Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 53520 times)

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #450 am: 20.11.2025 23:05 »
Und noch so eine Idee: Angenommen, der Dienstherr näht eine Mindestbesoldung von 1,84 Median-Äquivalenzeinkommen auf Kante bestehend aus Grundbesoldung und Familienzuschlägen. Was passiert, wenn die 4K-Familie aus zwei Beamten der kleinsten Besoldungsstufe besteht? Die Familienzuschläge werden dann ja nur einmal und nicht doppelt gezahlt, so dass jedem Ehepartner im Schnitt die Hälfte der Zuschläge gehört. Also müssten schon Grundbesoldung und die Hälfte der Familienzuschläge in Summe mindestens die 1,84 MÄE Mindestbesoldung erreichen, damit beide Ehepartner mindestbesoldet sind.

fcesc4

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #451 am: 20.11.2025 23:58 »
Wie geht es denn jetzt weiter?
Gibt es schon Stimmen aus dem Bund?
Was ist mit dem angeblichen Entwurf?
Fragen über Fragen 😅

DerAlimentierte

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« Antwort #452 am: 21.11.2025 01:04 »
Weiß einer etwas Näheres zu dem versprochenen Gesetz-/Referentenentwurf des BMI zu amtsangemessen Alimentation des Bundes?
Wann möchten die Damen und Herren diesen denn endlich veröffentlichen?

Bund123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #453 am: 21.11.2025 01:38 »
Weiß einer etwas Näheres zu dem versprochenen Gesetz-/Referentenentwurf des BMI zu amtsangemessen Alimentation des Bundes?
Wann möchten die Damen und Herren diesen denn endlich veröffentlichen?
Soweit wie BalBund angedeutet hat, wird e dieses Jahr wohl nichts mehr.
Die WiWo schrieb in nem Artikel dass es noch Unstimmigkeiten innerhalb der Regierung gibt.

Jetzt nach dem Urteil muss vielleicht auch nochmal einiges überarbeitet werden, wobei es schon interessant wäre, zu wissen wie die derzeitige Stimmung im BMI ist.

Big T

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #454 am: 21.11.2025 01:58 »
es scheint klar zu sein, dass kinderlose Ledige keine Nachzahlung erwarten dürfen.
dafür waren sie weniger stark in Gefahr, in ein prekäres Einkommen zu fallen.
Zukunft:
wo wäre ein problem, wenn die Abstände in ihren absoluten Beträgen einfach in den nächsten 5 Jahren nahezu unverändert blieben?
also Veränderung unter 10%, d.h rund 30-50 Euro.

kinderlos, ledig wird bis auf weiteres "überbezahlt"( kleinster aktiver Beamter  m.E. A7) da er deutlich mehr als (aktuell) 1,0x 0,8 x 2.135€ raushat.

alle 4k Familien werden netto um den selben betrag x erhöht, also differenz mindestbesoldung./.gewährte nettoalimentation kleinster aktiver beamter

familienzuschläge bleiben wie bisher in Berlin, in normalem Rahmen. keine Orgien

abstände zwischen den Gruppen bleiben als absoluter Betrag -wie bisher- unverändert oder moderat erhöht

5 kopf Familie kriegt dann faktor 2,8  *0,8 * 2.135€

wo wäre ein problem?

vielleicht wird schon heute ein weiterer Beschluss angekündigt?

AltStrG

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« Antwort #455 am: 21.11.2025 04:27 »
Ich glaube das der Binnenabstand auf max 5% durch alle Besoldungsgruppen eingestampft wird.

Das stünde im Widerspruch zu der bisherigen Verfassungsrechtsprechung zum Abstandsgebot. Darin wurde ja bereits entschieden, dass die Abstände nicht aufgrund der Haushaltslage alleine eingedampft werden können, sondern eine grundsätzliche Reduzierung der Abstände viemehr auf einem sachlichen Gesamtkonzept beruhen muss. Ich verstehe das so, dass dann schon argumentiert werden muss, warum der Sprung an Anforderungen und Verantwortung etc. von einer Besoldungsgruppe zur nächsten so gering ist, dass ein kleiner Sprung in der Besoldung gerechtfertigt ist.

