Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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GeBeamter

Danke @Rentenonkel. So sehe ich das auch. Deshalb bastelt der Bund auch gerade an einer komplett neuen Tabelle und robbt sich mathematisch nicht an die Besoldungsgruppe heran, die nach Maßgabe des BVerfG zum Prüfzeitraum so gerade nicht unteralimentiert war.

Vielleicht ein kleines, anschauliches Beispiel, warum es zwar, wie Swen sagt, aufwändiger sein sollte, die nicht amtsangemessene Besoldung im höheren Dienst nachzuweisen. Aber das spätestens mit einem Widerspruch gegen eine Besoldungstabelle, die nur die vom Gericht als unterbesoldet festgestellten Gruppen repariert, dennoch eine Unterslimentation des hD darstellbar ist.
Nach dem neuen Maßstab des BVerfG läge die Mindestalimentation im Bund bei A3 bei 3.496€ netto pro Monat (unterstellt, der DH zieht die Untergrenze dort ein, wo das Mindestniveau der Vorabprüfung liegt; dabei ist mir bewusst, dass die Alimentation nicht mathematisiert werden soll und das gerade erreichen des Prüfniveaus keine aA darstellt).

Das derzeitige Monatsnetto in A13 liegt bei 4.022,19€.
Die Differenz eines zwangsläufig mit Hochschulabschluss und guten Zensuren versehenen Beamten im Eingangsamzlt hd zum Mindestniveau ungelernter Kräfte im Eingangsamt des einfachen Dienstes liegt somit bei lediglich 526,19€ pro Monat. Dazwischen sind 10 "Tabellensprünge". Ein Tabellensprung ist somit gerade einmal um die 50€ wert. Beispiel: derzeit beträgt die Differenz zwischen A9 und A10 monatlich netto um die 250€.

Wenn sich in einer solchen Tabelle nicht das Einebnen der Mindestabstände und damit das Kriterium einer unmittelbaren Verletzung des Abstandsgebots (mehr als 10% Verkürzung des Abstands in fünf Jahren) nachweisen ließe, dann weiß ich auch nicht mehr.

Kätzerisch gesagt (und bitte kein Shitstorm): der alimentative Unterschied zwischen Verantwortung für seine eigenen Mahlzeiten und das Zähneputzen und der Verantwortung für eine Dienststelle mit zwei-dreistelligen Mitarbeiterzahlen vor dem Hintergrund der geforderten Ausbildungsqualität beträgt pro Monat 52€.

Knecht

Zitat von: GeBeamter in Heute um 08:56Kätzerisch gesagt (und bitte kein Shitstorm): der alimentative Unterschied zwischen Verantwortung für seine eigenen Mahlzeiten und das Zähneputzen und der Verantwortung für eine Dienststelle mit zwei-dreistelligen Mitarbeiterzahlen vor dem Hintergrund der geforderten Ausbildungsqualität beträgt pro Monat 52€.

Puh, kein Shitstorm, aber: man sollte wirklich mal (insbesondere im gD und hD) verinnerlichen, dass man in jeder Ebene Flachpfeifen (tendenziell oben meiner Erfahrung nach eher mehr) und richtig gute Leute hat. Dass eine gute Ausbildung im Vergleich zu einem Studium (jeder Art) derart mindergeschätzt wird (auch finanziell) halte ich sowieso für einen Skandal - wobei sich das nun nicht ausschließlich auf den ÖD bezieht.

MoinMoin

#4247
Zitat von: GeBeamter in Heute um 08:56Danke @Rentenonkel. So sehe ich das auch. Deshalb bastelt der Bund auch gerade an einer komplett neuen Tabelle und robbt sich mathematisch nicht an die Besoldungsgruppe heran, die nach Maßgabe des BVerfG zum Prüfzeitraum so gerade nicht unteralimentiert war.

Vielleicht ein kleines, anschauliches Beispiel, warum es zwar, wie Swen sagt, aufwändiger sein sollte, die nicht amtsangemessene Besoldung im höheren Dienst nachzuweisen. Aber das spätestens mit einem Widerspruch gegen eine Besoldungstabelle, die nur die vom Gericht als unterbesoldet festgestellten Gruppen repariert, dennoch eine Unterslimentation des hD darstellbar ist.
Nach dem neuen Maßstab des BVerfG läge die Mindestalimentation im Bund bei A3 bei 3.496€ netto pro Monat (unterstellt, der DH zieht die Untergrenze dort ein, wo das Mindestniveau der Vorabprüfung liegt; dabei ist mir bewusst, dass die Alimentation nicht mathematisiert werden soll und das gerade erreichen des Prüfniveaus keine aA darstellt).

