Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 174142 times)

pedius87

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1215 am: 24.11.2025 18:27 »
Es ist wohl davon auszugehen, dass es in irgendeinerweise zu einer Erhöhung des Grundgehallts kommen würde. Um das der Bevölkerung verkaufen zu können kann ich mir vorstellen, dass der Dienstherr andere "Grausamkeiten" einführt:

Reduzierung der Urlaubstage auf z.B. 24 Tage
Erhöhung der Arbeitszeit auf 42 (oder 43, oder 44) Stunden.

Gleichzeitig haben die  Beamten ein Anspruch auf das Arbeitszeitmodell-ich nenne es mal "Alles bleibt beim Alten"- und bekommt 90 % des neuen Besoldungsniveaus.

Böswilliger Dienstherr

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« Antwort #1216 am: 24.11.2025 18:42 »
Eine Verständnisfrage: Gehst Du davon aus, dass diese Beträge tatsächlich allen Beamten zustehen oder nur denen in A5?

Das ist nur die Prüfung der Mindestbesoldung. BW fällt da einfach ganz unten schon krachend durch. Da brauche ich kaum weiter machen. Ich gehe davon aus dass ausschließlich für die die widersprochen haben oder geklagt haben irgendwas rauskommt vielleicht nichtmal das was ich gerechnet habe. Die andern gehen leer aus oder bekommen ein Almosen als „sorry“

Rentenonkel

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« Antwort #1217 am: 24.11.2025 18:53 »
Ich weiß, dass ich mit meiner Sichtweise ziemlich einsam unterwegs bin

Wäre es ein großes Problem, die Tabelle getrennt für A5, A6, A7, A8, A9, A10 und A11 mal für BW durchzurechnen?

Das Medianeinkommen habt ihr ja schon ausgerechnet...

uniprof

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1218 am: 24.11.2025 18:54 »
Stichwort Fünftelungsregelung. Kann man in der Steuererklärung nachträglich beantragen.

Hier kann es trotzdem Probleme geben. Ich habe vor einigen Jahren Nachzahlungen für mein 3. Kind bekommen, im Nachzahlungsgesetz waren Nettobeträge angegeben. Das LBV hat dann einen Bruttebetrag basierend auf 42% Lohnsteuer angewiesen. Soweit, so gut. Allerdings bin ich dadurch trotz drei Kinder in den Soli gerutscht, und damit hätte ich weniger Netto als im Gesetz erhalten.

Ich hatte mich dann rechtsanwaltlich informieren lassen. Die Quintessenz der Beratung war: Das Problem ist, dass das Nachzahlungsgesetz ein Landesgesetz ist, und das Einkommensteuergesetz ein Bundesgesetz ist. Das Land dürfte sagen, ich habe ja eine Nettoauszahlung in der richtigen Höhe im entsprechenden Auszahlunsgmonat erhalten, und solle mir den Soli von der Steuer zurückholen. Das Finanzamt dürfte argumentieren, was interessiert mich ein Landesgesetz. Wäre eine Buchbinder Wanninger Geschichte geworden, wenn ich nicht noch einige Posten gefunden hätte, die mich wieder unter den Soli gedrück haben.

Ich fürchte, sowas hat keiner auf dem Schirm ...

Reisinger850

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1219 am: 24.11.2025 19:04 »
Eine Verständnisfrage: Gehst Du davon aus, dass diese Beträge tatsächlich allen Beamten zustehen oder nur denen in A5?

Das ist nur die Prüfung der Mindestbesoldung. BW fällt da einfach ganz unten schon krachend durch. Da brauche ich kaum weiter machen. Ich gehe davon aus dass ausschließlich für die die widersprochen haben oder geklagt haben irgendwas rauskommt vielleicht nichtmal das was ich gerechnet habe. Die andern gehen leer aus oder bekommen ein Almosen als „sorry“

Würdest du meinen, dass auch ein Kläger aus A12 aufwärts was bekäme, auch wenn es evtl. die erste Besoldungsgruppe ist, die gerade so nicht die 80% des Medians unterschritten hat?

