Verheiratete Pensionäre - alle die ich kenne haben ein Ehefrau, die selber sozialversichert also in Rente ist (ich auch). Oder es sind sogar beide Pensionäre.
Generell habe ich als techn. Beamter (Ing.) zu diesem Thema folgendes zu sagen:
Diese Besoldungsgeschichte ist mittlerweile so über komplex geworden, dass keiner mehr so richtig durchblickt. Oder denkt ihr, dass unser Gesetzgeber, die Abgeordneten, auch nur einen Absatz des Gerichtsdokumentes verstehen?
Ich denke mal, da hilft nur noch ein großer Reset. Geht nicht, werden jetzt viele sagen, Gesetze, Vorschriften usw.
Dann wird halt eines Tages einer kommen wie damals der Herr Schröder mit seinen Sozialreformen. Und das Beamtensystem wird total umgekrempelt oder gar eingestampft. Wer weiß?
Genau diesen Gedanken hatte ich auch schon.
Dumme Frage, aber wäre folgender Ansatz verfassungskonform?
niedrigstes Eingangsamt Beamtenlaufbahn A7
mD von A7 bis A10
gD von A10 bis A..
hD von A.. bis A..
Grundbesoldung mD z.B. 3000 € (W) entspricht dem niedrigsten Beamten mit der verfassungskonformen Besoldung nach aktuellem Urteil - Betrag wird jährlich angepasst
Grundbesoldung im mD für alle gleich
Aufschlag für Amt A8 = Amtszulage X (10% von W)
Aufschlag für Amt A9 = Amtszulage Y (15% von W)
Aufschlag für Amt A10 = Amtszulage Z (20% von W)
Grundbesoldung gD für alle gleich und entspricht A10 im mD (A)
Aufschlag für Amt A11 = Amtszulage B (10% von A)
Aufschlag für Amt A12 = Amtszulage C (15% von A)
Aufschlag für Amt A13 = Amtszulage D (20% von A)
würde dann so aussehen:
Grundbesoldung mD = 3000 €
Singlebeamter mit A7 bekommt (W) z.B. 3000 €
Singlebeamter mit A8 bekommt (W) +(X) z.B. 3000 € + 300 €
Singlebeamter mit A9 bekommt (W) + (Y) z.B. 3000 € + 450 €
Singlebeamter mit A10 bekommt (W) + (Z) z.B. 3000 € + 600 €
Grundbesoldung gD = 3600 €
Singlebeamter mit A10 bekommt (A) z.B. 3600 €
Singlebeamter mit A11 bekommt (A) + (B) 3600 € + 360 €
Singlebeamter mit A12 bekommt (A) + (C) 3600 € + 540 €
Singlebeamter mit A13 bekommt (A) + (D) 3600 € + 720 €
usw.
Familienzuschläge ebenfalls % von der jeweiligen Grundbesoldung im Eingangsamt
Verheiratet z.B. 10 % von W bzw. A
1. Kind 15 % von W bzw. A
2. Kind 20 % von W bzw. A
usw.
4K Familie bei A7mD würde dann 3000 € + 300 € + 450 € + 600 € erhalten = 4350 €
4K Familie bei A10gD würde dann 3600 € + 360 € + 540 € + 720 € erhalten = 5220 €
Damit müsste immer nur die Grundbesoldung des A7 Singlebeamten jährlich auf Verfassungskonformität geprüft und angepasst werden.
Beträge und Prozentsätze sind willkürlich gewählt. Mir geht es nur darum, ob das System in Zukunft so gestaltet werden könnte damit es eben dem aktuellen Gerichtsurteil entspricht.
Erschlagt mich bitte nicht für meinen Beitrag