Das derzeitige Monatsnetto in A13 liegt bei 4.022,19€.
Die Differenz eines zwangsläufig mit Hochschulabschluss und guten Zensuren versehenen Beamten im Eingangsamzlt hd zum Mindestniveau ungelernter Kräfte im Eingangsamt des einfachen Dienstes liegt somit bei lediglich 526,19€ pro Monat. Dazwischen sind 10 "Tabellensprünge". Ein Tabellensprung ist somit gerade einmal um die 50€ wert. Beispiel: derzeit beträgt die Differenz zwischen A9 und A10 monatlich netto um die 250€.

Wenn sich in einer solchen Tabelle nicht das Einebnen der Mindestabstände und damit das Kriterium einer unmittelbaren Verletzung des Abstandsgebots (mehr als 10% Verkürzung des Abstands in fünf Jahren) nachweisen ließe, dann weiß ich auch nicht mehr.

Kätzerisch gesagt (und bitte kein Shitstorm): der alimentative Unterschied zwischen Verantwortung für seine eigenen Mahlzeiten und das Zähneputzen und der Verantwortung für eine Dienststelle mit zwei-dreistelligen Mitarbeiterzahlen vor dem Hintergrund der geforderten Ausbildungsqualität beträgt pro Monat 52€.
Du scheinst zu vergessen, dass das eine Netto das Netto einer 4köpfigen Familie ist, muss also quasie durch 4 Geteilt werden (korrekterweise sind davon 35% der Beamtenanteil, der Rest Familienanteil). Und das andere das Netto einer Einzelperson.
Dann sieht der Vergleich wiederum anders aus.

Böswilliger Dienstherr II

Für die, die es interessiert: im Gegensatz zu Berlin habe ich vom Landtag BaWü zur FinA Sitzung und deren Öffentlichkeit am 22.01. folgende Info erhalten:

,,Die Sitzungen des Finanz- und Verkehrsausschusses sind nicht öffentlich. Daher wird es keinen Stream gegeben bzw. keine Einstellung in unsere Mediathek"

Also Berlin war witzig aber BaWü hält sich bedeckt.
 

GeBeamter

Zitat von: Knecht in Heute um 09:03Puh, kein Shitstorm, aber: man sollte wirklich mal (insbesondere im gD und hD) verinnerlichen, dass man in jeder Ebene Flachpfeifen (tendenziell oben meiner Erfahrung nach eher mehr) und richtig gute Leute hat. Dass eine gute Ausbildung im Vergleich zu einem Studium (jeder Art) derart mindergeschätzt wird (auch finanziell) halte ich sowieso für einen Skandal - wobei sich das nun nicht ausschließlich auf den ÖD bezieht.

Gut, in der Konsequenz forderst du also, dass aufgrund der Vermutung, dass es im hD auch "Underperformer" geben könne, alle, auch die Leistungsstarken in allen Besoldungsgruppen nur noch mit einer Wertigkeit von 50€ netto höherwertige Aufgaben übernehmen sollen.

Auch interessant. Die drohende Einheitsbesoldung scheint tatsächlich Freunde zu haben.

GeBeamter

#4250
Zitat von: MoinMoin in Heute um 09:06Du scheinst zu vergessen, dass das eine Netto das Netto einer 4köpfigen Familie ist, muss also quasie durch 4 Geteilt werden (korrekterweise sind davon 35% des Nettos, das welches den Beamten über die MAE hebt). Und das andere das Netto einer Einzelperson.
Dann sieht der Vergleich wiederum anders aus.

Es ist in beiden Fällen das netto einer vierköpfigen Familie, da diese Annahme auch der Besoldung des Bundes zugrunde liegen dürfte.

Die augenscheinliche Differenz kommt doch daher, dass bei dem einen das Niveau dargestellt ist, das es mindestens zu erreichen gilt für die niedrigste Laufbahn und das andere der Sold ist, der "gewachsen" auf einer vermutlich auch im Bund komplett erschütterten Tabelle beruht.

