Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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BalBund

Zitat von: Durgi in Heute um 14:28@Zug: Pffffffffffffff...wenn die Verteidigungsministerin ihren Sohn im Hubschrauber mitnehmen kann, kann ich meinem Sohn doch n Ticket kaufen. Abgesehen davon bin ICH der gutaussehende, junge Mann!11elf.

Diese Aussage kann ich ohne vorherige Ermächtigung durch einen Staatssekretär nicht bestätigen oder verneinen. Aber ob man lockiges, blondes Haupthaar oder die Abwesenheit desselben attraktiver findet darf letztlich ja auch jeder für sich entscheiden. 8)

Wasweissdennich

Weiss nicht, ob die Frage schon gestellt wurde: Warum fehlen so viele Seiten im Entwurf? Normal ist das doch nicht...

BVerfGBeliever

Zitat von: Alexander79 in 06.02.2026 16:26Der Bund zaubert eine komplett neue Besoldungstabelle aus dem Hut und kann von vornerein die Abstände auf sagen wir mal 5% stauchen.
Nope. Siehe auf Seite 137 des Entwurfs: "Die horizontale Stufensteigerung nach Erfahrungszeit erfolgt über alle Besoldungsgruppen hinweg einheitlich mit 2,7 %. Die vertikalen Abstände zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen werden nach Laufbahngruppen gebündelt vereinheitlicht. Die Überlappungsämter werden jeweils der höheren Laufbahngruppe zugeordnet. Damit ergibt sich zwischen den Besoldungsgruppen in der Laufbahngruppe des einfachen Dienstes ein Abstand von 2,2 %, in der Laufbahngruppe des mittleren Dienstes ein Abstand von 5,0 %, in der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes ein Abstand von 10,0 % und in der Laufbahngruppe des höheren Dienstes ein Abstand von 11,0 %. Durch diese Abstände bleibt das bisherige Verhältnis der Laufbahngruppen zueinander im Wesentlichen gewahrt."

Im Ergebnis sieht die Tabelle "ordentlicher" aus als vorher: https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/a/2026/a/erhoehungswerte.html


P.S. Und wenn das BVerfG die Anrechnung des Partnereinkommens kassiert, dann werden einfach alle Werte noch mal einheitlich um XX% erhöht..  8)

Rentenonkel

Zitat von: uniprof in Heute um 14:27Auf Seite 13 des Entwurfes steht aber:

"Mit der ersten Ernennung mit Anspruch auf Dienstbezüge im Anwendungsbe-
reich dieses Gesetzes wird ein Grundgehalt der Stufe 1 festgesetzt, soweit nicht Erfah-
rungszeiten nach § 28 Absatz 1 bis 3 anerkannt werden."

Es gibt aber keine Stufe 1 im Entwurf. Was passt das zusammen?

Dann startet man in der kleinsten Stufe, die es in der Besoldungsgruppe gibt.

Rentenonkel

Zitat von: BalBund in Heute um 15:28Diese Aussage kann ich ohne vorherige Ermächtigung durch einen Staatssekretär nicht bestätigen oder verneinen. Aber ob man lockiges, blondes Haupthaar oder die Abwesenheit desselben attraktiver findet darf letztlich ja auch jeder für sich entscheiden. 8)

Nach so vielen Jahren und so vielen Referentenentwürfen ist es nicht verwunderlich, dass mancher vor lauter Haare raufen jetzt dieselben nicht mehr hat.

Es gibt jedoch offensichtlich auch einen Vorteil: Ohne Haare kann man sich das Geld für den Frisör sparen und stattdessen 24 Zoll Felgen bestellen.  ;)

lotsch

Zitat von: GeBeamter in Heute um 15:04That's it.

Meines Erachtens verstößt der Entwurf durch die Berücksichtigung des Partnereinkommens zur Erreichung der Mindestbesoldung in A3 Stufe 2 gegen den Leitsatz 7 des Urteils 2 BvL 5/18.

Endlich geht jemand auf das Wesentliche ein.

Hummel2805

Ich habe mich bei den Erfahrungsstufen nochmal durchgearbeitet.

Eigentlich die Sache klar, da Stufe 1 wegfällt, erhält jeder 2 Jahre mehr und rutscht mitunter schon in die nächste Erfahrungsstufe.

