Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 203118 times)

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1875 am: 30.11.2025 18:08 »
Zum Thema Lehrerstreik muss man sich nur mal vorstellen, was passieren würde, wenn während der Abiturprüfungen gestreikt wird....

Warum sind eigentlich in jeder Diskussion die Lehrer im Vordergrund, obwohl Sie bezüglich der Frage des Beamtentums die ersten sind, auf die man verzichten könnte? Das tut hier nix zu Sache. Sie sind gerade hinsichtlich des Bundes völlig egal und auch auf Länder-Ebene zu vernachlässigen.

40% aller Beamten in Deutschland sind Lehrer. Das ist schon ein relevanter Posten vor allem da es sowohl Beamte als auch angestellte Lehrer gibt.

Paterlexx

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1876 am: 30.11.2025 18:14 »
Leute, wir müssen uns mal ehrlich machen. Der Hype ist verflogen. Wir haben ein dickes Problem. Das Urteil ist so offen formuliert, dass wir hier bereits tausend verschiedene Deutungen haben. Wenn sich nun die Volljuristen der Länder oder irgendwelche Kanzleien an den Gesetzentwurf für das Reparaturgesetz und die zukünftige Besoldubgsordnung setzen, dann werden sie möglichst kostengünstig interpretieren und niederschreiben. Und wer soll es ihnen verübeln? Niemand kann sie daran hindern und wir deuten das Urteil ja teilweise selbst zu unseren Lasten. Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass wir im Allgemeinen mit Almosen abgespeist werden. Ein kleiner Kreis (A6, 5 Kinder, arbeitsloser Partner) wird die Nachzahlungen erhalten, die wir uns alle wünschen. Wer das dann nicht akzeptieren kann, klagt wieder 15 Jahre oder mehr.

Kann nur falsch sein, Dobry wäre nicht losmarschiert und würde 1,2 Mrd. Euro erbetteln, wenn es nicht problematisch wäre. Vermutlich werden sie die Karte zu den Wahlen spielen.

andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1877 am: 30.11.2025 18:16 »
Jetzt ernsthaft ?!

Will man sich hier jetzt darum kloppen, ob Lehrkräfte verbeamtet werden oder nicht ?

Es ist erstmal das Problem der Länder oder Kommunen, ob diese ihre eigenen Lehrkräfte verbeamten.
Mal ganz ehrlich… wer will den Bums denn sonst noch machen ?
Ich werfe mal ein paar Stichwörter in den Raum
- Brennpunktschulen
- ganze Klassen hauptsächlich mit Migrationshintergrund
- Helikoptereltern
- Gewalt gegen Lehrkräfte

Die Verbeamtung soll in diesem Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit als Attraktivitätsmerkmal herhalten, mit allem dafür und dagegen.
Die Diskussion ist müßig.

despaired

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1878 am: 30.11.2025 18:50 »
Wir sind hier im Thread vom Bund - können wir die Lehrer nun ruhen lassen?

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1879 am: 30.11.2025 19:09 »
Wir sind hier im Thread vom Bund - können wir die Lehrer nun ruhen lassen?

Da es in dem Beschluss um Berlin ging, kann man Lehrer denke ich nicht ausschließen.

Bodycount02

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« Antwort #1880 am: 30.11.2025 20:01 »
Zum Thema Lehrerstreik muss man sich nur mal vorstellen, was passieren würde, wenn während der Abiturprüfungen gestreikt wird....

Warum sind eigentlich in jeder Diskussion die Lehrer im Vordergrund, obwohl Sie bezüglich der Frage des Beamtentums die ersten sind, auf die man verzichten könnte? Das tut hier nix zu Sache. Sie sind gerade hinsichtlich des Bundes völlig egal und auch auf Länder-Ebene zu vernachlässigen.

40% aller Beamten in Deutschland sind Lehrer. Das ist schon ein relevanter Posten vor allem da es sowohl Beamte als auch angestellte Lehrer gibt.

Und wieviele davon sind Bundesbeamte? Bleibt doch mal beim Thema und nehmt euch nicht so wichtig.

Bodycount02

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1881 am: 30.11.2025 20:03 »
Wir sind hier im Thread vom Bund - können wir die Lehrer nun ruhen lassen?

Da es in dem Beschluss um Berlin ging, kann man Lehrer denke ich nicht ausschließen.

Doch, denn das Forum heißt "Beamte des Bundes und Soldaten". Könnt gerne ein Lehrerforum aufmachen. Es ist so typisch Lehrer, überall und und zu jedem Anlass wichtig zu sein. Defacto sind es Lehrer in Bezug auf das Beamtentum im Bereich des Bundes nicht.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1882 am: 30.11.2025 20:07 »
Komischerweise funktionieren Bildungssysteme weltweit ohne staatliche Bildungssysteme und auch ohne Berufsbeamtentum mit Streikrecht, oftmals auch sogar viel besser.

