Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Einigung2023


andreb

Forum an Maschinenraum...
Scotty Ähm BalBund, was macht der Warpantrieb aka Referentenentwurf ;)

NvB

Zitat von: Einigung2023 in Gestern um 21:42https://archive.ph/60Gwh

MoneyQuote:

"Nun soll die Besoldung mindestens 80 Prozent des mittleren Einkommens der Gesellschaft (Median�ein�kom�men) betragen. Das ist noch anspruchs�voller als das 15-Prozent-Kriterium. Dobrindt zog seinen Entwurf zurück, um ihn noch einmal zu überarbeiten."

Komisch, wurde das 80% MÄE nicht deswegen ausgesucht, weil es um ein vielfaches einfacher ist diesen Wert zu bestimmen als die 15% über der Grundsicherung?

Insgesamt ist der komplette Artikel journalistisch mal wieder unterirdisch und kritikloses nachgeplapper und Agendasetting für die Regierung.

clarion

Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass Reparaturgesetze für die Vergangenheit so aussehen, dass alle Widerspruchsführern bis A10/A11 die Einheitsbesoldung gewährt wird und der Rest guckt in die Röhre. Vielleicht bin ich auch zu naiv.

Warten wir es ab. Jedenfalls für die Zukunft wird die Einheitsbesoldung nicht gehen.

Besoldungswiderspruch

Zitat von: NvB in Heute um 06:22MoneyQuote:

"Nun soll die Besoldung mindestens 80 Prozent des mittleren Einkommens der Gesellschaft (Median�ein�kom�men) betragen. Das ist noch anspruchs�voller als das 15-Prozent-Kriterium. Dobrindt zog seinen Entwurf zurück, um ihn noch einmal zu überarbeiten."

Komisch, wurde das 80% MÄE nicht deswegen ausgesucht, weil es um ein vielfaches einfacher ist diesen Wert zu bestimmen als die 15% über der Grundsicherung?

Insgesamt ist der komplette Artikel journalistisch mal wieder unterirdisch und kritikloses nachgeplapper und Agendasetting für die Regierung.

Ich vermute, dass es hier nicht um die Bestimmung des Wertes an sich geht sondern in finanzieller Hinsicht gemeint ist.
Somit ist der Einwand mit dem Agendasetting der Regierung durchaus angebracht ;D

Nachdem sich die Diskussion hier etwas beruhigt hat hoffe ich in unserem Sinne, dass einer der Insider etwas aus dem Maschinenraum posten kann wie so treffend formuliert :)

Gibt es bereits Indizizen auf welche Flanken wir uns künftig einarbeiten müssen?

- Abkehr vom Alleinverdiendermodell (für die Zukunft)
- Kreative Lösungen seitens der DH bezüglicher etwaiger Reparaturgesetze
- Gestaltung der Gesambesoldung aus Grundgehhalt und Zuschlägen

Leider muss man aufgrund der Erfahrung befürchten, dass die DH wieder jeden erdenklichen Spielraum zu unserem Nachteil nutzen werden.
Was leider frustrierend ist, dass wenn ich die Insinder richtig verstehe, die Lösung eigentlich auf der Hand liegt aber es politisch einfach nicht gewollt ist. Das hat hoffentlich früher oder später ein Ende ::)

LehrerBW

Aus dem FAZ Artikel
https://archive.ph/60Gwh

"Laut Statistischem Bundesamt lag das Medianeinkommen einer vierköpfigen Familie 2024 bei 4833 Euro netto im Monat. Um die 80 Prozent zu erreichen, müsste ein vierköpfiger Beamtenhaushalt demnach auf 3866 Euro netto kommen."

@Böswilliger Dienstherr
Wie kommen die auf die 3866 netto  :o 
Wir/Ich sind auf viel höhere Werte gekommen...welchen Fehler könnte die FAZ gemacht haben?
Oder liegt er bei uns?

NWB

4833 x 0,8 = 3866,4
Ob der Ausgangswert in Höhe von 4833 € zutreffend ist, sei mal dahin gestellt.
Für die FAZ ausreichend.

PolareuD

Wenn 4833€ dem 2,3-fachen des MÄE, dann liegt das MÄÉ selbst bei 2101€. Das scheint mir für 2024 etwas zu niedrig angesetzt zu sein.

