Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Rheini

Ich hoffe den BVerf Richtern die Zornesröte ......

Alexander79

Zitat von: Durgi in Gestern um 11:22Deutschland profitiert seit Jahrzehnten(!) davon, als extrem stabil und berechenbar zu gelten. Das hat einen messbaren Gegenwert: niedrige Finanzierungskosten und eine starke Position als Glaeubiger. Die Netto-Auslandsposition liegt bei rund plus 4,3 Billionen Dollar(!!!!). Das ist kein Zufall, sondern das Ergebnis genau dieser Stabilitaet ueber Jahrzehnte durch die Alt-Parteien in mannigfaltigsten Konstellationen.

Jetzt der Gegenpol: die USA. Dort sieht man gerade sehr deutlich, was passiert, wenn Verschuldung, politische Polarisierung und fiskalische Unsicherheit zusammenkommen. Eine Netto-Auslandsposition von minus 27,5 Billionen Dollar, also etwa 88 Prozent des BIP. Und gleichzeitig frisst die Zinslast bereits rund 13,8 Prozent des gesamten Staatshaushalts – mehr als die Verteidigungsausgaben mit etwa 13,1 Prozent. Das bedeutet im Klartext: Ein wachsender Teil der staatlichen Leistungsfaehigkeit geht nicht mehr in Gestaltung, sondern in reine Schuldendienste.

Der entscheidende Unterschiedd...Die USA koennen sich das laenger leisten, weil sie den globalen Reservewaehrungsstatus haben und eine ganz andere Kapitalmarkttiefe. Deutschland hat diesen Puffer nicht. Hier basiert alles wesentlich staerker auf Vertrauen.

Warum nimmst du jetzt das Extrembeispiel die USA die noch dazu, wie du selbst schreibst, aufgrund des Dollars mit Deutschland gar nicht vergleichbar ist?

Frankreich hat einen höheren Schuldenstand als Deutschland, gemessen am BIP fast das doppelte.
Italien hat auch einen höheren Schuldenstand als Deutschland, gemessen am BIP sogar weit über dem doppelten.
Bis jetzt leben beide Länder noch vorzüglich und gönnen sich zum Teil Dinge die wir uns nicht leisten (können).


Nicht falsch verstehen, wenn ich solche Aussagen wie deine lese/höre kommt es mir immer so vor als ob Deutschland sparen muss, damit der Euro als gesamtes Währungsprojekt nicht implodiert.

Poldi2006

#9977
Der Bund begründet die Typisierung mit dem Verweis auf § 1356 BGB (gemeinsame Haushaltsführung, Abs. 2 normiert ein Recht zur Erwerbstätigkeit, keine Pflicht und enthält ausdrücklich den Vorbehalt der Rücksicht auf Familie.) und dem Bild der ,,Mehrverdienerfamilie" als gesellschaftlichem Regelfall. Das mag soziologisch eine Tendenz beschreiben — aber eine Tendenz ist kein repräsentatives Abbild der Realität im verfassungsrechtlichen Sinne. Eine benachteiligende Typisierung im Alimentationsrecht, die grundrechtlich geschützte Lebensentscheidungen (Art. 6 GG) strukturell sanktioniert und nur bei rund 60 % der Betroffenen (verheiratet + Partner 20.000€+) der Realität entspricht, dürfte die verfassungsrechtlichen Anforderungen schlicht nicht erfüllen.

Typisierungen sind dem Gesetzgeber ja grundsätzlich erlaubt. Er darf sich am Regelfall orientieren und muss nicht jede Besonderheit durch Sonderregelungen abbilden. Allerdings gilt nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG doch ein entscheidender Unterschied: Bei begünstigenden Typisierungen ist der Gestaltungsspielraum weiter — bei benachteiligenden Typisierungen enger. Es ist doch eher hinzunehmen, dass ein ,,mäßiger Prozentsatz" Personen einen Vorteil erhält, der ihnen nicht zusteht, als dass Berechtigte von einem ihnen zustehenden Anspruch ausgeschlossen werden. Die Unterstellung des Partnereinkommens ist eindeutig eine belastende Typisierung: Sie verkürzt einen Anspruch, der dem Beamten aus Art. 33 Abs. 5 GG grundsätzlich zusteht.

Die Regelungen zum Partnereinkommen treffen strukturell also genau jene Lebenssituationen, die Art. 6 GG schützt. Der Ausnahmekatalog des § 41 Abs. 1 ist aber eng und praxisfern. Das BVerfG hat aber wiederholt betont, dass der Typisierungsspielraum des Gesetzgebers umso enger ist, je stärker die Regelung grundrechtlich geschützte Freiheiten beschränkt.