Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 173701 times)

Böswilliger Dienstherr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1185 am: 24.11.2025 15:23 »
Könnt ihr mal aufhören eure Schrottinterpretationen des Beschlusses zum Besten zu geben, und Euch dabei noch gegenseitig in die Haare zu kriegen?

Das ist doch alles Murks. Erst wenn man weiß welchen Weg das BMI geht, erst dann kann man tüfteln ob ein etwaiger Entwurf mit dem Beschluss im Einklang steht. Vorher ist hier alle Makulatur.

Interessanter ist doch erstmal die Frage ob der Bund jetzt eine Lösung in Angriff nimmt. Und wann er das tut. Wenn ich im BMI sitzen würde, dann hätte ich erstmal alles notwendige erledigt. Rundschreiben ist raus. Ansprüche bleiben gewahrt. Jetzt sollen sich erstmal Gerichte mit der Bundesbesoldung auseinander setzen. Denn das haben sie noch nicht in ausreichender Form getan. Oder habt ihr schon eine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Bundesbesoldung in der Hand gehabt? Ich nicht. NRW, B, SH, und und und. Aber Bundesbesoldung stand da noch nirgends. Und so lang kann ich mich immer darauf zurückziehen….. „ja, wir können sagen nicht alles ist verfassungsgemäß. Es gibt starke Indizien, aber……. Was genau wissen wir noch nicht“! Seit 20 Seiten liest man hier ne Diskussion wann eine Mindestbesoldung erfüllt ist und wann nicht. FUBAR.

Die Fragen, die mir brennen wann geht der Bund die Besoldung an! Warum äußert sich auf Bundesebene niemand. Aber auch wirklich niemand in einem Statement zu unserer Besoldung. Kein BMI, kein BMF, NIX! Wadd ist los????

Julian, du bist einer der Vernünftigen hier :), aber bei deiner Argumentation muss ich ein wenig dazwischengehen.

„Erst wenn man weiß, welchen Weg das BMI geht… davor ist alles Makulatur.“
Nein. Das ist schlicht falsch.
Der Weg des BMI ist in dieser Frage irrelevant, weil der rechtliche Rahmen längst feststeht.
Die Vorgaben kommen aus Karlsruhe, nicht aus der Wilhelmstraße.
Das BMI hat nichts zu „entscheiden“, sondern umzusetzen.


„Rundschreiben ist raus, Ansprüche gewahrt.“
Das Rundschreiben ist das absolute Minimum, das eine Verwaltung tun kann, ohne sich schadensersatzpflichtig zu machen.
Es verhindert Verjährung... weiter nichts.
Wer das als „notwendige Maßnahmen erledigt“ verkauft, setzt die Messlatte so tief, dass sie im Teppich verschwindet.

„Jetzt sollen erstmal die Gerichte die Bundesbesoldung bearbeiten.“
Auch das ist sachlich falsch.
Die Gerichte...genauer: das höchste Gericht, haben das längst getan.
Es existieren detaillierte, verbindliche Prüfmaßstäbe.
Da gibt es nichts „erstmal abzuwarten“.
Wer jetzt auf nachgeordnete Rechtsprechung verweist, missversteht das System vollständig.

„Seit 20 Seiten Mindestbesoldung, Mindestbesoldung…“
Ja... :) weil das der Kern ist.
Die Mindestabstände sind nicht Beiwerk, sondern der Dreh- und Angelpunkt der gesamten verfassungsrechtlichen Prüfung.
Ohne sie ergibt die Diskussion keinen Sinn.
Wer darüber hinweggeht, diskutiert nicht über Alimentation, sondern über persönliche Befindlichkeiten.

„Warum sagt der Bund nichts?“
Weil eine ehrliche Antwort für die Bundesregierung ein haushaltspolitischer Erdrutsch wäre.
Eine verfassungskonforme Alimentation des Bundes kostet zweistellige Milliardenbeträge.
Kein Ministerium wird freiwillig kommunizieren, dass man sich jahrelang sehenden Auges im verfassungswidrigen Raum bewegt hat....und dass die Korrektur den Haushalt in einer Größenordnung belastet, die man politisch nicht vertreten will.

