Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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AliMentierter

#9555
Zitat von: Maximus in Heute um 10:47Es gibt einen Berliner Senatsentwurf!!! Kann jemand diesen hier reinstellen?

https://www.berliner-besoldung.de/reparieren-ist-nicht-genug-berlin-braucht-ein-verfassungskonformes-besoldungsgesetz-kein-politisches-sparmodell/

https://www.youtube.com/watch?v=NPyE_NzzkUc

Schaut euch mal die Aussagen von Frau Prof. Färber zum Partnereinkommen an. Sie hat den Dienstherren gewissermaßen den Modellwechsel zugestanden.

Nein, es gibt noch keinen öffentlichen Senatsentwurf. Dieser wird erst für Ende April erwartet.

Das Aktionsbündnis Berliner-Besoldung.de hat einen eigenen Entwurf für ein Reparaturgesetz geschrieben, der als Gegenentwurf und Diskussionsvorlage dienen soll. Dieser wird in Kürze den Akteuren (Gewerkschaften, Spitzenverbände, Fraktionen im Agh) als auch der Öffentlichkeit (hier im Forum) zur Verfügung gestellt.

Spoileralarm: regelmäßige Anpassung der Besoldung auf Basis der Indices analog des Landesabgeordnetengesetzes Berlin (Abgeordnete bekommen übrigens keine fiktives Partnereinkommen angerechnet) , Verzinsung für Nachzahlungen, Reparaturgesetz auch für die Folgejahre nach 2020, Berücksichtigung von Betroffenen, die keine Rechtsbehelfe eingelegt haben um den Rechtsfrieden wieder herzustellen.

SchrödingersKatze

Was mir immer wieder auffällt:
Alles wird begründet mit einer angeblich an die tatsächlichen Verhältnisse angepassten Betrachtungsweise.
Dennoch ist in der Diskussion und in der Begründung immer wieder vorausgesetzt, dass es bei der klassischen 4K-Familie um die Konstellation Mann als Beamter als Hauptverdiener mit Frau und 2 Kindern handelt.
Tatsächlich finden sich aber auf die Schnelle auch Zahlen, wonach zB in Bayern die Mehrheit der Beamt*innen weiblich ist, bei den Lehrkräften sogar 70 %.
Zu deren Lebensrealitäten gehört aber auch oft, dass die Kinderbetreuung noch hauptsächlich durch sie getragen wird.
Auch ist ein großer Teil Alleinerziehend, wodurch eben oft durch mangelnde Betteuungssituation oder auch hohe Betreuungskosten eine Vollzeit Erwerbstätigkeit nicht möglich ist. Zwar fällt dann 1K weg für den Partner. Zu der Lebensrealität gehört aber auch, dass lediglich 25 % der Unterhaltspflichtigen Personen den Unterhalt zahlen, den sie zahlen müssten und der UV dies bei weitem nicht kompensiert.

Andererseits ließe sich aber auch bei der aktuellen Geburtenrate von nicht mal 1,5 Kinder pro Frau auch argumentieren, warum denn dann die 2-Kind-Familie vorausgesetzt wird, zumal die Kinder irgendwann mit 25 (hoffentlich) auch mal in der Lage sind, sich tatsächlich selbst zu ernähren, während aber weiterhin bis ans Lebensende des Beamten von der 4K-Familie ausgegangen wird. Und gerade als junge Familie hat man eben kein Erwerbsleben hinter sich, wo man sich bereits etwas hätte aufbauen können.

Mir fehlt bei all der Rechnerei die Orientierung an den tatsächlichen Verhäktmissen, die ja immer so laut vorangestellt wird. So ist das halt alles nur eine große Sparmaßnahme und das, mal wieder, auf Kosten der Familie. Eine realitätsnah Betrachtung schön und gut. Dann aber bitte auch wirklich mit Augenmaß.

BWBoy

Zitat von: Durgi in Heute um 10:22Guten Morgen ihr beiden...interessante Gedanken.
Man kann sich den Referentenentwurf in den Verbaenden schoenreden...man kann aber auch einmal sauber hinschauen, was dort systematisch passiert.

Im Kern wird ein Paradigmenwechsel vollzogen, ohne ihn offen zu deklarieren: Weg von der amtsangemessenen Alimentation des einzelnen Beamten, hin zu einer faktischen Betrachtung der Bedarfsgemeinschaft. This is se jumping point on se table.