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: LehrerBW in Heute um 08:47Aus dem FAZ Artikel
https://archive.ph/60Gwh

"Laut Statistischem Bundesamt lag das Medianeinkommen einer vierköpfigen Familie 2024 bei 4833 Euro netto im Monat. Um die 80 Prozent zu erreichen, müsste ein vierköpfiger Beamtenhaushalt demnach auf 3866 Euro netto kommen."

@Böswilliger Dienstherr
Wie kommen die auf die 3866 netto  :o 
Wir/Ich sind auf viel höhere Werte gekommen...welchen Fehler könnte die FAZ gemacht haben?
Oder liegt er bei uns?

Also vorab erstmal. Ich hasse Journalisten. Sie sind eine Pest, die glaubt alles zu allem zu wissen aber wissen schlussendlich alles über nichts.

Link:
https://www.statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdung-und-soziale-lebensbedingungen/armutsgefaehrdung-und-9?TSPD_101_R0=083bd47448ab2000d976af88b8d71e10e9e63a8b0476883ff5ef62261ea949558a5f0f2e188a921d088e24c6f81430002927d2eadc8617fb1a57d057eaa4b53683d83fe9ca6923ece623ca2ddf2f044c4c7564ca5b8f7b7fa5f95f35fc847e6c

Tabelle ab 2020

Alte Bundesländer 2024 Median
2213 *2,3 = 5.089,716 *0,8 = 4.071,77 Netto

Neue Bundesländer 2024 Median
2051 *2,3 = 4.717,3 *0,8 = 3.773,196 Netto

Arithmetisches:
3.922,48 Netto

Baden Württemberg hat allgemein etwas höhere Zahlen weil es halt einer der drei Kings ist in Deutschland (Bayern, BaWü, Hessen) die hier die ganze Parade bezahlen.

Ich weiß jetzt nicht genau was der Journo da gerechnet hat aber irgendwo in der richtung wie ich es gemacht habe wird es wohl gewesen sein.

Für BaWü hab ich in meiner Tabelle für 2024 das hier gerechnet:
2024
4.220,96

Fehler sehe ich jetzt hier kaum. Es sieht beides näherungsweise richtig aus.

Steiner0815

Die 3866 sind für den niedrigsten Beamtenstatus anzunehmen. Also A3 Erfahrungsstufe 1 der rest muss dann mit den ca. 10% Abstandswahrungen berechnet werden. Aber es soll einen AEZ geben(Ortszuschlag) der besonders teurere Wohngegend ausgleicht. Das heißt es wird mit Sicherheit vom DH keine Erhöhung der Besoldung um 10-15% für alle geben. ( Kosten ca. 4,3Mrd. € für Bundesbeamte und nochmal 4,3 Mrd. € für Soldaten). Unser DH wird schon dafür sorgen, dass wir wieder klagen müssen vor dem Bundesverfassungsgericht. Eine freiwillige Zahlung die Gesetzeskonform wäre erwarte ich vom DH nicht mehr. Soldat, 51 Jahre, zu oft veräppelt worden und die Reibungshitze vom über den Tisch ziehen, noch als Nestwärme verkauft bekommen. Die sollen mal wie Soldaten handeln: Zeiten setzen und Zeiten halten. seit über 6 Jahren ist das Gesetz überfällig. Das rumgesabbel macht einen nur wütend. Das Urteil aus Berlin macht es jetzt ganz einfach, aber DH sucht schon wieder abweichende preiswertere Lösungen. Das dauert natürlich und macht es schwieriger. Würden Sie einfach das machen was das Urteil sagt, hätten sie zum 01.01.2026 auszahlen können und zum 01.02.2026 die Nachzahlungen leisten können. Aber nur Gesabbel und keine Handlung. So dauert das nochmal 6 Jahre. Man sollte mal klagen auf Zinszahlungen für den Verzug, vielleicht beeilen sie sich dann.

