Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 174555 times)

utog

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1575 am: 27.11.2025 17:27 »
@Durgi:
Bei uns im Hause wird auch immer wieder die Anhebung der Wochenarbeitszeit auf 42h diskutiert. Auch wenn es derzeit nur Überlegungen sind: Wir sehen da erhebliche Hürden. Mich würde mal die Einschätzung von Dir als geschätztem Kollegen interessieren. Du scheinst ja auf Verfassungsrecht spezialisiert zu sein. Danke!

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1576 am: 27.11.2025 17:36 »
@Durgi:
Bei uns im Hause wird auch immer wieder die Anhebung der Wochenarbeitszeit auf 42h diskutiert. Auch wenn es derzeit nur Überlegungen sind: Wir sehen da erhebliche Hürden. Mich würde mal die Einschätzung von Dir als geschätztem Kollegen interessieren. Du scheinst ja auf Verfassungsrecht spezialisiert zu sein. Danke!

Ich bin zwar nicht @Durgi, aber für mich wäre das eine Frechheit.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1577 am: 27.11.2025 17:43 »
Da hast du Recht, hinzu kommt noch aktuelles. Die neuen Wehrdienstleistenden sollen ja Minimum 2600€ Netto bekommen + Beihilfe zum Führerschein. Ich frage mich halt wie man das den Stammkunden erklären soll. Ich selbst  bin in A8 Z und habe 2 Kinder, aber wir haben bei uns OSG die mehr verdienen als ich. Ich finde das eine absolute Schande muss ich sagen. Ich habe vorher auch Zivil in einer großen Firma gearbeitet, wenn dort der einfache Arbeiter mehr verdient hätte als der Meister, was wäre da los gewesen…
Wenn dich bestimmte Besonderheiten im Besoldungsrecht stören, dann musst du um Entlassung bitten.

Das ist leider zustimmen einfach gedacht. Sicher ist das ein ganz persönliches Empfinden welches phil da zum Ausdruck bringt, aber er beschreibt damit genau ein real existierendes Problem welches durch eine nicht sachgerechte Unsetzung einer Besoldungsreform zu weiteren Problemen im täglichen Dienstbetrieb führen dürften.
Grundsätzlich ist das Problem schon immer vorhanden, das gerade in niedrigen Besoldungsgruppen der Familienzuschlag einen exorbitanten Einfluss hat.
Das BVerfG hat das auch noch nie wirklich moniert.

Wenn er als Meister unabhängig vom Familienstand und Kinder mehr haben will, dann muss er in die Wirtschaft wechseln.
Als Beamter/Soldat ist das ein ganz normaler und seit langen gelebte Besoldungspraxis die auch sicher in den nächsten 20 Jahren nicht vom BVerfG oder Besoldungsgesetzgeber gekippt wird.

phil0611

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1578 am: 27.11.2025 17:56 »
Da hast du Recht, hinzu kommt noch aktuelles. Die neuen Wehrdienstleistenden sollen ja Minimum 2600€ Netto bekommen + Beihilfe zum Führerschein. Ich frage mich halt wie man das den Stammkunden erklären soll. Ich selbst  bin in A8 Z und habe 2 Kinder, aber wir haben bei uns OSG die mehr verdienen als ich. Ich finde das eine absolute Schande muss ich sagen. Ich habe vorher auch Zivil in einer großen Firma gearbeitet, wenn dort der einfache Arbeiter mehr verdient hätte als der Meister, was wäre da los gewesen…
Wenn dich bestimmte Besonderheiten im Besoldungsrecht stören, dann musst du um Entlassung bitten.

Warum sollte ich um Entlassung bitten ?

wizzard

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1579 am: 27.11.2025 17:56 »
Gab es von Dobrindt jetzt eigentlich einen Gesetzesentwurf zu dem Thema oder hat sich das mit Berliner Urteil wieder erledigt?

MrFen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1580 am: 27.11.2025 18:00 »
Da hast du Recht, hinzu kommt noch aktuelles. Die neuen Wehrdienstleistenden sollen ja Minimum 2600€ Netto bekommen + Beihilfe zum Führerschein. Ich frage mich halt wie man das den Stammkunden erklären soll. Ich selbst  bin in A8 Z und habe 2 Kinder, aber wir haben bei uns OSG die mehr verdienen als ich. Ich finde das eine absolute Schande muss ich sagen. Ich habe vorher auch Zivil in einer großen Firma gearbeitet, wenn dort der einfache Arbeiter mehr verdient hätte als der Meister, was wäre da los gewesen…
Wenn dich bestimmte Besonderheiten im Besoldungsrecht stören, dann musst du um Entlassung bitten.
Tut mir leid, aber dieser Kommentar ist nicht ziemlich daneben! Am Ende dürften hier mindestens 95% der Mitforisten mit der derzeitigen Besoldungsstruktur unzufrieden sein. Ich glaube kaum, dass die Lösung in einer Massenkündigung liegen sollte.

