Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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BVerfGBeliever

Zitat von: wieauchimmer in Heute um 08:33Schon klar, aber das Urteil in Bezug auf Berlin nimmt mit seiner Austrahlkraft bereits Familien ab 1 Kind viel stärker in den Fokus

Zitat von: Alexander79 in Heute um 12:04Da das BVerfG beim ersten Kind von 0,5 und beim zweiten Kind von 0,3 ausgeht
Falsch. Das Urteil nimmt weder Familien ab einem Kind "viel stärker in den Fokus" noch geht es beim ersten und zweiten Kind von irgendeinem Wert aus.

Stattdessen hat das BVerfG entschieden, dass die "absolute Untergrenze einer verfassungsgemäßen Besoldung" für einen alleinverdienenden verheirateten Beamten mit zwei Kindern bei 80% des 2,3-fachen des MÄE liegt. Dabei geht es davon aus, dass der Unterhalt für die beiden Kinder "ganz überwiegend" aus den familienneutralen Gehaltsbestandteilen (also der Grundbesoldung) bestritten wird. Insbesondere bestehen daher keine verfassungsrechtliche Bedenken, wenn die Zuschläge für die ersten beiden Kinder "erheblich" unterhalb den entsprechenden Bedarfen liegen.


Komplett anders sieht es in der Tat ab dem dritten Kind aus. Und hier finde ich es wie erwähnt verblüffend, wie unterschiedlich zurzeit die diesbezüglichen Regelungen aussehen, siehe hier.

BeamtenähnlichesKonstrukt

Wir hätten mit dem Kinderkriegen einfach "einige Wochen" warten sollen...

Rentenonkel

Verurteilt wurde seinerzeit das Land NRW, dass sich seitdem bei den Familienzuschlägen ab dem dritten Kind an der im Urteil genannten 115 % Grenze zur Grundsicherung orientiert hat. Dabei hat NRW die Familienzuschläge nach Mietenstufen unterteilt.

Fraglich ist jetzt, ob die Politik auch bei der Frage der Zuschläge ab dem dritten Kind an den 115 % des Grundsicherungsbedarfes festhalten muss oder doch auch hier auf die 80 % der 0,x des MÄE umschwenken darf und wenn ja, wie genau. Diese Frage wird derzeit, so denke ich, in den zuständigen Gremien vor allem im Hinblick auf "was kostet welche Lösung" heiß diskutiert.

Dennoch ist es ein Unding, dass man sich noch nicht einmal auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen kann und schon mal zumindest einen Vorschuß auf die erwartbare Erhöhung in einer Größenordnung anweisen kann, die erwartbar mindestens dabei rauskommen wird. Das dürften auch schon mehrere Hundert Euro pro Kind sein, was bei Familien wie der Frankfurterin oder Julian die Haushaltskasse ordentlich verbessern dürfte.

Und wenn dann die letzten 50 oder 100 EUR erst in einigen Wochen kommen, müssen die betroffenen Familien bis dahin nicht weiterhin nur Nudeln mit Ketchup essen.

GoodBye

Es geht nicht darum, welche Lösung was kostet, sondern welche den tatsächlichen Bedarf abbildet. Und das tun 0,3 von 80% des MAE für Kind 3 im Vergleich zu anderen Bedarfsermittlungen offensichtlich nicht.

MOGA

Zitat von: GoodBye in Heute um 17:17Es geht nicht darum, welche Lösung was kostet, sondern welche den tatsächlichen Bedarf abbildet. Und das tun 0,3 von 80% des MAE für Kind 3 im Vergleich zu anderen Bedarfsermittlungen offensichtlich nicht.
Mir geht das alles auf den Wecker, diese Laienschauspieler aus den Ministerien sollen sich schaemen. Ich hab die Schnauze voll von diesem taktieren!
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Sunflare

Zitat von: MOGA in Heute um 17:19Mir geht das alles auf den Wecker, diese Laienschauspieler aus den Ministerien sollen sich schaemen. Ich hab die Schnauze voll von diesem taktieren!

Wie schon öfters gesagt, die Formel zur Berechnung liegt auf dem Tisch. Da reicht eine Exeldatei, um das Gehalt und den Mehrbedarf bezüglich der Kids auszurechen! Der Haushalt darf hier, höchstricherlich beschlossen, keine Rolle spielen!