Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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phil0611

Falsch.

Kurzer Faktencheck für A8 Stufe 5, verheiratet, zwei Kinder:

- Bis einschließlich 03/2025: 3.672 € Grundgehalt plus 464 € Familienzuschlag, siehe hier -> 4.136 €
- 04/2025 - 04/2026 (+3,0%): 3.782 € Grundgehalt plus 478 € Familienzuschlag, siehe hier -> 4.260 €
- Ab 05/2026 (+2,8%, obsolet): 3.888 € Grundgehalt plus 491 € Familienzuschlag, siehe hier -> 4.379 €
- Ab 05/2026 (Gesetzentwurf): 4.070 € Grundgehalt plus 530 € Familienzuschlag, siehe hier -> 4.600 €
[/quote]


Okay ich habe so gerechnet, dann sag mir Bitte wo mein Fehler ist.

Alt: 4153,69 € netto

Neu: 4313,07 € netto

Wenn ich jetzt von neu 2,8% abziehe müsste die Differenz die Alimentierung sein, oder ?

So wurde es uns zumindest erklärt.


pfeifenkopf

Hallo an die Runde. Ich bin verheiratet und Versorgungsempfänger Bund. Ich bin mir nicht sicher, ob ich den Referentenentwurf vollständig erfasst habe, aber nach meiner Lesart wird das "fiktive" Partnereinkommen ja wohl auch für den Kreis der Versorgungsempfänger übernommen? Ist das "lebens-/realitätsnah" oder habe ich etwas übersehen?

Michel68

Zitat von: pfeifenkopf in Heute um 21:49Hallo an die Runde. Ich bin verheiratet und Versorgungsempfänger Bund. Ich bin mir nicht sicher, ob ich den Referentenentwurf vollständig erfasst habe, aber nach meiner Lesart wird das "fiktive" Partnereinkommen ja wohl auch für den Kreis der Versorgungsempfänger übernommen? Ist das "lebens-/realitätsnah" oder habe ich etwas übersehen?

Das sehe ich genauso . Bin ebenfalls Versorgungsempfänger . Musste aus Gesundheitlichen Gründen den Dienst quittieren , mit 10,8% Abzug bei nur 68,66% erreichter Pension .

Verbeamteter

Zitat von: phil0611 in Heute um 21:35Okay ich habe so gerechnet, dann sag mir Bitte wo mein Fehler ist.

Alt: 4153,69 € netto

Neu: 4313,07 € netto

Wenn ich jetzt von neu 2,8% abziehe müsste die Differenz die Alimentierung sein, oder ?

So wurde es uns zumindest erklärt.



Zum einen meinst Du vermutlich brutto statt Netto.

Zum anderen: wie kommst Du bei A 8 / Stufe 5 plus 2 Kinder auf ,,nur" 4.313 EUR?

Die Zahlen oben stimmten schon.

SchZe

#9214
Zitat von: phil0611 in Heute um 21:35Falsch.

Kurzer Faktencheck für A8 Stufe 5, verheiratet, zwei Kinder:

- Bis einschließlich 03/2025: 3.672 € Grundgehalt plus 464 € Familienzuschlag, siehe hier -> 4.136 €
- 04/2025 - 04/2026 (+3,0%): 3.782 € Grundgehalt plus 478 € Familienzuschlag, siehe hier -> 4.260 €
- Ab 05/2026 (+2,8%, obsolet): 3.888 € Grundgehalt plus 491 € Familienzuschlag, siehe hier -> 4.379 €
- Ab 05/2026 (Gesetzentwurf): 4.070 € Grundgehalt plus 530 € Familienzuschlag, siehe hier -> 4.600 €



Okay ich habe so gerechnet, dann sag mir Bitte wo mein Fehler ist.

Alt: 4153,69 € netto

Neu: 4313,07 € netto

Wenn ich jetzt von neu 2,8% abziehe müsste die Differenz die Alimentierung sein, oder ?

So wurde es uns zumindest erklärt.



Ich bin zwar kein Soldat, aber Beamter der Bundeswehr.

