Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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gio

Zitat von: InternetistNeuland in Heute um 17:13In Familien mit mehr als 2 Kindern gibt es nur noch einen Bruchteil wo beide Elternteile erwerbstätig sind. Wie ist das fiktive Partnereinkommen eigentlich bei 5K und 6K Familien zu rechtfertigen?

Oder habe ich die Vorschrift überlesen, nach der Familien mit mehr als 2 Kindern den ergänzenden Familienzuschlag erhalten?

Ab dem 3.Kind bekommt man 708 € pro Kind Extrazuschlag. Das sollte doch wohl reichen;) und wenn der Partner nicht arbeitet muss man es nachweisen. Wenn kein verdienst da dann kann es auch nicht angerechnet werden.

GoodBye

Zitat von: gio in Heute um 17:39Ab dem 3.Kind bekommt man 708 € pro Kind Extrazuschlag. Das sollte doch wohl reichen;) und wenn der Partner nicht arbeitet muss man es nachweisen. Wenn kein verdienst da dann kann es auch nicht angerechnet werden.

Das sind 708 Euro brutto. Der reine Sachbedarf eines Pflegekindes 0-6 liegt 2026 bei 764 Euro netto.

Das Kindergeld wird bei Beamten zu 100% angerechnet. Bei 3. Pflegekind mit 25%.

Ich sehe da keine vom BVerfG vorgeschriebene Vollalimentation ab dem 3. Kind von 115% der Grundsicherung.

Batto

Zitat von: gio in Heute um 17:39Ab dem 3.Kind bekommt man 708 € pro Kind Extrazuschlag. Das sollte doch wohl reichen;) und wenn der Partner nicht arbeitet muss man es nachweisen. Wenn kein verdienst da dann kann es auch nicht angerechnet werden.

Aber den Zuschlag gibt es nur bis zum ersten Lebensjahr ungeachtet der Geschwisteranzahl und nicht automatisch für jeden oder auf Antrag, soweit ich das verstanden habe.

Also eine Mutter von einem Kind kann genauso selbstverständlich ein Einkommen von ca. 22K erzielen wie die Mutter mit der Achtlingsgeburt nachdem alle 1 Jahr geworden sind.

InternetistNeuland

Zitat von: gio in Heute um 17:39Ab dem 3.Kind bekommt man 708 € pro Kind Extrazuschlag. Das sollte doch wohl reichen;) und wenn der Partner nicht arbeitet muss man es nachweisen. Wenn kein verdienst da dann kann es auch nicht angerechnet werden.

Die 708 € sind der Bedarf für das Kind (Grundbedarf Warmmiete etc....). Nun kann der Partner ja aber nicht mehr seinen eigenen Bedarf erwirtschaften bei 4 Kindern und erzielt somit keine 22.000 €. Wer deckt denn jetzt den Bedarf des Partners?

gio

Ihr habt den ;) alle gesehen ne.

Der Entwurf hinterlässt einige Fragen, ich bezweifle das er überhaupt nur halbwegs so durchgehen wird.