Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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MOGA

Zitat von: Knecht in Heute um 07:50Man müsste dann vermutlich über die Verhältnismäßigkeit nachdenken (wie übrigens auch bei dem Gehaltsniveau von Mbappé/Haaland/Yamal und co.). Andererseits gibt es ja nun auch Beamte die sehr viel Geld für den Staat einnehmen und andere, die das Gleiche bekommen und "dauerkrank" sind. Was ist mit den Beamten die Leben retten und den Staat (wirklich) schützen? Das ist ja in Geld kaum aufzuwiegen. Etc. pp.

Daher braucht man eben eine klare Tabelle mit einer vernünftigen (!) Grundbesdoldung und ggf. entsprechenden Zulagen. Wenn die Tabelle in sich schlüssig ist, würde ich dennoch sagen, dass es dort eine Überalimentation nicht geben kann.

Aber: sinnlose Diskussion mMn...Und weitere ausgedachte Berechnungen wann man nun ggf. "überalimentiert" sein könnte, sind aktuell das Letzte, was dieses Forum braucht.

Edit: Wie sieht es dann eigentlich deiner Meinung nach bei EU-Beamten, Nato u.ä. Angehörigen aus? Die haben ein sehr viel höheres Grundgehalt, sehr viel höhere Zulagen, unendlich viele Vergünstigen bis hin zur quasi Steuerfreiheit, kostenlose Privatschulen, ... und werden jedes Jahr automatisch auch noch erhöht. Wo ist da die Fairness/Verhältnismäßigkeit/"Überalimentation"?

Wieso sollten die ein hoeheres Grundgehalt haben? (Die EU-Beamten, NATO, etc.)
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Rentenonkel

Zitat von: Böswilliger Dienstherr II in Gestern um 11:34",,Beamtengehälter immer weiter zu erhöhen, ist Wahnsinn", sagt Sarna Röser, Unternehmerin und ehemalige Vorsitzende der ,,Jungen Unternehmer", dazu. Das Problem: Gerade Firmen, die schon jetzt vom Fachkräftemangel betroffen sind, könnten noch stärker in Konkurrenz zu Tätigkeiten im öffentlichen Dienst geraten. ,,Damit machen wir Sicherheit attraktiver als Leistung", so Röser."


Das ist etwas in dem ganzen Wust untergegangen, allerdings tatsächlich aus meiner Sicht absolut essentiell.

Hier bestätigt die Wirtschaft in Person von Röser das, was das BVerfG mit Sorge verfolgt und deswegen so urteilt, wie es urteilt. Das Berufsbeamtentum in seiner besonderen Ausprägungen verfolgt in erster Linie dem Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung.

Dazu sind zwei Dinge aus meiner Sicht extrem wichtig: Zum einen sollen nur diejenigen Beamte werden, die mit beiden Beinen auf dem Boden der fdGO stehen, mithin auch bei Angriffen von links und rechts außen unbeeindruckt ihre Arbeit machen, weil sie eben keine Sorge haben müssen, Repressalien ausgesetzt zu sein oder gekündigt zu werden. So verstanden sind Berufsbeamte ein Bollwerk der Demokratie, während die Angriffe auf die demokratische Grundordnung von außen und innen immer offenkundiger zu Tage treten. Auf der anderen Seite möchte man eben diejenigen für das Beamtentum gewinnen, die die schlauesten Köpfe der Gesellschaft sind.

Die freie Wirtschaft hat dagegen vor allem wirtschaftliche Interessen, zumindest letzteres zu verhindern. Auf der einen Seite buhlt die Wirtschaft auch um diese Köpfe und sofern die Beamten zunehmend schlechter bezahlen, ist es für sie ein leichtes, eben diese Köpfe zu gewinnen (Anekdote am Rande: Ein Kollege wechselt demnächst zu einem großen, expandierenden Rüstungskonzern, weil er dort für annähernd die gleiche Arbeit rund 20 K mehr verdient als als Beamter und auch weniger arbeiten muss). Gleichzeitig durchblicken nicht ganz so schlaue Köpfe die Tricks bei Cum Cum, Cum Ex, bei der Steuererklärung, bei der Untergrabung von Arbeitnehmerrechten oder bei dem kreativen Vermeiden von Sozialversicherungsbeiträgen nicht oder nicht so schnell.