Vtdgfachangestellter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1581 am: 27.11.2025 18:00 »

Und wo soll das aufhören? Ist dann als nächstes der Beihilfesatz des Beamten selbst dran und man fällt als Pensionär wieder auf 70/30, sodass man zur Vermeidung einer Gesundheitsprüfung 40 Jahre Anwartschaft zahlen muss?
Bei Berufsoldaten ist genau das der Fall.

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1582 am: 27.11.2025 18:01 »
Da hast du Recht, hinzu kommt noch aktuelles. Die neuen Wehrdienstleistenden sollen ja Minimum 2600€ Netto bekommen + Beihilfe zum Führerschein. Ich frage mich halt wie man das den Stammkunden erklären soll. Ich selbst  bin in A8 Z und habe 2 Kinder, aber wir haben bei uns OSG die mehr verdienen als ich. Ich finde das eine absolute Schande muss ich sagen. Ich habe vorher auch Zivil in einer großen Firma gearbeitet, wenn dort der einfache Arbeiter mehr verdient hätte als der Meister, was wäre da los gewesen…
Wenn dich bestimmte Besonderheiten im Besoldungsrecht stören, dann musst du um Entlassung bitten.

Der Logik folgend müssten wir dann ja wohl fast alle um Entlassung bitten.

phil0611

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1583 am: 27.11.2025 18:03 »
Da hast du Recht, hinzu kommt noch aktuelles. Die neuen Wehrdienstleistenden sollen ja Minimum 2600€ Netto bekommen + Beihilfe zum Führerschein. Ich frage mich halt wie man das den Stammkunden erklären soll. Ich selbst  bin in A8 Z und habe 2 Kinder, aber wir haben bei uns OSG die mehr verdienen als ich. Ich finde das eine absolute Schande muss ich sagen. Ich habe vorher auch Zivil in einer großen Firma gearbeitet, wenn dort der einfache Arbeiter mehr verdient hätte als der Meister, was wäre da los gewesen…
Wenn dich bestimmte Besonderheiten im Besoldungsrecht stören, dann musst du um Entlassung bitten.

Das ist leider zustimmen einfach gedacht. Sicher ist das ein ganz persönliches Empfinden welches phil da zum Ausdruck bringt, aber er beschreibt damit genau ein real existierendes Problem welches durch eine nicht sachgerechte Unsetzung einer Besoldungsreform zu weiteren Problemen im täglichen Dienstbetrieb führen dürften.
Grundsätzlich ist das Problem schon immer vorhanden, das gerade in niedrigen Besoldungsgruppen der Familienzuschlag einen exorbitanten Einfluss hat.
Das BVerfG hat das auch noch nie wirklich moniert.

Wenn er als Meister unabhängig vom Familienstand und Kinder mehr haben will, dann muss er in die Wirtschaft wechseln.
Als Beamter/Soldat ist das ein ganz normaler und seit langen gelebte Besoldungspraxis die auch sicher in den nächsten 20 Jahren nicht vom BVerfG oder Besoldungsgesetzgeber gekippt wird.

Das werden wir ja dann sehen ob das so weiter geht. Ich finde es langsam bisschen beängstigend, dass sobald man hier etwas fragt oder eine Aussage tätigt, sofort von irgendjemandem blöd angemacht wird. Ich bin Berufssoldat und habe sicherlich nicht vor in die Wirtschaft zurück zu wechseln. Man darf aber wohl auf Missstände aufmerksam machen. Meine Kernaussage bezog sich ja darauf, dass wenn A3 so deutlich angehoben werden muss, dann muss der Rest gerade bei der Bundeswehr auch hoch, weil der Abstand bereits so gering ist. Übringes besteht das gleiche Problem im Bereich Feldwebel und Offizieren auch.

Man kann gerne Kritik äußern, falls dir meine Aussage nicht gefällt. Aber zu sagen ich soll aus der Bundeswehr rausgehen, finde ich dann doch etwas fehl am Platz.

utog

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1584 am: 27.11.2025 18:05 »
Ich danke Dir und Deinen Kollegen für Euren Einsatz für unser Land. Ich hatte schon immer großen Respekt vor unseren Soldaten, nicht erst seit dem Ukrainekrieg.

Und im übrigen ist es ein großer Trugschluss, man würde in der Wirtschaft mal eben netto mehr verdienen. Das Gegenteil ist häufig der Fall. Mir liegen die Zahlen für fast sämtliche Berufskonstellationen vor...

vermessen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1585 am: 27.11.2025 18:29 »
Und noch ein paar Ideen für zukünftige Besoldungstabellen.

Es wird ja immer angemerkt, dass bei der Bw ja noch viele A3/A4 in den Mannschaftslaufbahnen rumgeistern.

Mein Vorschlag wäre da die Staffelung der Gefreiten-Dienstgrade wieder komplett einzustampfen.

Selbst zu meiner Zeit war man nach einem Jahr HG. Heute wird man spätestens nach 2 Jahre Stabsgefreiter.