Wie ich bereits mehrfach schrieb:
Der Bund steht in dieser Frage nicht „ohne Position“ da ... er steht mit dem Rücken zur verfassungsrechtlichen Wand. Das Schweigen ist kein Zeichen von Bedachtsamkeit, sondern Ausdruck eines strukturellen Politikversagens, das man kommunikativ notdürftig kaschiert. Die Fakten sind eindeutig, die Rechtslage unverrückbar, und die Kosten unausweichlich. Wer an eine selbstinitiierte Lösung des Gesetzgebers glaubt, verwechselt politischen Selbsterhalt mit rechtsstaatlicher Verantwortlichkeit.

So siehts aus.

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1186 am: 24.11.2025 15:29 »
...
Wie ich bereits mehrfach schrieb:
Der Bund steht in dieser Frage nicht „ohne Position“ da ... er steht mit dem Rücken zur verfassungsrechtlichen Wand. Das Schweigen ist kein Zeichen von Bedachtsamkeit, sondern Ausdruck eines strukturellen Politikversagens, das man kommunikativ notdürftig kaschiert. Die Fakten sind eindeutig, die Rechtslage unverrückbar, und die Kosten unausweichlich. Wer an eine selbstinitiierte Lösung des Gesetzgebers glaubt, verwechselt politischen Selbsterhalt mit rechtsstaatlicher Verantwortlichkeit.

Die Rechtslage ist eben leider nicht eindeutig. Jedenfalls nicht für die Zukunft. Keine Aussagen zum Partnereinkommen (obgleich als obiter dictum tauglicher Gegenstand des Beschlusses) und nebulöse Aussagen zur Höhe der Familienzuschläge. Dazu vage Andeutungen in Sachen Abstandsgebot und Beihilfe als Korrektiv für die a. A. Wie soll man auf einen solchen Beschluss eine Rechtssetzung aufbauen, die einerseits möglichst "preisgünstig" daher kommt und andererseits (gerade noch) verfassungskonform ist/sein wird?
(Nicht falsch verstehen, ich ergreife hier natürlich nicht Partei für die Dienstherren/Normgeber, sondern gebe nur zu bedenken, dass der Beschluss der BVerfG nun mal nicht klar erkennen lässt, wie die Besoldung, insbesondere vor dem Hintergrund der Alimentation der Familie und des Abstandsgebotes nun zukünftig auszusehen hat, um verfassungsgemäß zu sein.

Pumpe14

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1187 am: 24.11.2025 15:30 »
In dem Rundschreiben des aus 2021 BMI steht:

"II. Widersprüche in Bezug auf die Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten, basierend auf dem Beschluss des BVerfG vom 4. Mai 2020 zum Az. 2 BvL 4/18"

heißt das wenn man es genau nimmt, im Bezug auf den neuen Beschluss macht es Sinn zukünftig, beginnend mit diesem Jahr, wieder Widersprüche einzulegen?

Da der Rechtsmittelverzicht nur auf den alten Beschluss speziell gemünzt ist?

HootyMcOwlface

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1188 am: 24.11.2025 15:33 »
Oder da kommen mit den weiteren zwei angekündigten Verfahren die Maidowski noch bei sich hatte zeitnah weitere Maßstäbe und die Urteile bilden eine Art 'Dreiklang' der in seiner Gesamtheit ein runderes Bild ergibt. Man täte als Politik gut daran still zu bleiben und die abzuwarten wenn man weiss, dass die jetzt kommen.

Der aktuelle Beschluss zu Berlin kam schließlich auch kurz nachdem man aus dem BMI gehört hat, dass der angekündigte Entwurf jetzt doch nicht kommt...

