Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 50834 times)

Meszcal

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #405 am: 20.11.2025 16:32 »
Sollte ich als Bundesbeamter meiner Alimentierung für 25 noch widersprechen oder ist das nicht nötig? Bin mir bei all dem unsicher und will nichts falsch machen. Falls ihr der Meinung seid ich sollte das tun, hat jemand einen Vordruck für Bundesbeamte?
Ich finde nur welche für Landesbeamte.

YourBunnyWrote

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #406 am: 20.11.2025 16:34 »
 Gibt es schon Muster wie der Widerspruch gegen die Besoldung nach dem Urteil formuliert werden sollte? Wird langsam Zeit ihn für dieses Jahr abzuschicken

Alexander79

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« Antwort #407 am: 20.11.2025 16:35 »
Warum sollte er anders sein als zuvor?

Beamtix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #408 am: 20.11.2025 16:41 »
Habe ich das richtig verstanden, dass das BVerfG die Bezugsgröße grundlegend geändert hat, weil es so einfacher ist?????
Darauf kommt es doch gar nicht an. Es kann mit darauf an, was richtig ist. Der ganze Beschluss ist merkwürdig.

Verwalter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #409 am: 20.11.2025 16:44 »
Meinst du (T)Rollo?
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 10 Jahren verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

Verwaltungsgedöns

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #410 am: 20.11.2025 16:50 »
Liebe Leute, können wir hier ein eigenes Thema aufmachen, in dem wir einfach mal Tabellen oder einzelne Werte für die jeweiligen Bundesländer posten? Gerne auch spekulativ anhand des Urteils hergeleitet. Ich gehöre zu den Leuten, die das Urteil kaum verstehen. :( Median ist für mich ein Hotel.... oder so ähnlich.

Vielen Dank für die bereits geposteten Zahlen und Tabellen. Danke, dass ihr eure Zeit dafür opfert.

Hat zufällig jemand ausgerechnet, was ein Beamter in Hamburg mit A10, Ehepartner und drei Kinder netto haben muss? Oder ein A9 Single? Muss noch die Heilfürsorge zu Gunsten des DH gerechnet werden? Fragen über Fragen. Wo ist die Gewerkschaft?  :o

Beste Grüße!

Bundesjogi

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« Antwort #411 am: 20.11.2025 16:52 »
Was man auch nic toft genug betonen kann: vor kurzem wurde man ja noch für verrückt erklärt, wenn man Dinge wie Kindergeld oder Steuerklassen angesetzt hat um die Frage der Angemessenheit der Besoldung zu beantworten. Genau das macht (zurecht weil logisch) das Verfassungsgericht hier. Es ist also mitnichten so, dass ein Singlebeamter 4000 Netto kriegen muss, das muss erst nach Einbeziehung aller anderen Einkommensquellen erreicht werden (Kindergeld, Familienzuschlag, Abzug PKV). D.h. wie zurecht beschrieben bietet sich ein weiter Spielraum (auch dafür wurde man vor kurzem noch für verblödet erklärt) für Zuschläge für Familien. Sei es über Beihilfesätze, Zuschläge für Kinder... Auch eine Differenzierung nach dem Wohnort ist möglich, allerdings nur so, dass die Schlechtgestellteste 4K-Familie eben nicht unter der Mindestalimentation landet. D.h. für Singles könnte es ziemlich eng werden, da ihre Mindestalimentation eben nicht bei 4k sondern (überschlage nur mal grob) 4k/2,3=1800 liegt. Darunter liegt Niemand. Sofern der Gesetzgeber nicht die Spenderhosen anzieht und den weiten Alimentationsraum für Familien auch auf Singles ausweitet indem er die Grundgehälter erhöht ist es möglich (und aufgrund der Haushaltslage sehr wahrscheinlich), dass Singles gar nichts kriegen. Außer die Beihilfesätze steigen für alle (wirkt sich auch auf die Nettobesoldung von Familien aus -sogar stärker-). Am Ende sagt das BVG also: Familien haben bisher hi wenig bekommen, Singles mehr als nötig gewesen wäre. Entsprechend darf man sich auf "Zuschlagsorgien" (noch so ein gerne verwendeter Kampfbegriff, der schlecht gealtert ist) freuen.

lotsch

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« Antwort #412 am: 20.11.2025 16:57 »
Sollte ich als Bundesbeamter meiner Alimentierung für 25 noch widersprechen oder ist das nicht nötig? Bin mir bei all dem unsicher und will nichts falsch machen. Falls ihr der Meinung seid ich sollte das tun, hat jemand einen Vordruck für Bundesbeamte?
Ich finde nur welche für Landesbeamte.

