Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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simon1979

Eine grundsätzliche Frage an diejenigen, die sich mit der Thematik des letzten Urteils etwas genauer beschäftigt haben wie ich / als ich?  ???

Zielsetzung, so wie ich es jetzt verstanden habe, ist das 1,84 fache des MÄE für den Beamten in der niedrigsten Besoldungsstufe. Oder?

Wie genau soll das bestimmt werden, wenn das MÄE immer nur rückwirkend festgestellt werden kann.

Aktuell ist das für 2024 bekannt, für 2025 hab ich irgendwo gelesen, dass es bereits bekannt sein könnte und für 2026 steht es noch in den Sternen.

Wie also soll die aA für 2026 bestimmt werden, wenn das MÄE für 2025 noch nicht mal bekannt ist.

Müsste man dann nicht fiktiv in die Zukunft rechnen oder regelmäßig Nachzahlungen erteilen.

Vielleicht kann mir das jemand in einfachen Worten erklären. Danke schon mal im Voraus.

Der Grund für meine Nachfrage ist übrigens, dass der BBB und Vertreter der Parteien aus dem Landtag morgen zusammensitzen und sich von Dr. Schwan zu dem Urteil aufklären lassen, während das LfF Bayern bereits im Dezember 2025 auf deren HP bekannt gab, dass die aA in Bayern auch 2026 dem Urteil entspricht.  Woher wissen die, wie das MÄE 2026 aussieht! (Die Frage kann ich mir selbst beantworten)

MOGA

Zitat von: simon1979 in Gestern um 11:07Eine grundsätzliche Frage an diejenigen, die sich mit der Thematik des letzten Urteils etwas genauer beschäftigt haben wie ich / als ich?  ???

Zielsetzung, so wie ich es jetzt verstanden habe, ist das 1,84 fache des MÄE für den Beamten in der niedrigsten Besoldungsstufe. Oder?

Wie genau soll das bestimmt werden, wenn das MÄE immer nur rückwirkend festgestellt werden kann.

Aktuell ist das für 2024 bekannt, für 2025 hab ich irgendwo gelesen, dass es bereits bekannt sein könnte und für 2026 steht es noch in den Sternen.

Wie also soll die aA für 2026 bestimmt werden, wenn das MÄE für 2025 noch nicht mal bekannt ist.

Müsste man dann nicht fiktiv in die Zukunft rechnen oder regelmäßig Nachzahlungen erteilen.

Vielleicht kann mir das jemand in einfachen Worten erklären. Danke schon mal im Voraus.
Es würde sich anbieten zu einem Zeitpunkt x, z.B. 01.09. Des Folgejahres sobald das MÄE des Vorjahres bekannt ist, sofortige Anpassung und ggf. Nachzahlung...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Rheini

Ich denke es gibt verschiedene Gedankengänge dazu. Am Ende muss man abwarten, was zunächst der DH sich ausdenkt und dann daran beurteilen, ob man das so annimmt oder einen WS formuliert.

Ozymandias

Es wird ganz einfach grob geschätzt, wie bisher bei dem 95%-Perzentil bei den Wohnkosten für die 115% Grenze. Wobei ich mich da auch öfter gefragt war, ob die Zahlen im Nachinhein der Realität entsprachen. Zu diesen Daten hatte aber fast niemand direkt Zugang.

Das Hauptproblem in der Praxis ist ganz einfach: Wenn die Daten vorliegen und man es kontrollieren kann, ist die Frist für die haushaltsnahe Geltendmachung bereits längst vorbei.

Im Gegensatz zu den Wohnkosten damals, ist das MÄE aber leichter schätzbar. Meist irgendwo bei 2-3% pro Jahr.
Das MÄE steigt in vielen Bundesländern oftmals stärker als die Tariferhöhungen. Daher könnte man sich diesen Spaß auch langsam mal sparen.