MoinMoin

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« Antwort #1220 am: 24.11.2025 19:07 »
Es ist wohl davon auszugehen, dass es in irgendeinerweise zu einer Erhöhung des Grundgehallts kommen würde.
Natürlich muss es erhöht werden, den es wurden doch die Prüfkriterien in fast allen Besoldungsgruppen und Jahren gerissen. Gut zu sehen in der Tabelle Rn159 (Da mal geistig die Ms wegblenden)

MoinMoin

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1221 am: 24.11.2025 19:09 »
Würdest du meinen, dass auch ein Kläger aus A12 aufwärts was bekäme, auch wenn es evtl. die erste Besoldungsgruppe ist, die gerade so nicht die 80% des Medians unterschritten hat?
Natürlich auch dafür muss man nur in die Rn159 Tabelle schauen. Da sind jedes Jahr min 2 Prüfkriterien gerissen worden in A12. Und der Besoldungsindex wurde, so habe ich es verstanden, anhand der Jahresbruttobesoldung (inkl Sonderzahlungen/Zulagen, die allen der Besoldungsgruppe gewährt wurde, also ohne FamZuschläge, Erschwerniszulagen ,...)
Daher muss um diesen Gap zu kompensieren die Grundbesoldung quasi bei allen angehoben werden.
« Last Edit: 24.11.2025 19:23 von MoinMoin »

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1222 am: 24.11.2025 19:20 »
Die Fragen, die mir brennen wann geht der Bund die Besoldung an! Warum äußert sich auf Bundesebene niemand. Aber auch wirklich niemand in einem Statement zu unserer Besoldung. Kein BMI, kein BMF, NIX! Wadd ist los????
Hallo

solange es kein Urteil für / gegen den Bund gibt, hat noch alle Zeit.
In irgend einem Schreiben habe ich gelesen "es gibt kein Urteil, also wie immer weiter machen".
Der Bund wird sich erst richtig bewegen, wenn es ein Urteil gegen den Bund gibt.
Es hat noch kein Bundesbeamter geklagt.

Der letzte Satz ist schlicht falsch. Es gibt inzwischen einige anhängige Verfahren bei VG, die teilweise durch das BVA versucht werden weiter herauszuzögern.

Und wenn der Bund es wagen sollte sich weiterhin auf diesen o. g. Standpunkt zurückzuziehen, verliere ich echt den Glauben. Dazu wird es hoffentlich nicht kommen.

Na dann pack den Glauben schon mal ein oder wechsel die Religion. Durgi mag in alle
 Recht haben was er sagt. Aber eigentlich wissen wir alle, es wird keine ehrliche Aussage geben. Aktuell hat der Bund nicht wie die Länder noch nen bisschen mittleren Dienst und ganz viel gehobene Dienst, sonder er schleppt noch Massen an vergleichbaren einfachen Dienst mit sich rum. Siehe mal bei Mannschaftsdienstgraden bei der BW.

Der Haushalt steht unter Druck wie Jahrzehnte nicht. Und insbesondere die Politik steht aktuell mit dem Rücken zur Wand. Das heißt für mich, es bleibt exakt eine einzige Lösung. Aussitzen, sich darauf zurückziehen das man handelt wenn man ausdrücklich zum Handeln gezwungen wird. Und dafür braucht es höchstrichterlicher Rechtsprechung zur Beamtenbesoldung. Aber anhand der bereitstehenden Beschlüsse sollte dies wohl in den nächsten Jahren möglich sein. Sollten eine Rechtsprechung bis 2028 nicht erfolgen, wird es in dem verbleibenden Jahr nicht mehr zu einer Umsetzung führen. Denn 2029 ist Wahljahr und ein Jahr vorher ist Wahlkampf.

Warum ich so derbe Zweifel habe? Ich schaue 5 Jahre zurück. Der Unterschied zwischen dem ersten Beschluss indem aktuellen ist inhaltlich massiv. Aber von der Bedeutung her als weisende Grundlage her identisch. Und BMI und BMI äußern sich öffentlich exakt „0“!!! Sie sitzen es aus und schweigen bis mediale Ruhe einkehrt.

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1223 am: 24.11.2025 19:23 »

Würdest du meinen, dass auch ein Kläger aus A12 aufwärts was bekäme, auch wenn es evtl. die erste Besoldungsgruppe ist, die gerade so nicht die 80% des Medians unterschritten hat?