Mittlerweile hat es demnach die Lobby der Arbeitgebenden geschafft, die Attraktivität des Berufsbeamtentums gegenüber der Wirtschaft derart herabzusetzen, dass die schlauesten Köpfe eben nicht mehr in den ÖD gehen und dieser Qualitätsverlust bei den Bewerbungen kann, so denke ich, jeder, der an den entsprechenden Stellen sitzt, spüren. Das sieht auch das BVerfG und nimmt wahr, dass manche Beamtenstellen entweder gar nicht besetzt werden können oder wenn doch, dann leider immer öfter mit einem gewissen Qualitätsverlust.

Es gehört also zum Selbstverständnis der Arbeitgebenden, dass dieser Zustand, den sie sich in den letzten 30 Jahren nach der Wiedervereinigung durch konsequente Lobbyarbeit so hart erarbeitet habe, auch so beibehalten werden muss, weswegen sie gegen die Erhöhung der Bezüge wie es das BVerfG anmahnt auch so schießen. Das bestätigt demnach dass, was das BVerfG auch sieht, und weswegen die Dienstherren aus meiner Sicht auch dringend handeln müssen. Es wird durch den demografischen Wandel in den nächsten Jahren zu einer Pensionswelle kommen und wenn man da keinen qualifizierten Nachwuchs gewinnen kann, kann man diese Untätigkeit oder dauerhaft schlechte Bezahlung (gerade für junge Singles) auch als demokratiegefährdend einschätzen und wir können uns schlechte oder fehlende Beamte einfach nicht leisten.

Mit schlechten Gesetzen und guten Beamten lässt sich immer noch regieren. Bei schlechten Beamten aber helfen uns die besten Gesetze nichts. Otto von Bismarck

despaired

In der Tat dürfte jeder ein starkes Absenken bei den Neueinstellungen der letzten Jahre festgestellt haben und auch einen Anstieg der Leute die durch Laufbahnprüfungen fallen oder nach nur wenigen Jahren wieder den öD verlassen. Heutzutage ist die Bewerberlage im Vergleich von vor 10-20 Jahren einfach nur noch beschämend.

GoodBye

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 08:47Das Jahr 1996 als festes Basisjahr hat sich nach Auffassung des Senats deshalb angeboten, "weil sowohl in Bezug auf die prüfungsgegenständlichen Gesetze als auch die deutsche Wiedervereinigung mit ihren Sondereffekten (vgl. BVerfGE 107, 218; 145, 304) ein hinreichender zeitlicher Abstand besteht" (Rn. 80). Diese Sondereffekte sind den beiden im Zitat genannten Entscheidungen zu entnehmen, die zwangsläufig so viele nennen, dass hier vom Senat nur die Entscheidungen selbst genannt werden, nicht aber auf bestimmte und also konkretisierte Sondereffekte abgestellt wird. Auch das kann man als minimalinvasiv begreifen; man kann es aber genauso gut als eine eher allgemeine Aussage mit wenig begründender Qualität auffassen.

Die Auswahl des Basisjahrs 1996 dürfte gleichfalls damit zusammenhängen, dass sich nach Auskunft des Statistischen Bundesamts die Werte des Nominallohnindex für Deutschland insgesamt im Zuge der Deutschen Einheit erst mit dem Jahr 1995 als durchgehend valide darstellen (vgl. die Fn. 159 des aktuellen ZBR-Beitrags). Da die Werte des Nominallohnindex für Deutschland insgesamt auch in den Jahren zwischen 1990/91/92 und 1994 auf den Werten der fünf neuen Länder beruht haben, sollte das entsprechend auch für jene Werte gelten, da jene Werte der maßgebliche Faktor dafür sind, dass die Nominallohnindices dergestalt zu betrachten, also erst seit 1995 in ausnahmslos allen Ländern und in der Bundesrepublik insgesamt als valide zu betrachten sind.

