Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Finanzer

Zitat von: Rallyementation in Heute um 11:28Passend zum ,,Fettes Brot"-Beschluss 2 BvL 5/18, dass wohl dem Berichterstatter ins Ohr und nicht mehr aus dem Kopf ging...

Wieso ,,Fettes Brot"? es beginnt mit ,,Es ist 1996" und bringt dem Beschluss Rechtssicherheit ,,Entscheide ich mich für ja, nein, ich mein jein
Soll ich's wirklich machen oder lass ich's lieber sein?
Jein"

Und singen wir nun mit? ,,Ja, mein Budget war klein (na fein) Herein, willkommen im Verein"

Und zum ergattern von Partnereinkommen? ,,Meine Freundin ist weg und bräunt sich"
Ich wette, heute machen wir erneute fette Beute
Treffen seute Bräute und lauter nette Leute"?


So startet man doch gerne ins Wochenende, well done.

DeGr

Zitat von: Rheini in Heute um 12:35Ist damit aber nicht die Verarbeitung von  Daten allgemein gemeint? Hier sollen ja die Daten des Ehepartners genutzt werden. D. h. es ist ja zunächst fraglich, ob der DH überhaupt zur Berechnung meiner Besoldung, die Daten meiner Ehefrau so einfach nehmen darf. Dem widerspreche ich. Ich halte das für nicht zulässig.

Wenn es eine Rechtsgrundlage gibt, die die Verarbeitung der Daten deiner Ehefrau erlaubt, ist es datenschutzrechtlich zulässig, da die Verarbeitung der Daten durch Art. 6 Abs. 1 c DSGVO i. V. m. einer Rechtsgrundlage legitimiert wird. Abgesehen davon wärst du datenschutzrechtlich auch gar nicht betroffen, sondern deine Frau, da ihre Daten verarbeitet werden, nicht deine. Datenschutzrechtlich kommen wir also nicht weiter, sodass weiterhin verfassungsrechtlich argumentiert werden sollte.

Finanzer

Zitat von: Rheini in Heute um 12:16Der Süden zeigt uns (wieder) allen mal, wo man sich auf dem Partnermarkt umschauen und finden sollte ...


https://de.wikipedia.org/wiki/Baum%C3%BCller_(Unternehmen)

Die Baumüller-Gruppe befindet sich über die Baumüller Holding zu 100 % im Besitz der Geschwister Andreas Baumüller und Karin Baumüller-Söder.

Sollte immer wieder dran erinnert werden, wenn Söder sich öffentlich äußert.
Rückt insbesondere seine Anstrengungen die Erbschaftsteuer in Bayern zu streichen in das passende Licht.

DeltaLima

Zitat von: Alexander79 in Heute um 12:13Das siehst du so. Das BVerfG sieht das komplett anders.
Es geht aber nicht darum alle glücklich zu machen, sondern eine verfassungsgemäße Alimentation herzustellen.
Und wenn ich deine Rechnung stumpf nehme, wäre das selbst für mich als Beamter keine amtsangemessene Alimentation mehr, sondern eine Überalimentation die in keinem Verhältnis stehen würde.

Wo sieht es Gericht anders?

Es steht doch ganz klar drin, das ein Beamter 4K versorgen können muss?!

Somit wäre eine Mehrbelastung erst ab Kind 3 gegeben.

Und stumpf genommen ist die Rechnung nur das was das Gericht gesagt hat

80% median

4K


10% Abstand zu den einzeln besoldungsgruppen

Und eine Überalimentation gibt es auch nicht.

Man könnte aber um es etwas ein zu deckeln sagen

A3/1 für md

A4/1 für gd

A5/1 für hd

Alles dazwischen kann man über Zulagen regeln oder man verzichtet auf die erfahrungsstufen und balanciert da mit rum

Rheini

Zitat von: DeGr in Heute um 13:02Wenn es eine Rechtsgrundlage gibt, die die Verarbeitung der Daten deiner Ehefrau erlaubt, ist es datenschutzrechtlich zulässig, da die Verarbeitung der Daten durch Art. 6 Abs. 1 c DSGVO i. V. m. einer Rechtsgrundlage legitimiert wird. Abgesehen davon wärst du datenschutzrechtlich auch gar nicht betroffen, sondern deine Frau, da ihre Daten verarbeitet werden, nicht deine. Datenschutzrechtlich kommen wir also nicht weiter, sodass weiterhin verfassungsrechtlich argumentiert werden sollte.

Gibt es denn derzeit die Erlaubnis diese Daten zu nutzen?

Ich habe in meine Beitrag widersprochen, dass die Daten meiner Frau genutzt werden dürfen. Damit wollte ich nicht ausdrücken das ich gegen meinem DH die Nutzung der Daten meiner Frau widerspreche. Natürlich müsste dann meine Frau es gegenüber meinem DH (in dem Fall ist es ja auch ihrer, aber irrelevant) machen.