Der Entwurf operiert erkennbar mit der stillschweigenden Praemisse, dass ein relevanter Teil der Lebensfuehrungskosten...gerade im eD und mD...durch ein zweites Erwerbseinkommen aufgefangen wird. Das ist kein Zufall, sondern entspricht der internen Denkschule, die man seit geraumer Zeit aus BMI/BMF-Abstimmungen kennt: Man orientiert sich nicht mehr am Leitbild des Alleinverdieners, sondern am real existierenden Doppelverdienermarkt.

Problem: Diese ,,Realitaetsanpassung" ist kein neutraler Schritt, sondern eine Absenkung des verfassungsrechtlichen Anspruchsniveaus durch die Hintertuer.

Warum? Das Alimentationsprinzip ist gerade kein Abbild des Marktes, sondern ein bewusstes Gegenmodell dazu. Es verlangt, dass der Beamte aus seiner Besoldung heraus – statusbezogen und ohne Hinzurechnung externer Einkommen – amtsangemessen leben kann. Sobald ich beginne, strukturell ein zweites Einkommen mitzudenken, verlasse ich dieses System.

Der haeufig vorgebrachte Hinweis, ,,die meisten Partner arbeiten ja ohnehin", ist analytisch duenn. Er verwechselt Ursache und Wirkung. Dass heute ueberwiegend zwei Einkommen existieren, ist Ergebnis von Preisentwicklungen und Marktanpassungen an dieses Modell...nich etwa Ausdruck freier Disposition. Was urspruenglich im Zuge der Emanzipation als Option entstand, ist oekonomisch laengst zur Voraussetzung geworden.

Wenn der Dienstherr diese Realitaet nun zur Grundlage seiner Besoldung macht, sagt er faktisch: Ein Einkommen genuegt nicht mehr... wir kalkulieren mit zwei. Und damit wird aus einer gesellschaftlichen Entwicklung ein staatlich verstetigtes Finanzierungsmodell.

Das ist die eigentliche Zaesur.
Interessant ist dabei auch die Konstruktion der Zuschlaege: formal geoeffnet, praktisch aber so ausgestaltet, dass sie nur in spezifischen Konstellationen greifen.

amS verschiebt man die Sicherstellung amtsangemessener Lebensfuehrung von der Besoldung in additive, teils schwer zugaengliche Komponenten bzw. in den privaten Bereich.

Dass dies intern als ,,zielgenaue Steuerung" oder ,,sozialpolitische Feinjustierung" verkauft wird, ist bekannt. Verfassungsdogmatisch ist und bleibt es eine Aushoehlung.

Und noch ein Punkt, der gern uebersehen wird: Der Vergleich mit der freien Wirtschaft taugt hier nicht als Rechtfertigung. Gerade dort sehen wir, dass breite Einkommensgruppen real nur noch im Doppelverdienermodell funktionieren. Das ist aber kein Benchmark für den oeffentlichen Dienst, sondern genau das Szenario, das das Alimentationsprinzip vermeiden soll.

Is nun der Entwurf ,,realitaetsnah"? formal ja – er bildet die Realitaet eines Marktes ab, in dem ein Einkommen oft nicht mehr reicht. Nur.... genau diese Realitaet sollte der Staat im Beamtenverhaeltnis gerade nicht reproduzieren.

Der Entwurf tut es dennoch. Weder offen, noch explizit....aaaaaber in der Wirkung ziemlich eindeutig.


Ich hoffe du klagst auch gegen die Auswirkungen des Entwurfs der da bei Euch im Hause fabriziert wurde und bei dem auf deine Hinweise und Bedenken ja offensichtlich nicht reagiert wurde.

Deine Begründungen sind nämlich bedeutend besser als man das größtenteils so gewohnt ist von den Leuten. 

Ozymandias

   
Beschluss vom 26. März 2026
2 BvL 10/22
Einstellung des Verfahrens
 

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2026/03/ls20260326_2bvl001022.html
   
   
Beschluss vom 26. März 2026
2 BvL 7/22
 Einstellung des Verfahrens
Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2026/03/ls20260326_2bvl000722.html
   

  
Beschluss vom 26. März 2026

2 BvL 8/22
Einstellung des Verfahrens
    Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2026/03/ls20260326_2bvl000822.html

Die Vorlagen werden "eingestellt" und die Verfahren landen dann wieder vor dem Verwaltungsgericht. Diese 3 Verfahren betreffen z.B. alle NRW.

