Du kapierst es nicht mit deiner 4K Fixierung nicht.
"Die Bezugsgröße für die Bemessung der Mindestbesoldung ist eine vierköpfige Familie, die aus dem Beamten, seinem Ehegatten und zwei Kindern, von denen eines jünger als 14 Jahre ist, besteht [...]" (Rn. 70)
Das ist mir sehr wohl bekannt, aber was hat das mit der rechnerisch und real möglichen Situation zu tun, dass die Grundbesoldung eine Höhe haben kann, dass sie einen kinderlosen Beamten unter die 80% Grenze schiebt?
Unabhängig davon: Dein sogenanntes "Fallbeispiel" war von vorne bis hinten völliger Quatsch (wie gesagt, Taka-Tuka-Zahlen).
Es wird bei einer verfassungskonformen Besoldung NIE zu der Situation kommen, dass ein lediger oder verheirateter kinderloser Beamter auch nur in die Nähe der von dir erwähnten OECD-Schwelle gelangen wird. Zur Erinnerung: Die A3-Grundbesoldung hätte letztes Jahr mindestens 3.700 €, eher noch 4.200 €, betragen müssen, siehe oben.
Die Mathematik sagt da was anderes! Siehe unten!
Insofern entbehrt dein Geschreibsel (wie so häufig) jeglicher ernstzunehmenden Grundlage..
Es ist und bleibt zunächst nur eine akademische Auseinandersetzung. Dafür benötigt man natürlich ein gewissen Willen auf diese abstrakten Ebene sich zu begeben. Die Fähigkeit wirst du sicherlich auch haben. Und die von mir als Vereinfachung gedachten Zahlen als völliger Quatsch darzustellen, zeigt einen geringen Durchdringungswillen oder Scheuklappenverhalten.
Darum will ich gerne deine Zahlen aufgreifen und entsprechend das Problem damit darstellen, auf welches wir zukünftig stoßen könnten.
2.) Massive Erhöhung des Familienzuschlags von 18,3% auf 35% (wie von MoinMoin vorgeschlagen)
- Jetzt würde sich die Bruttobesoldung von 5.010 € aus 3.711 € Grundbesoldung und 1.299 € Familienzuschlag zusammensetzen.
Rechnen wir es doch mal durch:
5010 Bruttobesoldung sind für eine 4k Familie in Bayern(Bund) notwendig. Nehme ich so mit.
Annahme: 35% Anteil der Besoldung darf via Zulage geregelt sein. Dann sind es 1754€ Zulage (35%) und 3257€ (65%) Grundbesoldung. Ob es in dieser Höhe erlaubt sein wird, wird irgendwann hoffentlich das BVerfG konkretisieren, bis dahin sind deine Verneinungen hierzu leider nur Wunschdenken.
Wer weiß vielleicht kommt da ein andere Besoldungsgesetzgeber um die Ecke und interpretiert die Rechtsprechung so, dass auch 45 zu 55 noch ok ist. (ich denke aber 2/3 Grundbesoldung dürfte das Maximum sein, da hat Rentenonkel ja auch schon was zu geschrieben)
Die
OECD Daten basierten Prekaritätsschwellen der Menschen in Bayer (2024) sind
1862€ Single
2794€ 2Personen
3725€ mit 1 Kind.
4284€ mit 2 Kinder.
Weiter Annahme der Gesetzgeber gestaltet die Zulagen als reine, lineare Kinderzulage aus, für die Versorgung des Partners gibt es ja die Steuerklasse III. (ironisch gemeint)
Was kommt dann dabei rum:
Der Single Beamte (330 PKV) mit 3257€ Brutto hat 2462€ netto.
Das Paar (LstKL3, 495€ PKV) mit 3257€ Brutto hat 2632€ netto,
sind 160€ unter der OECD Grenze und leben in prekären Lebensverhältnissen!Das Paar mit 1 Kind (LstKL3, 577,50€ PKV 250€ KG) mit 4133€ Brutto ( 3257€+ 50% Kinderzuschlag) hat 3482€ netto, sind 250€ unter der OECD Grenze und leben in prekären Lebensverhältnissen!Das Paar mit 2 Kinder (LstKL3, 660€ PKV 500€ KG) mit 5010€ Brutto hat 4319€ Netto alles gutSiehst du jetzt die Gefahr? und es sind keine Tiki Taka Daten, sondern die deinigen.
Jetzt kann man natürlich darauf hoffen, dass 35% als zu hoch für die Kinderzuschläge vom Gericht angesehen wird.
Selbst wenn es also irgendeine Prekaritätsschwelle für den Single-Beamten gäbe (was nicht der Fall ist!!), sehe ich diesbezüglich keinerlei Gefahr.
Zunächst: Was redest du da? Natürlich gibt es eine Prekaritätsschwelle für einen allein lebenden Menschen! Wie abgehoben ist das denn?? Bitte einfach über den Tellerrand schauen. Diese Schwellen sind doch keine Erfindung vom BVerfG Gericht, im Gegenteil, das Gericht hat sich vernünftigerweise vom Bürgergeld verabschiedet (weil eine politische Grenze) und eine allgemein wissenschaftlich anerkannte Grenze genommen, die sich der (deutschen Bundes)politik entzieht.
Was du immer wieder anbringst als Argument ist, dass das BVerfG eine solche Schwelle bisher nicht betrachten musste oder in ihren Berechnungen einbeziehen musst.
Aber es gibt sie deswegen im realem Leben durchaus und ist wissenschaftlich anerkannt. Ausrufezeichen.
Und natürlich sollte ein so prekär lebender Beamter gegen einer solchen Besoldung, die sich nach geltender Rechtsprechung richtet, aber mE trotzdem nicht GG konform ist, klagen.
Denn ich sehe hier (anders als du) es auch für notwendig an, dass man in jeder Lebenssituation nicht in prekären Lebensumständen als Beamter leben darf.
Egal ob das Leitbild die 4K Familie ist.
Und wir alle wissen was für einen Scheiß sich der Dienstherr ausdenken kann um Geld zu sparen.