Wahrscheinlich wird es so ablaufen, dass alle Besoldungsgesetzgeber in Kürze mitteilen werden, dass sie den Beschluss des BVerfG bald umsetzen werden, und deshalb niemand für 2025 Widerspruch einlegen muss. Das werden sie schon deshalb machen, um nicht von Widersprüchen überflutet zu werden. Damit dies nach m.E. rechtskräftig ist, muss es entweder in einem hiefür üblichen Veröffentlichungsmedium, z.B. Ministerialblatt, oder jedem Beamten persönlich, z.B. mit der Gehaltsmitteilung, bekannt gemacht werden. Eine Benachrichtigung durch eine Gewerkschaft, oder eine interne Anweisung reicht hierfür nicht. Man kann jetzt noch einen Monat abwarten und warten, ob diesbezüglich etwas erfolgt. Vielleicht veröffentlichen die Gewerkschaften auch Musterwidersprüche. Es gibt auch Kommentare die aussagen, dass für die zeitnahe Geltendmachung eine E-Mail innerhalb des Haushaltsjahres ausreicht. Ich werde erst einmal bis Mitte Dezember abwarten und wenn ich mir irgendwie unsicher bin auf jeden Fall einen Widerspruch einlegen.

LerchigeEule

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #413 am: 20.11.2025 17:14 »
Am Ende sagt das BVG also: Familien haben bisher hi wenig bekommen, Singles mehr als nötig gewesen wäre. Entsprechend darf man sich auf "Zuschlagsorgien" (noch so ein gerne verwendeter Kampfbegriff, der schlecht gealtert ist) freuen.

Nicht ganz.

"Allerdings hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum bezogen auf die Art und Weise, wie er bei der Festsetzung der Bezüge dem Gebot der Mindestbesoldung Rechnung trägt. Neben der Anhebung der Grundgehaltssätze und Veränderungen im Beihilferecht kommt insbesondere – wenn auch in gewissen Grenzen, die durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch nicht abschließend konkretisiert worden sind – auch eine Anhebung des Familienzuschlags in Betracht."

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #414 am: 20.11.2025 17:15 »
Was man auch nic toft genug betonen kann: vor kurzem wurde man ja noch für verrückt erklärt, wenn man Dinge wie Kindergeld oder Steuerklassen angesetzt hat um die Frage der Angemessenheit der Besoldung zu beantworten. Genau das macht (zurecht weil logisch) das Verfassungsgericht hier. Es ist also mitnichten so, dass ein Singlebeamter 4000 Netto kriegen muss, das muss erst nach Einbeziehung aller anderen Einkommensquellen erreicht werden (Kindergeld, Familienzuschlag, Abzug PKV). D.h. wie zurecht beschrieben bietet sich ein weiter Spielraum (auch dafür wurde man vor kurzem noch für verblödet erklärt) für Zuschläge für Familien. Sei es über Beihilfesätze, Zuschläge für Kinder... Auch eine Differenzierung nach dem Wohnort ist möglich, allerdings nur so, dass die Schlechtgestellteste 4K-Familie eben nicht unter der Mindestalimentation landet. D.h. für Singles könnte es ziemlich eng werden, da ihre Mindestalimentation eben nicht bei 4k sondern (überschlage nur mal grob) 4k/2,3=1800 liegt. Darunter liegt Niemand. Sofern der Gesetzgeber nicht die Spenderhosen anzieht und den weiten Alimentationsraum für Familien auch auf Singles ausweitet indem er die Grundgehälter erhöht ist es möglich (und aufgrund der Haushaltslage sehr wahrscheinlich), dass Singles gar nichts kriegen. Außer die Beihilfesätze steigen für alle (wirkt sich auch auf die Nettobesoldung von Familien aus -sogar stärker-). Am Ende sagt das BVG also: Familien haben bisher hi wenig bekommen, Singles mehr als nötig gewesen wäre. Entsprechend darf man sich auf "Zuschlagsorgien" (noch so ein gerne verwendeter Kampfbegriff, der schlecht gealtert ist) freuen.

Guter Hinweis! Die Gefahr ist jetzt tatsächlich hoch, dass die Dienstherren die Familienzuschläge auch bei Kind 1 und 2 massiv anheben werden (wie NRW).

PublicTim

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #415 am: 20.11.2025 17:16 »
Hallo zusammen,



Ausgewählte Beispiele:
Grundformel: Median-Nettoäquivalenzeinkommen * Prekaritätsschwelle * Faktorisierung (2,3)
A 1 (ehemals A 5): 2186€ *0,8*2,3= 4022 €
A 8 (ehemals A 12): 2186€ +1,025*2,3=5153 €
A 12 (ehemals A 16): 2186€ *1,15*2,3= 5781€

Diese Beispielrechnungen beziehen sich allesamt auf die erste Erfahrungsstufe und stellen Nettobeträge dar!