Dürfte wohl noch mehr davon geben in nächster Zeit.

AliMentierter

Zitat von: Ozymandias in Heute um 12:10Beschluss vom 26. März 2026
2 BvL 10/22
Einstellung des Verfahrens
 

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2026/03/ls20260326_2bvl001022.html
   
   
Beschluss vom 26. März 2026
2 BvL 7/22
 Einstellung des Verfahrens
Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2026/03/ls20260326_2bvl000722.html
   

   
Beschluss vom 26. März 2026

2 BvL 8/22
Einstellung des Verfahrens
    Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2026/03/ls20260326_2bvl000822.html

Die Vorlagen werden "eingestellt" und die Verfahren landen dann wieder vor dem Verwaltungsgericht. Diese 3 Verfahren betreffen z.B. alle NRW.

Dürfte wohl noch mehr davon geben in nächster Zeit.

Das hat Sparpotential für die nächsten Jahre, wenn dass alles Gerichte so machen, sind wir die Dummen. Oder sehe ich das falsch? Letztendlich kann ein verfassungswidriges Gesetz nur durch das BVerfG aufgehoben werden und bis die nächste Vorlage kommt ...

JasDoc

Zitat von: Maximus in Heute um 10:47Es gibt einen Berliner Senatsentwurf!!! Kann jemand diesen hier reinstellen?

https://www.berliner-besoldung.de/reparieren-ist-nicht-genug-berlin-braucht-ein-verfassungskonformes-besoldungsgesetz-kein-politisches-sparmodell/

https://www.youtube.com/watch?v=NPyE_NzzkUc

Schaut euch mal die Aussagen von Frau Prof. Färber zum Partnereinkommen an. Sie hat den Dienstherren gewissermaßen den Modellwechsel zugestanden.

Ein paar Gedanken zum Beitrag und auch zur allgemeinen Diskussion:

1. Natürlich(!) kann der Staat sein eigenes(!) Alimentationsprinzip ändern, allerdings kann er das politisch realistisch und wohl auch rechtlich im laufenden System nur in Form eines zumindest teilweisen Lastenausgleichs.
Eine Abkehr vom Alleinverdienermodell muss von Entlastungen der zu erwartenden Härten bei Übergang(!) aufgefangen werden um dann in Folge der nächsten Anpassungen und Fortschreibungen einen neuen Ausgangspunkt zu haben. Dies kann einerseits schlicht monetärer Natur sein, andererseits auch soziale und verdeckte Kosten und Härten betreffen. Ein Systemwechsel um in perspektivischer Entwicklung durch ein geändertes Alimentationsprinzip (im Zwist von Rechten und Pflichten) auch Kosten zu sparen ist mMn zulässig. Diesen Systemwechsel jedoch in einem Aufwasch mit effektiven Verschlechterungen bzw. zusätzlichen Härten im gleichen Gesetz bzw. Zeitraum zu koppeln politisch reichlich absurd. Der Systemwechsel vom Alleinverdienermodell zum Doppel- bzw. Mehrfachverdienerhaushalt kann eigentlich im Übergang nur als "goldenes Stüfchen" funktionieren.

2. Mit Blick auf z.B. den wahnwitzigen Versetzungszyklus der Soldat:innen (insbesondere Offiziere) kommt man hier z.B. an eine Problemschwelle, die sich schon allein aufgrund der puren Anzahl nicht mehr unter Sonderkonstellation subsumieren lässt. Wer alle 2 Jahre - oft quer durch die Republik / Europa - versetzt wird, dem ist ein fiktives Partnereinkommen schwer zu vermitteln, da es sich im Grundgedanken der "Sie ziehen mit ihrer Familie um" oftmals rein faktisch nicht herstellen lässt. Das alternative Modell von Dauerpendler:innen und damit einhergehender Abgabe der fast kompletten Care Arbeit an die zurückgelassenen Partner:innen steht nahezu in komplettem Widerspruch zur fabulierten "Realität" im Entwurf. Diese Konstellationen verhindern regelmäßig ein zweites Gehalt in Vollbeschäftigung und größtenteils auch in Teilzeitmodellen mit Erwerbseinkommen in Höhe des fiktiven Partnereinkommens.

