Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Peter2025

Das (MÄE) Median-Äquivalenzeinkommen müsste sich ja jedes Jahr ein wenig anpassen. Machen die Tarifverhandlungen mit Verdi und dbb überhaupt noch Sinn?

Schneewitchen

Zitat von: Peter2025 in Heute um 21:26Das (MÄE) Median-Äquivalenzeinkommen müsste sich ja jedes Jahr ein wenig anpassen. Machen die Tarifverhandlungen mit Verdi und dbb überhaupt noch Sinn?


Es wurde an verschiedenen Stellen und von verschiedenen Protagonisten in Nebensätzen schon offen ausgesprochen, dass sich die Besoldungsentwicklung jetzt von den Ergebnissen der Tarifabschlüsse entkoppelt. Das waren keine offiziellen Verlautbarungen. Ich bekomme auch gerade nicht mehr zusammen, wer das gesagt hat.

Fakt ist aber, dass das eigentlich eine logische Folge aus der gegenwärtigen Entwicklung ist. Während die Besoldung künftig der Berechnungsmethodik folgen muss, die das BVerfG vorgegeben hat, werden für die Angestellten eben die Tariferhöhungen zwischen den Parteien ausgehandelt. Diese Verhandlungen folgen halt nicht dieser strengen Mathematik, die jetzt bei den Beamten anzuwenden ist.

Daher sind die Zeiten der 1:1 Übertragungen wohl vorbei.

Das Ganze wird jetzt vielleicht kippen. Vielleicht werden sich die Gewerkschaften künftig mit ihren Forderungen an der Besoldungsentwicklung ausrichten.

Argumentativ könnte es dann den AG sehr schwer fallen, derartigen Forderungen nicht nachzukommen, vorausgesetzt die Besoldungssteigerungen liegen in einem attraktiven Bereich.😁

emdy

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 21:39Fakt ist aber, dass das eigentlich eine logische Folge aus der gegenwärtigen Entwicklung ist. Während die Besoldung künftig der Berechnungsmethodik folgen muss, die das BVerfG vorgegeben hat, werden für die Angestellten eben die Tariferhöhungen zwischen den Parteien ausgehandelt. Diese Verhandlungen folgen halt nicht dieser strengen Mathematik, die jetzt bei den Beamten anzuwenden ist.

Daher sind die Zeiten der 1:1 Übertragungen wohl vorbei.

Jetzt mal langsam. Schon bislang gab es keinen Anspruch auf die Übertragung des Tarifabschlusses sondern stets "nur" auf eine amtsangemessene Alimentation. Die Übertragung war schon immer der Weg, bei dem man im BMI weniger denken musste und mehr Zeit für Kaffee hatte. Ich würde mich als Beamter ja freuen dieses unsägliche Laientheater der Tarifverhandlungen nicht mehr verfolgen zu müssen.

Wir werden sehen ob der Dienstherr künftig langsam seinen Gestaltungsauftrag annehmen oder aber jegliche Besoldungsentwicklung vor Gericht klären wird.

clarion

Also ich halte den Dienstort zur Bemessung eines Ortszuschlages für realitätsgerechter als den Wohnort. Man kann versuchen, Geostatistiken zu erstellen, um die Höhe des Ortzuschlags stadtteilgenau zu bemessen oder man verfährt nach dem Prinzip Gießkanne und legt die Zuschläge für mehr oder weniger große Regionen fest. Das ist alles eine Frage der Begründung.

Dank der Jahrzehnte langen Unteralimentierung leben viele Beamtenfamilien in der Pampa, weil nur dort noch eine wenigstens halbwegs amtangemessene Wohnung finanzierbar war. Und die würden doch doppelt bestraft, wenn das Wohnortprinzip als Grundlage der Ortzuschläge gelten würde. Zur Erinnerung: München kann sich noch nicht mal ein Studienrat leisten, dessen einzige Einkommequelle die Besoldung ist.

Natürlich darf die Politik beschließen, Behörden räumlich zu verlegen. Und hier und da passiert es ja auch. Als Beamte müssen wir uns dann fügen. Das besondere Dienst- und Treueverhältnis ist nun mal die Gegenleistung für die aA, auch wenn das besondere Dienst- und Treueverhältnis in Bezug auf der BEsoldung sich ziemlich treuewidrig verhalten.