Böswilliger Dienstherr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1189 am: 24.11.2025 15:34 »
Baden-Württemberg scheißt ungefähr in dieser Größenordnung ein:

2011 -8.413,80
2012 -9.226,06
2013 -10.412,11
2014 -11.194,45
2015 -10.957,78
2016 -10.841,70
2017 -11.640,04
2018 -13.289,62
2019 -13.750,74
2020 -13.873,68
2021 -15.617,40
2022 -16.957,24
2023 -9.071,92
2024 -9.335,40

Ich kann das nachvollziehbar darstellen. Das einzige Problem, bei dem ich Hilfe brauche ist: Die steuerliche Anrechenbarkeit der PKV. Wie rechne ich das richtig? Im Urteil wird die PKV ja vom Netto abgezogen, dann müsste die Anrechenbarkeit ja wieder raufgerechnet werden. Wie und in welchem Umfang? Stehe bissl vor ner Mauer. Es müsste die Beträge bissl abmildern aber großartig wird sich BW nicht freuen können.

Verwaltungsgedöns

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1190 am: 24.11.2025 15:46 »
Baden-Württemberg scheißt ungefähr in dieser Größenordnung ein:

2011 -8.413,80
2012 -9.226,06
2013 -10.412,11
2014 -11.194,45
2015 -10.957,78
2016 -10.841,70
2017 -11.640,04
2018 -13.289,62
2019 -13.750,74
2020 -13.873,68
2021 -15.617,40
2022 -16.957,24
2023 -9.071,92
2024 -9.335,40

Ich kann das nachvollziehbar darstellen. Das einzige Problem, bei dem ich Hilfe brauche ist: Die steuerliche Anrechenbarkeit der PKV. Wie rechne ich das richtig? Im Urteil wird die PKV ja vom Netto abgezogen, dann müsste die Anrechenbarkeit ja wieder raufgerechnet werden. Wie und in welchem Umfang? Stehe bissl vor ner Mauer. Es müsste die Beträge bissl abmildern aber großartig wird sich BW nicht freuen können.

Ist mit Reinscheißen eine theoretische Nachzahlung für den kleinsten Beamten gemeint?


Böswilliger Dienstherr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1191 am: 24.11.2025 15:48 »
Baden-Württemberg scheißt ungefähr in dieser Größenordnung ein:

2011 -8.413,80
2012 -9.226,06
2013 -10.412,11
2014 -11.194,45
2015 -10.957,78
2016 -10.841,70
2017 -11.640,04
2018 -13.289,62
2019 -13.750,74
2020 -13.873,68
2021 -15.617,40
2022 -16.957,24
2023 -9.071,92
2024 -9.335,40

Ich kann das nachvollziehbar darstellen. Das einzige Problem, bei dem ich Hilfe brauche ist: Die steuerliche Anrechenbarkeit der PKV. Wie rechne ich das richtig? Im Urteil wird die PKV ja vom Netto abgezogen, dann müsste die Anrechenbarkeit ja wieder raufgerechnet werden. Wie und in welchem Umfang? Stehe bissl vor ner Mauer. Es müsste die Beträge bissl abmildern aber großartig wird sich BW nicht freuen können.

Ist mit Reinscheißen eine theoretische Nachzahlung für den kleinsten Beamten gemeint?

Baden Württemberg hat derart eingeschissen, dass ich gar nicht mehr von Theorie sprechen mag. Im FM rennen wahrscheinlich die Schweißperlen 24/7 aktuell.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1192 am: 24.11.2025 15:51 »
Ich finde, das Urteil hat  schon viel Klarheit geschaffen.

Die Mindestbesoldung wurde klar definiert.

Die Deckung der Mindestbesoldung darf im gewissen Umfang durch Familienzuschläge und Änderung der Beihilferegelung hergestellt werden.

Der Ehegattenzuschlag ist unabhängig vom Partnereinkommen.

Das Abstandsgebot hätte noch klarer definiert werden können. Das ist mein einziger Kritikpunkt.

HootyMcOwlface

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1193 am: 24.11.2025 15:53 »
Das glaube ich nicht. Es war absehbar, dass so ein Urteil kommt.

