Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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JensHa81

Mir spukt da gerade noch ein Punkt im Kopf umher in Bezug auf das fiktive Partnereinkommen.

Und zwar betrachte ich die Situation aus dem Blickwinkel des Unterhaltsrechts.

Kurz vorab, mein Dritter Sohn ist in 2022 geboren worden, seit 2023, also kurz vor seinem ersten Geburtstag, war ich getrennt lebend und bin nun seit 2025 geschieden.

Das Unterhaltsrecht sagt nun, dass - in diesem Sinne meine Ex-Frau - bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres keine Erwerbsobliegenheit zukommt. An dessen Stelle tritt der Betreuungsunterhalt, der von mir an sie zu zahlen gewesen wäre, sofern es mir denn wirtschaftlich möglich gewesen wäre.

Nach dem dritten Geburtstag tritt eine abgestufte Erwerbsobliegenheit ein, die sich in ihrem zeitlichen Umfang an den Betreuungsmöglichkeiten der Kinder orientiert.
Darüber hinaus wird der Betreuungsunterhalt nach dem dritten Geburtstag entsprechend der dann aktuellen Konstellation durch den nachehelichen Unterhalt ersetzt.

Es bestehen also unstrittig Unterhaltsverpflichtungen nach geltendem Recht gegenüber einer nicht mehr vorhandenen Partnerin.

Meiner Ansicht nach würde dadurch eine unrechtmäßige Doppelbelastung entstehen, da zum einen die Besoldung durch die Fiktion herabgesetzt und zum anderen die real verbleibenden finanziellen Mittel zusätzlich gemindert würden.

Alexander79

Zitat von: Bundesjogi in Gestern um 22:56Das ist ja billig... Ich halte nicht nur den eD für zu gut bezahlt, sondern vor allem auch den mD, den gD und den hD (zu dem ich selbst gehöre). Weil ich weiß was man anderswo leisten muss um sich den vergleichbaren Lebensstandard zu leisten. Ich nehme das selber gerne und gönne es jedem, aber es ist eben absurd, dass Beamte mit der selben Ausbildung, die die selbe Arbeit machen so viel mehr bekommen als die Tarifbeschäftigten. Das ist nicht fair und wer allen Ernstes immer noch jammert und unzufrieden ist, liegt eben meiner Meinung nach falsch. Mehr ist es nicht, keine Abneigung, kein weiteres Problem.
Also ich zähle mich jetzt nicht dazu im mD das ich zu viel bekomme.

Ich bekomme aktuell mit A8 S7 keine 20 Euro Stundenlohn.
Das mit mittlerer Reife, 3 1/2 Jahr Ausbildungsberuf (der Vorraussetzung ist) + 1 1/2 Jahre Laufbahnausbildung.

In dem Job den ich zw. meiner Soldatenzeit und meiner Beamtenzeit gearbeitet habe, würde ich jetzt auf über 30€ die Stunde kommen und glaub mir, in der Luftfahrtindustrie hab ich mir auch nichts rausgerissen.

Allein schon den "Einkommensverlust" für die 1 1/2 Laufbahnausbildung auszugleichen, dauert schon zig Jahre.

Dogmatikus

#9753
Zitat von: BVerfGBeliever in 24.04.2026 19:35So, ich habe mir jetzt auch mal Herrn Hagemeyer-Witzlebs (sehr lesenswerten!) Beitrag zu Gemüte geführt. Er greift unter anderem mehrere Punkte auf, die wir hier in den letzten Wochen und Monaten auch schon diskutiert haben:

- Auf Seite 447 stellt er nochmals klar, dass seitens des BVerfG (zumindest bislang) ausschließlich für die 4K-Familie ein verfassungsrechtlicher Prüfmaßstab (80% des 2,3-fachen MÄE) definiert wurde: "Andere familiäre Bezugsgrößen ließen sich mithilfe der OECD-Skala [zwar] ebenfalls abbilden, [jedoch] ohne dass hierdurch [irgend] eine Aussage über die Verfassungskonformität getroffen wäre."

Ich fände es irgendwie fast lustig, wenn das BVerfG irgendwann beschließen würde:

"Klar könnt ihr ein fiktives Partnereinkommen anrechnen und von der 4K-Familie abrücken, gar kein Problem.
Dann muss ein Beamter aber mindestens 2 Kinder ohne einen Partner durchbringen können, wofür 100 % des MÄE zugrunde zu legen ist.
Nach OECD wird daher mit 1,0 * 1,8 gerechnet (1,0 + 0,5 + 0,3).
Das führt dann in Abweichung zur vorherigen Marschroute nicht zu einem 1,84-fachen MÄE als Mindestbesoldung, sondern zu 1,80. Viel Spaß beim Sparen mit den neuen Ausgangswerten!"