Rechtlich sauber läuft es eigentlich nur so:
1. BVerfG urteilt, die Beamtenbesoldung muss jedes Jahr zum 1.1 erhöht werden. (Vermindert das Spitzausrechnungsproblem zumindest etwas, schafft es aber nicht völlig ab)
2. Beamter muss jedes Jahr Widerspruch einlegen.
3. Wenn die Daten vorliegen, erfolgen Nachzahlungen an die Widerspruchsführer.

Das ist aber leider auch nur Theorie, da viele Beamte einfach keine Ahnung haben und zu faul sind.  Widerspruchsquote bisher maximal 5-10%. Eher 2%.
Das BVerfG allein kann nicht zum Recht verhelfen, die reale Welt lässt sich nicht in Randnummern aburteilen.

simon1979

Zitat von: Ozymandias in Gestern um 11:24Es wird ganz einfach grob geschätzt, wie bisher bei dem 95%-Perzentil bei den Wohnkosten für die 115% Grenze. Wobei ich mich da auch öfter gefragt war, ob die Zahlen im Nachinhein der Realität entsprachen. Zu diesen Daten hatte aber fast niemand direkt Zugang.

Das Hauptproblem in der Praxis ist ganz einfach: Wenn die Daten vorliegen und man es kontrollieren kann, ist die Frist für die haushaltsnahe Geltendmachung bereits längst vorbei.

Im Gegensatz zu den Wohnkosten damals, ist das MÄE aber leichter schätzbar. Meist irgendwo bei 2-3% pro Jahr.
Das MÄE steigt in vielen Bundesländern oftmals stärker als die Tariferhöhungen. Daher könnte man sich diesen Spaß auch langsam mal sparen.

Rechtlich sauber läuft es eigentlich nur so:
1. BVerfG urteilt, die Beamtenbesoldung muss jedes Jahr zum 1.1 erhöht werden. (Vermindert das Spitzausrechnungsproblem zumindest etwas, schafft es aber nicht völlig ab)
2. Beamter muss jedes Jahr Widerspruch einlegen.
3. Wenn die Daten vorliegen, erfolgen Nachzahlungen an die Widerspruchsführer.

Das ist aber leider auch nur Theorie, da viele Beamte einfach keine Ahnung haben und zu faul sind.
Das BVerfG allein kann nicht zum Recht verhelfen, die reale Welt lässt sich nicht in Randnummern aburteilen.


Danke. So in etwa hätte ich es auch vermutet. Eben auch die Trennung von Tarifergebnissen.
Letztendlich habe ich das Gefühl, dass damit aber ein riesen Verwaltungsmonster entstehen wird und die Besoldungsstellen werden sich über die zusätzliche Arbeit sehr freuen, nicht.  ;)

Alexander79

Ganz einfach.
Das "1,84" MAE ist die absolute Untergrenze.
Man müsste die Beamten ja nicht an der absoluten Untergrenze alimentieren, sondern braucht ihnen immer nur 2-3% mehr bezahlen als das letztjährige MAE.

Rheini

Man kann auch die Besoldung insoweit unter Vorbehalt stellen, bis die Zahlen des Jahres raus sind. Dann brauch man dafür keinen WS. Aber wie geschrieben, die Möglichkeiten sind vielfältig .....

NvB

Zitat von: simon1979 in Gestern um 11:28Danke. So in etwa hätte ich es auch vermutet. Eben auch die Trennung von Tarifergebnissen.
Letztendlich habe ich das Gefühl, dass damit aber ein riesen Verwaltungsmonster entstehen wird und die Besoldungsstellen werden sich über die zusätzliche Arbeit sehr freuen, nicht.  ;)

Und ich nenne sowas Bananenrepublik und zwar vom allerfeinsten.

Ich muss nun tätig werden, weil der DH weiterhin auf eine in Kante genähte Besoldung setzt?