Wenn es das Bundesverfassungsgericht als sinnvoll betrachtet hätte, hätte es zwangsläufig noch eine dritte Alternative wählen können, nämlich die Sondereffekte verfassungsrechtlich als das zu betrachten, was sie verfassungsrechtlich sind: als Sondereffekte, die als solche Sondereffekte zu betrachten sind. Denn dass jene Effekte verfassungsrechtlich Sondereffekte sind, steht zweifelsfrei fest, da sie in der Vergangenheit - siehe die beiden vom Zitat angeführten Entscheidungen - vom Bundesverfassungsgericht als Sondereffekte betrachten worden sind, wenn es dort auch nicht jene Begrifflichkeit verwendet hat. Damit hätte man nun entscheiden können, dass für den Zeitraum 1990/91/92 bis 1994 für die fünf neuen Länder der Kontrollmaßstab des Basisjahrs 1996 nicht so ohne Weiteres angewendet werden könnte, dass er aber für die elf alten Länder und die Bundesrepublik Deutschland insgesamt allerdings durchaus anwendbar wäre, da es hier zweifelsfrei eine auch schon vor 1989/90 gewährte Besoldung und Alimentation gegeben hat.

Denn da es sich bei den Sondereffekten um Sondereffekte handelt, die auf eindeutig feststellbare Ursachen zurückgehen, die also ebenfalls räumlich wie zeitlich klar eingrenzbar sind, dürfte man annehmen, dass diese Sondereffekte ggf. sowieso differenziert in den Blick zu nehmen sind, wenn man bis heute über die amtsangemessene Besoldung und Alimentation in den neuen Ländern gerichtlich entscheiden muss; nicht umsonst stellte sich als ein besonderer "Sondereffekt" die in den neuen Ländern gewährte Besoldung für große Teil der Beamten auch noch lange nach 1996 als abgesenkt dar. Entsprechend sind die verfassungsrechtlich nicht auszuklammernden "Sondereffekte" bislang regelmäßig, sobald das nötig war, als solche betrachtet worden, nicht zuletzt in jenen beiden vom Bundesverfassungsgericht selbst genannten Entscheidungen. Auch dort sind also die "Sondereffekte" als "Sondereffekte" betrachtet worden, weil ja verfassungsrechtlich die fünf neuen Länder - siehe die Präambel des Grundgesetzes - auch schon vor ihrem Beitritt Teil der deutschen Nation waren, sodass der größte "Sondereffekt" vor 1990 in den dann beigetretenen neuen Ländern nicht das Faktum war, dass es dort keine Beamte (und schon gar keine Bundes- und Landesbeamte) und keine D-Mark gegeben hat, sondern dass sich dort ein gut 40-jähriges Staatswesen etabliert hatte, dass verfassungsrechtlich als ein einziger "Sondereffekt" zu betrachten war.

Warum der Senat diesen erwartbaren Weg nicht gegangen ist und damit das nachweisbare "Einheits-Sonderopfer", das den bundesdeutschen Beamten zwischen 1989 bis 1996 auferlegt worden ist, ausklammert, hat er wie gesagt in der aktuellen Entscheidung nicht ausgeführt. Er kann so nicht verhindern, dass er sich den von Dir erhobenen Vorwurf aussetzt, nämlich dass die von ihm gewählte Methodik "ein bestimmtes Ergebnis haben" solle. Diesen Vorwurf könnte der Senat nur entkräften, indem er eine differenziertere Begründung als die bislang ausgeführte für das Basisjahr 1996 ins Feld führte.

Denn eines ist so oder so eindeutig: Im 15-jährigen Betrachtungszeitraum waren dieselben "Sondereffekte" in den fünf neuen Ländern wirksam, d.h., es konnte ebenfalls erst ab dem Jahr 1995 auf einen validen Nominallohnindex zurückgegriffen werden. Mit dem Basisjahr 1995 war also im Rahmen des 15-jährigen Betrachtungszeitraum das vormalige "Pflichtenheft" erst ab dem Jahr 2010 hinreichend anwendbar. In der Ausgangsentscheidung vom 5. Mai 2015 - mit ihr ist das "Pflichtenheft" in die Verfassungsrechtsprechung eingeführt worden - ist es allerdings für Sachsen-Anhalt auf die ab dem 1. Januar 2008 gewährte Besoldung und Alimentation in der Besoldungsordnung R angewandt worden. Basisjahr war folglich das Jahr 1993 (vgl. in der genannten Entscheidung die Rn. 134 ff. unter: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/05/ls20150505_2bvl001709.html).

