Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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unkreativhoch10

Zitat von: Rheini in Heute um 03:23Nur mal so für mich zur Einordnung was dem DH dann im Vergleich zu einer 4K Bürgergeldfamilie an "Mehrkosten" entstehen.

Hat jemand die Höhe der direktdn und indirekten Kosten einer 4K Familie die in einer "normalen" Stadt der Staat an Bürgergeld zu leisten hat?

Nicht direkt und auch nicht für Bayern oder Bund, aber für Niedersachsen ist der Betrag mit 40.340,04€ im Jahr (3.361€/Monat) 2025 ausgewiesen (Drucksache 19/9364).
In Rheinland-Pfalz hat das Gericht diese Kosten für die Jahre 2012 - 2021 im Rahmen der, zu der Zeit noch geltenden ,,115%-Mindestalimentation" errechnet (5 K 1153/22.KO):

Jahr: Jahresbetrag / Monatsbetrag
2012: 29.552,15€   / 2.462,68€
2013: 30.121,40€   / 2.510,12€
2014: 30.673,40€   / 2.556,12€
2015: 31.598,00€   / 2.663,67€
2016: 31.863.65€   / 2.655,30€
2017: 33.578,30€   / 2.798,19€
2018: 34.520,17€   / 2.876,68€
2019: 35.600,83€   / 2.966,74€
2020: 37.585,40€   / 3.132,12€
2021: 37.682,00€   / 3.140,17€

Rheini

Zitat von: unkreativhoch10 in Heute um 06:442021: 37.682,00€   / 3.140,17€


Ah okay. Ich gehe also davon aus, dass dieser der Betrag ist, die einen 4K Bürgergeldfamilie direkt und indirekt als Leistung bezieht.

Wenn ich jetzt den Mindestbesoldungsrechner bemühe, wird für Niedersachsen für das Jahr 2021 eine Jahresbesoldung von 41.279,84€ angezeigt. Monatlich also 3.439,99€.

Das bedeutet also, dass der DH für einen voll arbeitenden Beamten, einen mtl. Aufschlag von 299.82€ bezahlt.

Diese Differenz würde sich noch verschlechtern, wenn der Beamte für Leistungen zu zahlen hätte, die eine Bürgergeldfamilie kostenlos oder zum Teil kostenlos bekommt. Natürlich auch wieder verbessern, wenn beide Vergleichsgruppen eine Leistung kostenlos erhalten oder zum Teil kostenlos erhalten.

Aus dieser Richtung betrachtet, sieht die Zahl und der Aufschrei ......

Zitat von: simon1979 in Gestern um 12:24Deswegen das fiktive Partnereinkommen oder glaubt ihr ernsthaft, dass der niedrigste Beamte irgendwann monatlich 5000 € Netto bekommt.

Tut mir leid, ihr könnt auch das alle noch so schön rechnen wie ihr wollt. Daran glauben tue ich nicht.

Und ganz ehrlich, auch die Richter am BVerfG können mit nem Taschenrechner umgehen und werden deshalb das genau nicht mit ihrem Urteil erreichen wollen was sich hier so einige erhoffen.

Aber gut, manche glauben auch noch an den Weihnachtsmann.

P.S. damit meine ich jetzt nicht dich persönlich, du hast nur mal ne Beispielrechnung raus gehauen. Nur zur Sicherheit.

.... schon ganz anders aus.

Die genannte Zahl von 5.000€ netto bezieht sich ja auf Bayern. Daher müsste man dann diese von mir gemachte Rechnung, auch für Bayern nachvollziehen und evtl. in Betracht ziehen, dass in München der genannte Betrag als Mindestalimentation schon nachvollziehbar sein könnte, ohne das es allzu weit von einer vergleichbaren 4K Bürgergeldfamilie entfernt liegt. Es mag Landstriche in Bayern geben, wo der Abstand dann größer ist. Ohne es zu wissen wird es aber so sein, dass der überwiegende Teil der Landesbehörden im Großraum München liegen. Von daher fallen die Kosten an. Entweder in dem der Beamte in der Nähe wohnt oder dorthin pendelt.

Jetzt gibt es natürlich in neuerer Zeit die Möglichkeit des HO. Allerdings ist das ja eine Leistung des DH die er gewähren kann, aber nicht muss. Von daher finde ich es folgerichtig das die Mindestalimentation nach dem berechnet wird, was die Mindestanforderungen sind. Jemand dem HO nicht gewährt wird oder aufgrund seiner Arbeit nicht machen kann, soll ja auch ausreichend an Besoldung erhalten.

Also jetzt für mich an Niedersachen orientiert muss man dem im Beispiel genannten Beamten (4K - Alleinverdiener) immer noch danken, dass er jeden Morgen zum Dienst erscheint, auch wenn die Zahl 3.439,99€ zunächst sehr hoch erscheint. In Relation zu einer Bürgergeldfamilie, ist es ein Witz .....