Das Ding hast MINDEST!!!!!! Besoldung. Der DH kann auch in vorausschauender Absicht direkt mehr als die Mindestbesoldung bezahlen, damit man nicht jedes Jahr direkt genötigt ist wieder einen WS zu formulieren.

Man setzt den Wert der aktuelle MB fest und haut als Sicherheitspuffer einfach mal 5% oben drauf, und dann jedes Jahr zum 1.1 gibt es 4% durch alle Besoldungsgruppen. Ich denke, damit fährt man ganz gut um Widersprüche, auch als DH, herum. Aber man will ja um jeden Preis verhindern, dass man auch nur 1,50€ mehr als man muss bezahlen muss...

Außer man ist eine Firma der Big 5, so Beraterhonorare, die kennen keine Grenze nach oben. Insbesondere wenn die eigene Sippe damit bezahlt wird.

Banenrepublik.


BerndStromberg


Gruenhorn

Zitat von: Rheini in Gestern um 11:42Man kann auch die Besoldung insoweit unter Vorbehalt stellen, bis die Zahlen des Jahres raus sind. Dann brauch man dafür keinen WS. Aber wie geschrieben, die Möglichkeiten sind vielfältig .....

Eine Besoldung unter Vorbehalt, also wie aktuell, steht dem Beamten aber eigentlich nicht zur Verfügung.

Rheini

Zitat von: Gruenhorn in Gestern um 12:58Eine Besoldung unter Vorbehalt, also wie aktuell, steht dem Beamten aber eigentlich nicht zur Verfügung.

Alles oder nur der Teil der wahrscheinlichen Erhöhung, die aufgrund der neuen Statistik noch nicht beziffert werden kann?

Was schlägst Du dann vor?

AltStrG

Zitat von: AltStrG in 09.02.2026 23:02Politische Innenansichten und die Problematik(en) der Bürgerversicherung(en) (und warum das für "Bestands"-Beamte nicht kommen wird)

https://www.wiwo.de/finanzen/vorsorge/spd-will-sozialabgaben-auf-kapitalertraege-dieser-vorschlag-wirft-die-systemfrage-auf/100198648.html

Ich zitiere mich mal selber, weil diese Nachricht in den Auswirkungen für Arbeitnehmer (und im Sinnzusammenhang für Beamte) in die aktuelle Diskussion reinpasst:

https://www.bz-berlin.de/deutschland/arbeitgeber-streikrecht-regeln

Rheini

Uiii jetzut wird aber mit ganz harten Bandagen gekämpft. Ein Bundesligaspiel ist betroffen. Jetzt wird es gemein .....

AltStrG

Zitat von: BerndStromberg in Gestern um 12:47Hier noch ein -wohltuender- Nachklapp zu den Beamten-Plänen der SPD zur Bürgerversicherung:

https://rp-online.de/nrw/landespolitik/rentenbeitraege-fuer-beamte-nrw-warnt-vor-milliarden-kosten_aid-143577331

Und hier die konkreten Auswirkungen anhand eines Beispiels und warum das für Beamte NICHT übertragbar ist (und ich rechtlich auch keine Idee habe, wie das verfassungsgemäß erfolgen könnte, ohne die gesamten Systeme und das Grundgesetzt komplett umzubauen):

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/krankenkassenbeitrage-aufs-ersparte-so-habe-ich-nicht-gerechnet-15232505.html


Unsere Autorin will mit Betriebsrenten und ihrem Ersparten fürs Alter versorgen. Doch wenn immer mehr für die Kranken- und Pflegeversicherung abgeht, geht der Plan nicht auf. Zum Umsteuern ist es zu spät.
Ein Kommentar von Susanne Katenbach

Nun also auch die SPD. Die Sozialdemokraten haben vorgeschlagen, dass gesetzlich Versicherte künftig nicht nur von ihrem Gehalt Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abführen, sondern auch von ihren Kapital- und Mieteinnahmen Beiträge zahlen sollen. Von Zinsen und Dividenden sollen die Krankenkassen genauso profitieren wie von vermieteten Wohnungen oder Häusern.