Ich schrieb es schon im anderen Thread: Es wird schlicht weniger hochrangige Besoldungsposten / Statusämtern geben, weniger Beförderungen, längere Standzeiten, mehr Verantwortung für untere Dienstgrade in allen Ämtern und Behörden.

AltStrG

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« Antwort #456 am: 21.11.2025 04:42 »
ME ist das Urteil des BVerfG doch ein absolutes Armutszeugnis für das höchste deutsche Gericht.
So viele Unklarheiten und so viele Spielräume tun der Sache nicht gut. Wenn schon hier so viel Rätselraten herrscht, kann es nicht die Mindestanforderungen an klare und eindeutige Maßstäbe erfüllen. Weiß das BVerfG überhaupt, was es mit seinen Ausführungen zB zu den Mindesabständen für weitere Einfallstoren für Murkserei bietet.

Was bleibt vom Gesetzesentwurf des Bundes, der ohnehin dem BMF nicht gefällt? Muss jetzt nicht alles grundlegend neu geordnet und neu geprüft werden? Die Methodik im Entwurf mit seinen Abschmelzungsbeträgen ist eng verzahnt mit der A Besoldung und ihrer Höhe. Man hat allen Bundesbeamten versprochen, die amtsangemessene Alimentation mit dem nächsten Besoldungsgesetzt einzuführen. Ich sehe ehrlich gesagt, auch bei den kinderreichen Familien keinen Weg mehr über Heizkosten, Mietstufen und Grundsicherung. Ich sehe auch nicht, dass man einfach an den Kinderzuschlägen Rundregen kann, ohne die Besoldung nach dem Urteil ganz neu zu denken. Alles andere vergrößert das Chaos. Und ich habe jetzt auch Zweifel, ob nach den Ausführungen ein Beamtenkind in geerbter Wohnung in München noch mehr Familienzuschlag wert sein kann als das un der Duisburger Mietwohnung.

Oder habe ich etwas falsch verstanden?

Ja. Da ist nix unklar.

AltStrG

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« Antwort #457 am: 21.11.2025 04:44 »
In Zukunft gibt es nur noch A9 als Einstieg, die Besoldung wird auf den Single-Haus als Bezugsgröße umgestellt und es wird für Ehegatten und Kinder alles über Zuschläge gezahlt. Na super.

Falsch.

AltStrG

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« Antwort #458 am: 21.11.2025 04:45 »
Was man auch nic toft genug betonen kann: vor kurzem wurde man ja noch für verrückt erklärt, wenn man Dinge wie Kindergeld oder Steuerklassen angesetzt hat um die Frage der Angemessenheit der Besoldung zu beantworten. Genau das macht (zurecht weil logisch) das Verfassungsgericht hier. Es ist also mitnichten so, dass ein Singlebeamter 4000 Netto kriegen muss, das muss erst nach Einbeziehung aller anderen Einkommensquellen erreicht werden (Kindergeld, Familienzuschlag, Abzug PKV). D.h. wie zurecht beschrieben bietet sich ein weiter Spielraum (auch dafür wurde man vor kurzem noch für verblödet erklärt) für Zuschläge für Familien. Sei es über Beihilfesätze, Zuschläge für Kinder... Auch eine Differenzierung nach dem Wohnort ist möglich, allerdings nur so, dass die Schlechtgestellteste 4K-Familie eben nicht unter der Mindestalimentation landet. D.h. für Singles könnte es ziemlich eng werden, da ihre Mindestalimentation eben nicht bei 4k sondern (überschlage nur mal grob) 4k/2,3=1800 liegt. Darunter liegt Niemand. Sofern der Gesetzgeber nicht die Spenderhosen anzieht und den weiten Alimentationsraum für Familien auch auf Singles ausweitet indem er die Grundgehälter erhöht ist es möglich (und aufgrund der Haushaltslage sehr wahrscheinlich), dass Singles gar nichts kriegen. Außer die Beihilfesätze steigen für alle (wirkt sich auch auf die Nettobesoldung von Familien aus -sogar stärker-). Am Ende sagt das BVG also: Familien haben bisher hi wenig bekommen, Singles mehr als nötig gewesen wäre. Entsprechend darf man sich auf "Zuschlagsorgien" (noch so ein gerne verwendeter Kampfbegriff, der schlecht gealtert ist) freuen.

