Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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simon1979

Zitat von: Beamtenhustler in Heute um 08:33Danke.

Dass es sogar hier drin immer noch Leute gibt, die an ein einfaches Happy End ohne Lug und (Be)Trug durch den DH glauben, zeigt wie fügsam und manipulierbar Otto-Normalo ohne jegliches Wissen da draußen ist. Trotzdem, nichts für Ungut @OnkelU

@simon1979

Ist das wirklich alles, was dir dazu einfällt? Wird dir dieses ständige Verächtlichmachen nicht irgendwann zuwider?
Diese Laissez-faire- und Appeasement-Haltung ist doch genau das, was die AfD stärkt und unser Land in schwierige Entwicklungen führt.
Setz dich doch erst einmal inhaltlich mit dem Beitrag auseinander, bevor du dich darüber lustig machst.

Jedem wie er es verdient.

Frage mich tatsächlich, warum manche hier im Forum überhaupt in den Staatsdienst gegangen sind, wenn alles so schlimm ist.

Augen auf bei der Berufswahl, würde meine Oma sagen. Es steht jedem zu, den Verein wieder zu verlassen. Aber anscheinend beschwert man sich lieber und genießt dann doch irgendwie dir Vorzüge des Staatsdienstes.

wieauchimmer

Zitat von: simon1979 in Heute um 07:27Fritze, bist du das? Fängst bei Ehegattensplitting an und hörst bei Zuwanderung auf. Oder hattest du und der olle Fritze einfach nur den gleichen Rednerschreiber?

Ich habe weder das Wort "Zuwanderung" verwendet noch irgendetwas in diesem Kontext impliziert. Deine Assoziation lässt jedoch tief blicken und war vermutlich eher ein elegantes Eigentor deinerseits.

Aber um dich nicht ganz im Dunkeln zu lassen: Das Wort, das du suchst, lautet "Realitätsverweigerung". Und genau darauf basieren im Übrigen etwa 90 % der Beiträge in diesem Thread. Denn die aktuellen und zukünftigen Rahmenbedingungen in unserem Land lassen recht eindeutig darauf schließen, dass es nie eine aA geben wird. Man kann sich daher die ganze Akribie in Bezug auf irgendwelche Rechenmodelle, die auf vermeintlichen "Vorreitern" anderer Länder beruhen, auch sparen. Es wird wie bei den Ländern am Ende auch beim Bund auf eine Schadenbegrenzung hinauslaufen, bei der 80% der bediensteten nahezu leer ausgehen werden. Obgleich ist das Geschriebene natürlich unterhaltsam, wenn man die versteckte satirische Komponente erst einmal wahrnimmt. Und wie gesagt, selbst wenn hier eine Aussicht auf angemessene Heilung im Raum stände, würde ich sie jederzeit gegen einige andere Baustellen in unserem Land eintauschen. Was bringen mir 500€ mehr im Monat, wenn es rechts und links überall knallt? Ich hatte innerhalb der letzte Woche 2 Einbrüche, mitten im Wohngebiet einer Großstadt. Von der aA kaufe ich mir eine private Security - für die nächtliche Zeit in der ich schlafen sollte und dann vielleicht auch in Ruhe schlafen kann. Oder ich kauf mir ein paar Schäferhunde, damit meine Kinder jederzeit unseren Garten ohne Hintergedanken nutzen können. Das ist die Realität.

abi

Stellungnahme vom Richterbund Mecklenburg-Vorpommernz um Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2026, 2027 und 2028 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Quelle

