Was man auch nic toft genug betonen kann: vor kurzem wurde man ja noch für verrückt erklärt, wenn man Dinge wie Kindergeld oder Steuerklassen angesetzt hat um die Frage der Angemessenheit der Besoldung zu beantworten. Genau das macht (zurecht weil logisch) das Verfassungsgericht hier. Es ist also mitnichten so, dass ein Singlebeamter 4000 Netto kriegen muss, das muss erst nach Einbeziehung aller anderen Einkommensquellen erreicht werden (Kindergeld, Familienzuschlag, Abzug PKV). D.h. wie zurecht beschrieben bietet sich ein weiter Spielraum (auch dafür wurde man vor kurzem noch für verblödet erklärt) für Zuschläge für Familien. Sei es über Beihilfesätze, Zuschläge für Kinder... Auch eine Differenzierung nach dem Wohnort ist möglich, allerdings nur so, dass die Schlechtgestellteste 4K-Familie eben nicht unter der Mindestalimentation landet. D.h. für Singles könnte es ziemlich eng werden, da ihre Mindestalimentation eben nicht bei 4k sondern (überschlage nur mal grob) 4k/2,3=1800 liegt. Darunter liegt Niemand. Sofern der Gesetzgeber nicht die Spenderhosen anzieht und den weiten Alimentationsraum für Familien auch auf Singles ausweitet indem er die Grundgehälter erhöht ist es möglich (und aufgrund der Haushaltslage sehr wahrscheinlich), dass Singles gar nichts kriegen. Außer die Beihilfesätze steigen für alle (wirkt sich auch auf die Nettobesoldung von Familien aus -sogar stärker-). Am Ende sagt das BVG also: Familien haben bisher hi wenig bekommen, Singles mehr als nötig gewesen wäre. Entsprechend darf man sich auf "Zuschlagsorgien" (noch so ein gerne verwendeter Kampfbegriff, der schlecht gealtert ist) freuen.