Vielleicht ein kleiner Wink, warum auch der Bund nicht wirksam nachweisen kann, dass er von etwas anderem als der Alimentation einer 4K Familie ausgegangen ist:
- Familienzuschläge sind laufbahnübergreifend gleich. Eine Amtsangemessenheit der Alimentation von Kindern erfolgt also in Teilen aus dem Grundgehalt.
- Familienzuschläge sind mit 317,66€, +146,38€, +456,06€ brutto zzgl. Kindergeld unter dem Existenzminimum für Kinder (Bürgergeld ca. 400€ netto pro Kind, Düsseldorfer Tabelle höher). Somit unterstellt der DH, dass ein Teil des Bedarfs der Kinder aus dem Grundgehalt zu stemmen ist.
- der DH Bund berücksichtigt derzeit keine weiteren Einkünfte bei der Beamtenbesoldung. Er geht daher davon aus, dass die Besoldung des Beamten das einzige der Familie zur Verfügung stehende Einkommen ist.

SwenTanortsch

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 08:29Ich möchte da auch mal was einstreuen: Da 95 % des gesamten Besoldungsgefüges in Berlin als evident unzureichend und mithin verfassungswidrig anerkannt wurden, ist das Vertrauen in die gesamte Tabelle derart erschüttert, dass im Rahmen eines Reparaturgesetzes dem Gesetzgeber aus meiner Sicht für alle A Besoldungsgruppen nichts anderes übrig bleiben wird, als die Tabelle insgesamt neu zu denken, mithin auch bei A 14 und A 15 aufgrund des Abstandsgebotes ohnehin nachzujustieren. Von daher schätze ich die Gefahr, dass am Ende manche Besoldungsgruppen tatsächlich leer ausgehen, als vergleichsweise gering ein. Es könnte nur sein, dass, so denke ich, der eine oder andere auf seinen Kosten sitzen bleibt.

Ich verstehe die Kritik an der Methode des BVerfG, das sie nicht das widerspiegelt, was sie eigentlich widerspiegeln müsste. sie mag für die zukünftige Besoldungsentwicklung und für zukünftige Verfahren auch wichtig sein. Derzeit ist mir das Hemd jedoch näher als die Hose, und da sehe ich bspw die Problematik mit dem Partnereinkommen als das an, was auch in den anderen 95 % der Fälle dazu führen könnte, dass es entgegen dem aktuellen Beschluss doch nicht so schnell eine amtsangemessene Besoldung für alle geben wird.

Daher würde ich gerne die Diskussion, mit Verlaub, wieder in eine andere Richtung lenken. Ich denke, die Argumente sind ausgetauscht und in der Juristerei gibt es ja auch den Spruch: Drei Juristen, fünf Meinungen.

Ich für meinen Teil finde den Zettel, den irgendjemand weggeworfen hat und Durgi gefunden hat, aus meiner Sicht recht spannend. Er verdeutlicht, dass die Gedanken, die hier ausgetauscht werden, grundsätzlich andere sein könnten als im Ministerium. Und am Ende kann ich im Alltag nur das Geld ausgeben, was mein Dienstherr mir überweist. Da wäre es doch aus meiner Sicht sehr spannend zu wissen, in welcher Größenordnung das für die Vergangenheit und möglicherweise auch für die nahe Zukunft passieren wird, zunächst unabhängig von der Frage, ob ich das als sachgerecht oder verfassungsgemäß einstufen würde. Weil, und dabei bleibe ich, ich es kurzfristig ohnehin nicht ändern kann und erstmal wohl oder übel mit der Auslegung der Legislative leben muss. Es ist sicherlich noch viel Spekulation dabei, manche Zeichen verdichten sich allerdings nach und nach zu einem immer enger werdenden Korridor. 

Wenn die Schwan Methode oder eine andere Spitzabrechnung sich dann in den nächsten 10 Jahren doch durchsetzen sollte und dann Karlsruhe nochmal 2036 ein kleines Schippchen zu der großen Schippe, die jetzt notwendig ist, drauflegt, dann soll es so sein. Derzeit ist jedoch aus meiner Sicht spannender, wann voraussichtlich was genau denn umgesetzt werden wird und wer wieviel zu erwarten hat. Die Zahlen, die man aus dem Land Berlin hört, sind ja erstmal auch nicht sooo schlecht.

