohl du zu niedrig besoldet wurdest und immernoch bist. Der Dienstherr versucht Lösungen zu finden, die an deinem Zustand nichts ändern und so günstig für ihn sind wie möglich, auch wenn sie deine Rechte verletzen.


In vergangenen Entwürfen war allenfalls für Beamte ab A7 Stufe 1 abwärts mit Verbesserungen zu rechnen. Aber auch dort erst ab 2021, für die Zeit davor nur für Widerspruchsführer.


Solltest du also bisher keinen Widerspruch eingelegt haben, solltest du damit anfangen. Bestenfalls brauchst du ihn nicht.

Ansonsten lässt sich sagen, es lohnt sich die Seiten zumindest zu überfliegen und so tiefer in die Materie einzusteigen. In der Bundespolizei ist das Thema kaum bekannt und viele verwechseln es mit der steigenden Besoldung aufgrund der Tariferhöhungen.

Man ist hier die letzten Jahre zu sehr verwöhnt durch Beförderungen mit und trotz schlechter Noten und gleichzeitig steigenden Erfahrungsstufen. So denken alle, man könne sich nicht beschweren. Wenn man dann aufzeigt wie groß die Lücke aber zur Angemessenheit sind schlucken alle.

Also du kommst nicht drum rum dich einzulesen, oder weiter verarschen zu lassen... Willkommen in der Matrix 😅

Knecht

@LeoMuc

Durch das Einlesen steigt allerdings weder die Besoldung, noch die Zufriedenheit. Manchmal ist Unwissenheit auch was Schönes ;)