HootyMcOwlface

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« Antwort #1883 am: 30.11.2025 20:09 »
Wir sollten uns nicht spalten lassen. Lehrer sind genauso unsere Kollegen wie Polizisten, Finanzbeamte und Feuerwehrleute. Wir sitzen hier alle im selben Boot, ob Kommune, Kreis, Land oder Bund.

Böswilliger Dienstherr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1884 am: 30.11.2025 20:16 »
Wir sollten uns nicht spalten lassen. Lehrer sind genauso unsere Kollegen wie Polizisten, Finanzbeamte und Feuerwehrleute. Wir sitzen hier alle im selben Boot, ob Kommune, Kreis, Land oder Bund.

Würde man die Landesbeamten und Lehrer hier entfernen wäre erstmal Swen weg und eine ganze Reihe anderer wichtiger Beitragender.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1885 am: 30.11.2025 20:21 »
Amen,

Und ich bin überrascht wie viele hier Quatsch posten, an dem man erkennt, dass die Schreibenden das Urteil gar nicht gelesen bzw. nicht verstanden haben.

Noch einmal, die Zeit der Zuschlagsorgien ist vorbei. Zwar wurde der Anteil nicht beziffert, aber aus dem Urteil geht eindeutig hervor, dass Zuschläge nur in Maßen erlaubt sind.

Auch das fiktive Partnereinkommen ist Geschichte.

Bodycount02

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1886 am: 30.11.2025 20:24 »
Wir sollten uns nicht spalten lassen. Lehrer sind genauso unsere Kollegen wie Polizisten, Finanzbeamte und Feuerwehrleute. Wir sitzen hier alle im selben Boot, ob Kommune, Kreis, Land oder Bund.

Würde man die Landesbeamten und Lehrer hier entfernen wäre erstmal Swen weg und eine ganze Reihe anderer wichtiger Beitragender.

Ich bin auch kein Bundesbeamter, darum geht es aber nicht. Es geht um die Hervorherbung der Wichtigkeit der Lehrer. Können diese gerne tun in ihrem Landesforum oder einem etwaigen Unterforum. Hier geht es um die Auswirkungen des Urteils für Berlin auf die Bundesbeamten. Da kann jeder mitdiskutieren. Aber außer von der Leererschaft hab ich noch nicht wirklich mitbekommen, dass irgendeine Sparte der Beamten hier seinen "Beamtenzweig" hervorhebt. Und das nervt halt.

Skywalker2000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1887 am: 30.11.2025 20:24 »
Jetzt ernsthaft ?!

Will man sich hier jetzt darum kloppen, ob Lehrkräfte verbeamtet werden oder nicht ?

Es ist erstmal das Problem der Länder oder Kommunen, ob diese ihre eigenen Lehrkräfte verbeamten.
Mal ganz ehrlich… wer will den Bums denn sonst noch machen ?
Ich werfe mal ein paar Stichwörter in den Raum
- Brennpunktschulen
- ganze Klassen hauptsächlich mit Migrationshintergrund
- Helikoptereltern
- Gewalt gegen Lehrkräfte

Die Verbeamtung soll in diesem Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit als Attraktivitätsmerkmal herhalten, mit allem dafür und dagegen.
Die Diskussion ist müßig.


Und mit der Verbeamtung der Lehrer gehen diese Probleme weg? Und das gilt bestimmt in allen Schulen?


Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1888 am: 30.11.2025 20:32 »

Alleine diese beiden Sätze lassen leider weiterhin auf fundamentale "Lücken" bezüglich eines zumindest rudimentären Verständnisses der BVerfG-Rechtsprechung schließen. Daher nochmals in extrem komprimierten Worten:

1.) Vorabprüfung

- Im Ergebnis hätte die Bruttobesoldung des untersten 4K-Beamten im letzten Jahr grob bei 5.000 € liegen müssen (Annahme: Bayerisches MÄE).
- Unter der Annahme, dass das BVerfG eine massive Erhöhung des Familienzuschlags von 18,3% auf 35% (im Verhältnis zur Grundbesoldung) akzeptieren würde, hätte die Bruttobesoldung des untersten Single-Beamten entsprechend bei rund 3.700 € liegen müssen.
- Und nochmal: Das ist die einzige "Mechanik", die für die Besoldung des untersten Single-Beamten im Rahmen der Vorabprüfung relevant ist!


Zum einen wird auch in den Leitsätzen Bezug zum Medianeinkommen genommen. So steht im Leitsatz 7:

Eine die Unabhängigkeit des Beamten sichernde Freiheit von existenziellen finanziellen Sorgen setzt voraus, dass seine Besoldung mindestens so bemessen ist, dass sie einen hinreichenden Abstand zu einem ihn (und seine Familie) [Klammern von mir] treffenden realen Armutsrisiko sicherstellt. Dies ist nur der Fall, wenn das Einkommen die Prekaritätsschwelle von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens erreicht (Gebot der Mindestbesoldung)

Jetzt schauen wir uns mal die Familienzuschläge des Bundes, des Landes Bayern und NRW.