Beispiel: 1 Beamter hat zum 01.01.2025 die Erfahrungsstufe 4 erhalten und muss auf Erfahrungsstufe 5 nach der alten Tabelle 3 Jahre warten um dann zum 01.01.2028 die Erfahrungsstufe 5 zu erhalten.

Nach der neuen Reform müsste er schon zum 01.01.2026 die Erfahrungsstufe 5 erhalten.

Das wäre rechnerisch richtig oder? 

SwenTanortsch

Zitat von: Durgi in Heute um 14:28Die Ermaechtigung ist formal ausreichend, aber bewusst minimal gehalten. Die eigentliche Berechnungslogik liegt nicht im Gesetz, sondern in der Verordnung... damit verlagert sich die materielle Entscheidung faktisch in die Exekutive. Wenn die Verordnung die Unterdeckung nicht sauber trifft, ist das Einfallstor klar: mangelnde Bestimmtheit bei zugleich weiter Delegation.
Auf die VwV bin ich schon gespannt :D

@Zug: Pffffffffffffff...wenn die Verteidigungsministerin ihren Sohn im Hubschrauber mitnehmen kann, kann ich meinem Sohn doch n Ticket kaufen. Abgesehen davon bin ICH der gutaussehende, junge Mann!11elf.

Den ersten Fall sehe ich genauso. Hier bin gleichfalls gespannt auf die konkrete Ausgestaltung der Verordnung, insbesondere, weil wir dann ja mit ihr eine untergesetzliche Norm vorfinden werden, die im Rahmen einer Feststellungsklage nach § 43 VwGO direkt angegriffen werden könnte, ohne dass danach noch eine weitere Prüfung bzw. Kontrolle durch das BVerfG erfolgen müsste. Das wäre ein schöner Nebeneffekt, den eine entsprechende Verordnungsermächtigung mit sich brächte; die Rechtssicherheit dürfte sich sehr viel schneller herstellen lassen als sonst gewöhnlich im Besoldungsrecht.

Entsprechend ist ja fast schon erfreulich, dass die bislang geplante Ermächtigung m.E. wirklich eher recht schlicht gehalten ist. Denn im Rahmen des Klageverfahrens müsste sich dann unter anderem erst noch erweisen, dass sie hinreichend bestimmt sei. Darin ist ja gerade auch der geplante § 79e Abs. 2 mitsamt der Begründung auf der Seite 151 ein doch schönes Beispiel für den Volksmund, der bekanntlich weiß, dass in der Kürze die Würze liege... Denn BVerfGE 155, 77 mit ihren offen liegenden Maßstäben hätte doch wohl eher erwarten lassen, dass der Weg nicht das Ziel sei, dass also die zu erwartende Regelung entweder in ihrem Rahmen erfolgte oder ansonsten eine hinreichende Maßstabsbildung erfahren würde, um so der dem Besoldungsgesetzgeber obliegenden Gestaltungsverantwortung gerecht zu werden. Weder das eine noch das andere dürfte aber hinreichend erkennbar sein.

Im zweiten Fall bin ich jedoch weiterhin eher skeptisch: Denn die Verteidigungsministerin ist doch mit dem besagten Hubschrauber direkt aus dem Amt geflogen und hat danach das Geschäft sein gelassen, während Du hingegen im Zuge der Fahrt Deine Amtsgeschäfte pflegst. Da weiß ich also nicht so genau, ob das Beispiel so treffend ist. Denn im Gegensatz zu ihr bleibst Du doch auf dem Boden der Tatsachen, während sie am Ende so abgehoben an Höhe gewonnen hatte, dass sie schließlich fast zwangsläufig den Boden unter den Füßen verlieren musste.

Und apropos Verteidigungsminister: Der war auch mal Jung und gutaussehend ...

Bundesjogi

Zitat von: Hummel2805 in Heute um 15:55Ich habe mich bei den Erfahrungsstufen nochmal durchgearbeitet.

Eigentlich die Sache klar, da Stufe 1 wegfällt, erhält jeder 2 Jahre mehr und rutscht mitunter schon in die nächste Erfahrungsstufe.

