Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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PolareuD

#8340
Zitat von: Finanzer in Heute um 14:51Ich Fasse die Anwort von Statista zusammen:
Der Unterschied beruht auf unterschiedlichen Ermittlungsmethoden. Bei der Tabelle A7 werden die Zahlen gemäß MZ-Kern berechnet, in der Tabelle AR.7 nach MZ-SILC.
Der Unterschied wird hier erläutert:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Lebensbedingungen-Armutsgefaehrdung/Schongewusst_Indikatoren.html



Danke für die Info. Demnach liefert die Tabelle AR.7 statisch bessere Ergebnisse ("Für die einkommensbasierten Indikatoren werden die Einkommen differenziert, spitz und für das gesamte Vorjahr erfragt"). Interessanterweise werden die Beträge für jeweilige Mindestalimentation deutlich höher und die Fehlbeträge entsprechend noch größer.

Welche Werte hat das BVerfG bei seinem aktuellen Beschluss herangezogen?
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"