Darüber hinaus kann nicht ausgeklammert werden, dass der Senat in der Rn. 80 der aktuellen Entscheidung ausführt:

"Einer Begrenzung auf 15-Jahreszeiträume als Vergleichsgrundlage bedarf es vor diesem Hintergrund nicht mehr, zumal sich gezeigt hat, dass dieses Zeitfenster zu kurz ist, um die Entwicklung der auf Langfristigkeit angelegten Besoldung hinreichend abzubilden".

Sobald er allerdings in den anhängigen Normenkontrollverfahren bspw. die brandenburgische Besoldung im Jahr 2004, die niedersächsische ab dem Jahr 2005 und die schleswig-holsteinische ab dem Jahr 2007 betrachten muss, werden wir mit dem Basisjahr 1996 offensichtlich acht-, neun- und elfjährige Betrachtungszeiträume vorliegen haben. Damit aber werden hier erheblich kürzere als 15-jährige Betrachtungszeiträume zu betrachten sein. Wie das mit dem von der aktuellen Entscheidung in das "Pflichtenheft" eingeführten Basisjahr 1996 widerspruchsfrei geschehen soll, wird sich dann zeigen, sofern der Senat dann eine Begründung dafür geben sollte, wieso nun die signifikant kürzeren als 15-jährige Betrachtungszeiträume zur Anwendung zu bringen sein werden - das dürfte insbesondere für Brandenburg mit den dort dann zu betrachtenden Sondereffekten, die im Einzelnen deutlich über den Zeitraum 1990/91/92 bis 1994 hinausgewirkt haben, ggf. von Interesse werden können, das nur umso mehr aus einer europäischen Perspektive, sofern das Bundesverfassungsgericht hier zu dem Ergebnis kommen sollte, dass eine im Einzelnen amtsangemessene Besoldung und Alimentation gewährt worden sein sollte.

Vielen Dank für die Übersetzung meiner Gedanken in die Fachsprache  :)

Ich mag als jemand, der, wenn auch nur kurze Zeit, interdisziplinäre Erfahrung sammeln konnte, mal einen nicht selten anzutreffenden Unterschied in der Herangehensweise von Juristen und Ökonomen darstellen, und weshalb es teilweise so schwierig ist, dann Verknüpfungen herzustellen. Vielleicht ist mein Beispiel auch zu harsch.

Der Jurist definiert den Prüfungsrahmen zunächst mittels eines Obersatzes wie "Fraglich ist, ob die Besoldung verfassungsgemäß ist". Danach benennt er die Voraussetzungen und subsumiert den Sachverhalt darunter und kommt zu einem Ergebnis. Das tut er auch, wenn der Text letztlich im Urteilsstil geschrieben ist.

Ökonomen wenden sich teilweise - ich sage bewusst teilweise! - der Fragestellung anders zu. Sie stellen sich die Frage wie sie ein Ergebnis mathematisch darlegen können. Die Diskussion findet dann in der Regel auf der Ebene statt, inwiefern Daten, auf die Bezug genommen wird, qualitativ hierfür sind.

Irgendwo hängen wir hier vermutlich dazwischen.

Mir sagt die Fortschreibungsprüfung daher lediglich: Bestimmte Besoldungsgruppen partizipierten in einem bestimmten Zeitraum an der wirtschaftlichen Entwicklung und andere nicht.


Knecht

Zitat von: MOGA in Heute um 08:52Wieso sollten die ein hoeheres Grundgehalt haben? (Die EU-Beamten, NATO, etc.)

Wieso? Weil die ganze tolle Arbeit machen, bestimmt. Ansonsten einfach mal vergleichen... aber Taschentücher bereitlegen: https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/eu/besoldungsgruppen.html

MrX

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 08:54[...]
Mit schlechten Gesetzen und guten Beamten lässt sich immer noch regieren. Bei schlechten Beamten aber helfen uns die besten Gesetze nichts. Otto von Bismarck

Danke Rentenonkel! Dem kann man nur beipflichten. AMEN!

Verfassungsmäßige

Zitat von: despaired in Heute um 09:11In der Tat dürfte jeder ein starkes Absenken bei den Neueinstellungen der letzten Jahre festgestellt haben und auch einen Anstieg der Leute die durch Laufbahnprüfungen fallen oder nach nur wenigen Jahren wieder den öD verlassen. Heutzutage ist die Bewerberlage im Vergleich von vor 10-20 Jahren einfach nur noch beschämend.

