Übrigens, damit mal klar wird, was eigentlich schon längst klar sein müsste: Das errechnete Mindestbrutto (das will ich hier jetzt aber nicht so fordern oder ähnliches, nur zu den ganzen "unterbezahlten" Singles) für einen Single A5er in Berlin wäre bei 2296 Median sogar unter der aktuellen Besoldung. Für ein Ehepaar (denke, darauf wirds im Wesentlichen rauslaufen) wäre es um die 3400, könnte aber natürlich aus Kostengründen auch weiterhin einen Verheiratetenzuschlag geben (damit man mit der Grundbesoldung näher am aktuellen Rand liegt). Mit einem Kind wäre es dann etwa (weil ich die PKV-Werte geschätzt habe) 4000 (hier ist aber der Familienzuschlag für das Kind noch zu berücksichtigen (gerechnet habe ich "nur" für ein Kind unter 14 also mit 0,3) und schließlich für das "BVerfG Musterbild" mit zwei Kindern 4600. Nur damit mal ein Gefühl dafür entsteht, wie sehr der Dienstherr bisher die Bedarfe für Familien auch an Singles verteilt hat...
Wenn also ganz grob jedes Kind mit etwa 500 Zuschlag versehen würde (aktuell sind es gute 160, man erinnere sich), bliebe man noch locker in der Rechnung. Wenn man sparen wollte müsste man einen dicken Verheiratetenzuschlag einführen (das wird nicht kommen, finde ich auch nicht sachgerecht).
Danke, endlich mal jemand, der hier nicht verbreitet, dass Single-Beamte auch 1,84 MÄE haben müssten. Ich sehe es auch genau so. Ein Besoldungsgesetzgeber hat auch für Singles einen Anreiz die Besoldung zumindest nicht sinken zu lassen, das kann auch kaum sachlich begründet werden. Es wäre natürlich für den Besoldungsgesetzgeber am besten, am Grundgehalt würde sich am wenigsten ändern. Gleichzeitig kommt der von dir gut herausgearbeitete Verheiratetenzuschlag, beziehungsweise die 1,5MÄE x 0,8 = 1,2 MÄE Grenze hinzu.
Wenn man also von der niedrigsten Single-Besoldung ausgeht und sich anschaut, welche das ist, sind wir im Bundesbereich bei etwa 2430€ oder etwa 1,04 Bayern-MÄE, wenn Bayern als teuerstes Bundesland herangezogen wird, ähnlich wie man München als 95% Perzentil der teuersten Wohnungen herangezogen hat, als es noch den 115% Standard gab. Wenn jetzt noch 70% des Verheiratenzuschlags auf alle Beamten aufgeschlagen wird (wie im Bundesbereich wohl geplant), Netto etwa 90€, sind wir bereits bei 1,08 Bayern-MÄE (2520€ / 2328€). Jetzt könnte man denken, dass es einen Fehlbetrag von 0,12 Bayern-MÄE gibt, weil man den Verheiratetenzuschlag abgeschafft hat. Durch den Unterschied zwischen der oben angewandten Steuerklasse 1 und der bei verheirateten anzuwendenden Steuerklasse 3, schließt sich diese Lücke von selbst. Ein solcher A3 Beamter hat aktuell mit vollem Verheiratetenzuschlag etwa 2867€ (1,23 Bayern-MÄE), mit gesenktem Verheiratetenzuschlag etwa 2825€ (1,21 Bayern-MÄE). Das würde also ausreichen und man ist gleichzeitig den unbeliebten Verheiratetenzuschlag los, ohne viel Geld zusätzlich ausgegeben zu haben. Fehlen also noch die Kinderzuschläge für 1,84 Bayern-MÄE oder 4283€ Netto. Das wären Kinderzuschläge von 1458€ Netto mehr oder etwa 2100€ Brutto extra Bedarf bei Steuerklasse 3. Spätestens hier wird es also zu eng, weil 2100€ Brutto von 4900€ Brutto, die man für 4283€ Netto benötigt natürlich sehr viel sind. (etwa 42%)
Trotzdem könnte der Besoldungsgesetzgeber es darauf anlegen und solch hohe Kinderzuschläge schon für die ersten beiden Kinder als verfassungsgemäß interpretieren.
Denn das Verfassungsgericht hat ja selbst gesagt: "Legt man etwa das gegenwärtige System der Besoldungsstruktur zugrunde, das, wie dargelegt, verfassungsrechtlich nicht festgeschrieben ist, so entspricht es bei natürlicher Betrachtung einer gewissen Selbstverständlichkeit, daß bei der Familie mit einem oder zwei Kindern der Kindesunterhalt ganz überwiegend aus den allgemeinen, d. h. "familienneutralen" und insoweit auch ausreichenden BVerfGE 44, 240 (274)BVerfGE 44, 240 (275)Gehaltsbestandteilen bestritten werden kann und die kinderbezogenen Gehaltsbestandteile ergänzend hinzutreten. In diesem Fall bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, wenn dieser Betrag in seiner Höhe erheblich unter den Beträgen bleibt, die von der Rechtsordnung als Regelsätze für Kindesunterhalt als angemessen erachtet und veranschlagt werden. "
58% sind im Vergleich zu 42% zumindest überwiegend. Auch die Unterhalts-Regelsätze der Düsseldorfer Tabelle liegen bei 4283€ bzw. 1,84 Bayern-MÄE Nettoeinkommen für 1 Kind zwischen 12 und 17 Jahren bei 883€ Netto.
Bei meinem errechneten Familienzuschlag für jeweils die ersten beiden Kindern von ca. 729€, liegt man also etwas drunter und erfüllt damit die Vorgabe knapp. Das Verfassungsgericht müsste ansonsten nochmal deutlicher erklären, was es denn mit "ganz erheblich" und "erheblich unter den Beiträgen [der Düsseldorfer Tabelle]" meint.
Das was ich hier schreibe soll natürlich nicht heißen, dass es so kommen sollte. Ich habe nur versucht, die Sicht des sparsamen Dienstherrn einzunehmen und einen günstigen und deshalb wahrscheinlichen Weg zu finden, die Besoldung klein zu halten und trotzdem damit durchzukommen. Wäre ich Besoldungsgesetzgeber im Bundesbereich, würde ich also wohl versuchen die Familienzuschläge für alle Kinder massiv zu erhöhen. Und ja ich weiß, dass die PKV hier ignoriert wurde, mir ist das aber etwas spät aufgefallen und ich muss nun wirklich ins Bett

. Am Gesamtergebnis würde es wohl nicht sehr viel ändern.