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: Steiner0815 in Heute um 09:15Die 3866 sind für den niedrigsten Beamtenstatus anzunehmen. Also A3 Erfahrungsstufe 1 der rest muss dann mit den ca. 10% Abstandswahrungen berechnet werden. Aber es soll einen AEZ geben(Ortszuschlag) der besonders teurere Wohngegend ausgleicht. Das heißt es wird mit Sicherheit vom DH keine Erhöhung der Besoldung um 10-15% für alle geben. ( Kosten ca. 4,3Mrd. € für Bundesbeamte und nochmal 4,3 Mrd. € für Soldaten). Unser DH wird schon dafür sorgen, dass wir wieder klagen müssen vor dem Bundesverfassungsgericht. Eine freiwillige Zahlung die Gesetzeskonform wäre erwarte ich vom DH nicht mehr. Soldat, 51 Jahre, zu oft veräppelt worden und die Reibungshitze vom über den Tisch ziehen, noch als Nestwärme verkauft bekommen. Die sollen mal wie Soldaten handeln: Zeiten setzen und Zeiten halten. seit über 6 Jahren ist das Gesetz überfällig. Das rumgesabbel macht einen nur wütend. Das Urteil aus Berlin macht es jetzt ganz einfach, aber DH sucht schon wieder abweichende preiswertere Lösungen. Das dauert natürlich und macht es schwieriger. Würden Sie einfach das machen was das Urteil sagt, hätten sie zum 01.01.2026 auszahlen können und zum 01.02.2026 die Nachzahlungen leisten können. Aber nur Gesabbel und keine Handlung. So dauert das nochmal 6 Jahre. Man sollte mal klagen auf Zinszahlungen für den Verzug, vielleicht beeilen sie sich dann.

Mahlzeit Kamerad. Ich muss dich hier aus dem a.D. Status leider direkt mal enttäuschen, dieser Weg ist mit NATO-Draht verwehrt: https://www.sdrb.de/prozesszinsen-fur-zahlungsanspruche-des-beamten/
Dran, drauf drüber nur übers Gericht und selbst da vielleicht nicht

GeBeamter

Zitat von: clarion in Heute um 06:44Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass Reparaturgesetze für die Vergangenheit so aussehen, dass alle Widerspruchsführern bis A10/A11 die Einheitsbesoldung gewährt wird und der Rest guckt in die Röhre. Vielleicht bin ich auch zu naiv.

Warten wir es ab. Jedenfalls für die Zukunft wird die Einheitsbesoldung nicht gehen.

Bevor hier jemand seine Felle davonschwimmen sieht, noch einmal: diese Aussage von dir Clarion gilt nicht für den DH Bund. Für eine Nachzahlung ist eigentlich ein statthafter Rechtsbehelf notwendig. Der Bund hat aber auf die Notwendigkeit eines Rechtsbehelfs verzichtet. Er kann diesen also nicht ohne Auslösen einer massiven Vertrauenskrise nachträglich voraussetzen.

Steiner0815

Zitat von: Böswilliger Dienstherr in Heute um 09:19Mahlzeit Kamerad. Ich muss dich hier aus dem a.D. Status leider direkt mal enttäuschen, dieser Weg ist mit NATO-Draht verwehrt: https://www.sdrb.de/prozesszinsen-fur-zahlungsanspruche-des-beamten/
Dran, drauf drüber nur übers Gericht und selbst da vielleicht nicht
Es steht ja da: grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf Zinsen. Aber grundsätzlich lässt ja Ausnahmen zu. Daher sagte ich ja "klagen", um die Zinszahlungen per Gericht in Anspruch zu nehmen.

GeBeamter

Zitat von: Steiner0815 in Heute um 09:37Es steht ja da: grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf Zinsen. Aber grundsätzlich lässt ja Ausnahmen zu. Daher sagte ich ja "klagen", um die Zinszahlungen per Gericht in Anspruch zu nehmen.

Zinsen nur, wenn Schadenersatz geltend gemacht werden kann. D.h. es muss nachgewiesen werden, dass einem durch die zu niedrige Besoldung ein unausweichlicher Schaden entstanden ist. Als Beispiel: wenn man einen Kredit aufnehmen musste, um seine Miete zu bezahlen.

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: GeBeamter in Heute um 09:44Zinsen nur, wenn Schadenersatz geltend gemacht werden kann. D.h. es muss nachgewiesen werden, dass einem durch die zu niedrige Besoldung ein unausweichlicher Schaden entstanden ist. Als Beispiel: wenn man einen Kredit aufnehmen musste, um seine Miete zu bezahlen.

Ich gehe dann dabei auch davon aus, dass nur der tatsächlich entstandene Schaden ersetzt wird. Nicht ein "Schadensersatz" aufgrund "hat so lange gedauert" "ich war ja ach so traurig".