Zitat:
Wir haben Verständnis für die angespannte Haushaltssituation des Landes und sind bereit,
unseren Teil beizutragen; gleichwohl ist eine amtsangemessene Alimentation
verfassungsrechtlich geboten
...
...Unverständnis besteht unsererseits zudem hinsichtlich der zeitlichen Abläufe und der
Verfahrenshandhabung. Seitens der Finanzverwaltung war man zunächst nicht bereit, sich auf
Musterverfahren zur Klärung der Rechtslage zu verständigen. Damit wurden die Kolleginnen
und Kollegen förmlich in den Widerspruch und die Klageerhebung getrieben. Dass die
Verwaltung nunmehr offenbar nicht in der Lage ist, angemessen mit der dadurch entstandenen
Verfahrenslast umzugehen, stellt eine unnötige Belastung sämtlicher involvierter Akteurinnen
und Akteure dar.
Angesichts der Tatsache, dass sowohl der Tarifabschluss als auch die Parameter des
Bundesverfassungsgerichts seit geraumer Zeit bekannt sind, erscheint es zudem fragwürdig, die
Entkoppelung der amtsangemessenen Alimentation von der Tarifübertragung mit ausstehenden
Berechnungen zu begründen und den Verbänden lediglich eine Frist von einer Woche zur
Stellungnahme einzuräumen
. Das Hinausschieben auf einen unbestimmten Zeitpunkt nach den
Landtagswahlen halten wir für ein fatales Signal an die Kolleginnen und Kollegen.


Dass ein anderer und konstruktiver Umgang möglich ist, zeigt Schleswig-Holstein: Dort
wurden unter identischen zeitlichen Rahmenbedingungen bereits konkrete Lösungen erarbeitet
und veröffentlicht.


Beamtenhustler

Zitat von: simon1979 in Heute um 09:14Jedem wie er es verdient.

Frage mich tatsächlich, warum manche hier im Forum überhaupt in den Staatsdienst gegangen sind, wenn alles so schlimm ist.

Augen auf bei der Berufswahl, würde meine Oma sagen. Es steht jedem zu, den Verein wieder zu verlassen. Aber anscheinend beschwert man sich lieber und genießt dann doch irgendwie dir Vorzüge des Staatsdienstes.

Jetzt bin ich mir sicher, dass du den Beitrag nicht gelesen hast. Was hat die Berufswahl mit den von wieauchimmer angesprochenen Punkten zu tun? Ändert sein Austritt aus dem Staatsdienst etwas an den Zuständen?

wieauchimmer

#7864
Zitat von: Beamtenhustler in Heute um 09:37Jetzt bin ich mir sicher, dass du den Beitrag nicht gelesen hast. Was hat die Berufswahl mit den von wieauchimmer angesprochenen Punkten zu tun? Ändert sein Austritt aus dem Staatsdienst etwas an den Zuständen?

Manche setzen Staats- und Regierungskritik fälschlicherweise gleich und denken auch, dass ein Amtseid den Artikel 5 für jene Person außer Kraft setzt. Im Dienst würde ich den Staat und selbst die Regierung jederzeit in einem möglichst gutem Licht dastehen lassen, da ich dafür bezahlt werde und einen Eid abgelegt habe. Privat, wie in diesem Forum, ist es meine Sache, wie ich vergangene und aktuelle Regierungen bewerte. Aber dieser vermeintliche Widerspruch ist für manche offenbar schwer zu verstehen.

BVerfGBeliever

Zitat von: Alexander79 in Heute um 08:07Mal eine blöde Frage ...

Müsste sich die Beamtenbesoldung nicht sogar noch weiter erhöhen?
Wenn man von der Alleinverdienerfamilie ausgeht, nutzt der Alleinverdiener ja das Ehegattensplitting und dadurch steigt die Nettobesoldung bei gleicher Bruttobesoldung.
Wird dieser "Steuervorteil" bei Alleinverdienern nicht mehr gewährt, müsste im gleichen Atemzug ja die Bruttobesoldung steigen, damit bei einer schlechteren Steuerklasse das Mindestnetto wieder rauskommt.

