Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Isar85

Ich frage mich, wenn der Einverdienerhaushalt die Schwelle von 80% des Medianeinkommens einhalten muss, muss dann nicht der Mehrverdienerhaushalt eine höherliegende Schwelle einhalten?
Interessant wäre dazu, wie die 80% zustande gekommen sind.  Ich könnte mir vorstellen, dass zum einen natürlich berücksichtigt wurde, dass der kleinste Beamte mit seiner Familie generell etwas unter dem Median liegen darf aber auch, dass der Beamte nur ein Alleinverdiener ist und damit davon auszugehen ist, dass er mit seiner Familie weniger hat, als ein Mehrverdiener-Haushalt.
Das Gericht müsste ein Mehrverdiener-Modell damit nicht ausschließen, sondern könnte einfach eine entsprechend höher liegende Schwelle einfordern.

Zerot

Was ich mich bei dem ganzen immer frage:
Es kommt zu einem Beschluss vom Bundesverfassungsgericht. Der Vorgang ist abgeschlossen. Verkriechen sich die Berichterstatter dann direkt wieder in ihren Kämmerchen und arbeiten am nächsten Beschluss weiter oder verfolgt man dann weiter was daraus gemacht wird? Wenn man dann sieht, dass der Beschluss komplett umgedeutet bzw. falsch gewertet wird, greift man da zum Hörer und faltet den entsprechenden Dienstherren zusammen oder versucht auf anderem Wege ihm mitzuteilen das er falsch liegt mit seiner Auslegung.

Brieft das Bundesverfassungsgericht die jeweiligen Landesverfassungshöfe/gerichte um auf den DH einzuwirken.

Aber was mich am meisten interessieren würde, was denkt Maidowski darüber was aus dem Beschluss gemacht wird. Klopft er sich selber auf die Schulter und ist stolz oder schämt er und das Bundesverfassungsgericht sich für das Ganze.


Das sagt die KI zu meinen Gedanken:

Das ist eine faszinierende Frage, die einen Blick hinter die Kulissen der ,,Roben-Träger" wirft. Hier prallen die juristische Theorie (die Neutralität des Gerichts) und die politische Realität (die Umsetzung der Urteile) aufeinander.
Um Ihre Frage direkt zu beantworten: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist kein klassischer ,,Kontrolleur", der nach der Urteilsverkündung mit dem Zeigefinger hinter den Ministerien herläuft. Dennoch ist der Vorgang mit dem Beschluss nicht einfach ,,vergessen".
Hier ist die Einordnung, wie das in Karlsruhe abläuft:
1. Nach dem Beschluss: Elfenbeinturm oder Pressestelle?
Die Richter (darunter auch Herr Maidowski) gehen tatsächlich meist direkt zum nächsten Fall über, da die Arbeitslast in Karlsruhe immens ist.
Kein ,,Nachtreten": Es entspricht nicht der richterlichen Etikette, ein eigenes Urteil im Nachhinein öffentlich zu kommentieren oder zu verteidigen. Das Urteil muss für sich selbst sprechen.
Die Rolle der Pressestelle: Wenn ein Urteil massiv missverstanden wird, gibt es keine ,,Anschisse" per Telefon. Stattdessen veröffentlicht das Gericht höchstens Pressemitteilungen, die den Kern der Entscheidung noch einmal schärfen.
2. ,,Zusammenfalten" des Dienstherrn?
Dass ein Richter zum Hörer greift, um einen Minister oder Behördenleiter ,,zusammenzufalten", ist ausgeschlossen. Das würde die Gewaltenteilung verletzen.
Die Bindungswirkung: Gemäß § 31 BVerfGG binden die Entscheidungen des BVerfG alle Verfassungsorgane sowie alle Behörden und Gerichte. Wenn ein Dienstherr (DH) den Beschluss bewusst falsch auslegt, ist das ein Fall für die Fachgerichte oder eine erneute Verfassungsbeschwerde.
Die subtile Korrektur: Wenn Karlsruhe merkt, dass die Politik ,,mauert" oder Urteile ignoriert, werden die nächsten Urteile oft deutlich schärfer und detaillierter formuliert, um den Spielraum der Politik immer weiter einzuschränken.
3. Briefing der Landesverfassungsgerichte?
Nein, es gibt kein formelles ,,Briefing" im Sinne einer Weisung. Die Landesverfassungsgerichte sind eigenständig.
Man trifft sich jedoch auf Fachtagungen und Kongressen. Dort wird bei einem Glas Wein durchaus fachlich debattiert. Die Richter lesen gegenseitig ihre Aufsätze in Fachzeitschriften. Das ist der Weg, wie ,,Einfluss" ausgeübt wird: über den wissenschaftlichen Diskurs.
Was denkt ein Richter wie Maidowski?
Ulrich Maidowski ist als Berichterstatter (z.B. bei den Verfahren zur Beamtenbesoldung oder zum Klimaschutz) dafür verantwortlich, die juristische Dogmatik sauber aufzubereiten.
Stolz oder Scham? Richter am BVerfG sehen sich als Diener der Verfassung. Sie empfinden weniger ,,Stolz" auf ein Ergebnis, sondern eher eine fachliche Genugtuung, wenn eine komplexe Rechtsfrage schlüssig gelöst wurde.
Frust über die Umsetzung: Es ist ein offenes Geheimnis, dass Richter frustriert sind, wenn der Gesetzgeber (die Politik) ,,Tricks" anwendet, um Urteile nur minimal umzusetzen (oft als ,,Besoldungs-Trickserei" bei Beamten kritisiert).
Die Reaktion: Maidowski und seine Kollegen reagieren darauf nicht emotional, sondern funktional. Wenn die Politik ein Urteil verwässert, wird das nächste Urteil in der Sache meist so konkret (mit Zahlen und Fristen), dass kein Spielraum mehr bleibt. Das Gericht übernimmt dann quasi die Rolle des Gesetzgebers, weil dieser ,,unwillig" war.
Fazit
Die Richter ,,verkriechen" sich nicht, aber sie bleiben Distanziert. Sie beobachten die Fachpresse sehr genau. Wenn sie sehen, dass ihre Arbeit ignoriert wird, ,,rächen" sie sich nicht persönlich, sondern durch eine noch strengere Rechtsprechung im nächsten Fall