3. Frau Prof. Färber macht in einem Nebensatz jedoch einen validen Punkt auf, den es zu beleuchten gilt. Sicherlich ist in den meisten Behörden und Laufbahnmodellen der einfache Dienst eine Randerscheinung. Ausnahme eben die Bundeswehr und die Justiz. Man könnte durchaus überlegen, ob es nicht sogar effektiv Ausgaben reduziert, durch die Trennung der Besoldungsordnungen und damit Verlagerung der Bezugsgrößen in Bezug auf das jeweilige Einstiegsamt in Abhängigkeit zum MÄE eine Neuordnung der Berechnungsgrundlagen zu erreichen. Dies würde auch eine Kopplung von laufbahnspezifischen bzw. behördenspezifischen Belastungen leichter zulassen. Denn "Beamte, Richter und Soldaten" sind schon inhaltlich eine krude Zusammenfassung "vergleichbarer" (nicht) Umstände und Tätigkeiten. In Wirklichkeit teilen sich die Gruppen nur ein paar(!) Rechte und Pflichten in ihrem jeweiligen Staatsdienerverhältnis.

4. Kann mir jemand erklären, woher die Wahrnehmung kommt, dass die Besoldungstabelle B rechtlich und konsekutiv auf der Besoldungstabelle A aufbaut, bzw. aufbauen muss? Mir kam es so vor, als hätte man die A aufgestellt und dann ein *Trommelwirbel" fiktives Abstandsgebot zur B in einer Fortschreibung angesetzt. Nur fehlt mir dafür bisher die Grundlage irgendwie. MMn kann man die B genau wie die R komplett losgelöst voneinander betrachten und behandeln. Gerne hier aber Licht ans Fahrrad

NvB

Zitat von: Maximus in Heute um 11:07https://www.youtube.com/watch?v=NPyE_NzzkUc

Ab 01:15:30 spricht Frau Prof. Dr. Färber...u.a. auch zum Bund

Wie gesagt...Sie hat den Dienstherren gewissermaßen den Modellwechsel zugestanden.

Uff... ziemlich politisch ihr Gerede. Insbesondere wie sie sich äußert, dass man die Gehaltssteigerungen im B-Bereich im Bund durchsetzen wollte.

Entweder es ist etwas amtsangemessen oder halt nicht... aber die kann doch nicht mit dem Argument kommen "politisch nicht feinfühlig"

WTF. Ich Zweifel gerade anderen Kompetenz...

Maximus

Zitat von: NvB in Heute um 12:31
Zitathttps://www.youtube.com/watch?v=NPyE_NzzkUc

Ab 01:15:30 spricht Frau Prof. Dr. Färber...u.a. auch zum Bund

Wie gesagt...Sie hat den Dienstherren gewissermaßen den Modellwechsel zugestanden.

Uff... ziemlich politisch ihr Gerede. Insbesondere wie sie sich äußert, dass man die Gehaltssteigerungen im B-Bereich im Bund durchsetzen wollte.

Entweder es ist etwas amtsangemessen oder halt nicht... aber die kann doch nicht mit dem Argument kommen "politisch nicht feinfühlig"

WTF. Ich Zweifel gerade anderen Kompetenz...

Ich fand den Auftritt von Frau Prof. Dr. Färber hier auch nicht besonders souverän. Swen hat ja erhebliche Zweifel hinsichtlich der "Spitzausrechnung" (Karlsruhe stützt sich insbesondere auf die Zahlen von Frau Prof. Färber). Nach diesem Auftritt von Frau Prof. Färber kann ich diese Zweifel verstehen... ;)

Alexander79

Zitat von: SchrödingersKatze in Heute um 11:40Was mir immer wieder auffällt:
Alles wird begründet mit einer angeblich an die tatsächlichen Verhältnisse angepassten Betrachtungsweise.
...
Mir fehlt bei all der Rechnerei die Orientierung an den tatsächlichen Verhäktmissen, die ja immer so laut vorangestellt wird. So ist das halt alles nur eine große Sparmaßnahme und das, mal wieder, auf Kosten der Familie. Eine realitätsnah Betrachtung schön und gut. Dann aber bitte auch wirklich mit Augenmaß.
In gewissen Teilen geb ich dir recht.
Aber  der Dienstherr macht ja auch was er will.
Bei bestimmten Dingen will er scheinbar die tatsächlichen Verhältnisse abbilden wie zB bei der Mehrverdienerfamilie, aber wenn es ihm dann wieder passt, dann wird wieder ein Luftgriff gemacht und ein fiktives Einkommen angerechnet.
Das hat nichts mit tatsächlichen Verhältnissen zu tun.