Rheini

Zitat von: Finanzer in Heute um 13:04Sollte immer wieder dran erinnert werden, wenn Söder sich öffentlich äußert.
Rückt insbesondere seine Anstrengungen die Erbschaftsteuer in Bayern zu streichen in das passende Licht.

Vor allem weil der König ja ewig lebt und somit irgendwann der Erbe ist (falls nicht anders geregelt).

Alexander79

Zitat von: DeltaLima in Heute um 13:05Es steht doch ganz klar drin, das ein Beamter 4K versorgen können muss?!
Ja, aber nicht allein mit dem Grundgehalt.

Zitat von: DeltaLima in Heute um 13:0510% Abstand zu den einzeln besoldungsgruppen
Auch das ist nicht in Stein gemeißelt.

Mit deiner Berechnung würdest du behaupten das jemand mit A16 S8 derzeit rund 21.000€ Netto haben müsste.
Wäre im übrigen mehr als unser Bundeskanzler.
Wenn du mir also erzählen willst das dies für einen A16er amtsangemessen ist und er nicht überalimentiert wäre, ist dir nicht mehr zu helfen.

BuBea

Zitat von: Durgi in 04.02.2026 17:44@BuBea & Believer

Ihr seid beide eng beinander...und habt beide Recht :D
In der Sache geht es (erneut...) um den methodischen Rahmen. Der Nominallohnindex enthaelt strukturelle Effekte (v. a. Sonderzahlungen), die in der Besoldung nie existiert haben. Der Rueckgang des Sonderzahlungsanteils von ueber 20 % (1996) auf unter 10 % (2024) wirkt deshalb als verdeckte Dynamikbremse im Vergleich. Hinzu kommt, dass 1996 bereits ein deutlich verzerrtes Ausgangsniveau war... der Indexvergleich startet also nicht neutral, sondern an einem politischen Tiefpunkt. Besonders problematisch ist die doppelte Benachteiligung hoher Besoldungsgruppen (wie bereits richtig angemerkt): einmal durch den Vergleich mit schwach laufenden oeD-Tarifgruppen und zusaetzlich durch den pauschalen Vergleich mit dem Durchschnitt aller Arbeitnehmer. Der NLI ist damit nicht falsch, aber nicht neutral.
Bislang wurde fachlich ein guter Vorschlag der aus den drei besten Optionen bestand, zusammengefahren:
Methodisch sauber waere eine Bereinigung um Sonderzahlungen, die Pruefung mehrerer Basisjahre und ein qualifikationsaequivalenter Vergleich...gleichmässig angewandt.

Hier nochmal der politische Tiefpunkt als Grafik:
Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

Rallyementation

Und zur "Spenden"bereitschaft der Länder noch die Verschuldensquote der Länder einblenden,... naja volkswirtschaftlicher OffTopic..

DeltaLima

Zitat von: Alexander79 in Heute um 13:11Ja, aber nicht allein mit dem Grundgehalt.
Auch das ist nicht in Stein gemeißelt.

Mit deiner Berechnung würdest du behaupten das jemand mit A16 S8 derzeit rund 21.000€ Netto haben müsste.
Wäre im übrigen mehr als unser Bundeskanzler.
Wenn du mir also erzählen willst das dies für einen A16er amtsangemessen ist und er nicht überalimentiert wäre, ist dir nicht mehr zu helfen.


Nur um es nochmal klarzustellen

Ich möchte hier einen Gedankenanstoß bringen.

Und im Urteil lese ich nirgends das die altimentierung durch Zulagen gedeckt werden kann.

Ergo muss sie m.E.n durch die Grundbesoldung gedeckt werden.

Die 10% stehen auch so im ,,Neuen" Urteil drin.

Wo ich bei dir bin ist das A16/8 damit massiv zu hoch wäre.

Hier kann man jedoch ab A8 oder A10 nen Deckel drauf machen ( für die alimentierung der Zukunft)

In der Reparatur müssen ja nur A3 bis A11 angepasst werden und dort gab es noch keine 10% ergo würde hier eine Differenz von 100€ pro Monat und  Gruppe ausreichen um den Abstand noch zu bewahren

Außerdem wären wir bei dieser Methode an das Median gekoppelt, sprich steigt es steigen wir auch, sinkt es sinken wir auch. Das wäre fair gegenüber allen.

Zwecks Zeitpunkt der Änderung, also ob + oder -, so würde ich den 1.4 vorschlagen da bis dahin alle Daten aus dem Vorjahr ausgewertet werden können

BVerfGBeliever

Zitat von: Haushaltshilfe in Heute um 12:27Es müsste ein Sicherheitsabstand zum [bislang veröffentlichten] MÄE mitgedacht werden.
Richtig. [die eingefügte Ergänzung stammt von mir]

Laut der im BVerfG-Beschluss genannten Quelle sind selbst die Zahlen für 2024 bislang nur "Erstergebnisse", also gegebenenfalls noch nicht endgültig. Und von 2025er (oder gar 2026er) MÄE-Werten fehlt entsprechend jegliche Spur.