Bin ich gemeint? Dann schließe ich mich der Meinung von Moin Moin an

Alle in RN 159, bei denen mindestens zwei Buchstaben stehen, werden etwas bekommen

Edit: Das gilt erstmal nur für das Bundesland Berlin
In anderen Rechtskreisen kann das Ergebnis ein anderes sein
« Last Edit: 24.11.2025 19:34 von Rentenonkel »

Reisinger850

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« Antwort #1224 am: 24.11.2025 19:32 »
Du sagst ja, es gibt nur bis zB A11 was und das Abstandsgebot interessiert dann nicht mehr.

Ich will wissen, ob, das kann man sicher auf die meisten DH übertragen, die Nachzahlungen bei grober Verletzung in A5 irgendwann bei A12 oder A13 eingestellt werdn, auch wenn dies dazu führt,
dass in den Nachzahlungsjahren ein A5er kaum weniger als ein A12er hatte letztendlich.

Nach einer fairen Logik müsste ja zumindest abschwächend bis in die hohen Besoldungsstufen nachgezahlt werden, um das Abstandsgebot nicht nachträglich zu verletzen.

Sonst könnte ja jede Tabelle ab A11 nur ein Cent pro Gruppe über der anderen liegen...

AltStrG

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« Antwort #1225 am: 24.11.2025 19:33 »
Sowas kommt dabei heraus, wenn Dienstherren jahrelang gegen Recht verstoßen und ihnen das dann um die Ohren fliegt. Die Wut richtet sich nicht etwa gegen die Täter, sondern gegen die Opfer...

https://www.morgenpost.de/berlin/article410513682/berliner-beamter-spricht-ueber-gehalt-und-bekommt-nun-drohungen.html

Berlin rechnet, nach dem was man heute so aus der Kanzlei hört, mit einem Posten von 130 - 180 Millionen in einem einzubringenden Nachtragshaushalt um alle Ansprüche zu befriedigen.

Der erste Vorschlag zur Gegenfinanzierung, der sich hartnäckig hält, ist die Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden zu heben, das würde ein "paar" Stellen einsparen.

Ist aber alles mit einer Prise Salz zu genießen, wirkliche TOP-Quellen stehen da nun nicht hinter, eher die Arbeitsebene

In dem Posten fehlt ein extrem hoher dreistelliger Millionenbetrag. Die 180 Millionen sind nicht mal annähernd realistisch.

AltStrG

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« Antwort #1226 am: 24.11.2025 19:35 »
Sowas kommt dabei heraus, wenn Dienstherren jahrelang gegen Recht verstoßen und ihnen das dann um die Ohren fliegt. Die Wut richtet sich nicht etwa gegen die Täter, sondern gegen die Opfer...

https://www.morgenpost.de/berlin/article410513682/berliner-beamter-spricht-ueber-gehalt-und-bekommt-nun-drohungen.html

Berlin rechnet, nach dem was man heute so aus der Kanzlei hört, mit einem Posten von 130 - 180 Millionen in einem einzubringenden Nachtragshaushalt um alle Ansprüche zu befriedigen.

Der erste Vorschlag zur Gegenfinanzierung, der sich hartnäckig hält, ist die Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden zu heben, das würde ein "paar" Stellen einsparen.

Ist aber alles mit einer Prise Salz zu genießen, wirkliche TOP-Quellen stehen da nun nicht hinter, eher die Arbeitsebene

Das kann ja eigentlich nur bedeuten, dass man einen Schrott-Entwurf einbringen wird und beabsichtigt diesen auch rückwirkend anzuwenden....

BalBund`s Aussage bezieht sich auf die Landesregierung Berlin, welche ohnehin Rückstellungen in Höhe von 280 Millionen € im Haushalt eingeplant hat und mit dem aktuellen Beschluss wohl noch einmal 130 - 180 Millionen € als Nachtragshaushalt einplanen müsste.

Berlin hat schon seit 2016 Rückstellungen gebildet, siehe entsprechende Haushaltsnummer der jeweiligen Haushalte.

AltStrG

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« Antwort #1227 am: 24.11.2025 19:36 »
Vor allem wenn man bedenkt, dass die 460 Mio für's erste hauptsächlich (oder ganz) dazu da sein werden die Widerspruchsführer und Kläger auszuzahlen. Wieviele waren das in Berlin?

aktueller Beschluss Rz 36:

ca. 100.000 Widerspruchsverfahren  - zuzüglich 2000-3000 Klagen

Jedes Jahr: ein Widerspruchsverfahren pro Beamten/in.

