Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 173696 times)

xyz123

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 296
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #915 am: 23.11.2025 17:28 »
Gibt es für 2025 schon ein Muster für den Widerspruch?

vermessen

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 83
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #916 am: 23.11.2025 17:30 »
Zitat

Zu 1. Wieso soll es nur bei A3/S1 ausgeglichen werden? Die Mindestalimentation ist bei 4k Familien bis A11 Stufe 1 unterschritten, somit bis dahin verfassungswidrig. Einebnen der Binnenabstände ist verfassungsrechtlich ebenso nicht möglich. Das BVerfG hat bereits in einem der letzten Entscheidungen dargelegt, dass je mehr Tabellenfelder die Mindestbesoldung unterschreiten, es um so wahrscheinlich sein wird ALLE Tabellenfelder anzuheben (sinngemäß).

Zu 2. Wie kommt man auf 3k Familien? Das ist keine Vergleichsgröße vom Gericht. Das Gericht hat auch nichts dergleichen geschrieben, dass zukünftig 3k Familien zu berücksichtigen sind. Bitte mal die RNr posten, ich habe sie dann bisher nicht gefunden.

Zu eins.
Ich rechne damit dass das Delta zwischen der vom Gericht festgelegten Mindestalimentation für den 4k- Beamten in S3/S1 und den ggfs. niedrigeren individuellen tatsächlich Bezüge im Zeitraum bis 2020 ausgeglichen wird. Und auch nur für Beamte mit Widersprüchen. Dafür reichen die 200 Mio in Berlin. ALLE ohne Widerspruch kommen nix! Bei 100.000 Widersprüchen macht das dann im Schnitt 2000€ pro Widerspruch. Halte ich für realistisch. Und mehr nicht

Zu zwei
Rn 115. Das Gericht lehnt die Korrektur der Bezugsgröße für den Beamtenhaushalt des Landes Berlin in 2020 nicht ab. Vielmehr lese ich es so, dass der DH diese Möglichkeit offen gehalten bekommt. Halt die Begründung ist entscheidend.



Das Gericht verweist deshalb in seinen Ausführungen auf die 4K- Familie weil es Berlin SELBST als Bezugsgröße definiert hatte (Rn70). Es ist Berlin völlig unbenommen, die hergebrachten Grundsätze des Beamtentums fortzuentwickeln. Bspw. mit Anpassung der Bezugsgröße. Aber halt immer nur für zukünftige Besoldungsgesetze.

Rheini

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 708
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #917 am: 23.11.2025 17:35 »
Ich habe übrigens mal kurz versucht, mir die erste Stufe der Fortschreibungsprüfung anzuschauen, siehe https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127191.msg430298.html#msg430298


Hier ein kleiner "Teaser":



Frage:

Da der Anstieg je Besoldungsgruppe / Tarifgruppe oft unterschiedlich war (Stichpunkt Mindesterhöhung), welche Bezugsgröße hast Du für deine Tabelle angesetzt?

Rheini

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 708
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #918 am: 23.11.2025 17:38 »
...

Hier also meine Meinung des Rechenweges:

Die Prekeriatsschwelle ist vom Netto auf einen Betrag Brutto (incl. KG und PKV) hochzurechnen und diesen Brutto Betrag erhält dann jeder vom Ledigen bis zu 4 K Familie.

Ab da ist dann aufs Netto unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten (Lediger Steuerklasse 1 statt 3 und kein KG) zu rechnen (wie bisher auch).

Dadurch bekommt dann tatsächlich der Ledige weniger Netto, als eine 4 K Familie.

Das wäre dann 3.440,- € Brutto für einen Singelbeamten in der A3/S1, wenn man meine Überlegungen von vorhin annehmen würde. Das wären dann immerhin ca. 650,- € mehr an Brutto als jetzt.

Noch ein kleiner Kontext zu Grundbesoldung vs. Familienzuschläge:

Das BVerfG sprach in der aktuellen Entscheidung davon, dass ein "weit überwiegender" Teil der Besoldung verfassungswidrig-hier 95% Prozent- war. Das heißt für mich, wenn der Beamte sich und seine Familie (2+2) weit überwiegend aus seinem Grundeinkommen versorgen können muss, es keine Familienzuschläge Richtung 50 % geben kann, da es dann lediglich überwiegend ist.