Ungeachtet dessen wurde für Januar und Februar bereits zweimal eine 2026er Besoldung ausgezahlt..

Pumpkin76

Zitat von: Alexander79 in Heute um 13:11Ja, aber nicht allein mit dem Grundgehalt.
Auch das ist nicht in Stein gemeißelt.

Mit deiner Berechnung würdest du behaupten das jemand mit A16 S8 derzeit rund 21.000€ Netto haben müsste.
Wäre im übrigen mehr als unser Bundeskanzler.
Wenn du mir also erzählen willst das dies für einen A16er amtsangemessen ist und er nicht überalimentiert wäre, ist dir nicht mehr zu helfen.

Ich bilde mir ein, dass die 10 v.H. zwischen den Besoldungsgruppen ein Missverständnis sind. Dies Betreffend ging es dem BVerfG darum, dass ein Verstoß in der Regel "bei einer Abschmelzung der Abstände zwischen zwei vergleichbaren Besoldungsgruppen um mindestens 10 v.H. in den zurückliegenden fünf Jahren" vorliegt.

Also, Besoldungsgruppe A:1500 Euro, Besoldungsgruppe B: 2000 Euro. Fünf Jahre später: Besoldungsgruppe A: 1800 Euro, Besoldungsgruppe B: 2250,05 Euro. Unterschied vorher: 500 Euro, Unterschied nachher: 450,05 Euro, eine Differenz von 49.95 Euro, mithin Abschmelzung um 9,99 v.H. in 5 Jahren, also alles in bester Ordnung.

ExponentialFud

Der mathematische Witz an "10 v.H. in den letzten 5 Jahren" ist, das Richter nichtmal Grundwissen in Mathematik haben. Man kann über Zeiträume von jeweils 5 Jahren um 10% (des Standes von vor 5 Jahren) abschmelzen und nach 50 Jahren sind die Abstände bei 0.9^10 = 35%, nach 100 Jahren bei 0.9^20=12% des ursprünglichen Niveaus. Ein Bestandsschutz nach unten sieht anders aus.

Aber was stör' ich mich daran, in 100 oder sogar 50 Jahren besteht diese Republik sicher nicht mehr.

DeltaLima

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 13:44Ich bilde mir ein, dass die 10 v.H. zwischen den Besoldungsgruppen ein Missverständnis sind. Dies Betreffend ging es dem BVerfG darum, dass ein Verstoß in der Regel "bei einer Abschmelzung der Abstände zwischen zwei vergleichbaren Besoldungsgruppen um mindestens 10 v.H. in den zurückliegenden fünf Jahren" vorliegt.

Also, Besoldungsgruppe A:1500 Euro, Besoldungsgruppe B: 2000 Euro. Fünf Jahre später: Besoldungsgruppe A: 1800 Euro, Besoldungsgruppe B: 2250,05 Euro. Unterschied vorher: 500 Euro, Unterschied nachher: 450,05 Euro, eine Differenz von 49.95 Euro, mithin Abschmelzung um 9,99 v.H. in 5 Jahren, also alles in bester Ordnung.


Das kann sein, jedoch wäre das ja dann die Salami Taktik des abschmelzen.

Das kann glaube ich auch nicht im Sinne des Erfinders sein

VierBundeslaender

Ich würde gern wieder zurück zu Aktionen kommen. Ich muss gestehen, dass ich nach wie vor auf ein Maidowski-Urteil warte, da sind ja mindestens zwei ausstehend. Da auch diese Woche nichts kam, scheint es so zu sein, dass diese Urteile im Maidowski-Senat nun doch nicht gefällt wurden. Nach den Regeln des BVerfG muss dann die ganze Sache komplett von vorn begonnen werden, was ja eine ziemliche Katastrophe ist.

Nun war doch vor ca einem Jahr ein BVerfG-Urteil ergangen, in dem das Gericht zwar dem Kläger mitgeteilt hatte, dass das wirklich lange dauern würde, aber (und das erinnere ich nicht mehr im Wortlaut) "die Klage aber nahezu fertig sei". Das scheint ja nun nicht zu stimmen, oder?

Hier sind doch einige Kläger vor dem BVerfG unterwegs. Kann nicht jemand mal beim Gericht die Frage stellen, wie der Stand des Verfahrens ist? Langsam passen die Sachen doch nicht mehr. Das Gericht sagt "fast fertig" und wir warten immer noch? Ich würde wenigstens wissen, ob die beiden angekündigten Maidowski-Urteile nun noch kommen oder neu verhandelt werden müssen. Wenigstens nach den urteilenden Personen könnte man doch fragen, oder?