Wenn du dich an der Rn 66 für die Prekaritätsschwelle orientierst, dann müsste doch der Wert um Besoldungsstufen um 0.1% Punkte wachsen. Also A1, dann 0,8 - A8, dann 1,5 - A12, dann 1,9 ???

lotsch

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« Antwort #416 am: 20.11.2025 17:21 »
Eure Bedenken wegen der Familienzuschläge werden auch im FMin geteilt:
"Doch jetzt verschärft sich die Lage weiter: Laut der Wirtschaftswoche hält das Finanzministerium die geplante Höhe des Familienzuschlags im aktuellen Gesetzentwurf für „deutlich überzogen“. Die Reform könnte das gesamte Besoldungssystem kippen: Ein Gerichtsvollzieher oder Polizeiobermeister (A8) mit drei Kindern würde teils mehr verdienen als ein lediger Amtsleiter oder leitender Polizeikommissar (A13)."
https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/milliarden-fuer-beamte-finanzministerium-warnt-jetzt-vor-besoldungs-chaos-li.10006639

Der Obelix

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« Antwort #417 am: 20.11.2025 17:29 »
Ich habe lang nicht mehr so gelacht....

"Milliarden für Beamte: Finanzministerium warnt jetzt vor Besoldungschaos"

Man agiert selbst wie ein Bahnhofjunkie auf chrystel Mett und wundert sich dann dass man chaotisch wie ein junkie auf chrystel Mett rumläuft. Einfach köstlich!

Johnsmith

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« Antwort #418 am: 20.11.2025 17:39 »
Eure Bedenken wegen der Familienzuschläge werden auch im FMin geteilt:
"Doch jetzt verschärft sich die Lage weiter: Laut der Wirtschaftswoche hält das Finanzministerium die geplante Höhe des Familienzuschlags im aktuellen Gesetzentwurf für „deutlich überzogen“. Die Reform könnte das gesamte Besoldungssystem kippen: Ein Gerichtsvollzieher oder Polizeiobermeister (A8) mit drei Kindern würde teils mehr verdienen als ein lediger Amtsleiter oder leitender Polizeikommissar (A13)."
https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/milliarden-fuer-beamte-finanzministerium-warnt-jetzt-vor-besoldungs-chaos-li.10006639

… es also beim Bund so käme, wie es in BW schon ist:

Besoldungsgruppe A 13, Stufe 3, Tabelle 01.02.2025 - 31.10.2025?
Monatsbeträge

Grundgehalt:                  5185.88 €
Abzug Wahlleistung Beihilfe:   -22.00 € Ausgleichsbetrag bei Option auf Beibehaltung der Wahlleistungen zur Beihilfe
     
Monats-Brutto:                5163.88


Besoldungsgruppe A 8, Stufe 1, Tabelle 01.02.2025 - 31.10.2025?
Monatsbeträge

Grundgehalt:                  3211.48 €
Familienzuschlag Ehe:          175.51 €
Familienzuschlag 1. Kind:      153.45 €
Familienzuschlag 2. Kind:      153.45 €
Familienzuschlag 3. Kind:      989.17 €
Erhöhungsbetrag 1. Kind:        55.26 €
Erhöhungsbetrag 2. Kind:       482.46 €
Abzug Wahlleistung Beihilfe:   -22.00 € Ausgleichsbetrag bei Option auf Beibehaltung der Wahlleistungen zur Beihilfe
   
Monats-Brutto:                5198.78 €

Bundesjogi

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« Antwort #419 am: 20.11.2025 17:39 »
Eure Bedenken wegen der Familienzuschläge werden auch im FMin geteilt:
"Doch jetzt verschärft sich die Lage weiter: Laut der Wirtschaftswoche hält das Finanzministerium die geplante Höhe des Familienzuschlags im aktuellen Gesetzentwurf für „deutlich überzogen“. Die Reform könnte das gesamte Besoldungssystem kippen: Ein Gerichtsvollzieher oder Polizeiobermeister (A8) mit drei Kindern würde teils mehr verdienen als ein lediger Amtsleiter oder leitender Polizeikommissar (A13)."
https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/milliarden-fuer-beamte-finanzministerium-warnt-jetzt-vor-besoldungs-chaos-li.10006639
Ich für meinen Teil habe da keine Befürchtung sondern halte im Gegenteil diese Regelung für sachgerecht. Es steht dem Gesetzgeber ja frei eine andere Lösung zu finden (die dann halt mehr kostet). Aber sofern Familien der Bezugspunkt sind und da das Problem liegt (wie ich ja ab und an mal aufgezeigt habe) ist es nur logisch, dass im Zweifel auch nur Familien profitieren. Der Gesetzgeber möge also leiser heulen und entweder Geld in die Hand nehmen oder akzeptieren, dass Dinge sich ändern. Möglich (und meiner Meinung nach sinnvoll) wäre ebenso eine Erhöhung des Kindergeldes auf einen ansatzweisen die realen Kosten abbildenden Betrag. Nur kostet das am Ende dann eben noch mal deutlich mehr.