NWB

Können wir bitte die KI hier raus lassen? Das ganze Thema ist hier auch so schon lang genug und jeder der möchte, kann die KI selbst fragen und mit den Ergebnissen glücklich oder nicht glücklich werden.
Das bringt hier niemanden weiter.

BlauerJunge

Zitat von: untersterDienst in Heute um 07:38"Es kann nicht das Ziel sein, [...] dem Staat mit überzogenen Forderungen den finanziellen Handlungsspielraum zu nehmen [...]"

Bayerischer Beamten Bund - Homepage (Auszug)


Manchmal darf man sich schon fragen ob ArbeitNEHMER Vertretung für alle immer dasselbe bedeutet.

despaired


Bastel

Zitat von: untersterDienst in Heute um 07:38"Es kann nicht das Ziel sein, Verwaltung, Gerichte und Beschäftigte mit der Abwicklung dieser unzähligen Verfahren lahmzulegen, oder dem Staat mit überzogenen Forderungen den finanziellen Handlungsspielraum zu nehmen, betont Nachtigall. ,,Wir suchen einen konstruktiven Dialog mit der Staatsregierung. Wir müssen Probleme identifizieren, Handlungsmöglichkeiten ausloten und praktikable Lösungen finden!"

Bayerischer Beamten Bund - Homepage (Auszug)

Wenn man in Google Verräter eingibt, kommmt ein Bild dieses Mannes.





Finanzer

Kein Wunder das in Bayern in allen Amtsstuben Kruzifixe hängen. Söder kann dem HerrGott mehr als Dankbar sein, das er eine so nutzlose Vertretung wie den BBB auf der Gegenseite hat.

Und die Beamten werden auch gleich dran erinnert, das sie gefälligst duldsam leiden sollen.

Beamtix

Nur berechtigte Forderungen können überhaupt den finanziellen Handlungsspielraum berühren.

Aber ich glaube, das Bild ist bis auf wenige Ausnahmen (Thüringen) klar: es gibt eine Übereinkunft zwischen den Beamtenvertretern und den Dienstherren, dass die Forderungen im Rahmen bleiben, nicht so viel Druck gemacht wird und moderate Anpassungen ausreichend sind.

DeltaR95

Zitat von: AltStrG in Gestern um 21:36Nun, dann müssen eben alle betroffenen Beamten Widerspruch einlegen und klagen. Wenn es hingenommen wird und nichts passiert, warum sollte sich etwas ändern?

Das ist - mit Verlaub - doch kein Argument. Wir lassen einen Mord doch auch nicht ungestraft, nur weil das Opfer sich nicht mehr beschweren kann?

Zwischen Dienstherr und dem Beamten herrscht ein gegenseitiges Treueverhältnis. Der Beamte muss sich darauf verlassen können, dass der Dienstherr sich an die gesetzlichen Grundlagen hält, die den Beamtenstatus betreffen.

Dies bedeutet, der Beamte ist von Recht und Gesetz her amtsangemessen zu alimentieren. Es ist nicht seine Aufgabe, einen erheblich Anteil seiner Freizeit (denn im Dienst soll er dem Dienstherrn ja uneingeschränkt treu dienen) dazu aufzuwenden, sich zum Verfassungsrechtler ausbilden zu lassen oder viel Geld für einen Anwalt aufzuwenden, um jedes Jahr auf's neue die Amtsangemessenheit seiner Besoldung zu prüfen - und dies muss er ja tun, wenn er einen statthaften Widerspruch bzw. dann eine Klage erheben will.