Nichtsdestotrotz

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« Antwort #1228 am: 24.11.2025 19:38 »
Sowas kommt dabei heraus, wenn Dienstherren jahrelang gegen Recht verstoßen und ihnen das dann um die Ohren fliegt. Die Wut richtet sich nicht etwa gegen die Täter, sondern gegen die Opfer...

https://www.morgenpost.de/berlin/article410513682/berliner-beamter-spricht-ueber-gehalt-und-bekommt-nun-drohungen.html

Berlin rechnet, nach dem was man heute so aus der Kanzlei hört, mit einem Posten von 130 - 180 Millionen in einem einzubringenden Nachtragshaushalt um alle Ansprüche zu befriedigen.

Der erste Vorschlag zur Gegenfinanzierung, der sich hartnäckig hält, ist die Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden zu heben, das würde ein "paar" Stellen einsparen.

Ist aber alles mit einer Prise Salz zu genießen, wirkliche TOP-Quellen stehen da nun nicht hinter, eher die Arbeitsebene

Das kann ja eigentlich nur bedeuten, dass man einen Schrott-Entwurf einbringen wird und beabsichtigt diesen auch rückwirkend anzuwenden....

BalBund`s Aussage bezieht sich auf die Landesregierung Berlin, welche ohnehin Rückstellungen in Höhe von 280 Millionen € im Haushalt eingeplant hat und mit dem aktuellen Beschluss wohl noch einmal 130 - 180 Millionen € als Nachtragshaushalt einplanen müsste.

Berlin hat schon seit 2016 Rückstellungen gebildet, siehe entsprechende Haushaltsnummer der jeweiligen Haushalte.

Ja?!

AltStrG

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« Antwort #1229 am: 24.11.2025 19:42 »
...
Wie ich bereits mehrfach schrieb:
Der Bund steht in dieser Frage nicht „ohne Position“ da ... er steht mit dem Rücken zur verfassungsrechtlichen Wand. Das Schweigen ist kein Zeichen von Bedachtsamkeit, sondern Ausdruck eines strukturellen Politikversagens, das man kommunikativ notdürftig kaschiert. Die Fakten sind eindeutig, die Rechtslage unverrückbar, und die Kosten unausweichlich. Wer an eine selbstinitiierte Lösung des Gesetzgebers glaubt, verwechselt politischen Selbsterhalt mit rechtsstaatlicher Verantwortlichkeit.

Die Rechtslage ist eben leider nicht eindeutig. Jedenfalls nicht für die Zukunft. Keine Aussagen zum Partnereinkommen (obgleich als obiter dictum tauglicher Gegenstand des Beschlusses) und nebulöse Aussagen zur Höhe der Familienzuschläge. Dazu vage Andeutungen in Sachen Abstandsgebot und Beihilfe als Korrektiv für die a. A. Wie soll man auf einen solchen Beschluss eine Rechtssetzung aufbauen, die einerseits möglichst "preisgünstig" daher kommt und andererseits (gerade noch) verfassungskonform ist/sein wird?
(Nicht falsch verstehen, ich ergreife hier natürlich nicht Partei für die Dienstherren/Normgeber, sondern gebe nur zu bedenken, dass der Beschluss der BVerfG nun mal nicht klar erkennen lässt, wie die Besoldung, insbesondere vor dem Hintergrund der Alimentation der Familie und des Abstandsgebotes nun zukünftig auszusehen hat, um verfassungsgemäß zu sein.

Die Rechtslage ist eindeutig, der Beschluss in sich auch. Ihr müsst nur aufhören, singulär Randnummer aus dem Zusammenhang zu reißen und in einen anderen Kontext zu stellen.

Es sind keine wagen Andeutungen, die Bezugsgrößen sind bekannt, der Rechenweg auch. Die Beschlussakte des Beschlusses hat knapp 700 Seiten, da dauert die Einarbeitung etwas.

Und ja, es wird erhebliche Nachzahlungen bis einschließlich A11 in absteigender Höhe und Statusamt geben, da kann man sich schon einmal drauf einrichten.