Sobald die Tinte unter dem neuen Besoldungsgesetz trocken ist, lohnt es sich sicherlich, nochmal genau hinzuschauen. Daher ist, so denke ich, jetzt der Ball im Spielfeld der Legislative und auch wenn die Judikative vielleicht an der einen oder anderen Stelle anders hätte arbeiten können, liegt der Ball nun da, wo er liegt und man muss abwarten, was genau jetzt dort passiert und wie sich das Spiel weiter entwickelt. 

Auch hier muss ich kurz insistieren, dann nehme ich mich für heute zurück, um nicht die weiteren Diskussionen zu behindern. Die nachfolgenden Punkte sollten allerdings nicht vergessen werden, weshalb ich sie noch einmal zusammenfasse:

- Es ist richtig, dass das Bundesverfassungsgericht in Berlin zwischen 2008 und 2020 95 % der zu prüfenden Besoldungsgruppen als verfassungswidrig betrachtet hat. Das wird allerdings im Rahmen der aktuellen Rechtsprechung - also im Rahmen der nun gegebenen Maßstäbe und Methoden - in jenem Zeitraum nicht in allen Rechtskreisen so aussehen (um es mal so auszudrücken). Es ist Klägern in anderen Rechtskreisen m.E. dringend geraten, sich mit den Problematiken auseinanderzusetzen, und zwar in ihrem eigenen Interesse, aber auch im Interesse aller anderen Beamten. Genau deshalb mein wiederkehrendes Insistieren in den letzten rund zwei Wochen. Denn für Abwarten besteht hier kein Anlass. Im Gegenteil, seit dem 25. September 2025 wirkt erneut die normative Kraft des Faktischen, und zwar grundlegend anders als bisher, da sich nun die Faktenlage anders darstellt als vor dem 25. September 2025.

- Da das eindeutig ist und hier auch unwidersprochen schon mehrfach ausgesprochen wurde: Nachzahlungen werden nur die Besoldungsgruppen erfahren, deren Besoldung und Alimentation sich nicht mit der Verfassung in Einklang befunden haben. Grundlage auch der Nachzahlungsregelung wird die aktuelle Entscheidung des Senats sein. Es wird interessant sein, wie nun vom Besoldungsgesetzgeber der Widerspruch zwischen dem deutlich verletzten Mindestabstandsgebot und den wiederkehrend erheblich weniger deutlichen ersten Parameterwerten gelöst wird. Denn wie gezeigt, ohne verletztes Mindestabstandsgebot wären mit hoher Wahrscheinlichkeit in 2020 die in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 sowie A 11 gewährte Besoldung gar nicht als verfassungswidrig zu betrachten.

- Das Abgeordnetenhaus von Berlin sieht sich nun als Folge des Alimentationsprinzips in der Pflicht, als verfassungswidrig betrachtete Besoldungsgruppen im Rahmen eines Reparaturgesetzes so zu stellen, dass die Besoldung und Alimentation danach nachträglich nicht mehr als evident unzureichend zu betrachten ist. Es hat als Haushaltsgesetzgeber dafür Sorge zu tragen, dass das mit den geringst möglichen Haushaltsmitteln bewerkstelligt wird, da sich alles andere im Rahmen des Verfassungsrechts haushaltrechtlich nicht rechtfertigen ließe. Für die Auffassung, auch in A 14 bis A 16 würde bspw. für 2020 eine Nachzahlung gewährt werden, gibt es keinen sachlichen Grund. Es werden hier auf Basis der aktuellen Entscheidung keine Nachzahlungen geregelt werden. In den Fällen, wo Nachzahlungen geregelt werden müssen, werden diese so ausfallen, dass das Abgeordnetenhaus von Berlin davon ausgeht, dass durch sie die Besoldung in den Jahren 2008 bis 2020 durchgehend nicht evident unzureichend ist. Anderes anzunehmen, führte m.E. in die Irre und weckte Hoffnungen, die nur enttäuscht werden könnten.

- Diesbezüglich noch einmal mit einem Schlagwort zusammengefasst: Eine nicht verfassungswidrige Besoldung kann nicht repariert werden, da es sachlich nichts zu reparieren gibt. Entsprechend wird sich das auch in anderen Rechtskreisen so darstellen.

Ergo: Ich würde die Hände nicht zu tief und zu lange in den Schoß legen.

