Hallo zusammen,
den Beschluss habe ich nun mehrfach gelesen, versucht zu verstehen und - sofern nötig - interpretiert. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Mitglieder in diesem Forum tendenziell so rechnen, dass für einen selbst das beste Ergebnis herauskommt. Ähnlich dürfte es sich mit der Interpretation verhalten. Es dürfte aber auch vollkommen klar sein, dass die Besoldungsgesetzgeber den Beschluss so auslegen und interpretieren werden, dass die Beschlussumsetzung möglichst geringe monetäre Auswirkungen hat. Das ist m.E. auch vollkommen legitim und im Rahmen der Gesamtverantwortung (für ein Bundesland) geboten. Nichtsdestotrotz sind die Leitplanken des Beschlusses und gem. Art 33 (5) GG zu wahren. Die Probleme haben sich die Besoldungsgesetzgeber teilweise selbst geschaffen, indem in regelrechten Verbeamtungsorgien m.E. nur unzureichend berücksichtigt wurde, dass die Verbeamtung i.d.R. bei hoheitlichen Aufgaben geboten ist. Hinter diesem Schritt dürfte m.E. das Motiv der Kostenersparnis stecken (Einsparung von Lohnnebenkosten).
Der überwiegende Großteil der hier lesenden und schreibenden Personen dürfte selbst verbeamtet sein. Es ist naheliegend, dass man zu erst auf seinen Teller schaut, bevor man darüber hinausblickt. Ich lese hier u.a. Aussagen wie (sinngemäß, sind keine Wortzitate): „Spielt keine Rolle ob das zu teuer wird“, „Ist mir doch egal, dass steht uns gem. Art. 33 (5) zu“, „nicht unser Problem“ und ähnliches. Das greift mir (persönlich) leider etwas zu kurz. Ich kann diesen Aussagen nachvollziehen, würde aber nicht behaupten, dass es nicht „unser Problem“ ist. Denn genau das ist es. Gem. § 33 BeamtStG ist es eine Grundpflicht, dass wir dem gesamten Volke dienen, unser Amt zum Wohle der Allgemeinheit führen und unsere Demokratie wahren. Eine exorbitante Erhöhung hätte m.E. durchaus gravierende negative Auswirkungen auf das Volk und auf unsere Demokratie. Daher ist es m.E. auch angeraten, dass wir diese Goldgräberstimmung etwas dämpfen sollten. Erhöhungen ja, aber sozial- und demokratieverträglich! Hier wurden auf den letzten Seiten m.E. teils absurde Summen angeführt.
Einen Punkt möchte ich noch loswerden, ohne dass ich irgendwen geringschätzen möchte: In NRW würde rd. 4.000 € netto für den niedrigsten besoldeten Beamten (A5) herauskommen. Das entspräche rd. 78.000 € Jahresbrutto in der privaten Wirtschaft – und somit weit über dem Bundesdurchschnitt. Wir reden hier noch immer von „einfachen“ Tätigkeiten, die einen Hauptschulabschluss voraussetzen (den ich übrigens auch habe). Ob diese Summen angemessen sind (in der Gesamteinordnung) darf jeder für sich selbst bewerten.
Naja, sei es drum - ist ja nur meine persönliche Meinung.
Für NRW habe ich ebenfalls mal Berechnungen angestellt. Ich gehe in meinem Beispiel jedoch von folgenden Rahmenbedingungen aus:
- Es gibt eine komplett neue Besoldungstabelle und Besoldungsstruktur
- A 1 entspricht dann der ehemaligen A 5, A 2 der ehemaligen A 6 und so weiter.
- Veränderung der Erfahrungsstufen. Statt 12 Erfahrungsstufen wird es sechs geben. Die Verweildauer bzw. Stufenaufstiege sind analog zum TV-öD anzuwenden. Für die Stufenaufstiege setze ich wie folgt an: 1 zu 2: 7%, 2 zu 3: 5%, 3 zu 4: 5%, 4 zu 5: 5% und 5 zu 6: 7%.
- Zuschläge bedarf es nicht (mehr). Ausnahmen wie z.B. Schichtzulagen, drittes Kind, … sind denkbar. Hierdurch wird m.E. eine sehr nachvollziehbare, bürokratiearme (spart Kosten) und überprüfbare Besoldung geschaffen. Sind wir doch mal ehrlich: Kaum jemand durchdringt seine Monatsbezüge und kann nachvollziehen auf welche Zulagen er Anspruch hat.
- Die Amtsangemessenheit der jeweiligen Besoldungsgruppe stelle ich nicht über einen unmittelbaren Abstand zwischen den einzelne Besoldungsgruppen her. Ich orientiere mich an den jeweiligen Prekaritätsschwellen aus Rn. 66. Diese sind m.E. besser geeignet um eine Amtsangemessenheit herzuleiten. Demnach wären alle Beamten irgendwo zwischen mittlerem und gehobenem Einkommen anzusiedeln. Klingt doch fair und angemessen, oder?
Ausgewählte Beispiele:
Grundformel: Median-Nettoäquivalenzeinkommen * Prekaritätsschwelle * Faktorisierung (2,3)
A 1 (ehemals A 5): 2186€ *0,8*2,3= 4022 €
A 8 (ehemals A 12): 2186€ +1,025*2,3=5153 €
A 12 (ehemals A 16): 2186€ *1,15*2,3= 5781€
Diese Beispielrechnungen beziehen sich allesamt auf die erste Erfahrungsstufe und stellen Nettobeträge dar!
1 2 3 4 5 6
A 1 (ehem. A 5) 4.022,24 € 4.303,80 € 4.518,99 € 4.744,94 € 4.982,18 € 5.330,94 €
A 2 (ehem. A 6) 4.273,63 € 4.572,78 € 4.801,42 € 5.041,49 € 5.293,57 € 5.664,12 €
A 3 (ehem. A 7) 4.399,33 € 4.707,28 € 4.942,64 € 5.189,77 € 5.449,26 € 5.830,71 €
A 4 (ehem. A

4.525,02 € 4.841,77 € 5.083,86 € 5.338,05 € 5.604,96 € 5.997,30 €
A 5 (ehem. A 9) 4.776,41 € 5.110,76 € 5.366,30 € 5.634,61 € 5.916,34 € 6.330,49 €
A 6 (ehem. A 10) 4.902,11 € 5.245,25 € 5.507,51 € 5.782,89 € 6.072,04 € 6.497,08 €
A 7 (ehem. A 11) 5.027,80 € 5.379,75 € 5.648,73 € 5.931,17 € 6.227,73 € 6.663,67 €
A 8 (ehem. A 12) 5.153,50 € 5.514,24 € 5.789,95 € 6.079,45 € 6.383,42 € 6.830,26 €
A 9 (ehem. A 13) 5.404,89 € 5.783,23 € 6.072,39 € 6.376,01 € 6.694,81 € 7.163,44 €
A 10 (ehem. A 14) 5.530,58 € 5.917,72 € 6.213,61 € 6.524,29 € 6.850,50 € 7.330,04 €
A 11 (ehem. A 15) 5.656,28 € 6.052,21 € 6.354,82 € 6.672,57 € 7.006,19 € 7.496,63 €
A 12 (ehem. A 16) 5.781,97 € 6.186,71 € 6.496,04 € 6.820,85 € 7.161,89 € 7.663,22 €
Lieben Gruß