InternetistNeuland

Zitat von: clarion in Heute um 22:22Also ich halte den Dienstort zur Bemessung eines Ortszuschlages für realitätsgerechter als den Wohnort. Man kann versuchen, Geostatistiken zu erstellen, um die Höhe des Ortzuschlags stadtteilgenau zu bemessen oder man verfährt nach dem Prinzip Gießkanne und legt die Zuschläge für mehr oder weniger große Regionen fest. Das ist alles eine Frage der Begründung.

Dank der Jahrzehnte langen Unteralimentierung leben viele Beamtenfamilien in der Pampa, weil nur dort noch eine wenigstens halbwegs amtangemessene Wohnung finanzierbar war. Und die würden doch doppelt bestraft, wenn das Wohnortprinzip als Grundlage der Ortzuschläge gelten würde. Zur Erinnerung: München kann sich noch nicht mal ein Studienrat leisten, dessen einzige Einkommequelle die Besoldung ist.

Natürlich darf die Politik beschließen, Behörden räumlich zu verlegen. Und hier und da passiert es ja auch. Als Beamte müssen wir uns dann fügen. Das besondere Dienst- und Treueverhältnis ist nun mal die Gegenleistung für die aA, auch wenn das besondere Dienst- und Treueverhältnis in Bezug auf der BEsoldung sich ziemlich treuewidrig verhalten.

Wenn 60% Homeoffice vorgeschrieben ist, wo ist dann der Dienstort?

GeBeamter

Zitat von: clarion in Heute um 22:22Also ich halte den Dienstort zur Bemessung eines Ortszuschlages für realitätsgerechter als den Wohnort. Man kann versuchen, Geostatistiken zu erstellen, um die Höhe des Ortzuschlags stadtteilgenau zu bemessen oder man verfährt nach dem Prinzip Gießkanne und legt die Zuschläge für mehr oder weniger große Regionen fest. Das ist alles eine Frage der Begründung.

Dank der Jahrzehnte langen Unteralimentierung leben viele Beamtenfamilien in der Pampa, weil nur dort noch eine wenigstens halbwegs amtangemessene Wohnung finanzierbar war. Und die würden doch doppelt bestraft, wenn das Wohnortprinzip als Grundlage der Ortzuschläge gelten würde. Zur Erinnerung: München kann sich noch nicht mal ein Studienrat leisten, dessen einzige Einkommequelle die Besoldung ist.

Natürlich darf die Politik beschließen, Behörden räumlich zu verlegen. Und hier und da passiert es ja auch. Als Beamte müssen wir uns dann fügen. Das besondere Dienst- und Treueverhältnis ist nun mal die Gegenleistung für die aA, auch wenn das besondere Dienst- und Treueverhältnis in Bezug auf der BEsoldung sich ziemlich treuewidrig verhalten.

Das wäre auch aus anderer Sicht fairer. Denn die Orientierung an den Mietstufen kann zu regelmäßigen Fehlannahmen führen. Das haben wir schon im alten Urteilsfaden diskutiert. Die Mietstufen werden soweit ich weiß immer relativ zu der Entwicklung in der nächst höheren Mietenstufe einer angrenzenden Stadt ermittelt. Heißt: während München mit Stufe VII den Maßstab setzt, liegt Wolfratshausen (vermutlich) nur in Stufe V, obwohl man dort sicherlich höhere Mieten zahlt, als in Pinneberg, das auch Mietenstufe V sein dürfte.
Da wäre die Dienstortregelung für viele fairer.

GeBeamter

Zitat von: InternetistNeuland in Heute um 22:27Wenn 60% Homeoffice vorgeschrieben ist, wo ist dann der Dienstort?

In welcher Behörde wird das dann vorgeschrieben?

Als Maximalrahmen kenne ich das aus vielen Behörden, aber als Pflicht?



netzguru

Zitat von: InternetistNeuland in Heute um 22:27Wenn 60% Homeoffice vorgeschrieben ist, wo ist dann der Dienstort?
Böser Mod
auf dem Donnerbalken