Kleiner Hinweis zu deinem "Speech". Sofern Du meiner Auffassung bist, kannst Du "Ledig" streichen, da ja jeder bis zu einer 4 K Familie, dieses Brutto erhält (habe nicht nachgerechnet).

Böswilliger Dienstherr

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 196
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #919 am: 23.11.2025 17:38 »
Ich habe übrigens mal kurz versucht, mir die erste Stufe der Fortschreibungsprüfung anzuschauen, siehe https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127191.msg430298.html#msg430298


Hier ein kleiner "Teaser":



Sieht schonmal nicht schlecht aus. Welche Werte in der Annahme? Kannst auch gleich n grafen für die prekariatsschwelle erstellen. Die ersten Daten liefert das BVerfG bereits in seiner Tabelle.

BVerfGBeliever

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 981
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #920 am: 23.11.2025 17:40 »
Frage:

Da der Anstieg je Besoldungsgruppe / Tarifgruppe oft unterschiedlich war (Stichpunkt Mindesterhöhung), welche Bezugsgröße hast Du für deine Tabelle angesetzt?

Du hast völlig Recht.

In der Grafik habe ich A15 betrachtet, also mit E15 verglichen (daher gibt es 2016 beim Tariflohnindex z.B. auch einen Sprung nach oben, weil in E15 eine sechste Erfahrungsstufe eingeführt wurde).

Im Nachbarthread habe ich die Excel-Daten gepostet, für andere Besoldungsgruppen müssen also nur zwei Spalten (neu) befüllt werden.

Böswilliger Dienstherr

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 196
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #921 am: 23.11.2025 17:45 »
Frage:

Da der Anstieg je Besoldungsgruppe / Tarifgruppe oft unterschiedlich war (Stichpunkt Mindesterhöhung), welche Bezugsgröße hast Du für deine Tabelle angesetzt?

Du hast völlig Recht.

In der Grafik habe ich A15 betrachtet, also mit E15 verglichen (daher gibt es 2016 beim Tariflohnindex z.B. auch einen Sprung nach oben, weil in E15 eine sechste Erfahrungsstufe eingeführt wurde).

Im Nachbarthread habe ich die Excel-Daten gepostet, für andere Besoldungsgruppen müssen also nur zwei Spalten (neu) befüllt werden.

Danke. Ich werde das mal für BW nachbauen. Wird ne Weile dauern. Wenn du magst kannst du ja ein 5% Band um den Tariflohnindex legen. Dann sieht man auch, je nach Index mit Band, den Riss um 5%

BdBEV

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #922 am: 23.11.2025 17:50 »
Kann man anhand der vorliegenden Daten eine Beispielrechnung der Besoldung
Für A9 Stufe 8 mit 3 Kindern machen?

Bisher gibt es ja immer nur welche für das Eingangsamt Stufe 1

Rheini

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 708
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #923 am: 23.11.2025 17:53 »
Ich bin immer noch der Auffassung, dass die in den verhandelten Jahren ausgerechnete Mindestbesoldung, uneingeschränkt vom Ledigen bis zur 4 K Familie in gleicher Höhe, vom DH zu zahlen ist. Ansonsten müsste, insbesondere da auch min. ein Lediger mit verhandelt wurde, im Tenor und in der Tabelle -gezahlte Besoldung vs. Prekeriatsschwelle- Unterschiede gemacht werden.

Es müsste dann für jede Fallkonstellation (Ledig/Verheiratet ohne Kind usw.) jeweils eine Tabelle der Mindestbesoldung vs. Prekeriatsschwelle geben mit der Aussage, ob Verfassungswidrig oder nicht. Es könnte nämlich innerhalb einer Besoldungsgruppe, insbesondere dann in den höheren Besoldungsgruppen, sein, dass z. B. die Besoldung eines Ledigen in A10 Verfassungsgemäß ist (vgl. A14 und weitere), eine tatsächliche 4 K Familie in A10 incl. FmZ aber wie festgestellt, Verfassungswidrig ist. Dies wurde aber nicht gemacht.

Hier also meine Meinung des Rechenweges:

Die Prekeriatsschwelle ist vom Netto auf einen Betrag Brutto (incl. Zu- Abrechnung KG und PKV) hochzurechnen und diesen Brutto Betrag erhält dann jeder vom Ledigen bis zu 4 K Familie.

