Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Ozymandias

Spieß umdrehen geht nur mit massenweisen Untätigkeitsklagen, einfach mal vorstellen was bei zehntausenden davon los wäre. Die verursachen Kosten für die Untätigkeit (automatischer Verlust DH) und tun daher auch wirklich weh. Das BVerfG sieht sich schon mit 70 Vorlagen lahmgelegt, da fehlen aber noch ein paar Nullen.

Die Realität ist aber:
Viele kennen das Thema allgemein noch nicht. Trauen sich nicht Widerspruch einzulegen, weil die Leute 2x Pensionen kassieren und bereits in ihrem abbezahlten Haus leben. Da kenne ich einige solche alten Ehepaare, da misch ich mich auch nicht in deren Finanzen ein und gebe irgendwelche Rechtstipps.

Und für die, die sich auskennen: Ruhendstellung ist bequem. Man hat keine Kosten, muss nichts machen, kostet keine Nerven. Dürfte zu 95-98% auch im Forum so sein, dass die Vielschreiberlinge alle die Ruhendstellung der Verfahren genießen.



HansGeorg

Zitat von: Ozymandias in Heute um 11:16Und für die, die sich auskennen: Ruhendstellung ist bequem. Man hat keine Kosten, muss nichts machen, kostet keine Nerven. Dürfte zu 95-98% auch im Forum so sein, dass die Vielschreiberlinge alle die Ruhendstellung der Verfahren genießen.


Ich persönlich möchte meine Ruhendstellung nicht aufgeben, alleine was sich in den letzten Jahren alles bewegt hat. Mit einem Urteil in der Sache sind meine Ansprüche dann futsch.