Knecht

Zitat von: GeBeamter in Heute um 09:12Gut, in der Konsequenz forderst du also, dass aufgrund der Vermutung, dass es im hD auch "Underperformer" geben könne, alle, auch die Leistungsstarken in allen Besoldungsgruppen nur noch mit einer Wertigkeit von 50€ netto höherwertige Aufgaben übernehmen sollen.

Auch interessant. Die drohende Einheitsbesoldung scheint tatsächlich Freunde zu haben.

Nein, da hast du mich (wahrscheinlich bewusst) missverstanden.

Ich finde nur die Unterscheidung mD/Ausbildung = dumm, muss sich die Hose anziehen können und gD/Studium = schlau, spielt bestimmt Violine nicht wirklich realitätsnah.

Beispiel: Ausbildung als Elektriker/Mechatroniker (sicher recht anspruchsvoll) vs. Studium der Philosophie. Der eine kommt dann in den mD und ist "dumm", der andere in den gD und ist "schlau". Naja.

Dass es insbesondere im ÖD je nach Rang unterschiedliche finanzielle Wertigkeiten geben muss, bestreite ich nicht. Aber diese sind dann im Zweifel eben auch nur finanziell und geben nicht unbedingt Rückschlüsse auf den Hirnschmalz.

Soviel zum Off-Topic meinerseits...

Pawel

Respekt.4451 Beiträge Erkenntnis genau Null.

Seit November sollte der Gesetzentwurf vorliegen.
Jetzt "in den nächsten Wochen"  vs in den nächsten Jahren/Jahrzehnten

Seit 2020 überfällig und da 16 Bundesländer und deren Gerichte allemal die Chance bieten jeweils wieder von vorn zu beginnen ins unendliche hinziehend.

Seit 2020!!! amtlich attestiert überfällig.
Da rede ich gar nicht von den lächerlichen Tarifabschlüssen der letzten Jahre.

Heinrich  Mann  (DER Untertan)hatte es schon 1914 erkannt und Dobrindt und Co seitdem verinnerlicht.
Gäbe es wohl kaum in einem anderen Land.

Auf fröhliches weiter im Nebel stochern warten und devot buckeln.

MoinMoin

Zitat von: GeBeamter in Heute um 09:14Es ist in beiden Fällen das netto einer vierköpfigen Familie, da diese Annahme auch der Besoldung des Bundes zugrunde liegen dürfte.

Die augenscheinliche Differenz kommt doch daher, dass bei dem einen das Niveau dargestellt ist, das es mindestens zu erreichen gilt für die niedrigste Laufbahn und das andere der Sold ist, der "gewachsen" auf einer vermutlich auch im Bund komplett erschütterten Tabelle beruht.

Vielleicht ein kleiner Wink, warum auch der Bund nicht wirksam nachweisen kann, dass er von etwas anderem als der Alimentation einer 4K Familie ausgegangen ist:
- Familienzuschläge sind laufbahnübergreifend gleich. Eine Amtsangemessenheit der Alimentation von Kindern erfolgt also in Teilen aus dem Grundgehalt.
- Familienzuschläge sind mit 317,66€, +146,38€, +456,06€ brutto zzgl. Kindergeld unter dem Existenzminimum für Kinder (Bürgergeld ca. 400€ netto pro Kind, Düsseldorfer Tabelle höher). Somit unterstellt der DH, dass ein Teil des Bedarfs der Kinder aus dem Grundgehalt zu stemmen ist.
- der DH Bund berücksichtigt derzeit keine weiteren Einkünfte bei der Beamtenbesoldung. Er geht daher davon aus, dass die Besoldung des Beamten das einzige der Familie zur Verfügung stehende Einkommen ist.

Wenn das Netto des 4k Beamten A3 bei  3.496€ liegen wird, dann wird das Netto des 4k Beamten A13 bei ~5200 liegen.

Beamtix

Hallo Swen, mE hat das BVerfG der Bemessung nach Grundsätzen der Berechnung des Bürgergeldes bzw. nach Wohnort eine ganz klare Absage erteilt. Es würde eine zusätzliche Komplexität und einen riesigen Verwaltungsaufwand bedeuten, mehrere Systematiken zu vermischen.

Der Bund muss doch eine Lösung finden, die systematisch kohärent ist. Mietstufen führen wieder große Abstände ein, die nicht gerechtfertigt werden können.

GeBeamter

#4256
Zitat von: Knecht in Heute um 09:34Nein, da hast du mich (wahrscheinlich bewusst) missverstanden.

