Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

SwenTanortsch

Es geht um die Parameterbemessung auf der ersten Prüfungsstufe der Fortschreibungsprüfung und nicht um die Vorabprüfung, welche letztere in anderthalb Minuten für jede Besoldungsgruppe durchgeführt werden kann.


GoodBye

Sven, du magst mit der Parameterbemessung richtig liegen bezüglich des Flaschenhalses. Das ist aber nur die 1. Stufe.

Vor allem wenn es inhaltlich wird auf der 2. Stufe werden die Gesetzgeber aber nachschieben wollen, auch mit so absurden Modellen wie dem fiktiven Partnereinkommen, wird es weitere Verzögerungen geben.

Denn auch hier werden wir weitere Fristverlängerungen sehen.

Der Gedanke des BVerfG, Verfahren zu beschleunigen, verfängt m.E. nur, wenn der Delinquent auch bereit ist, im Rahmen seiner von der Verfassung vorgesehenen Rolle mitzuspielen.

Dogmatikus

Oder anders gesagt: Ein Flaschenhals nach dem Flaschenhals nach dem Flaschenhals...
Jeder Flaschenhals ist übrigens nicht nur eng, sondern hat eine Länge, die gegen ∞ geht.

Ich sehe jedenfalls nicht, dass wir bald einen effektiven Rechtsschutz erwarten können und bin maximal frustriert über die Anwendung der BVerfG-Entscheidungen in der Praxis.

Mittlerweile stelle ich mir schon gar nicht mehr die Frage, ob in den nächsten 1-2 Jahren ein Durchbruch zu erwarten ist, sondern ob ein solcher noch vor der Volljährigkeit meines Sohnes (in > 15 Jahren) eintreten wird. Und selbst da bin ich pessimistisch.

Na klar: Mit den Gefühlen ist das ja immer so eine Sache. Ich bin was die aA angeht derzeit in einem Tal und kann mir nicht mehr vorstellen, dass der gordische Knoten irgendwann zerschlagen wird. Ich rechne damit, dass es auf ewig mit irgendwelchen Anrechnungsideen weitergeht. Jedes Mal wird geklagt, jahrelang begründet, prozessiert, nach Jahrzehnten gibt´s einen Beschluss und es folgt die nächste Schnapsidee. Die KI wird da schon helfen, sich interessante Dinge auszudenken.

Übrigens: Frage ich ChatGPT spaßeshalber nach Modellen ähnlich einem fiktiven Partnereinkommen, mit denen man die Beamtenbesoldung kleinrechnen kann, bekomme ich die Antwort, dass mir solche Modelle nicht geliefert werden können, weil diese bewusst auf eine Verzerrung sowie Schönrechnung hinauslaufen und das nicht zulässig sei.

Vor dem Hintergrund ist die Machtübernahme der KI ja fast schon kein Weltuntergangsszenario mehr...  :)

matzeso

Mal ne andere Frage. Wo ist eigentlich der Zettel der auf irgendeinem Flur in irgendeinem Gebäude ausversehen verloren und von irgendwem gefunden wurde, der dann hier in diesem Forum eingestellt wurde? Wird sich an diesem Zettel bzw. wird sich daran noch abgearbeitet? Wurde der weiter entwickelt oder schon verwurfen? Wie ist der Stand dazu?
Frage für einen Freund

BVerfGBeliever

Zitat von: Haushaltshilfe in Heute um 09:17Anbei die aktuelle Tabelle aus dem Statistikportal der Länder mit den Erstergebnissen 2025
Hallo Haushaltshilfe, vielen Dank für die Daten!

Laut den vorläufigen Zahlen lag das bayerische MÄE im Jahr 2025 also bei 2.608 € und die entsprechende Prekaritätsschwelle somit bei 4.798 €. Basierend auf diesem Wert hätte ein 4K-Beamter also jeden Monat mindestens 5.677 € Bruttobesoldung (Grundgehalt plus Familienzuschläge) + 510 € Kindergeld - 729 € Steuern - 660 € PKV-Kosten = 4.798 € Nettoalimentation bekommen müssen.

Stattdessen lag jedoch die 2025er Bruttobesoldung eines 4K-A3/1-Bundesbeamten von Januar bis März nur bei 3.203 € und von April bis Dezember bei 3.298 €.

Mit anderen Worten: Der resultierende (Brutto-)Fehlbetrag lag drei Monate lang bei 2.474 € und neun Monate lang bei 2.379 €, also im gesamten Jahr 2025 bei satten 28.833 € (!).

Möglicherweise geben diese Werte einen kleinen Hinweis darauf, warum aus Dobrindts "wenigen Wochen" ein paar Tage mehr wurden..  ;)