Für Verheiratete gibt es aktuell 171,28 € und erhöht sich für das erste und zweite Kind um je 146,38 €

In NRW gibt es eine Familienzuschlag für Ehefrau und zwei Kinder in der höchsten Mietenstufe von über 1670 EUR. Die Argumentation ist dort ins Leere gelaufen, weil die 30 % nur in Mietenstufe I gelten und darüber hinaus das quasi als Ortszuschlag gilt. Außerdem sind 1670 EUR bei dem kleinsten Beamten zwar über 35 %, bei dem best bezahltesten aber unter 20 %.

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/familienzuschlaege_ab_01.02.25.pdf

Auch in Bayern werden die Familienzuschläge nach Mietenklassen differiert und sind teilweise enorm.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBesG-ANL_5

Es scheint so, als wenn das Modell von NRW oder Bayern bundesweiter Vorreiter sein könnte. Es gibt bisher keine Rechtsprechung, die diese Familienzuschläge als verfassungswidrig angesehen hätte. Ganz im Gegenteil soll das BVerfG diese Modelle aus NRW und Bayern im Rahmen der mündlichen Verhandlung ausdrücklich gelobt haben.

Daher bin ich eher pragmatisch veranlagt und überlege, was passiert, wenn der Bund die Besoldung des Landes NRW oder Bayern als Vorbild nehmen würde. Dann würde im Extremfall sogar gar keine Erhöhung der Grundbesoldung erforderlich sein. Ich halte das Szenario, dass NRW als Vorbild genommen wird, für alles andere als abwegig. Ob dann 2035 das BVerfG auch das wieder über den Haufen wirft, kann dahingestellt sein. Es wird erstmal so kommen, alleine schon, weil es zunächst die günstigste Lösung zu sein scheint und nur so das Problem der Überalimentierung von Beamtenfamilien vermieden werden kann, weil nur einem Beamten der Familienzuschlag zustehen dürfte. Außerdem wurden bei der Gesetzesbegründung seinerzeit die Familienzuschläge ins Verhältnis zur durchschnittlichen Grundbesoldung gesetzt und da waren die Familienzuschläge im Durchschnitt nicht über 30 %. Das Land NRW hat somit die 30 % nicht absolut für jeden einzelnen Beamten gesehen, sondern einen Durchschnitt für alle Beamte gebildet.

Und da versuche ich jetzt, dem Urteil doch irgendwas zu entnehmen, was Hinweise darauf geben könnte, wie hoch denn nicht nur die Grundalimentation in der letzten EF sein müsste, sondern auch in der ersten. In Bayern und NRW wurde, wie oben beschrieben, ein Ortszuschlag in den Familienzuschlag integriert. Familienzuschläge treten aber nur dazu, wenn mindestens ein weiteres Familienmitglied dazu tritt.

Und dieser Abstand kann ja immer nur dann gewahrt werden, wenn auch der Single in dem denkbar höchsten MÄE auch immer mindestens 80 % davon bekommt. So leite ich das zum einen an dem Urteil her und dem Leitsatz nach 7.

Darüber hinaus wurde die Hauptstadtzulage im Urteil zumindest angesprochen, darin sehe ich im weitesten Sinne ein Orbiter Dictum. Das ist für mich ein Hinweis, dass die Hauptstadtzulage nicht dazu geeignet sein kann, eine Grundbesoldung über die Armutsschwelle zu heben.

Deine Betrachtung würde dazu führen, dass der am schlechtesten bezahlte 4K Beamte in Schwerin deutlich über dem dortigen Medianeinkommen liegen würde. Das halte ich für ausgeschlossen. Es wird auf gar keinen Fall eine Erhöhung der Mindestbesoldung in dieser Größenordnung geben.

Daher gehe ich eher davon aus, dass Zuschlagsorgien demnächst in allen Rechtskreisen nicht die Ausnahme, sondern die Regel sein werden.

Auch erschließt sich mir nicht, wieso für Bundesbeamte das Medianeinkommen von Bayern gelten soll. Kannst Du das näher erläutern?

Reisinger850

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« Antwort #1889 am: 30.11.2025 20:40 »
Ob in NRW ein Ortszuschlag, der nur Familien gezahlt wird und somit Singles nicht, auch wenn sie statt an der holländischen Grenze in Düsseldorf-Mitte leben verfassungsgemäss ist, dies darf stark bezweifelt werden. Dies ist nur deshalb noch nicht entschieden, weil es er erst seit 2022 so ist.