Wer soll bei der schlechten Besoldung denn auch kommen,die Besten jedenfalls nicht.

fcesc4

So 10 Tage sind rum - nichts ist passiert  ;)

Einigung2023


MOGA

Zitat von: Knecht in Heute um 09:13Wieso? Weil die ganze tolle Arbeit machen, bestimmt. Ansonsten einfach mal vergleichen... aber Taschentücher bereitlegen: https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/eu/besoldungsgruppen.html
ok, aber was ist damit?
Ich wusste uebrigens nicht dass EU-Beamte eine gesonderte Besoldung haben.
Das werden Sie aber auch brauchen wenn sie in Bruessel, Strassburg oder Luxemburg leben und arbeiten muessen.
Denn dort verhaelt es sich aehnlich wie in Muenchen, Hamburg oder Bonn beispielsweise. Und genau deshalb haben wir ja auch die Urteile und die Unteralimentation, weil das was dort (bei den genannten EU-Beamten) besoldet wird eben in etwa auch dass ist was wir eben nicht bekommen aber bekommen sollten.

Ausserdem hat das nichts mit der NATO zu tun, das ist ein ganz anderes paar Besoldungsstiefel...
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Rheini

Zitat von: RArnold in Heute um 07:39Ergänzung:
Der Stream des Haushalts- und Finanzausschusses.

https://www.landtag.nrw.de/home/mediathek/aktuelle-und-kunftige-live-ubert.html

Livestream funktioniert bei mir nur über Firefox, nicht Edge ...

Knecht

Zitat von: MOGA in Heute um 10:10ok, aber was ist damit?
Ich wusste uebrigens nicht dass EU-Beamte eine gesonderte Besoldung haben.
Das werden Sie aber auch brauchen wenn sie in Bruessel, Strassburg oder Luxemburg leben und arbeiten muessen.
Denn dort verhaelt es sich aehnlich wie in Muenchen, Hamburg oder Bonn beispielsweise. Und genau deshalb haben wir ja auch die Urteile und die Unteralimentation, weil das was dort (bei den genannten EU-Beamten) besoldet wird eben in etwa auch dass ist was wir eben nicht bekommen aber bekommen sollten.

Ausserdem hat das nichts mit der NATO zu tun, das ist ein ganz anderes paar Besoldungsstiefel...


Keine Ahnung was genau das hier ist oder werden soll, aber ich denke wir belassen es dabei. Alles andere ist mir den Aufwand für das offensichtlich fehlende Verständnis nicht wert.

Illunis

Zitat von: despaired in Heute um 09:11In der Tat dürfte jeder ein starkes Absenken bei den Neueinstellungen der letzten Jahre festgestellt haben und auch einen Anstieg der Leute die durch Laufbahnprüfungen fallen oder nach nur wenigen Jahren wieder den öD verlassen. Heutzutage ist die Bewerberlage im Vergleich von vor 10-20 Jahren einfach nur noch beschämend.

Kann ich hier bestätigen.
Als ich vor ~20 Jahren angefangen habe brauchte man einen 1er-Schnitt.
Jetzt reicht 3,5.

MOGA

Zitat von: Knecht in Heute um 10:18Keine Ahnung was genau das hier ist oder werden soll, aber ich denke wir belassen es dabei. Alles andere ist mir den Aufwand für das offensichtlich fehlende Verständnis nicht wert.
Ich habe nur festgestellt dass du ein paaar Dinge durcheinander geworfen hast, naemlich EU- Beamtenbesoldung und NATO...
Und ferner darauf hingewiesen dass die EU-Beamten der amtsangemessenen Besoldung naeher sind als wir...
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Knecht

Zitat von: MOGA in Heute um 10:47Ich habe nur festgestellt dass du ein paaar Dinge durcheinander geworfen hast, naemlich EU- Beamtenbesoldung und NATO...
Und ferner darauf hingewiesen dass die EU-Beamten der amtsangemessenen Besoldung naeher sind als wir...

Du hast dir ein kleines Stück eines Beispiels herausgepickt (ohne jegliches Hintergrundwissen) und hieraus etwas gebastelt, von dem ich nicht genau weiß, was es ist. Das würde ich eher als durcheinandergeworfen bezeichnen. Aber sei es drum.