Am Ende des Tages lese ich den Beschluss so, dass der Single der "Gewinner" ist. Warum? Weil bisher der Beamte als Alleinverdiener einer 4K Familie gesehen wird UND der DH (hier das Land Berlin), diese Bezugsgröße nicht, im Beschluss wird sogar geschrieben durch das Verhalten des DH unterstützt, verfassungsgemäß widerlegt hat.
Dies kann er für die Zukunft machen, dies steht meines Erachtens auch im Beschluss. Aber erst für die Zukunft.
Und? Er kann ruhig der Gewinner sein. Wo ist das Problem? Wichtig ist, dass die Bezugsgröße amtsangemessen besoldet wird.
Nur weil eine 4K-Familie "weniger" Gewinn hat, ist sie kein Verlierer. Sie wird genauso angemessen besoldet, wie der Single, wenn beide Beamten das gleiche Statusamt haben.
Und nur als Hinweis, da in der Bundespolitik verschiedener Parteien gerade Neuregelungen für NEUE Beamte in Hinsicht der Pension aka Rente fordert:
Natürlich ist der Beschluss des BVerfG auch dahingehend interessant, wenn die rechnerische Bezugsgröße eine 4K-Familie ist, wenn es um Einzahlungen von Beamten in die Rentenversicherung geht, WENN eine Neuregelung in Sachen Rentenkasse für Beamte kommt.