Beispiel: 1 Beamter hat zum 01.01.2025 die Erfahrungsstufe 4 erhalten und muss auf Erfahrungsstufe 5 nach der alten Tabelle 3 Jahre warten um dann zum 01.01.2028 die Erfahrungsstufe 5 zu erhalten.

Nach der neuen Reform müsste er schon zum 01.01.2026 die Erfahrungsstufe 5 erhalten.

Das wäre rechnerisch richtig oder? 
Nö.

BerndStromberg

Zitat von: Bundesjogi in Heute um 16:33Nö.
Zitat von: Hummel2805 in Heute um 15:55Ich habe mich bei den Erfahrungsstufen nochmal durchgearbeitet.

Eigentlich die Sache klar, da Stufe 1 wegfällt, erhält jeder 2 Jahre mehr und rutscht mitunter schon in die nächste Erfahrungsstufe.

Beispiel: 1 Beamter hat zum 01.01.2025 die Erfahrungsstufe 4 erhalten und muss auf Erfahrungsstufe 5 nach der alten Tabelle 3 Jahre warten um dann zum 01.01.2028 die Erfahrungsstufe 5 zu erhalten.

Nach der neuen Reform müsste er schon zum 01.01.2026 die Erfahrungsstufe 5 erhalten.

Das wäre rechnerisch richtig oder? 
Dann würden also alle im Bestand 1 Stufe hochrutschen? Oder haben die dann einfach Pech gehabt und die neue Zählweise gilt nur für Berufsanfänger, die direkt mit Stufe 2 anfangen?

PolareuD

Zitat von: Bundesjogi in Heute um 16:33
Zitat von: Hummel2805 in Heute um 15:55Ich habe mich bei den Erfahrungsstufen nochmal durchgearbeitet.

Eigentlich die Sache klar, da Stufe 1 wegfällt, erhält jeder 2 Jahre mehr und rutscht mitunter schon in die nächste Erfahrungsstufe.

Beispiel: 1 Beamter hat zum 01.01.2025 die Erfahrungsstufe 4 erhalten und muss auf Erfahrungsstufe 5 nach der alten Tabelle 3 Jahre warten um dann zum 01.01.2028 die Erfahrungsstufe 5 zu erhalten.

Nach der neuen Reform müsste er schon zum 01.01.2026 die Erfahrungsstufe 5 erhalten.

Das wäre rechnerisch richtig oder? 

Nö.

Ich tippe mal, nur die Einsteiger profitieren und alle anderen gehen diesbezüglich leer aus.  ;)
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Blinkaa

Bayernmodell hin oder her.. Von Ortszuschlägen ist jetzt überhaupt keine Rede mehr?

Fluglotse

Zitat von: egal in Heute um 12:51Was bedeutet das jetzt für einen pensionierten Bundesbeamten mit A12, Verheiratet (Frau in Rente) und keine Kinder. Unter der Berücksichtigung das der der Höchstsatz der Pension ja auch um 2 % fällt?

Was soll das bedeuten ? Der Dienstherr kann wohl kaum hergehen und unsere Pension um 2 % kürzen.
Die 71,xx % werden wohl bleiben, denke ich.
Ich bin auch A12 und würde sofort Klage bei einer Pensionskürzung einreichen.
Ich würde denken das diese Regelung für künftige Berechnungen ab Jahr **xyz* gelten.

Hanswurst

Zitat von: BerndStromberg in Heute um 16:41Dann würden also alle im Bestand 1 Stufe hochrutschen? Oder haben die dann einfach Pech gehabt und die neue Zählweise gilt nur für Berufsanfänger, die direkt mit Stufe 2 anfangen?

Alle die bis jetzt nicht in Stufe 2 sind rutschen in Stufe 2. Beginn der Stufenlaufzeit für diejenigen ab 01.05.2026. Alle die bereits eine höhere Stufe innehaben bleiben auf diesen Stufen und die Stufenlaufzeit läuft wie gehabt weiter.

BerndStromberg

Zitat von: Hanswurst in Heute um 16:59Alle die bis jetzt nicht in Stufe 2 sind rutschen in Stufe 2. Beginn der Stufenlaufzeit für diejenigen ab 01.05.2026. Alle die bereits eine höhere Stufe innehaben bleiben auf diesen Stufen und die Stufenlaufzeit läuft wie gehabt weiter.
Danke, ich hatte es befürchtet;-)