Ganz neu ist diese Idee nicht: Vor gut einem Jahr hatte Robert Habeck, damals noch Bundeswirtschaftsminister in der rot-grünen Regierung, dieselbe Idee. Der damalige SPD-Generalsekretär Matthias Miersch, heute Chef der Bundestagsfraktion, sagte damals, die Idee des Grünenpolitikers sei ein ,,völlig unausgegorener Vorschlag" und habe eine ,,massive Verunsicherung" ausgelöst. Interessant.

Ich weiß schon jetzt: Die Rente reicht nicht

Denn nun löst die SPD bei mir eine solche ,,massive Verunsicherung" aus. Ich habe noch zwei Jahre bis zur Rente, und ich weiß schon jetzt, dass ich mit der gesetzlichen Rente finanziell nicht über die Runden komme. Seit der Geburt meines ersten Kindes vor 30 Jahren arbeite ich in Teilzeit, alle Versuche, aufzustocken, sind gescheitert.

Wenn ich meinen Lebensstandard halten möchte, brauche ich also Zusatzeinnahmen. Mindestens 700 Euro müssen monatlich hinzukommen, um Wohnung, Essen, Versicherungen und Internet zu bezahlen. Wenn ich auch noch verreisen möchte oder ins Theater will, wäre es gut, monatlich 1000 oder 1200 Euro zusätzlich zur Rente zu haben.

Ich habe daher schon vor 40 Jahren begonnen, Geld in Betriebsrentenverträge einzuzahlen, und ich habe mir ein zusätzliches Polster im Depot aufgebaut. Alles in der Hoffnung darauf, dass ich mit diesem Ersparten und der gesetzlichen Rente im Alter hinkomme. Das Gefühl, genug auf der Seite zu haben, hat mich stets beruhigt.
Doch diese Kalkulation ist nun in Gefahr.

13.000 Euro Kassenbeiträge für die Betriebsrente

Ein Beispiel: Ich habe kürzlich einen Betriebsrentenvertrag ausgezahlt bekommen. Viel zu früh, aber eine Verlängerung war nicht möglich. Der Vertrag ging über 85.000 Euro, eine Größenordnung, die mich stets beruhigt hatte. Und das, obwohl ich wusste, dass ich von diesem Geld später Beiträge an die Krankenkasse zahlen muss. Denn für einen Teil der Einzahlungen hatten weder mein Arbeitgeber noch ich Sozialabgaben abgeführt.
Menschen wie ich müssen die Möglichkeit haben, sich auf veränderte Umstände einzustellen.
Susanne Katenbach

Doch als die Post von der Krankenkasse kam, war ich schockiert: Für Betriebsrenten gilt nämlich schon heute das, was die SPD künftig auch für andere Einnahmen einführen will: Man muss Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Eine Menge.

Anders als beim Gehalt entrichtet man die Beiträge in voller Höhe allein. Für die Krankenversicherung sind es derzeit 17,3 Prozent, für die Pflegeversicherung weitere 3,6 Prozent. Als ich die Versicherung in den neunziger Jahren abschloss, war das anders. Damals mussten Betriebsrentner nur den halben Beitragssatz abführen, so wie Arbeitnehmer auch. Übrigens: Wer privat krankenversichert ist, kommt komplett ungeschoren davon. Auch heute noch.

Für mich heißt das konkret: Ich muss jeden Monat 115 Euro an die Kasse überweisen, zehn Jahre lang. Im Endeffekt sind es 13.800 Euro. Werden spätere Verträge fällig, kommen weitere Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge hinzu. Die werden anteilig noch höher sein, weil ich jetzt noch von einem Freibetrag in der Krankenversicherung profitiere. Den gibt es aber nur für einen Vertrag.