Andererseits würden die Dienstherren dann unter Garantie mit der "neuen Lebenswahrscheinlichkeit" argumentieren, dass ja jedes Kind mittlerweile einen kleinen Ferienjob habe und man daher ein fiktives Kindereinkommen durch fiktive Kinderarbeit annehmen könne. :-)

Rheini

Das einzige was ich bedaure ist, dass ich in den vergangenen Jahrzehnten mein Leben anders geplant und gelebt hätte und mir das kein DH oder BVerfG zurück geben kann.

GeBeamter

Zitat von: Dogmatikus in Heute um 11:23Ich fände es irgendwie fast lustig, wenn das BVerfG irgendwann beschließen würde:

"Klar könnt ihr ein fiktives Partnereinkommen anrechnen und von der 4K-Familie abrücken, gar kein Problem.
Dann muss ein Beamter aber mindestens 2 Kinder ohne einen Partner durchbringen können.
Nach OECD wird daher mit 1,8 gerechnet (1,0 + 0,5 + 0,3).
Das führt dann in Abweichung zur vorherigen Marschroute nicht zu einem 1,84-fachen MÄE als Mindestbesoldung, sondern zu 1,80. Viel Spaß mit den neuen Ausgangswerten!"

Andererseits würden die Dienstherren dann unter Garantie mit der "neuen Lebenswahrscheinlichkeit" argumentieren, dass ja jedes Kind mittlerweile einen kleinen Ferienjob habe und man daher ein fiktives Kindereinkommen durch fiktive Kinderarbeit annehmen könne. :-)

Das ist auch meine Hoffnung bzw mein begründeter Verdacht. Das Problem ist doch nicht allein, dass man von einem Alleinverdiener ausgehen muss als DH, sondern,dass der DH die Besoldung so dermaßen klein halten will, dass er das Partnereinkommen so hoch ansetzen muss, dass der Partner und die Kinder nicht mehr durch den Beamten allein auch nur überwiegend unterhalten werden können. Damit entsteht aber entweder eine Abhängigkeit des Beamten von weiteren Einkünften, was seine Objektivität in Frage stellen würde oder aber er lebt prekär/in relativer Armut.

Beides wird das BVerfG nicht durchgehen lassen, weil es gegen das Grundprinzip des Berufsbeamtentums verstoßen würde.

Südwestler

Zitat von: Bundesjogi in Gestern um 22:56Das ist ja billig... Ich halte nicht nur den eD für zu gut bezahlt, sondern vor allem auch den mD, den gD und den hD (zu dem ich selbst gehöre). Weil ich weiß was man anderswo leisten muss um sich den vergleichbaren Lebensstandard zu leisten. Ich nehme das selber gerne und gönne es jedem, aber es ist eben absurd, dass Beamte mit der selben Ausbildung, die die selbe Arbeit machen so viel mehr bekommen als die Tarifbeschäftigten. Das ist nicht fair und wer allen Ernstes immer noch jammert und unzufrieden ist, liegt eben meiner Meinung nach falsch. Mehr ist es nicht, keine Abneigung, kein weiteres Problem.
Meine Rennradgruppe: ein Partner in einer Großkanzlei in Stuttgart( 600000 +x), eine Führungskraft bei Bosch (250000+x), ein B11/R10 ( gerade wieder wie bekannt durch unsren DH im Bezug heruntergestuft) und ich....
Der B11/ R10 hat die besten Examina von allen, die längste Ausbildungszeit von allen, arbeitet am meisten, hatte das geringste Einstiegsgehalt und muss sich ständig rechtfertigen in der Öffentlichkeit , fliegt als einziger Linie , am besten economy, nur international business, manchmal, und bloß keine dollen Hotels dann usw.....
Tut mir leid, ich kann da nicht erkennen, dass der - in diesem Fall- hD zu viel verdient

Dogmatikus

Zitat von: GeBeamter in Heute um 11:54Das ist auch meine Hoffnung bzw mein begründeter Verdacht. Das Problem ist doch nicht allein, dass man von einem Alleinverdiener ausgehen muss als DH, sondern,dass der DH die Besoldung so dermaßen klein halten will, dass er das Partnereinkommen so hoch ansetzen muss, dass der Partner und die Kinder nicht mehr durch den Beamten allein auch nur überwiegend unterhalten werden können. Damit entsteht aber entweder eine Abhängigkeit des Beamten von weiteren Einkünften, was seine Objektivität in Frage stellen würde oder aber er lebt prekär/in relativer Armut.

Beides wird das BVerfG nicht durchgehen lassen, weil es gegen das Grundprinzip des Berufsbeamtentums verstoßen würde.

10 Jahre später entscheidet dann das BVerfG, dass der DH auch Kinderarbeit annehmen darf, wenn er meint, das sei wirklich das, wofür er stehen möchte. Der Beamte müsse aber trotzdem amtsangemessen alimentiert sein, was erst der Fall sei, wenn er mindestens 1,8 MÄE für sich selbst verdient... :P