Es wird Zeit alles wieder auf ein vernünftiges Maß zu stutzen.
AGA + SpezAGA -> Anwärterbezüge vgl. mD
Nach Abschluss AGA + Spezialgrundausbildung (6Mon) -> Gefreiter (M1 alt A4)
Bewährung auf dem Dienstposten (insg. 1 Jahr) -> Obergefreiter (M2 alt A4z))
Mindeststehzeit als OG 2 Jahre -> Hauptgefreiter (M3 alt A5)
ENDE
Wer durch höhere Speziallehrgänge geht -> Corporal (M4 alt A6)

Wer sich nicht weiterbildet oder auf höherwertige Lehrgänge besucht verbleibt einfach in seinem Dienstgrad. Ist doch bei Beamten grundsätzlich so. Ein höherer Dienstgrad ist mit einer höheren Verantwortung verbunden. Warum sollte dieses Prinzip bei den Mannschaften der Bw nicht gelten?

Das Ganze kann man natürlich für die UA/ FA / OA‘s weiterspinnen oder Staffeln. Zumindest da bis max. 18 Monate eh nur Ausbildung ansteht.

Grade weil die gesamte Besoldungsmatrix vermutlich komplett neu aufgestellt werden muss kann man für die Soldaten eine vernünftige eigene Struktur schaffen. Bspw an der Nato-Systematik OR/OF

HootyMcOwlface

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« Antwort #1586 am: 27.11.2025 18:54 »
Ich danke Dir und Deinen Kollegen für Euren Einsatz für unser Land. Ich hatte schon immer großen Respekt vor unseren Soldaten, nicht erst seit dem Ukrainekrieg.

Und im übrigen ist es ein großer Trugschluss, man würde in der Wirtschaft mal eben netto mehr verdienen. Das Gegenteil ist häufig der Fall. Mir liegen die Zahlen für fast sämtliche Berufskonstellationen vor...

*fast

Frag mal die ITler bei Polizei, BSI, Bundeswehr und bestimmt (vielleicht im Besonderen) auch den Nachrichtendiensten was Firmen da draußen so zahlen für jemanden der einige Jahre Erfahrung aus dem Bereich mitbringt.

utog

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« Antwort #1587 am: 27.11.2025 19:00 »
Das stimmt, es gibt immer bestimmte Nischen, wo man Kapital daraus schlagen kann, das ist aber nicht der Regelfall. Im übrigen musst Du schon extrem gut sein und/oder ein besonderes Skillset haben. Solche Leute werden dann gerne abgeworben. Aber wie gesagt, Ausnahmen bestätigen die Regel.

HootyMcOwlface

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« Antwort #1588 am: 27.11.2025 19:07 »
Das gleiche gilt bei (Zahn-)Ärzten in der BW und dem PÄD, Finanzbeamte können AFAIK im gD nach 15 Jahren ohne weitere Prüfung StB werden, hD waren meine ich sogar nur 10. So ein Bundesbetriebsprüfer vom BZSt ist da ein interssanter Kandidat für die Big4 und die Steuerabteilungen von genau den Konzernen die er gerade noch prüft. Zöllner sind die nächsten die als Berater für Firmen massiv Geld sparen können wenn sie für die andere Seite arbeiten. Und Juristen... Sind halt Juristen. Mit Prädikat und etwas Berufserfahrung ist die A14 dann auch nicht mehr so viel.

Was ich sagen will: Das sind keine Einzelfälle, es sind ganze Stränge der Verwaltung die draußen zT massiv besser verdienen als im Staatsdienst.

Alexander79

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« Antwort #1589 am: 27.11.2025 19:10 »
Da hast du Recht, hinzu kommt noch aktuelles. Die neuen Wehrdienstleistenden sollen ja Minimum 2600€ Netto bekommen + Beihilfe zum Führerschein. Ich frage mich halt wie man das den Stammkunden erklären soll. Ich selbst  bin in A8 Z und habe 2 Kinder, aber wir haben bei uns OSG die mehr verdienen als ich. Ich finde das eine absolute Schande muss ich sagen. Ich habe vorher auch Zivil in einer großen Firma gearbeitet, wenn dort der einfache Arbeiter mehr verdient hätte als der Meister, was wäre da los gewesen…
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Warum sollte ich um Entlassung bitten ?
Ich antworte jetzt dir und stellvertrend allen die noch die gleiche Frage gestellt haben.
Das Besoldungssystem ist schon immer so das man als Verheirateter und Kindern mehr verdient und dadurch sozusagen die ein oder andere Besoldungsgruppe "überspringt".
Und das wird auch immer so bleiben.
Wenn dich und andere das stört, dann müsst ihr um Entlassung bitten und in die Wirtschaft gehen.
Dort wird euch das nicht passieren.

Was mich hier hauptsächlich stört, sind diejenigen die sagen, es kann nicht sein das der kleinere mehr bekommt weil er Kinder hat. Ja, das mag vielleicht bei euch oben aktuell (noch) nicht der Fall sein.
In den niedrigeren Besoldungsgruppen war es schon immer so.
Ein A7er bekommt mit Ehefrau und zwei Kindern auch jetzt schon mehr als ein Single A9.
Ohh, Skandal.