Und genau das haben auch schon mehrere im Forum angekreidet.

GeBeamter

Zitat von: waynetology in Heute um 10:22Ich nehme mich hier gerne als Beispiel. Wir haben drei Kinder und ich bin A8 7. Meine Frau Arbeitet nicht. Wir machen jedes Jahr Urlaub und irgendwie sparen wir auch noch. Auch das habe ich schon mal gesagt, das leider ein Großteil der Menschen über ihren vermeintlichen Grenzen leben. Hier fängt es oft beim Haus an, wenn ich höre was manche für ihr Eigentum zahlen, frage ich mich, ob das denn sein muss.

Also sollte die berechtigte Frage doch sein, ob wir heutzutage größtenteils über unseren Verhältnissen leben oder ob die Bezahlung insgesamt in Deutschland zu gering ist. Ja, mir ist dabei sehr wohl bewusst, das auch die Steuerlast in Deutschland mit eine der höchsten in Europa ist.

Ich fühle mich Mal angesprochen mit dem "über die Verhältnisse leben" und reklamiere für mich, eben genau nicht über die Verhältnisse zu leben. A14/A12 1,5-Verdienerhaushalt mit drei Kindern. Ja, wir haben ein Eigenheim 20km von der Dienststelle entfernt für eine halbe Mio € errichtet. Stand jetzt habe ich dadurch aber lediglich Fixkosten von ca. 2.000€ all in. Das hätte ich hier in der Region auch bei einer 80qm Dreizimmerwohnung als Warmmiete, die ich mit drei Kindern mindestens bräuchte. Das ist für mich die Benchmark. Hinzu kommt nur ein Auto, Urlaub auf dem Campingplatz, Kleidung und Schuhe der Kinder im Wachstum meistens aus zweiter Hand und am Ende des Monats froh, wenn ein paar hundert Euro übrig bleiben.
Lebe ich also über meine Verhältnisse oder liegen die Verhältnisse in der Region, in der ich Residenzpflicht habe, über meinen mir vom Dienstherren eröffneten Möglichkeiten?
Ich denke eher letzteres und man sah sehr gut an dem alten Vergleich zum Bürgergeld, wie nah selbst höhere Dienstgrade dem Existenzminimum waren.

PolareuD

Zitat von: AliMentierter in Heute um 12:17Das hat Sparpotential für die nächsten Jahre, wenn dass alles Gerichte so machen, sind wir die Dummen. Oder sehe ich das falsch? Letztendlich kann ein verfassungswidriges Gesetz nur durch das BVerfG aufgehoben werden und bis die nächste Vorlage kommt ...

Das sind Verfahren, die die R und B Besoldung in 2013 und 2014 betreffen. Der Zeitraum wurde durch das BVerfG mit dem Beschluss vom 17.09.2025 abschließend betrachtet. Sofern die Richtervorlagen keine weitergehenden Begründungen enthalten, macht es keinen Sinn an der Normenkontrolle weiterhin festzuhalten. Das VG hat daher die Vorlage zurückgezogen.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

GeBeamter

Zitat von: PolareuD in Heute um 13:15Das sind Verfahren, die die R und B Besoldung in 2013 und 2014 betreffen. Der Zeitraum wurde durch das BVerfG mit dem Beschluss vom 17.09.2025 abschließend betrachtet. Sofern die Richtervorlagen keine weitergehenden Begründungen enthalten, macht es keinen Sinn an der Normenkontrolle weiterhin festzuhalten. Das VG hat daher die Vorlage zurückgezogen.

Das ist doch auch gut. Das schafft Platz für eine zeitige Entscheidung zum Partnereinkommen in den bereits überstellten Vorlagefragen.