Von meinem Gehalt gehen jeden Monat über 500 Euro für Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge ab. Mit der Betriebsrente sind es monatlich 615 Euro.

Jetzt drohen weitere Belastungen

Und nun will die SPD, dass ich darüber hinaus noch Beiträge aus meinen Kapitaleinnahmen zahlen soll.

Bisher müssen das nur Menschen, die freiwillig versichert sind, weil sie sehr gut verdienen, oder Selbstständige. Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer wie mich bleiben diese Einnahmen bislang außen vor.
Noch ist recht vage, wie das Ganze im Einzelnen gehen soll. Die Abzüge vom Gehalt sollen sinken, dafür sollen Kapital- und Mieteinnahmen beitragspflichtig sein. Wahrscheinlich wird es eine Obergrenze für die gesamte Belastung geben. Das Prozedere erinnert mich aber fatal an die Betriebsrentenmisere: Auch damals fehlte den Kassen Geld. Mit einer Gesetzesänderung wurden 2004 die Betriebsrenten belastet, auch bereits laufende Verträge. Im Handstreich.

Vielleicht sagen Sie jetzt: Diese Frau jammert auf hohem Niveau. Ist es nicht richtig, Arbeit billiger zu machen, um die Wirtschaft anzukurbeln? Sollen nicht starke Schultern mehr tragen als schmale?

Ja, klar. Das stimmt. Aber Menschen wie ich müssen die Möglichkeit haben, sich auf veränderte Umstände einzustellen. Wie ich haben viele andere der Boomergeneration privat für ihr Alter vorgesorgt, wir haben auf Konsum verzichtet, um uns im Alter abzusichern. Diese Lebensplanung wird entwertet, wenn plötzlich die Kalkulationsgrundlagen infrage gestellt werden. Was, wenn das Geld nicht reicht, obwohl ich versucht habe, alles richtig zu machen?

Mir macht diese Entwicklung Angst. Denn wir rentennahen Jahrgänge können nicht mehr groß umdisponieren. Die Zeit reicht nicht, um Weichen neu zu stellen. Wenn das Geld weniger wird, werde ich sparen müssen. Vielleicht werde ich umziehen müssen, nach 30 Jahren in meinem Zuhause. Genau das, was ich eigentlich vermeiden wollte.
"

RArnold

Zitat von: AltStrG in Gestern um 13:49Ich habe noch zwei Jahre bis zur Rente, und ich weiß schon jetzt, dass ich mit der gesetzlichen Rente finanziell nicht über die Runden komme. Seit der Geburt meines ersten Kindes vor 30 Jahren arbeite ich in Teilzeit, alle Versuche, aufzustocken, sind gescheitert.

30 Jahre Teilzeit. Das sind zwei Drittel des Erwerbslebens. Wer wenig einzahlt, bekommt wenig.
Es gibt auch Beamte, die jahrzehntelang Teilzeit machen. Dann gibt es natürlich keine volle Pension.

Ich kann mir Abgaben auf Mieteinnahmen nicht vorstellen. Mieteinnahmen sind keine Gewinne!
Es gibt bereits jetzt das Problem, dass private Vermieter sich schwer tun mit Gewinn zu vermieten.

Auf Kapitalerträge kann es gehen. Die Freibeträge werden dann sicherlich einmalig angepasst. Somit wären weite Teile der Bevölkerung nicht betroffen.
Wie man bei diesem Vorschlag auf die Idee kommt, dass daraus eine Bürgerversicherung wird, habe ich noch nicht verstanden. Rückblick: Die Ökosteuer wurde eingeführt um die höheren Ausgaben der Rentenversicherung (also die Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt) zu finanzieren. Nur weil ein Ausländer in Deutschland tankt, hat er deswegen keinen Rentenanspruch bei uns.

Eine Erhöhung der Kapitalertragssteuer, um die Zuschüsse zu den gesetzlichen Krankenkassen zu finanzieren, ist ein legitimer Vorschlag.