Habt ihr zufällig weiter Zulagen zu eurem Grundgehalt eingerechnet?

Der Bezügerechner gibt nämlich ziemlich genau die Grundgehaltsdaten sowie Familienzulagen wieder und wenn man es richtig gewählt hat auch die Zulagen der Anlage IX aus bei der Berechnung.

Was der Rechner nicht einbezieht sind Sonderregelungen wie z.B. Opt Out und Duz.

Es wurde für 2025 die 3% Erhöhung berücksichtigt und in dem neuen Rechner die Daten aus dem Referentenentwurf darin auch die zweite Erhöhung von 2,8% sowie der integrierte Familienzuschlag 1 (ehemals verheiratet) für alle.

Und unter folgendem Link sieht man die zukünftige neue Regelung die nun erstmalig auch schriftlich festgelegt wird. Bisher war das Abstandsgebot ein nicht wirklich geregeltes Verfahren.
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/a/2026/a/erhoehungswerte.html


InternetistNeuland

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 11:39Nochmals der kurze Hinweis: Die neue A-Tabelle enthält eine klare und eindeutige Neudefinition der Abstände.

1.) Ein Stufenaufstieg beinhaltet ab sofort immer eine Besoldungserhöhung von 2,7%. Und zwar völlig egal, in welcher Besoldungsgruppe und -stufe man sich befindet.
2.) Eine Beförderung beinhaltet ab sofort ebenfalls eine klar definierte Erhöhung: plus 11% im hD, plus 10% im gD, plus 5% im mD sowie plus 2,2% im eD. Und zwar völlig egal, in welcher Erfahrungsstufe man sich befindet.

Zwar ist es sehr ärgerlich, dass die Tabelle damit abermals zusammengestaucht wird: In A16 wird es laut Gesetzentwurf zukünftig nur noch das 2,69-fache von A3 geben. Momentan ist es in der Endstufe noch das 2,86-fache (und 1960 war es beispielsweise noch das 4,17-fache). Dennoch finde ich es prinzipiell richtig und wichtig, dass die Abstände endlich einmal klar benannt und definiert werden. Und logischerweise bedarf es unterschiedlicher Erhöhungsbeträge, um zu den neuen einheitlichen Werten zu gelangen. Somit kann man auch einfach anders herum argumentieren: Bislang hat beispielsweise ein A8 im Vergleich zu einem A7 und zu einem A9 relativ "zu viel" bekommen. Dieses relative Ungleichgewicht wird jetzt in der neuen Tabelle ausgeglichen.

Und wie gesagt: Die neue Tabelle ist in meinen Augen lediglich der erste Schritt. Denn sie ist so kalibriert, dass im untersten Feld (A3/2) die Prekaritätsschwelle überschritten wird. Allerdings wird dabei bekanntlich ein (fiktives) Partnereinkommen in Höhe von 22.648 € angerechnet.

Somit kann sich jeder ausmalen, was mit der gesamten Tabelle passieren muss (unter Beibehaltung der oben genannten Abstände), wenn hoffentlich demnächst aus Karlsruhe die Ansage kommt, dass die Anrechnung der 22.648 € nicht mit unserem Grundgesetz in Einklang steht..

A3 Stufe 2 mag dank Partnereinkommen zwar die Prekaritätsschwelle überschreiten, die 4K Familie hat aber definitv weniger als das Existenzminimum was ihr jedoch zusteht nach Artikel 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/02/ls20100209_1bvl000109.html
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/11/ls20191105_1bvl000716.html

conny111

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 13:40A11  5867,44  (+10,0%)


Wie kommst du denn auf die 10 %? Bei A11 Stufe 8 gibts nach der Übertragung des Tarifergebnisses von 2,8 % jetzt  im Mai für mich als Verheiratete 5611 + ca. 171 Euro Verheiratetenzuschlag, also insgesamt 5782 Euro. Demnächst sind das 5867 Euro. Eine Gehaltserhöhung von 85 Euro. Das sind nicht mal 2 %, oder?

Edit: Sorry, hatte das falsch verstanden. Du sprachst von den Abständen. Ich nehm alles zurück.

Versuch