Meiner bescheidenen Logik nach muss die 80 Prozent Grenze in der untersten Besoldungsgruppe und der ersten Erfahrungsstufe gelten. Dieses muss ausnahmslos für jeden Beamten gelten, unabhängig vom tatsächlichen Familienstand. . Eine Familie mit Vater, Mutter und zwei Kinder in der Realität bekommen noch den Familienzuschlag.
oder bin ich komplett auf dem Holzweg?
Sehe ich genau so. Warum ist das so? Ich beschäftige mich im Dienst mit eben solchen Berechnungsgrößen. Die Begründungen für diese Berechnungsgrößen reichen eben in Ihrer Bedeutung allerdings über die Erstellung der Berechnungsgröße selbst nicht hinaus. Es ist eine "künstliche" "begründete" Rechengröße. Aber danach wird damit eben NUR NOCH gerechnet und NICHT MEHR begründet. Deswegen muss das mal wirklich ins Hirn einiger, dass die BEDEUTUNG DER GRÜNDE FÜR DIE ZAHL, nach der ERSTELLUNG, NICHTS MEHR AUSZUSAGEN HAT.
ERGO:
Der unterste kleinste Single Beamte hat das Minimum 4K EBENSO zu erhalten!!
PS: Gegen manche der Zahlen mit denen ich arbeite wurde geklagt, weil "Es BeDEuteT jA DieS uND DaS!!!! Und deswegen muss das anders sein" - ALLE KLAGEN ABGEWIESEN! Schminkt es euch ab. Wenn Ihr Singles hasst und ihnen das missgönnt ist das euer Problem. Und wenn der Dienstherr handelt wie Ihr das denkt, dann ist das wieder ein Problem für das Gericht.