Falsch.

AltStrG

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« Antwort #459 am: 21.11.2025 04:46 »
Was man auch nic toft genug betonen kann: vor kurzem wurde man ja noch für verrückt erklärt, wenn man Dinge wie Kindergeld oder Steuerklassen angesetzt hat um die Frage der Angemessenheit der Besoldung zu beantworten. Genau das macht (zurecht weil logisch) das Verfassungsgericht hier. Es ist also mitnichten so, dass ein Singlebeamter 4000 Netto kriegen muss, das muss erst nach Einbeziehung aller anderen Einkommensquellen erreicht werden (Kindergeld, Familienzuschlag, Abzug PKV). D.h. wie zurecht beschrieben bietet sich ein weiter Spielraum (auch dafür wurde man vor kurzem noch für verblödet erklärt) für Zuschläge für Familien. Sei es über Beihilfesätze, Zuschläge für Kinder... Auch eine Differenzierung nach dem Wohnort ist möglich, allerdings nur so, dass die Schlechtgestellteste 4K-Familie eben nicht unter der Mindestalimentation landet. D.h. für Singles könnte es ziemlich eng werden, da ihre Mindestalimentation eben nicht bei 4k sondern (überschlage nur mal grob) 4k/2,3=1800 liegt. Darunter liegt Niemand. Sofern der Gesetzgeber nicht die Spenderhosen anzieht und den weiten Alimentationsraum für Familien auch auf Singles ausweitet indem er die Grundgehälter erhöht ist es möglich (und aufgrund der Haushaltslage sehr wahrscheinlich), dass Singles gar nichts kriegen. Außer die Beihilfesätze steigen für alle (wirkt sich auch auf die Nettobesoldung von Familien aus -sogar stärker-). Am Ende sagt das BVG also: Familien haben bisher hi wenig bekommen, Singles mehr als nötig gewesen wäre. Entsprechend darf man sich auf "Zuschlagsorgien" (noch so ein gerne verwendeter Kampfbegriff, der schlecht gealtert ist) freuen.

Guter Hinweis! Die Gefahr ist jetzt tatsächlich hoch, dass die Dienstherren die Familienzuschläge auch bei Kind 1 und 2 massiv anheben werden (wie NRW).

Nein. Warum das so ist, wurde hier hinreichend erklärt, Stichwort Berechungsgrundlage und Medianeinkommen.

AltStrG

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« Antwort #460 am: 21.11.2025 04:47 »
Eure Bedenken wegen der Familienzuschläge werden auch im FMin geteilt:
"Doch jetzt verschärft sich die Lage weiter: Laut der Wirtschaftswoche hält das Finanzministerium die geplante Höhe des Familienzuschlags im aktuellen Gesetzentwurf für „deutlich überzogen“. Die Reform könnte das gesamte Besoldungssystem kippen: Ein Gerichtsvollzieher oder Polizeiobermeister (A8) mit drei Kindern würde teils mehr verdienen als ein lediger Amtsleiter oder leitender Polizeikommissar (A13)."
https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/milliarden-fuer-beamte-finanzministerium-warnt-jetzt-vor-besoldungs-chaos-li.10006639

Eben. Und GENAU das hat das BVerfG mit seinem Beschluss faktisch ausgeschlossen.

AltStrG

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« Antwort #461 am: 21.11.2025 04:56 »
Man kann rechnen was man will.

Es wird am Schluss eine pauschale Nachzahlung geben und die Grundbesoldung wird um 100-150 Euro Brutto erhöht. Zeitgleich fällt die Erfahrungsstufe 1 oder 2 weg und so kann man sein Abstandsgebot als konform verkaufen.
Niemand braucht hier mit großen Zahlen rechnen. Die leeren Kassen werden es nicht hergeben. Insbesondere Beamte sind nicht sonderlich wichtig. Gem. der Bild / Blöd bräuchte man ja keine Beamte weil sie alle zu teuer sind.

Das wird so nicht kommen und auch nicht reichen. Nicht einmal ansatzweise. Dann sind die nächsten Klagen vorprogrammiert.

