Da Ihr Euch darauf versteift, wie die Tabelle aussehen wird, hier mein Vorschlag, wie ich, wenn ich das zu lösen hätte, lösen würde:
1.) Der Gesetzgeber wird die Beihilfevorschriften an die der gesetzlichen KV anpassen, sprich der Beamte wird zukünftig 50 % bekommen und alle anderen Familienmitglieder 100 %. Bei den Beamten, die bisher freie Heilfürsorge hatten, wird der Gesetzgeber eine eigenständige KV wie seinerzeit die KVB oder KV der Postbeamten einführen, deren Beitragshöhe sich auf dem Niveau der PKV bewegen wird.
2.) Der Gesetzgeber wird die Famiienzuschläge anpassen. Das kann er allerdings nur einem begrenzten Maße. Es entspricht einer natürlichen Betrachtung, dass der Beamte den Unterhalt bis zum zweiten Kind aus familienneutralen Bezügen abdeckt. Daher hatten wir mal mit Blick nach links und rechts festgehalten, dass mit überwiegend mindestens 60 % gemeint sein dürften. Mithin darf der Familienzuschlag nicht mehr als 40 % ausmachen.
Ausgehend von einem durchschnittlichen Bedarfs des Musterbeamten von 0,32 Medianeinkommen ist der Bedarf daher bei 2296 EUR Medianeinkommen: 734,72 EUR
Von 734,72 EUR netto sind mithin 40 %: 294 EUR, allerdings netto
Die Obergrenze des Familienzuschlages ist daher aus meiner Sicht eben genau diese 294 EUR netto, also beim allerkleinsten 4 K Modellbeamten etwa 320 EUR Brutto.
Somit wird der Familienzuschlag auf grob 320 EUR pro Kind, mithin in den vom BVerfG genannten Grenzen, angehoben werden.
3.) Jetzt kommen wir zu der spannenden Rechnung der Mindestbesoldung, die man auch rückwärts rechnen kann:
Der kleinste Beamte muss auf ein Medianeinkommen von 1,84 kommen, bei 2296 EUR demnach:
4224,64 EUR netto
Ihm stehen ohne Grundbesoldung zur Verfügung:
510 EUR Kindergeld
588 EUR Familienzuschlag für Kinder
176 EUR Ehegattenzuschlag
Er muss jedoch noch seine KV bezahlen. Die liegt jetzt, aufgrund der Änderungen unter Punkt 1, nur noch bei 250 EUR statt bisher 500, mithin hat er darüber zur Verfügung:
1.024 EUR
Die Grundbesoldung des kleinsten Beamten muss daher 3.200 EUR netto betragen, mithin etwa 3.350 EUR brutto.
4.) Weil mir das als Dienstherr aber immer noch zu teuer wäre, einfach A5 niedrigste Stufe auf das Niveau anzuheben, erfinde ich einfach eine neue. Der Trick, durch viele Erfahrungsstufen Besoldung zu sparen, klappt nicht so wirklich. Also erfinde ich einfach eine neue Tabelle mit weniger Erfahrungsstufen und einem höheren Einstiegsgehalt, gleichzeitig mit größeren Abständen.
Ich nenne sie liebevoll Maidowski Tabelle
Also in etwa so
Besoldungsgruppe EF1 EF 2 EF 3 EF 4 EF5
MA1 3350 3390 3430 3470 3510
MA2 3400 3430 3470 3510 3550
Durch die neue Tabelle wird man so auch die Abstände neu definieren können, weil die Abstände in den höheren Erfahrungsstufen derzeit größer sind als in den niedrigen. Was dann bei MA 13 (also früher A16) überbleiben wird, kann auch ich nicht vorhersehen. Tendenziell werden alle etwas mehr bekommen, die niedrigen aber proportional mehr als die höheren, eben weil aus meiner Sicht durch die neuen Erfahrungsstufen auch die Abstände neu justiert werden dürfen.
Ich weiß, dass 7 von 4 Beamten Probleme mit Mathe haben. Aber an einer Sache kommen wir nicht vorbei:
Die Mindestbesoldung wird anhand des Modellbeamten mit zwei Kindern berechnet. Das ist jetzt nunmal Fakt. Darüber kann es jetzt keine zwei Meinungen mehr geben.
Die Grundbesoldung für alle der Besoldungsgruppe ist daher mindestens um die Differenz zwischen dem kleinsten Modellbeamten inklusive der Familienzuschläge und der Prekariatsschwelle der jeweiligen Besoldungsgruppe anzuheben.
Das gilt für alle in der Besoldungsgruppe, egal ob klein, groß, dick, dünn, alt, jung, mit Partner, ohne Partner, mit Steuerklasse 1, 2, 3, 4, 5 oder 6, mit Hund, ohne Hund, in Hintertupfingen oder in München, mit 0 Kindern oder mit 5 Kindern