Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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SonicBoom

Zitat von: MOGA in Gestern um 21:38Also ich hatte ja vor einigen Jahren auch mal Widerspruch eingelegt, das wurde vom BVA bestätigt und nicht beschieden mit dem Verweis auf die Verzichtung der Einrede der Verjährung. Seither keine weiterer Bescheid, ruht also noch. Was ratet ihr lir in dem Fall, weiterhin Widerspruch oder passt das?

Bin jetzt kein Jurist aber bevor 3 Jahre vergehen würde ich mich vielleicht mit einem Anwalt hinsetzen und mal für 100 € die Frage stellen, ob eine Untätigkeitsklage hier sinnvoll wäre.

PolareuD

#7426
ZitatDie Suche nach einer größeren Wohnung haben sie aufgegeben: "Für ein zusätzliches Zimmer müssten wir rund 1.000 Euro mehr bezahlen. Das ist absolut nicht drin. Dann rücken wir halt zusammen", sagt die 37-Jährige. Für knapp 100 Quadratmeter zahlen sie 2.600 Euro warm.

ZitatLaut Stadt München lag der Münchner Mietspiegel 2025 bei einem Quadratmeterpreis von etwa 15,38 Euro (Nettokaltmiete). Zum Vergleich: 2005 waren es noch knapp 8,72 Euro.
Auf Wohnungsportalen wie Immoscout liegt der Wert noch höher. Im ersten Quartal 2026 wird von einem Durchschnittspreis von 20,44 Euro pro Quadratmeter ausgegangen, beim Immobilienmakler Engel&Völkers sind es sogar 25,50 Euro.


https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/wohnungsnot-muenchen-mietpreise-unbezahlbar-100.html

Allein hieraus ist ersichtlich wie dringend notwendig die amtsangemessene Alimentation in urbanen Metropolregionen ist, ggf. auch durch einen nennenswerten Ortszuschlag für alle Betroffenen.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

panda84

ich lese schon länger mit und stelle mir nun die Frage warum Bundesländer das schneller schaffen umzusetzen als der Bund?

Heute ein Auszug aus den Kieler Nachrichten.

Zahltag für
Beamte im
Land naht
KIEL. Die knapp 100.000
Beamten und Pensionäre in
Schleswig-Holstein dürfen
sich auf den ersten großen
Zahltag freuen. Voraussichtlich
im Herbst wird der
Landtag eine Nachzahlung
für die Jahre 2025 und 2026
beschließen. Wie viel Geld
ein Beamter erhält, hängt
insbesondere von der Besoldungsgruppe
ab. Fällig wird
der Nachschlag, weil das
Bundesverfassungsgericht
im Herbst neue Vorgaben für
eine Mindestbesoldung festgelegt
hat. Weil diese in
Schleswig-Holstein nicht erfüllt
werden, soll die Vergütung
kräftig ansteigen, und
zwar je nach Besoldungsgruppe
um gut sieben bis
knapp neun Prozent. Das
Ministerium weist darauf
hin, dass die Berechnung
des Nachschlags für einzelne
Berufsgruppen nicht so
einfach möglich ist. Berechnet
wurde daher zunächst
eine Art Basisnachschlag für
ledige und kinderlose
Staatsdiener.