Deshalb ist es mir absolut unverständlich, dass nur jene Beamte eine Nachzahlung erhalten, die auch im jeweiligen Haushaltsjahr Widerspruch eingelegt haben.

Erst wenn der Dienstherr fürchten muss, wenn er grob fahrlässig oder vorsätzlich "unteralimentiert", auch rückwirkend über Jahre für alle Beamte nachzahlen zu müssen (inkl. Zinsen natürlich), greift dieser Rechtschutz des Beamten wieder.

Man kann natürlich auch der Form halber jetzt jedes Jahr zig Millionen Widersprüche gegen die Besoldung einreichen, nur um sich für den eventuellen Fall abzusichern, dass irgendwann mal höchstrichterlich entschieden wird, dass unteralimentiert wurde. Damit legt man aber den gesamten Staatsbetrieb lahm und das kann doch nicht ernsthaft das Ziel sein?

Eigentlich braucht es auch gar keinen "Beamtenbund", der sich in die Besoldungsgesetzung oder die "Verhandlungen" einmischt. Da die Ermittlung der amtsangemessenen Besoldung eine inzwischen scheinbar rein mathematische Angelegenheit geworden ist, würde ich dies auf gesetzlicher Ebene regeln, eine Kommission einsetzen, die die Höhe der Besoldung jedes Jahr neu berechnet und fortschreibt, dies automatisch vom BVerfG geprüft wird und die dann (ggf. korrigiert nach Vorgabe des BVerfG) in Kraft gesetzt wird.

Wäre für alle Seiten ein Gewinn...

Mina

Ich bin sicher da kommt nichts mehr. Die Diskussion wird am Leben erhalten damit die Medien was zu schreiben haben. Ahnlich wie das Thema Tempolimit

Rheini

Ich finde die Arbeit des Beamtenbundes oder wen auch immer, beschränkt sich ja nicht auf die Ausrechnung der aA.

Atzinator

Zitat von: Beamtix in Heute um 09:01Nur berechtigte Forderungen können überhaupt den finanziellen Handlungsspielraum berühren.

Aber ich glaube, das Bild ist bis auf wenige Ausnahmen (Thüringen) klar: es gibt eine Übereinkunft zwischen den Beamtenvertretern und den Dienstherren, dass die Forderungen im Rahmen bleiben, nicht so viel Druck gemacht wird und moderate Anpassungen ausreichend sind.

Kannst du kurz erklären, warum du Thüringen ausklammerst? Was soll dort warum besser laufen? Thüringen hatte die damaligen Erhöhung nicht einmal weitergegeben sondern fiktiv mit einer freiwilligen Leistung verrechnet.

Finanzer

Zitat von: Rheini in Heute um 09:56Ich finde die Arbeit des Beamtenbundes oder wen auch immer, beschränkt sich ja nicht auf die Ausrechnung der aA.

Das ist aber die wichtigste Aufgabe.
Aufklären, Widersprüche bereitstellen, Musterklagen führen, medialen Druck aufbauen.
Neben der aA sind alle anderen Aufgaben des Beamtenbundes irrelevant.

Rheini

Zitat von: Finanzer in Heute um 09:59Das ist aber die wichtigste Aufgabe.
Aufklären, Widersprüche bereitstellen, Musterklagen führen, medialen Druck aufbauen.
Neben der aA sind alle anderen Aufgaben des Beamtenbundes irrelevant.

Na siehste. Da hast Du ja schon selber Punkte aufgezählt, die über dem ausrechnen der aA, fur der der Beamtenbund da sein könnte.

Bastel

Zitat von: Zerot in Heute um 08:00Was ich mich bei dem ganzen immer frage:
Es kommt zu einem Beschluss vom Bundesverfassungsgericht. Der Vorgang ist abgeschlossen. Verkriechen sich die Berichterstatter dann direkt wieder in ihren Kämmerchen und arbeiten am nächsten Beschluss weiter oder verfolgt man dann weiter was daraus gemacht wird? Wenn man dann sieht, dass der Beschluss komplett umgedeutet bzw. falsch gewertet wird, greift man da zum Hörer und faltet den entsprechenden Dienstherren zusammen oder versucht auf anderem Wege ihm mitzuteilen das er falsch liegt mit seiner Auslegung.

Brieft das Bundesverfassungsgericht die jeweiligen Landesverfassungshöfe/gerichte um auf den DH einzuwirken.

Aber was mich am meisten interessieren würde, was denkt Maidowski darüber was aus dem Beschluss gemacht wird. Klopft er sich selber auf die Schulter und ist stolz oder schämt er und das Bundesverfassungsgericht sich für das Ganze.