Es wird schlicht weniger eingstellt, weniger befördert, länge Standzeiten, mehr Arbeit für weniger Beamte, insgesamt weniger Beamte, nur noch an kritischen Stellen. Die Lehrerdiskussion (müssen das alle Beamte sein) wird wieder Fahrt aufnehmen, die bundeseinheitliche Besoldung auch.

Ich gehe sogar soweit, das Teile der Förderralismusreform I und II zurückgedreht werden.

AltStrG

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« Antwort #462 am: 21.11.2025 04:59 »
Hier wird schon wieder der Kontrollmaßstab für die Mindestbesoldung für Wüste Berechnungen herangezogen und zieht den Thread in die Länge.

Ich habe noch einen spannenden Punkt:

Die Ermittlung der Mindestbesoldung anhand des Kontrollmaßstabes der 4K-Familie geht von Synergieeffekten in der Familie für Kind 1 und 2 aus, weshalb diese mit einem bestimmten Faktor einfließen.

Für die 3plus-Familie geht das BVerfG jedoch nach bisheriger Rechtsprechung davon aus, dass ein Rückgriff auf neutrale Bestandteile der Besoldung nicht zulässig sei.

Ich bin nicht informiert, wie sich die Maßstäbe der Ermittlung des Äquivalenzeinkommens für Vielkindfamilien verhalten. Ich sehe da aber einen Widerspruch, wenn man bei der Ermittlung der Mindestbesoldung der Vielkindfamilie die gleichen Faktoren wie bei den ersten beiden Kindern zugrunde legt. Dies würde bedeuten, dass doch auf neutrale Besoldungsbestandteile ab Kind 3 zurückgegriffen werden müsste.

Nur ein Gedanke.

Falsch.

AltStrG

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« Antwort #463 am: 21.11.2025 05:00 »
es scheint klar zu sein, dass kinderlose Ledige keine Nachzahlung erwarten dürfen.


Falsch. Lest ihr eigentlich alle den Beschluss?

Böswilliger Dienstherr

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« Antwort #464 am: 21.11.2025 05:01 »
Um meine Frage aus dem anderen Thread zu wiederholen: Was meint ihr, auch wenn darüber noch nicht abschließend geurteilt wurde, wie hoch dürfen die Familienzuschläge ausfallen?

Der 4K-Modell-Beamtenfamilie (1,0 + 0,5 + 0,5 + 0,3) stehen 0,8 * 2,3 = 1,84 mal das Median-Äquivalenzeinkommen (MÄE) mindestens zu.

Also wäre es ja im Extremfall denkbar, dass die Grundbesoldung des kleinsten Beamten 0,8 MÄE, der Verheiratetenzuschlag 0,4 MÄE, der Zuschlag für das 1. Kind 0,4 MÄE und der Zuschlag für das 2. Kind 0,24 MÄE betragen werden (siehe Rn. 92 "Allerdings hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum bezogen auf die Art und Weise, wie er bei der Festsetzung der Bezüge dem Gebot der Mindestbesoldung Rechnung trägt. Neben der Anhebung der Grundgehaltssätze und Veränderungen im Beihilferecht kommt insbesondere – wenn auch in gewissen Grenzen, die durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch nicht abschließend konkretisiert worden sind – auch eine Anhebung des Familienzuschlags in Betracht.")

Im Extremfall setzten sich die 1,84 MÄE Mindestalimentation also aus 0,8 MÄE Grundgehalt und 1,04 MÄE Zuschlägen zusammen. Damit bestünden (netto gesehen) 57 % der Mindestalimentation für die 4K-Familie aus Zuschlägen oder anders gesagt die Zuschläge betrügen 130 % des Grundgehalts. Dass das mit dem Leistungsprinzip nicht vereinbar wäre, sollte klar sein, aber was wären realistische Grenzen?

Das ist aktuell das Interpretationsproblem von „in gewissen Grenzen. Das BVerfG gibt dem DH drei Schalter zum Spielen: Grundgehalt, Beihilfe und „in gewissen Grenzen“ Anhebung der Familienzuschläge. Manche hier sagten bereits KA habe das Modell aus NRW positiv erwähnt aber soweit hab ich noch nicht eingehend gelesen.