@Rentenonkel
lass mich mal auf deine Fragen ein wenig anders eingehen..ich gedankenfreiformuliere (!) mal aus einer Besprechung:
Du kannst bei den Erfahrungsstufen einiges verschieben, aber eben nur innerhalb der beiden harten Verfassungsanker:
unten die 4K-Mindestbesoldung (immer neue EF1) oben die Fortschreibung über die Endstufe (Rn. 78).
Alles dazwischen ist
"Jestaltungsspielraum", solange
"wa" die Aemterwertigkeit nicht
"zerlejen".
Trennung.
Was geht technisch:
EF1 streichen und alle rutschen eins hoch
unten die Spruenge groesser machen
Mitte moderat nachziehen
oben eine EF dazu oder EFmax anheben
Stufen enger oder weiter setzen
formale EF-Wanderung, aber nur mit Besitzstand (!!!!!!111elf)
Was nicht geht:
neue EF1, die netto die 4K-Schwelle reisst
Endstufe, die den Tariflohn/Nominallohnpfad nicht haelt
Abstaende zwischen A5–A9–A12 so verziehen, dass der A-Parameter kollabiert
Singles „absenken“ - das ist rechtlich tot, bevor’s gedruckt ist
Die empfindlichen Zonen
A5–A7 EF1–3 = Mindestschwelle, extrem duenn
A8–A9 = Abstandszonen, schnell instabil
A12–A13 EFmax = Fortschreibungsrisiko
A14–A16 = vertikale Referenz, darf nicht verflachen
Realistische politische Loesung koennte sein (ganz viel Konjunktiv)
unten ordentlich anheben, Mitte mitziehen, oben stabilisieren, Familien spuerbar besserstellen, Singles mindestens halten.
Genau das ist die einzig gangbare Kombination, die weder M noch die Fortschreibung noch das Abstandsgebot erneut krachen laesst - belehrt mich bitte eines besseren, falls ihr andere Moeglichkeiten seht.
Wenn du es auf einen Satz willst:
Der Gesetzgeber kann an den Stufen schrauben, aber nur so weit, wie die drei Risikoachsen (M, A, Endstufe) es zulassen. Alles andere landet wieder in Karlsruhe.