Ich finde nur die Unterscheidung mD/Ausbildung = dumm, muss sich die Hose anziehen können und gD/Studium = schlau, spielt bestimmt Violine nicht wirklich realitätsnah.

Beispiel: Ausbildung als Elektriker/Mechatroniker (sicher recht anspruchsvoll) vs. Studium der Philosophie. Der eine kommt dann in den mD und ist "dumm", der andere in den gD und ist "schlau". Naja.

Dass es insbesondere im ÖD je nach Rang unterschiedliche finanzielle Wertigkeiten geben muss, bestreite ich nicht. Aber diese sind dann im Zweifel eben auch nur finanziell und geben nicht unbedingt Rückschlüsse auf den Hirnschmalz.

Soviel zum Off-Topic meinerseits...



Es ging mir nicht um den mD, deshalb habe ich meine ich auch ungelernt geschrieben. Im Bund ist das Eingangsamt A3. Es ging mir darum, darzulegen, dass ein A3 keine dienstliche Verantwortung außer für seine Aufgabe und sich selbst trägt. Ich habe nicht unterstellt, dass irgendwer mehr Intellekt und wer weniger mitbringt. Evtl hat mein Zahlenfehler verwirrt,mea culpa. Der monatliche Unterschied beträgt 526€ und nicht 52. Sorry dafür.

Aber Ausbildung, Techniker mD, gD hin oder her. Es kann nicht sein, dass der Netzwerkadmin mD/gD unwesentlich weniger verdient als der Abteilungsleiter, nur weil er auch Verantwortung in seinem Arbeitsbereich übernimmt und in einem Mangelberuf arbeitet. Der ÖD hat nun einmal ein strikt hierarschiches Besoldungsgefüge, mit dem man sich arrangieren muss.

GeBeamter

Zitat von: MoinMoin in Heute um 09:42Wenn das Netto des 4k Beamten A3 bei  3.496€ liegen wird, dann wird das Netto des 4k Beamten A13 bei ~5200 liegen.

Klingt das unrealistisch? Ich finde nicht.

lotsch

Zitat von: GoodBye in Heute um 06:40https://m.bild.de/politik/inland/beamte-mittelstands-union-der-cdu-will-verbeamtungen-massiv-eindampfen-696cb1576b40895ba7f71c1e?source=puerto-reco-2_bild-V24.2.B_Lower_Aufmacher_Current

Mal wieder.

Das Beste ist der Vorwurf des Personalraubs. Derzeit stellen ja alle Mittelständler soviel ein.

Dummheit allerorten.

Die Wirtschaftsverbände sind traditonell Feinde des öffentlichen Dienstes. Da kann man sich die historischen Beschlüsse anschauen. Es geht hierbei um einen reinen Verteilungskampf um Haushaltsmittel und um Befürchtungen, dass nicht genug für Subventionen an die Wirtschaft übrig bleibt. Ich weiß natürlich, dass unser Staat von einer funktionierenden Wirtschaft und von Wirtschaftswachstum abhängig ist. Dazu ist aber auch unternehmerisches und somit risikobehaftetes Handeln notwendig. Mir erscheint es heute manchmal so, als ob Unternehmer nur noch dann investieren wollen, wenn ihnen von staatlicher Seite quasi eine Gewinngarantie durch alle möglichen Subventionen und Sicherheiten gewährt wird.

GeBeamter

Zitat von: lotsch in Heute um 10:06Die Wirtschaftsverbände sind traditonell Feinde des öffentlichen Dienstes. Da kann man sich die historischen Beschlüsse anschauen. Es geht hierbei um einen reinen Verteilungskampf um Haushaltsmittel und um Befürchtungen, dass nicht genug für Subventionen an die Wirtschaft übrig bleibt. Ich weiß natürlich, dass unser Staat von einer funktionierenden Wirtschaft und von Wirtschaftswachstum abhängig ist. Dazu ist aber auch unternehmerisches und somit risikobehaftetes Handeln notwendig. Mir erscheint es heute manchmal so, als ob Unternehmer nur noch dann investieren wollen, wenn ihnen von staatlicher Seite quasi eine Gewinngarantie durch alle möglichen Subventionen und Sicherheiten gewährt wird.

Alleine vor dem Hintergrund, der Anlass dieses Threads hier ist, ist es schon fraglich, wie der ÖD überhaupt eine Konkurrenz darstellen kann.