Die Gedanken, die sich der Gesetzgeber machen wird, sind rein mathematischer und fiskalischer Natur. Die Ideen, die die Politik entwickelt, sind fast grenzenlos.
Wir sollten uns aus meiner Sicht eher darüber Gedanken machen, wie wir dem begegnen. Folgende Lösungen, die bereits auf dem Tisch liegen, mithin von einigen Ländern bereits umgesetzt wurden, sollten hinreichend verfassungsrechtlich angreifbar sein, so man es denn begründen, begründen und vor allem begründen kann:
1.) Alimentativer Ergänzungszuschlag, auch im Hinblick auf die mittelbare Geschlechterdiskriminierung
2.) Hybride Besoldung, also die Betrachtung der "sozialen" Komponenten der Besoldung, hier vor allem die Frage der sachgerechten, also am Alimentationsbedarf orientierten Bedarfe
3.) Defizite der Indizienbildung (vermutlich obsolet, falls der Besoldungsgesetzgeber die Endstufen spürbar anheben sollte), also Sichtbarmachung der Abkoppelung der Besoldung von der allgemeinen Einkommensentwicklung, obwohl scheinbar die Parameter passen
4.) Stauchung der Besoldungsstaffelung
5.) Streichung unterer Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen und Auswirkungen auf die Mindestbesoldung sowie das Abstandsgebot
6.) Sachwidrige Mathematisierung der Besoldungsrechts sichtbar machen
7.) Kommt auf die Ideen an, die wir noch nicht kennen

Darüber hinaus können Erkenntnisse aus diese Punkt auch nicht schaden
8.) Folgen der geänderten Beweis- und Darlegenslast für prozessuale Strategien und prozedurale Anforderungen