Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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sc204

Zitat von: Verwaltungsgedöns in Heute um 12:03Wenn unser Sold sich zukünftig nach dem MÄE ausrichtet, kann dieser dann zukünftig sinken, wenn es wirtschaftlich bergab geht? Seit vielen Monaten werden ja dramatisch Arbeitsplätze abgebaut. Es wird auch häufig von Deindustrialisierung gesprochen.

Also Widerspruch einlegen und entsprechend beschränken - also "Widerspruch, soweit meine Besoldung im Jahr 20xx einen Betrag von xxxx,xx Euro (hier Betrag aus der Jahresendabrechnung einsetzen) unterschreitet" einlegen?!

Verwaltungsgedöns

Zitat von: MOGA in Heute um 12:09Es geht icht darum ob es wirtschaftlich bergab geht. Wenn ein Brötchen nur noch 10 cent kostet und der liter Sprit 75 cent ist es ja auch nachvollziehbar...

Ist MÄE Kaufkraft oder Einkommen?

Wirtschaft schrumpft und Produktion wird abgebaut = gut bezahlte Arbeitsplätze gehen verloren = es folgen schlechter bezahlte Arbeitsplätze oder Grundsicherung = das durchschnittliche Einkommen sinkt.

Warum sollte ein Brötchen dann 10 Cent kosten? Weniger Nachfrage bei Kohlenwasserstoffe und dort dann sinkende Preise meinetwegen.

DeltaR95

Zitat von: sc204 in Heute um 12:10Also Widerspruch einlegen und entsprechend beschränken - also "Widerspruch, soweit meine Besoldung im Jahr 20xx einen Betrag von xxxx,xx Euro (hier Betrag aus der Jahresendabrechnung einsetzen) unterschreitet" einlegen?!

Das wäre der deutsche Weg - wenn alle Beamten das machen, ist das Land und seine Verwaltung konsequent lahmgelegt.

Man könnte aber auch einfach festlegen, dass es gar keines Widerspruchs des Beamten wegen nicht amtsangemessener Besoldung mehr Bedarf, weil dieser ja rechtlich geregelt ist. Müsste halt nur der Besoldungsgesetzgeber ein entsprechendes Gesetz erlassen, dann wäre das Problem "weg"... ach moment, da war ja was...  ;D

emdy

 Mieten, Immobilien- und Autopreise steigen irgendwie trotz angeblichem wirtschaftlichen Niedergang immer weiter.

Deswegen ist die Abkehr vom Grundsicherungsniveau für unsere Sache auch kein glücklicher Wandel. Ob die Besoldung nämlich für diesen oder jenen Lebenszuschnitt reicht, spielt keine Rolle mehr. Einzig und allein in Grundsicherung fragt noch jemand, ob es "reicht". Alle anderen verarmen zusehens, während gleichzeitig sehr viel Vermögen besteht, welches aber immer ungleicher verteilt ist.

Verwaltungsgedöns

Zitat von: emdy in Heute um 13:43Tja, nur dass Mieten, Immobilien- und Autopreise irgendwie trotz angeblichem wirtschaftlichen Niedergang immer weiter steigen.

Deswegen ist die Abkehr vom Grundsicherungsniveau für unsere Sache auch kein glücklicher Wandel. Ob die Besoldung nämlich für diesen oder jenen Lebenszuschnitt reicht, spielt keine Rolle mehr. Einzig und allein in Grundsicherung fragt noch jemand, ob es "reicht". Alle anderen verarmen zusehens, während gleichzeitig sehr viel Vermögen besteht, welches aber immer ungleicher verteilt ist.


Du schreibst exakt das was ich befürchte.

fcesc4

Was mich am meisten stört, ist das von unseren tollen Gewerkschaften kein Wort zu dem Thema kommt. Einfach 0.

InternetistNeuland

Zitat von: emdy in Heute um 13:43Mieten, Immobilien- und Autopreise steigen irgendwie trotz angeblichem wirtschaftlichen Niedergang immer weiter.

Deswegen ist die Abkehr vom Grundsicherungsniveau für unsere Sache auch kein glücklicher Wandel. Ob die Besoldung nämlich für diesen oder jenen Lebenszuschnitt reicht, spielt keine Rolle mehr. Einzig und allein in Grundsicherung fragt noch jemand, ob es "reicht". Alle anderen verarmen zusehens, während gleichzeitig sehr viel Vermögen besteht, welches aber immer ungleicher verteilt ist.


Da das Grundsicherungsniveau jedem zusteht, ist dieses zumindest auch bei einer ungünstigen Entwicklung des MÄE die Untergrenze.

emdy

Zitat von: InternetistNeuland in Heute um 13:51Da das Grundsicherungsniveau jedem zusteht, ist dieses zumindest auch bei einer ungünstigen Entwicklung des MÄE die Untergrenze.

Da bin ich aber beruhigt. ;)

gio

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 09:26So wie ich höre, ist es aber nicht mal vorgesehen, für Dienstreisen mit privatem Kfz oder Abrechnungen nach dem BRKG einfach mal 30 Cent pro km statt 20 Cent pro km zu erstatten. Mal abgesehen davon, dass die Reisebehilfen durch die Deckelung auf einen festen Satz bald auch nicht mehr kostendeckend für Langstreckenpendler sind.



Es soll auf Dienstreisen ja auch möglichst nicht mit dem Auto gefahren werden sondern klimaneutral gereist werden... darum wird das auch nicht erhöht. Das manche Dienstreisen aber auch nur mit nem Kfz zeitlich durchführbar sind wird häufig nicht gesehen.

Theorie und Praxis halt....