Ab da ist dann aufs Netto unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten (Lediger Steuerklasse 1 statt 3 und kein KG) zu rechnen (wie bisher auch).

Dadurch bekommt dann tatsächlich der Ledige weniger Netto, als eine 4 K Familie.

Kleine Klarstellung, da evtl mißverständlich ...

Der Rechenweg ist aus dem Kopf natürlich dieser Medianwert, davon 80 % multipliziert mit den 2,3 usw......

Bin jetzt zu faul nachzuschauen.

Rheini

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 708
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #924 am: 23.11.2025 17:55 »
Kann man anhand der vorliegenden Daten eine Beispielrechnung der Besoldung
Für A9 Stufe 8 mit 3 Kindern machen?

Bisher gibt es ja immer nur welche für das Eingangsamt Stufe 1

Meines Erachtens kann man das für die 4K Familie, Stufe 1, machen. Wie hoch das 3. Kind Niederschlag in der Besoldung findet, wurde meines Erachtens in diesem Beschluss nicht gemacht und unterliegt somit einer Unsicherheit, ebenso die Erhöhungen bei den Erfahrungsstufen.

Böswilliger Dienstherr

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 196
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #925 am: 23.11.2025 17:55 »
Kann man anhand der vorliegenden Daten eine Beispielrechnung der Besoldung
Für A9 Stufe 8 mit 3 Kindern machen?

Bisher gibt es ja immer nur welche für das Eingangsamt Stufe 1

Das Eingangsamt Stufe 1 4K Familie ist ja auch der Maßstab. Das ist zunächst zurechnen. Wenn du unter dem Ergebnis liegst dann ist das schonmal schlecht, falls nicht, fortschreibungsprüfung

Bundi

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 736
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #926 am: 23.11.2025 17:55 »
@BVerfGBeliever

Welchen Nachbarthread meintest du ?

BVerfGBeliever

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 981
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #927 am: 23.11.2025 17:59 »
@BVerfGBeliever

Welchen Nachbarthread meintest du ?

Den, den ich für die (etwaige) Diskussion über die Fortschreibungsprüfung aufgemacht habe: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127191.msg430298.html#msg430298

Bundi

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 736
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #928 am: 23.11.2025 18:00 »
Danke für die Info ist mir in dem ganzen untergegangen

AltStrG

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 215
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #929 am: 23.11.2025 18:03 »
Was ich noch nicht verstehe bisher:

Muss Berlin jetzt beginnend mit 2008 eine komplett neue A-Tabelle pro Jahr erstellen oder reicht es, wenn einfach für jede Besoldungsgruppe die Differenz zur Mindestalimentation ausgerechnet und ausgezahlt wird?

Dann würde ja jeder bis A11 das gleiche Netto erhalten.

Das wäre doch dann aber ein Verstoß gegen das Abstandsgebot?


Ich finde das Urteil hat mehr Fragen aufgeworfen als gelöst und viel zu wenige der bereits vorher vorhanden Fragen abschließend beantwortet.

Ich sehe bisher nicht, dass dieses Urteil dazu führen wird, dass weitere anhängige Verfahren schneller entschieden werden können geschweige denn dass die Dienstherren verstehen was so da tun sollen.

Ich spiel mal wieder den Quotenpessimisten.

Berlin wird trennscharf für jeden Beamten mit eingelegten Widerspruch das individuelle Delta nach Besoldungsgruppe UND jeweiliger Erfahrungsstufe zur Mindestallimentation 4K in A4/S1 berechnen und auszahlen. Die Daten liegen ja vor.
Nicht mehr und nicht weniger.

Warum alle anderen leer ausgehen werden wurde in dem Artikel der „Berliner Besoldung“ zu dem Reparaturgesetz der R- Besoldung beschrieben.

Deine Betrachtungseise ist schon obsolet, dazu hatte ich schon etwas geschrieben. Die Berliner Politik hat schon erklärt, alle (!) Beamten in irgendeiner Art und Weise zu bedenken, unabhängig vom Urteil.

Quasi ein Selbsteintritt.

Warum? Nun, es sind Wahlen 2026. Und genaus deswegen wird das Gesetz auch schnell kommen.