Gerade mal Bremen gecheckt, beim SenFin gab's die letzte Pressemeldung einen Tag vor der Beschlussveröffentlichung und Bremen ist eines der beiden Länder die dieses Jahr auf ein Urteil aus Karlsruhe warten. Selbst in NRW wurde im WDR von einem Sprecher des FM vorsichtig gesagt man wolle "das Urteil sorgfältig prüfen" obwohl das Urteil das Land nur indirekt betrifft.

Ich glaube da wird mehr kommen und die sind deswegen auch im BMI so still.

ExponentialFud

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1194 am: 24.11.2025 15:53 »
Zitat

dass die Korrektur den Haushalt in einer Größenordnung belastet, die man politisch nicht vertreten will.


Wie ich bereits schrieb: Wir werden Regierungen fallen sehen, weil Koalitionspartner die rechtlichen Notwendigkeiten vor ihrer Wählerschaft nicht verantworten wollen, sondern lieber mit Beamtenbashing ein paar Prozente schinden -- was funktionieren könnte, siehe der Wachtmeister.

Beamtenhustler

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1195 am: 24.11.2025 15:54 »
@Durgi

Wie hoch schätzt du die Wahrscheinlichkeit ein, dass da am Ende auch etwas Ehrliches rauskommt (bei Bund und Ländern)?
Höher als 5%?

netzguru

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« Antwort #1196 am: 24.11.2025 15:54 »
Die Fragen, die mir brennen wann geht der Bund die Besoldung an! Warum äußert sich auf Bundesebene niemand. Aber auch wirklich niemand in einem Statement zu unserer Besoldung. Kein BMI, kein BMF, NIX! Wadd ist los????
Hallo

solange es kein Urteil für / gegen den Bund gibt, hat noch alle Zeit.
In irgend einem Schreiben habe ich gelesen "es gibt kein Urteil, also wie immer weiter machen".
Der Bund wird sich erst richtig bewegen, wenn es ein Urteil gegen den Bund gibt.
Es hat noch kein Bundesbeamter geklagt.

CENSOR

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« Antwort #1197 am: 24.11.2025 16:07 »
Das mit dem Urteil kann ganz schnell gehen.

Den Verwaltungsgerichten ist das Prüfschema in den Schoß gelegt worden, um eigenständig ein Urteil fällen zu können (man kann sogar sagen, "sollen")....

Und hier gibt es Kandidaten, die schon ein Aktenzeichen haben  :) ;)

So werden Helden geboren.

Rentenonkel

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« Antwort #1198 am: 24.11.2025 16:12 »
Baden-Württemberg scheißt ungefähr in dieser Größenordnung ein:

2011 -8.413,80
2012 -9.226,06
2013 -10.412,11
2014 -11.194,45
2015 -10.957,78
2016 -10.841,70
2017 -11.640,04
2018 -13.289,62
2019 -13.750,74
2020 -13.873,68
2021 -15.617,40
2022 -16.957,24
2023 -9.071,92
2024 -9.335,40

Ich kann das nachvollziehbar darstellen. Das einzige Problem, bei dem ich Hilfe brauche ist: Die steuerliche Anrechenbarkeit der PKV. Wie rechne ich das richtig? Im Urteil wird die PKV ja vom Netto abgezogen, dann müsste die Anrechenbarkeit ja wieder raufgerechnet werden. Wie und in welchem Umfang? Stehe bissl vor ner Mauer. Es müsste die Beträge bissl abmildern aber großartig wird sich BW nicht freuen können.

Für welche Besoldungsgruppe hast du das denn errechnet?

Alexander79

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« Antwort #1199 am: 24.11.2025 16:18 »
Macht pro Widerspruch im Durchschnitt 4600€. Wie hoch soll laut einigen Kollegen die Nachzahlung je Person sein? 1.500€/Monat??
Das Land Berlin hat 56.000 eigene Beamte. Was soll für diejenigen ohne Widerspruch übrig bleiben?
Eventuell rechnet Berlin erstmal nur mit den Beamten die verfassungswidrig zu niedrig besoldet wurden.
Da fallen ja schon zahlreiche Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen raus.