Zitat von: Der Obelix in Heute um 08:13Ich meine dass das BVerfG in seinen letzten Entscheidungen immer die StK 3 gesetzt hat um die Konstellation sauber abzudecken. Die Möglichkeit als Alleinverdiener/-in tauchte m.E. nicht in den Entscheidungen auf der letzten Jahre.

In § 39a Absatz 2 Satz 6 EStG können wir Folgendes lesen: ,,Für den zu versteuernden Jahresbetrag ist die Jahreslohnsteuer in den Steuerklassen I, II und IV nach § 32a Absatz 1 sowie in der Steuerklasse III nach § 32a Absatz 5 zu berechnen." Und im genannten § 32a Absatz 5 steht wiederum: ,,Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, beträgt die tarifliche Einkommensteuer vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c das Zweifache des Steuerbetrags, der sich für die Hälfte ihres gemeinsam zu versteuernden Einkommens nach Absatz 1 ergibt (Splitting-Verfahren)."

Mit anderen Worten: Die Steuerklasse III ist exakt so ,,kalibriert", dass sie die Steuerlast eines Alleinverdieners im aktuellen Ehegattensplitting-Regime abbildet.


Somit liegt Alexander diesbezüglich völlig richtig: Eine etwaige Modifikation des Ehegattensplittings (ich rechne nicht mit einer kompletten Abschaffung, sondern eher mit einer Reduktion) führt – zumindest in der aktuellen BVerfG-Besoldungs-Arithmetik – automatisch und zwingend zu einer höheren erforderlichen Bruttobesoldung des kleinsten 4K-Beamten, um das Gebot der (Netto-)Mindestbesoldung einzuhalten.

Insofern sollte der ,,Aufschrei" seitens der Beamtenschaft gegebenenfalls einen Tick gedämpfter ausfallen..  8)

Knecht

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 10:18Insofern sollte der ,,Aufschrei" seitens der Beamtenschaft gegebenenfalls einen Tick gedämpfter ausfallen..  8)

... weil ja die theoretischen Regelungen alle so toll umgesetzt werden? *hust*

GoodBye

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 10:18In § 39a Absatz 2 Satz 6 EStG können wir Folgendes lesen: ,,Für den zu versteuernden Jahresbetrag ist die Jahreslohnsteuer in den Steuerklassen I, II und IV nach § 32a Absatz 1 sowie in der Steuerklasse III nach § 32a Absatz 5 zu berechnen." Und im genannten § 32a Absatz 5 steht wiederum: ,,Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, beträgt die tarifliche Einkommensteuer vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c das Zweifache des Steuerbetrags, der sich für die Hälfte ihres gemeinsam zu versteuernden Einkommens nach Absatz 1 ergibt (Splitting-Verfahren)."

Mit anderen Worten: Die Steuerklasse III ist exakt so ,,kalibriert", dass sie die Steuerlast eines Alleinverdieners im aktuellen Ehegattensplitting-Regime abbildet.


Somit liegt Alexander diesbezüglich völlig richtig: Eine etwaige Modifikation des Ehegattensplittings (ich rechne nicht mit einer kompletten Abschaffung, sondern eher mit einer Reduktion) führt – zumindest in der aktuellen BVerfG-Besoldungs-Arithmetik – automatisch und zwingend zu einer höheren erforderlichen Bruttobesoldung des kleinsten 4K-Beamten, um das Gebot der (Netto-)Mindestbesoldung einzuhalten.

Insofern sollte der ,,Aufschrei" seitens der Beamtenschaft gegebenenfalls einen Tick gedämpfter ausfallen..  8)

Gedämpft wird in der Regel bei solchen Maßnahmen wohl das Netto-Einkommen. Zumindest, bis sich das BVerfG dann nach ein paar Jahren zu einer Entscheidung durchringt.

Ich sehe die Abschaffung verfassungsrechtlich aber auch nicht, zumindest nicht alternativlos. Ggf. Familiensplitting wie in Frankreich.

Besteuerung erfolgt ja wohl immer noch nach Leistungsfähigkeit.