Das sagt die KI zu meinen Gedanken:

Das ist eine faszinierende Frage, die einen Blick hinter die Kulissen der ,,Roben-Träger" wirft. Hier prallen die juristische Theorie (die Neutralität des Gerichts) und die politische Realität (die Umsetzung der Urteile) aufeinander.
Um Ihre Frage direkt zu beantworten: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist kein klassischer ,,Kontrolleur", der nach der Urteilsverkündung mit dem Zeigefinger hinter den Ministerien herläuft. Dennoch ist der Vorgang mit dem Beschluss nicht einfach ,,vergessen".
Hier ist die Einordnung, wie das in Karlsruhe abläuft:
1. Nach dem Beschluss: Elfenbeinturm oder Pressestelle?
Die Richter (darunter auch Herr Maidowski) gehen tatsächlich meist direkt zum nächsten Fall über, da die Arbeitslast in Karlsruhe immens ist.
Kein ,,Nachtreten": Es entspricht nicht der richterlichen Etikette, ein eigenes Urteil im Nachhinein öffentlich zu kommentieren oder zu verteidigen. Das Urteil muss für sich selbst sprechen.
Die Rolle der Pressestelle: Wenn ein Urteil massiv missverstanden wird, gibt es keine ,,Anschisse" per Telefon. Stattdessen veröffentlicht das Gericht höchstens Pressemitteilungen, die den Kern der Entscheidung noch einmal schärfen.
2. ,,Zusammenfalten" des Dienstherrn?
Dass ein Richter zum Hörer greift, um einen Minister oder Behördenleiter ,,zusammenzufalten", ist ausgeschlossen. Das würde die Gewaltenteilung verletzen.
Die Bindungswirkung: Gemäß § 31 BVerfGG binden die Entscheidungen des BVerfG alle Verfassungsorgane sowie alle Behörden und Gerichte. Wenn ein Dienstherr (DH) den Beschluss bewusst falsch auslegt, ist das ein Fall für die Fachgerichte oder eine erneute Verfassungsbeschwerde.
Die subtile Korrektur: Wenn Karlsruhe merkt, dass die Politik ,,mauert" oder Urteile ignoriert, werden die nächsten Urteile oft deutlich schärfer und detaillierter formuliert, um den Spielraum der Politik immer weiter einzuschränken.
3. Briefing der Landesverfassungsgerichte?
Nein, es gibt kein formelles ,,Briefing" im Sinne einer Weisung. Die Landesverfassungsgerichte sind eigenständig.
Man trifft sich jedoch auf Fachtagungen und Kongressen. Dort wird bei einem Glas Wein durchaus fachlich debattiert. Die Richter lesen gegenseitig ihre Aufsätze in Fachzeitschriften. Das ist der Weg, wie ,,Einfluss" ausgeübt wird: über den wissenschaftlichen Diskurs.
Was denkt ein Richter wie Maidowski?
Ulrich Maidowski ist als Berichterstatter (z.B. bei den Verfahren zur Beamtenbesoldung oder zum Klimaschutz) dafür verantwortlich, die juristische Dogmatik sauber aufzubereiten.
Stolz oder Scham? Richter am BVerfG sehen sich als Diener der Verfassung. Sie empfinden weniger ,,Stolz" auf ein Ergebnis, sondern eher eine fachliche Genugtuung, wenn eine komplexe Rechtsfrage schlüssig gelöst wurde.
Frust über die Umsetzung: Es ist ein offenes Geheimnis, dass Richter frustriert sind, wenn der Gesetzgeber (die Politik) ,,Tricks" anwendet, um Urteile nur minimal umzusetzen (oft als ,,Besoldungs-Trickserei" bei Beamten kritisiert).
Die Reaktion: Maidowski und seine Kollegen reagieren darauf nicht emotional, sondern funktional. Wenn die Politik ein Urteil verwässert, wird das nächste Urteil in der Sache meist so konkret (mit Zahlen und Fristen), dass kein Spielraum mehr bleibt. Das Gericht übernimmt dann quasi die Rolle des Gesetzgebers, weil dieser ,,unwillig" war.
Fazit
Die Richter ,,verkriechen" sich nicht, aber sie bleiben Distanziert. Sie beobachten die Fachpresse sehr genau. Wenn sie sehen, dass ihre Arbeit ignoriert wird, ,,rächen" sie sich nicht persönlich, sondern durch eine noch strengere Rechtsprechung im nächsten Fall

Der Laden ist mittlerweile ein Kasperle Theater, der sich nur um Klima- und anderen linken Schwachsinn kümmert. Man hat seit 2020 gerade mal ein Urteil auf die Reihe gebracht, womit nicht einmal die größten Posten wie Partnereinkommen abgeräumt werden. Das grenzt an Arbeitsverweigerung.