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Und Punkt eins wird dann komplett, von diesem Grundgehalt ausgehend, per Famzuschlag erledigt. Und am billigsten natürlich (wieder maximal Böse gedacht) in dem es nur ein Famzuschlag für das 2. Kind gibt und zwar so Abschmelzend, das immer die unterste Stufe der jeweiligen Besoldungsgruppe auf dem MÄE liegt.
-->Mindestbesoldung formal erfüllt. Solange nicht jemand bemerkt, das die Mindestbesoldung für die 1,2,3K unter der MÄE liegt. (*kotz^kotz)
Da der Famzuschlag die kleiner Kröte ist, da vergänglich und nicht versorgungsrelevant wird es am Ende zu einer nach 2. gerichteten Grundbesoldungserhöhung (+Sicherheitsaufschlag, weil FamZuschlag nicht über 20,35,40, 50% kommen darf?) hinaus laufen.
Baden-Württemberg besoldet jetzt bereits so. Die Mindestalimentation wird hergestellt, indem dem kleinsten Beamten…bei uns ist das mittlerweile der A7er ein Zuschlag auf das zweite Kind in Höhe von knapp 500€ gezahlt wird, der aber bis A13/6 kontinuierlich pro Erfahrungsstufe und Besoldungsstufe wegschmilzt.
So wie ich das Urteil aber lese, darf er das jetzt nicht mehr…zumindest in einer Besoldungsgruppe muss er unterschiedslos gezahlt werden.
Ich persönlich denke, dass sie gerade bei uns es wieder über die Zuschläge herstellen…was nicht verkehrt ist…solange diese nicht abschmelzen.
Zu deiner Aussage MoinMoin, dass eine Erhöhung von 20% illusorisch ist, kann ich nicht zustimmen.
Haben heute mehrmal durchgerechnet im BW Forum und wir landen zumindest bei der niedrigsten Stufe A7/1 bei einer entsprechenden Steigerung. Wir divergieren zwar um paar hundert € jährlich was mit der schwammigen KV/PV zusammenhängt aber in etwa sind wir gleich. Wohlgemerkt für eine 4K Familie die jetzt tatsächlich Familienzuschlag für beide bekommt. Das hier wäre mein Rechenweg für den kleinsten Beamten in BW für das letzte Jahr 2024. Die Mindestbesoldung wird überhaupt erst bei A10/5 erreicht.
Einverdienerhaushalt + Frau + 2 Kinder
Prekariatsschwelle Baden-Württemberg
2024 bei 50651,52
Ergibt eine Mindestbesoldung von:
50651,52 €
+ 5337 € (Krankenkasse)
- 6000 € (Kindergeld von 2024)
= 49 988 € Mindestbesoldung fürs Jahr 2024Aus Steuerklasse III ergibt sich dann erst eine Mindestbesoldung bei der Stufe
A 10/5 mit:
(Erst hier ist die Besoldung wieder verfassungsgemäß)
Monats-Brutto: 4684.97 €
netto bleiben: 4183.81 € (Steuerjahr 2024)
Jahres-Brutto: 56219.64 €
netto bleiben: 50205.64 € (Steuerjahr 2024)
Im Jahr 2024 A7/1 nettoverdienst:
Monats-Brutto: 3729.68 €
netto bleiben: 3474.68 € (Steuerjahr 2024)Jahres-Brutto: 44756.16 €
netto bleiben: 41696.16 € (Steuerjahr 2024)Fehlbetrag:
8292€ jährlich
691€ monatlichVon der IST Besoldung A 7/1 im Jahr 2024 zur Mindestbesoldung nach dem BVerfG jetzt fürs Jahr 2024 liegt der Abstand bei 44756€ zu 56219€ in der Bruttobesoldung…sind mal eben 25,6% die über alle Besoldungsgruppen die Besoldung für eine 4 K Familie steigen müsste 😳Würde der Besoldungsgesetzgeber es rein über die Zuschläge abwickeln, hätten wir in A7/1 42-43% an Zuschlägen um die Mindestbesoldung zu erreichen.