Die Mindestbesoldung umfasst eine 4 Personenfamilie, die dem einzelnen Beamten, egal ob er Single, verheiratet, in Lebenspartnerschaft, ein Kind oder 2 Kinder hat, ohne Zuschläge, ohne Partnereinkommen, ZUSTEHT. NETTO!
OK, dann eben nochmal. Konkret am Beispiel von A3 im Bund im Jahr 2024 (zur Vereinfachung gehe ich davon aus, dass es keine Einmalzahlungen im Januar und Februar gegeben hätte, aber dafür das neue Gehalt nicht ab März 24, sondern schon ab Januar 24 gezahlt worden wäre).
1.) Tatsächliches Gehalt im Jahr 2024
- Die A3/1-Bruttobesoldung eines 4K-Beamten lag bei 3.203 Euro. Zusammengesetzt aus 2.707 € Grundbesoldung und 496 € Familienzuschlag.
- Zuzüglich Kindergeld (500 €) und abzüglich PKV-Kosten (660 €, davon 530 € steuerlich absetzbar) sowie Steuern (111 €) lag also die tatsächliche Nettobesoldung des 4K-Beamten bei 2.932 €.
2.) Prekaritätsschwelle
- Das Median-Äquivalenzeinkommen lag 2024 in Bayern bei 2.328 € (beim alten Mindestabstandsgebot wurden auch für Bundesbeamte bayerische Werte zugrundgelegt).
- Die Prekaritätsschwelle hatte somit letztes Jahr einen Wert 4.284 € (80% vom 2,3-fachen der MÄE).
3.) Mindestbesoldung
- Ausgehend von der Prekaritätsschwelle (4.284 €) und zuzüglich 660 € PKV-Kosten sowie abzüglich 500 € Kindergeld hätte die Nettobesoldung des 4K-Beamten mindestens 4.444 € betragen müssen.
- Zuzüglich Steuern (566 €) hätte die Bruttobesoldung des 4K-Beamten entsprechend mindestens 5.010 € betragen müssen. Unter Beibehaltung des prozentualen Verhältnisses hätte sich diese aus 4.235 € Grundbesoldung sowie 775 € Familienzuschlag zusammengesetzt.
Fazit (wer faul ist, erst ab hier lesen)
- Die gesamte
Bruttobesoldung des 4K-Beamten war letztes Jahr um 1.807 € zu niedrig. Sie hätte 5.010 € statt 3.203 € betragen müssen.
- Kleine Nebenbemerkung: Dieser Wert entspricht NICHT (mal annähernd) der Differenz zwischen Prekaritätsschwelle und alter Nettobesoldung (4.284 € - 2.932 € = 1.352 €). Rentenonkel behauptet dies zwar seit Tagen mantraartig, scheint aber noch ein paar Probleme mit dem Konzept von brutto und netto zu haben.
- Die
Bruttobesoldung des 1K-Beamten (also die Grundbesoldung des 4K-Beamten) war hingegen letztes Jahr um 1.528 € zu niedrig, WENN man einen prozentual unveränderten Familienzuschlag unterstellt. Sie hätte unter dieser Annahme 4.235 € statt 2.707 € betragen müssen.
- ABER: Bezüglich der 1K-Besoldung gibt es einen (begrenzten!) Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, siehe Rn. 92. So wäre beispielsweise der genannte 1K-Fehlbetrag etwas geringer, wenn man einen etwas höheren Familienzuschlag unterstellt.
So, und jetzt wieder Feuer frei für das Übliche dieses Threads (es wäre doch langsam mal wieder Zeit für einen ellenlangen, dafür sinnbefreiten KI-Beitrag, am besten noch garniert mit einer schönen Zitat-Zitat-Kaskade, oder?)..